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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 20.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454411Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454411Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454411Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. März 1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentral-Vorstands-Bekanntmachungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 20.1907 1
- Ausgabe1. Januar 1907 1
- Ausgabe15. Januar 1907 13
- Ausgabe1. Februar 1907 25
- Ausgabe15. Februar 1907 37
- Ausgabe1. März 1907 49
- ArtikelZentral-Vorstands-Bekanntmachungen 49
- ArtikelSchulnachrichten 53
- ArtikelGeschäftliches 53
- ArtikelVereins-Nachrichten 53
- ArtikelBriefkasten 58
- ArtikelFragekasten 58
- ArtikelBerichtigung 58
- ArtikelEtablierungen 58
- ArtikelNeue Mitglieder 58
- ArtikelDomizilwechsel 59
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 59
- ArtikelLiteratur 59
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Gehilfen-Verband 60
- Ausgabe15. März 1907 61
- Ausgabe1. April 1907 75
- Ausgabe15. April 1907 87
- Ausgabe1. Mai 1907 99
- Ausgabe15. Mai 1907 111
- Ausgabe1. Juni 1907 123
- Ausgabe15. Juni 1907 135
- Ausgabe1. Juli 1907 147
- Ausgabe15. Juli 1907 159
- Ausgabe1. August 1907 171
- Ausgabe15. August 1907 183
- Ausgabe1. September 1907 197
- Ausgabe15. September 1907 213
- Ausgabe1. Oktober 1907 227
- Ausgabe15. Oktober 1907 239
- Ausgabe1. November 1907 253
- Ausgabe15. November 1907 267
- Ausgabe1. Dezember 1907 281
- Ausgabe15. Dezember 1907 293
- BandBand 20.1907 1
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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50 ALLGEMEINE UH R MACHER-ZEITUNG Mitgliedskarte. Bei jeder Halbjahrs-Beitragszahlung erhält das Mitglied eine neue Mitgliedskarte. Zu diesem Zweck werden am 1. Januar und am 1. Juli eines Jahres Mitgliedskarten ausgegeben, die sich von einander durch ihre Farbe unterscheiden und ausserdem durch Aufdruck des betreffenden Halbjahrs genau gekennzeichnet sind. Jede ausge händigte Karte muss abgestempelt sein, sonst hat sie keine Gültigkeit. Es achte daher ein Jeder darauf, ob sie auch, ent weder den Verbandsstempel oder (falls man die Karte von einem Verein erhalten hat) den Vereinsstempel trägt. ISO Nachnahme (Inland). Wer bis spätestens Ende Januar bezw. Ende Juli eines Jahres seine Mitgliedskarte pro 1. bezw. 2. Halbjahr durch die Einsendung seines Beitrages nicht eingelöst hat, dem wird die Mitgliedskarte unter Nach nahme (mit 30 Pfg. Portozuschlag) durch die Post präsentiert. ISO Nachnahme (Ausland). Nach dem Auslande hin wird keine Nachnahme erhoben, die im Ausland wohnenden Mitglieder wollen also für die prompte pränumerando Einsendung des Beitrags im eigenen Interesse Sorge tragen, widrigenfalls die Mitgliedschaft sofort erlischt. ISO Auslandsbeiträge. Für Mitglieder, die sich im Auslande aufhalten, beträgt der halbjährliche (nach oben hin abgerundete) Beitrag: in Frankreich, Belgien, Schweiz ..... 5 Francs in England 4 Shilling „ Italien 5 Lira „ Dänemark, Schweden, Norwegen . . 4 Kronen „ Russland 2 Rubel „ Holland 2 Gulden 36 cents „ Amerika . 1 Dollar ISO Zahlungsfrist. Wird eine Mitgliedskarte unter Nachnahme vom Briefträger präsentiert, so hat man das Recht, falls man mo mentan den Betrag nicht erlegen kann, zu verlangen, dass die Karte nach 7 Tagen nochmals vorgezeigt wird. Auf diese Weise ist also jedem Kollegen Gelegenheit gegeben, sich während der 7 Tage auf die Einlösung der Karte vorbereiten zu können. ISO Mitgliedsrechte. Mitgliedskarten, die u n e i n g e 1 ö s t an den Verbandskassierer zurück gelangen, haben zur Folge, dass die Zeitungslieferung aufhört und die Mitgliedschaft erlischt. ISO Erlass und Stundung des Beitrags. Kranke Kollegen sind während ihrer Krankheit vom Beitrag entbunden und Arbeits losen kann der Beitrag gestundet werden. Bedingung ist aber, dass der Betreffende die Stundung oder den Erlass des Beitrags bei der Geschäftsstelle des Verbandes vor der Einziehung des fälligen Beitrags beantragt, damit unnütze Kosten vermieden werden. ISO Zahlungsweise der in den Kronländern Oesterreichs wohnenden Mitglieder. Erlagschein. Die Mitglieder, welche in Oesterreich domizilieren, zahlen die Beiträge nach wie vor mittelst Erlag schein an das K. K. Postsparkassen-Amt in Wien. Der Erlagschein wird nach der daraus ersichtlichen Vorschrift ausgefüllt und dann einer beliebigen Postanstalt der Kronländer Desterreichs zur Weitersendung übergeben. Die auf diesem Wege gemachten Einzahlungen sind sämtlich portofrei. Erlagscheine erhält jedes österreichische Mit glied kurz vor dem Zahlungstermin von der Zentral-Ge schäftsstelle frei geliefert. ISO Geld-Umrechnung. In österreichischem Gelde umgerechnet beträgt der Beitrag pro Halbjahr nach oben hin abgerundet 4 Kronen 20 Heller. ISO Zeitungs-Angelegenheiten. Chiffre-Inserat. Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, dass in den Fällen, wo ein Inserat unter Chiffre zur Aufnahme eingesandt wird und die Offerten an uns gerichtet werden sollen, die entstehenden Kosten ersetzt werden müssen. Für Chiffre-Offerten berechnen wir dem Auftraggeber des betr. Inserats eine Gebühr von 20 Pfg., unter dem Vorbehalt der Portonachberechnung, wenn dieser Betrag für Frankatur nicht ausreicht. Der Betrag ist dem Inseratauf trag in Briefmarken beizufügen. ISO Warnungs-Inserate der Vereine. Lauf Beschluss des Verbandstages von 1901 ist es nicht gestattet, in der Zeitung Inserate aufzunehmen, in denen davor gewarnt wird, ohne Befragen des betr. Vereins irgend eine Stelle anzunehmen. Das zentrali sierte Auskunftswesen des Verbandes ist dem Zwecke besser dienend gestaltet, als das der Vereine. Auch liegt es im Interesse der Organisation, dass diese gute Einrichtung zentralisiert bleibt und nicht durch Sonderbestrebungen geschä digt wird. Qi Inserat-Aufnahme. Inserate des Arbeitsmarktes werden nur einmal im Organ und einmal in der Stellenliste aufgeuommen, dann als erledigt betrachtet und gestrichen. Hat der Steliensucheiide bis dahin noch keine Stellung erhalten, so muss er sein Inserat erneuern. GIS eiben der Zeitung. Wenn ein Mitglied die Zeitung nicht erhält, so erfährt dieses die Geschäftsstelle nur dann, wenn ent weder ie abgesandte Zeitung unbestellbar retour kommt, oder wenn das betr. Mitglied das Ausbleiben meldet. Man Zeitung ist gleich am dritten läge nach dem Ausbleiben schon /u reklamieren und dieser i anulioii int stets die deutliche und genaue Adresse beizufügeu. ferner wolle man bei unpünktlicher laeterung der Zeitung sich niemals beschweren, ohne das Streifband beizufügen. GG
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