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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 20.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454411Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454411Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454411Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. Januar 1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Weihnachtsgeschäft und verhängte Schaufenster
- Untertitel
- Auch ein Rückblick!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was lehren Prozesse?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 20.1907 1
- Ausgabe1. Januar 1907 1
- ArtikelZentral-Vorstands-Bekanntmachungen 1
- ArtikelDer Arbeitsvertrag 2
- ArtikelEinführung in die fachlichen Elementarkenntnisse des Uhrmachers ... 3
- ArtikelWie erlangt man ein gutes Patent und Gebrauchsmuster? 4
- ArtikelZehntelmillimetermass ohne Sehnenfelder 5
- ArtikelWeihnachtsgeschäft und verhängte Schaufenster 6
- ArtikelWas lehren Prozesse? 7
- ArtikelGeschäftliches 8
- ArtikelVereinsnachrichten 8
- ArtikelLitteratur 9
- ArtikelNeue Mitglieder 9
- ArtikelDomizilwechsel 10
- ArtikelFragekasten 10
- ArtikelKurze Mitteilungen und Anfragen aus dem Kreise der Mitglieder 10
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 10
- ArtikelBerichtigung 10
- ArtikelFamilien-Nachrichten 10
- ArtikelSprechsaal 11
- ArtikelAllgemeine Rundschau 11
- Ausgabe15. Januar 1907 13
- Ausgabe1. Februar 1907 25
- Ausgabe15. Februar 1907 37
- Ausgabe1. März 1907 49
- Ausgabe15. März 1907 61
- Ausgabe1. April 1907 75
- Ausgabe15. April 1907 87
- Ausgabe1. Mai 1907 99
- Ausgabe15. Mai 1907 111
- Ausgabe1. Juni 1907 123
- Ausgabe15. Juni 1907 135
- Ausgabe1. Juli 1907 147
- Ausgabe15. Juli 1907 159
- Ausgabe1. August 1907 171
- Ausgabe15. August 1907 183
- Ausgabe1. September 1907 197
- Ausgabe15. September 1907 213
- Ausgabe1. Oktober 1907 227
- Ausgabe15. Oktober 1907 239
- Ausgabe1. November 1907 253
- Ausgabe15. November 1907 267
- Ausgabe1. Dezember 1907 281
- Ausgabe15. Dezember 1907 293
- Ausgabe1. Januar 1907 1
- BandBand 20.1907 1
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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ALLQEMEINE UHRMACHER-ZEITUNG 7 740, eine Zahl, die sieh im letzten Jahrzehnt fraglos noch enorm vergrössert hat, so kann man schon hieraus allein seine Schlüsse ziehen. Noch 1858 besass Preussen nur rund 40 000 selbst ständige Handeltreibende, die insgesamt nur 23 000 Angestellte beschäftigten. Und heute, nach noch nicht 50 Jahren? Schon 1895 waren allein tn Berlin rund 53 Prozent seiner grossen Bevölkerungsziffer im Hauptberuf in der Industrie, dem Gewerbe und Bauwesen beschäftigt, und man zählte in jenem Jahre be reits über 150 000 Haupt- und 6000 Nebenbetriebe; darunter be fanden sich über 1000 Hauptbetriebe mit je über zwanzig, also mit zusammen über 20 000 Menschen, und 340 Betriebe mit je über hundert, also mit etwa 350 000 Menschen; allein der Han del Berlins beschäftigte schon damals 24 Prozent der im Haupt beruf Erwerbstätigen. Das sind fast zwölf Jahre alte Zahlen, die aber Bände sprechen, die beweisen, dass Vorschriften von Anno Dazumal heute nicht mehr passen können ! Werfen wir nun einen Blick in die Vergangenheit, so er gibt sich, dass von einem „Strassenleben“ im heutigen Sinne des Wortes selbst in Berlin — das 1835 erst 270 000 Ein wohner gegen heut 3 Millionen in Gross-Berlin hatte — kaum die Rede sein konnte. Gab es doch in dem Berlin aus der Zeit jener Kabinettsordre insgesamt kaum so viele Läden, wie heute eine einzige Strasse, die Leipzigerstrasse, aufweist. Glänzend ausgestattete Schaufenster kannte man nicht einmal dem Namen nach. Wer überhaupt einen Laden besass, der hatte ein Schaufenster, so gross oder doch nicht viel grösser als ein neumodisches Wohnungsfenster, mit kleinen, oft bunt schillernden Scheiben verglast, die von möglichst „soliden“, also breiten, hölzernen Zargen eingefasst waren. Abends brannte ein Oellämpchen im Schaufenster, wenn es überhaupt „erleuchtet“ wurde. EisenbaMen gab es bei Erlass der Kabinettsordre von 1837 überhaupt noch nicht; erst 1838 wurde die erste Eisen bahn — nach Potsdam — eröffnet. Wo sollten Verkehr und Strassenleben herkommen? Der Detailbetrieb wurde natürlich noch massenhaft von kleinen Krämern bestritten, wie sie uns heute noch kaum in weltfremden Orten begegnen, wo man alle überhaupt im Verkauf vorkommenden Gegenstände noch ein- trächtlich beieinander fand. Einige Glaskästen der Handwerker bildeten den Rest der „Schaufenster“. Erst allmählich fanden sich die „Branchengeschäfte“ ein, wie wir sie in unseren heutigen Spezialgeschäften modernisiert sehen. Aber selbst bis in die Mitte der 1850er Jahre hinein war das ganze Gepräge des Detailhandels noch recht patri archalisch. Denn der Absatz war gegeben, es bedurfte keiner Kunst und keiner Wissenschaft, um ihn zu organisieren, um die Kundschah heranzuziehen und das Geschäft zu beleben, wie wir es heute so nötig haben! Dementsprechend war natürlich auch die ganze innere Struktur des Städtelebens. Kamen nun die Sonntage und hohen Feiertage heran, so wurden die schon ohnehin stillen Strassen noch stiller. Dazu kam die Einwirkung der Behörden, die es ja, wie wir wissen, noch heute als ihre Aufgabe betrachten, „erzieherisch“ auf den Bürger zu wirken, nicht minder das ge wichtige Wort der Seelenhirten und Kirchenlichte und das Ge bot, alle Waren dem Auge durch Verhängung zu entziehen, wurde der Krämerwelt von der hohen Obrigkeit kund und zu wissen getan, um dem Seefenheile der geliebten Mitbürger nicht durch gar weltliche und üppige Dinge oder unzulässige Lrgötz- iithkeiten Abbruch zu tun. Das war Anno Domini 1817, in dem durch Kabinettsordre der Grundstein gelegt wurde, auf dem die obrigkeitliche Vorschrift des Verhängens der Schau lenster beruht. Gibt es eine grössere 1 arcc aut das moderne Wirtschatts- tind Verkehrsleben, als dieses Gebot'' Sollen wir dazu noch nnen Kommentar mederbchreiben? Wir meinen, ein Bhck aut das k-tiendig pulsierend.- Üben unst-rci modernen Städte ge nugt, um (kn Wulrrsprut h zu ernplmden, der zwischen diesen vrr*fee*cn Vorschrift«! und dem lebendigen Geiste der Jetztzeit besteht. Dieser Widerspruch sollte aber au^h unsere gesamte Geschäftswelt veranlassen, endlich mit mehr Nachdruck gegen derartige Schädigungen Front zu machen. —am. Was lehren Prozesse? (Nachdruck verboten.) Dass man aus Prozessen lernen kann und lernen soll, haben wir unseren Lesern schon oft durch den Abdruck der verschiedenartigsten Gerichtsurteile nahegelegt. Zahllose dieser Beispiele bestätigen die bekannte Tatsache, dass die Gerichte, wir wollen nicht gerade sagen, leichtfertig, aber doch nur allzu häufig unter dem Einfluss einer gewissen Erregung angerufen werden, in der der eine oder andere Teil sich nur an dem Glauben genügen lässt, im Recht zu sein. Dieses Bewusst sein zu haben, ist ja eine sehr schöne Sache; aber mit ihm allein ist kein Prozess zu gewinnen. Worauf es ankommt, sobald man dem Richter gegenübersteht, ist, dass man auch imstande sein muss, sein Recht beweisen zu können. Wenn es im allgemeinen auch heisst, dass der Buchstabe töte, und allein der Geist lebendig mache, so gilt zum Beweise von Tatsachen doch fast stets nur der Buchstabe, sei es in geschriebener oder ge sprochener Form. Das will sagen, wenn wir etwas vor Ge richt behaupten, genügt es nicht, mit Meinungen zu operieren, sondern wir müssen positive Beweise zur Hand haben, sei es in schriftlicher Form oder in. der Form von Zeugen. Und diese Beweisstücke aufs gründlichste zu prüfen, das sollte sich jeder mann zum Prinzip machen, bevor er es zum Prozess kommen lässt; wer es tut, wird dabei in der Mehrzahl der Fälle die Entdeckung machen, dass das Register seiner Beweisführung irgendwo ein Loch hat, sei es in irgend einem bedenklichen Satze eines Schriftstückes, sei es auf seiten der Person, die unser Recht bezeugen soll. Zu einem gleichen Resultat wird man oft kommen, wenn man nicht nur seine eigenen Beweis mittel, sondern auch die seines Gegners einer ebenso gewissen haften wie unparteiischen Prüfung unterzieht. Nur bei der ge nauesten Abwägung der beiderseitigen Argumente — die man nicht so nebenbei vornehmen darf, sondern der man sich mit Ruhe und Ueberlegung widmen muss — wird rnan zu einem zuverlässigen Ergebnis über die wahre Rechtslage kom men. Und dieses Ergebnis wird dann meist derart sein, dass man, wenn auch vielleicht voller Aerger und Ingrimm, lielxn von einer Klage absieht. Der erfahrene Geschäftsmann, der mit : der Unzuverlässigkeit der Beweismittel zu rechnen gelernt hat,,, wird daher auch einen Prozess vermeiden, wo er nur irgend kann, selbst wenn er trotz eines schon vorhandenen Schadens vielleicht noch weitere Opfer zu bringen hat. Wenn irgend em Wort in der Praxis seine Wahrheit bewiesen hat, so ist es das von dem mageren Vergleiche, der besser ist, als der fette Prozess. Anlass zu diesen Betrachtungen gibt uns einer jener I alle, wie sie täglich die Gerichte beschäftigen; Die Inhaberin eines Geschäftes hatte eine 1 ratte nicht bezahlt, 1), weil der Reisende des Fabrikanten gesagt hätte, Zahlung brauche erst zu erfolgen, wenn die Ware verkauft sei; 2), weil letztere außerdem wegen mangelhafter Qualität zur Verfügung gestellt worden wäre. Be weis für beide Behauptungen: Zeugnis des Ehemanns. Im Termin stellte sich nun aber heraus, dass der Reisende um von „Entgegenkommen bezüglich der Zahlung“ gesprochen hatu, wenn die Ware nach Ablauf des Ziels noch nicht verkautl sem sollte. Das musste der Ehemann als Zeuge zugelvu; der beino Ehefrau, also der Geschäftstnhalxuiu, zugescholxmc l id. sie habe ausdrücklich „Kommissionswaie“ bestellt, wmde von dies. ) nicht geleistet. Bezüglich des zweiten Punktes um de zunächst lestgestellt, dass der Briet der Beklagten, m dem die Sendung zur Disposition gestellt sein sollte, uiiht kopnut war, am, dem j vorgelegten Original eigab snh indes, das, die \Xao zu -»pät
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