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01 Deutsche allgemeine Zeitung : 09.01.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-01-09
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490109018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849010901
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849010901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-01
- Tag1849-01-09
- Monat1849-01
- Jahr1849
- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 09.01.1849
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82 Sitze der Centralgewalt. Seine Vermittelung wird, wie bisher, hinreichen, den Geschäftsverkehr mit dem Ministerium zu unterhalten. Ew. werden demnach beauftragt, bei Hrn. v. Gagern dahin zu wirken, daß er von dieser Anknüpfung einer diplomatischen Verbindung aus den oben angcdeu- teten Gründen absche. Das, was wir suchen, ist eine gedeihliche Lösung der großen Frage. Diese wird nur — davon möge der Hr. Minister über zeugt sein — auf dem Wege der Verständigung mit. den deutschen Regie rungen, unter welchen die kaiserliche den ersten Platz einnimmt, zu errei chen sein. Gern sind wir bereit, ihm bei dem schwierigen Werke die Hand zu reichen. Wir erwarten auch seinerseits — und seine ausgezeichneten staats männischen Eigenschaften rechtfertigen diese Hoffnung — eine richtige Wür digung der Verhältnisse und jenes bereitwillige Entgegenkommen, daß al lein zu einer befriedigenden Lösung führen kann. Empfangen rc. (Gcz.) Schwarzenberg. Die Mittheilung dieser Note an den österreichischen Ausschuß ist in folgender Art durch das Reichsministerium erfolgt: Frankfurt a. M., 5. Jan. 1849. Der Präsident des Reichsministerraths an den Hrn. Vor sitzenden des Ausschusses für Begutachtung des vom Reichsministerium in der österreichischen Frage gestellten Antrags, Abg. re. Kirchgeßner. Indem das Reichsministerium dem obengenannten Ausschuß eine Mittheilung ab schriftlich zur Kenntniß bringt, welche ihm von Seiten der k. k. österrei chischen Regierung durch deren Bevollmächtigten bei der Centralgewalt zu gegangen ist, findet es sich veranlaßt, diese Mittheilung mit folgenden Bemerkungen zu begleiten: I. In dem Satz 1 des Antrags des Reichsministeriums vom 18. v. M. (Nr. 356) ist dieses von der Pflicht der Reichsgewalt außgcgangen, das bestehende Bundcsvcrhältniß Oesterreichs zu Deutschland zu erhalten. Es ist also nicht von ihm in Zweifel gezogen worden, daß Oesterreich eine Bundesmacht und berechtigt sei, im Bundcsverhältnisse zu verbleiben. II. Das deutsche Volk in seiner Mehrheit will unbestreitbar die frü here Bundesverfassung so umgestaltet wissen, daß die Gesammtinteressen der Nation durch eine Gesammtregierung mit Volksvertretung, unter Auf- ttchthaltung der Selbständigkeit der Einzclstaatcn, insoweit sie damit ver träglich ist, souverain verwaltet werden. Der Charakter dieses künftigen Bundesstaats ist vorläufig in denjenigen Theilen einer Reichsverfassung (vom Reiche, von der Rcichsgcwalt, vom Reichsgerichte, vom Reichstage), deren erste Lesung stattgefunden hat, gezeichnet. Es ist nicht wahrschein lich, daß die constituirende Nationalversammlung bei der zweiten Lesung solche Veränderungen beschließen werde, die den Charakter des künftigen Bundesstaats wesentlich ändern. III. Dem so in Aussicht stehenden Bundesstaate bcizutretcn, wird kein rein deutscher Staat verweigern können. Was aber Oesterreich betrifft, so glaubte das Reichsministerium, und glaubt noch, daß dieses bei der Natur seiner Zusammensetzung mit außerdeutschen Ländern eine Sonderstellung ein nehmen werde, cinnehmen müsse. IV. Wenn auch Oesterreich früher nicht ausdrücklich erklärt hatte, in den deutschen Bundesstaat, wie er nach den vorliegenden Beschlüssen sich gestalten würde, nicht eintrcten zu wollen; und wenn es sich jetzt seine weitere Erklärung darüber vorbchält, so glaubt das Reichsministerium be rechtigt zu sein, aus dem von der öffentlichen Meinung in Oesterreich sanctionirtcn Programme von Kremsier (27. Nov. v. I.) und aus dem Verhalten der österreichischen Regierung gegenüber den Anordnungen der Centralgcwalt und den Beschlüssen der Nationalversammlung, eine solche Ansicht der österreichischen Regierung, in den deutschen Bundesstaat nicht cintretcn zu können, unterstellen zu müssen. In diesem Programme heißt es nämlich: „Oesterreichs Fortbestand in staatlicher Einheit ist ein deut sches wie ein europäisches Bedürfniß." Die Fortdauer einer staatlichen Einheit der österreichischen Monarchie ist unvereinbar, mit der Unterordnung eines Theiles unter, einen, von der Gesammtmonarchie unabhängigen, star ken, einheitlich regierten, kurz, dem Willen der Nation entsprechenden deut schen Bundesstaat. Jetzt erklärt der neue österreichische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt, daß das österreichische Ministerium die politische Ansicht, welche dem Programme von Kremsier zu Grunde lag, wesentlich modificirt habe. Die Regierung des Kaiserstaats hält ihre Antwort auf die, an Oesterreich durch den deutschen Verfassungsentwurf gestellte Frage noch für frei. Diese Freiheit ihr zu bestreiten, kann nicht Sache der Reichsgcwalt sein. Aber auch nach den von dem Bevollmächtigten Oesterreichs gegebe nen Erläuterungen der Note vom 28. v. M. glaubt das Reichsministerium, daß der Erfolg seine Ansicht rechtfertigen werde. V. Das Reichsministerium ging in dem fünften Satze des Vorschlags vom 18. v. M. von der Ansicht aus, daß die Verfassung deö Bundes staats nicht Gegenstand der Unterhandlung sein könne. In der Note vom 28. v. M. wird wol mit Rücksicht darauf bemerkt, daß die Lösung der großen Frage nur auf dem Wege der Verständigung mit den deutschen Regierungen, unter welchen die kaiserliche den ersten Rang cinnchme, zu erreichen sei. So wenig überall der Weg der Verständigung zu vernach lässigen sein wird, wo er zum Ziele führen kann, so entschieden wird das, mit der von der constituircndcn Nationalversammlung genommenen Stellung unverträgliche allgemeine Vereinbarungßprincip, bezüglich des Verfassungs- wcrkcs zurückgcwiesen werden müssen. Die Hoffnung, wo sie auftauchen möchte, daß die Zeit gekommen sei, den starken Bundesstaat mit dauerhaf ter, einheitlicher oberster Gewalt in der Geburt zu ersticken und durch ein Surrogat zu ersetzen, das dem alten Bundestage mehr oder weniger äh nelt: diese Hoffnung wird zu Schanden werden.. VI. Aber auch abgesehen von dem Verfassungswerke, der Note vom 28. v. M. und den Erläuterungen des neuen österreichischen Bevollmäch tigten, bleibt eine Verhandlung mit der österreichischen Regierung nothwcn- dig, sowol um das Jnslcbcnführcn der deutschen Verfassung dadurch zu be schleunigen, daß eine gegenseitige Erklärung über das Virhältniß des nicht deutschen Oesterreich zu dem Gcsammt-Deutschlande, oder eventuell eine Union des Gcsammt-Oesterreichs zu dem übrigen Deutschland vorbereitet werde; als auch zur Erreichung der unmittelbaren Rcgierungszwecke der Ccntralgewalt und zur Erfüllung ihrer Pflicht, welche einen Bevollmächtig ten an dem Orte nothwendig macht, wo die Neugestaltung eines Reichs sich entscheidet, das zu einem großen Theile zu Deutschland gehört und wo große europäische Interessen ihren Mittelpunkt finden. Zn welcher Form die Verhandlung geführt wird, ist an sich Nebensache. Indem da« RcichS- ministerium die Ermächtigung nachsuchtc, die gcsandtschastliche Verbindung mit dem österreichischen Kaiserreiche anknüpfcn zu dürfen, geschah dies aus dem Grunde, weil die Sendung von ReichScommissaren von Seiten der Centralgcwalt den Anspruch auf cine cxecutive Gewalt begründet, welche ihr in Oesterreich geradezu abgesprochen worden ist. VII. Das Reichsministerium wiederholt daher seinen in der Proposi tion vom 18. v. M. begründeten Antrag dahin, daß es autorisirt werde, zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise mit der Regierung des österrei chischen Kaiserreichs im Ramen der Centralgewalt über das Verhältniß Oesterreichs zu Deutschland in Verhandlung zu treten. (Gcz.) Gagern. ** Frankfurt a. M., 6. Jan. Der mit der Prüfung des mi nisteriellen Programms in Bezug auf Oesterreich beauf tragte Ausschuß der Nationalversammlung hat gestern bis spät Abends und auch einen Theil deö heutigen Tages Sitzungen gehalten, ohne daß bis jetzt von einem Resultate seiner Bcrathungen etwas verlautet. Wie man hört, hat der Ausschuß zu seiner Information noch weitere Acten vom Ministerium erbeten. Unter solchen Umständen dürfte schwer lich die Berathung in der Nationalversammlung schon am Montag stattfindcn können, da in einer so wichtigen und folgenreichen Frage doch wenigstens eine Frist von 24 Stunden zur Prüfung des Berichts und seiner Anlagen unerläßlich ist. Auch das Ministerium war die »eiden letzten Tage und theilwcise die Nacht hindurch zu Bcrathun gen über die österreichische Frage versammelt. Die Note aus Wien vom 28. Dec. hat, wenn sie auch die Frage nicht gerade auf einen andern Standpunkt stellt, doch wenigstens die Nothwcndigkcit einer Modifikation des Gagcrn'schen Programms dargethan. Abgesehen hier von aber dürften die in der österreichischen Note ausgesprochenen An sichten über das Verhältniß Oesterreichs zu der deutschen National versammlung und ihren Beschlüssen schon jetzt zu einem entschiedenen Entgegentretcn von Seite des Reichsministcriums Anlaß gegeben ha ben. — Hrn. v. Schmerling's Anrede an seine Wähler (Nr. 2) hat hier allenthalben und nicht bloß bei den politischen Gegnern die ses Staatsmannes peinliche Sensation erregt. In einigen Fraktionen der deutschen Nationalversammlung soll sogar von einer Anklage gegen Hrn. v. Schmerling die Rede gewesen sein, ein Vorhaben, das freilich vom juridischen Standpunkt aus wenig Erfolg-zu versprechen scheint. — Die Oberpostamts-Zeitung findet sich in der Lage, eine gestern von ihr nur als Gerücht mitgetheilte Nachricht, daß Baiern und Hannover in London bereits angczeigt hätten, daß sie einem Reichs oberhaupte sich nicht unterordnen, sondern verziehen würden, wie Oester reich in ein blos völkerrechtliches Bundesverhältniß mit dem übrigen Deutschland zu treten, jetzt bestätigen zu können. — Den von der provisorischen Ccntralgewalt als Gesandten nach Paris geschickten, aber bekanntlich vor einigen Tagen nach Frankfurt zurückgckehrtcn Abgeordneten Fr. v. Raumer hatte man, wie ein Pri vatschreiben aus Frankfurt meldet, das der Nürnberger Korrespon dent mittheilt, wegen seiner Anerkennung bis nach der Präsidentenwahl vertröstet; sein Warten war jedoch vergeblich. In Paris, sagt dieses Privatschreiben, hoffe man, daß Oesterreich und Preußen in Zwiespalt gerathcn würden und Baiern sich nöthigenfalls an Frankreich werde «»schließen wollen. Man berufe sich dort auf die Verträge von 1815 und weise darauf hin, daß die Rheinprovinzen nur dem Staatenbunde, wie er sich damals constituirt habe, überlassen worden seien, die man, wenn ein Bundesstaat sich bilde, zurücknehmen werde! Frankfurt a. M., 6. Jan. Wie wir vernehmen, ist Hr. v. Gagern mit Hrn. v.Lcrchcnfeld, der sich gegenwärtig hier befindet, in Unterhandlung wegen Ucbernahme des Portefeuille des Rcichsmini- keriums des Innern. Cs soll dies schon seit Hrn. v. Lerchenfeld'S Austritt aus dem bairischen Ministerium Hrn. v. Gagern's Absicht ge wesen sein, und er habe nur abwarten wollen, bis die Nationalver- ammlung über sein Programm, und also über sein eignes Ministerium werde entschieden haben. (O. P. A. Z.) Frankfurt a. M., 5. Jan. Während selbst bairische Blätter den Abg. Prof. Edel von Würzburg, ins bairische Ministerium treten ließen, um die Verwaltung des Cultus zu übernehmen, weiß dieser nichts von seiner Ernennung und weilt ruhig hier. Es darf auch vcr- ichert werden, daß Hr. v. Beisler nur unter der Bedingung wieder ns bairische Ministerium trat, daß der Cultus nicht von der Verwal tung des Innern getrennt werde. Hier soll noch bemerkt werden, daß Hr. v. Beisler Urlaub von der Nationalversammlung begehrte, bevor er wieder Minister wurde. (D. Z.) — Die Rcichstagszeitung enthält folgende Anzeige: Hr. Vogt! Bi ranger, „der Sänger der heiligen Allianz der Völker," hat mich gebeten,
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