01 Deutsche allgemeine Zeitung : 25.01.1849
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1849-01-25
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18490125017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1849012501
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1849012501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1849
- Monat1849-01
- Tag1849-01-25
- Monat1849-01
- Jahr1849
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- Titel
- 01 Deutsche allgemeine Zeitung : 25.01.1849
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Donnerstag Nr. 25. — SS. Januar 1849. Ltipgg. Die Zei'ung erscheint täglich. Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes. Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Preis für das Viertele zähe 2 Thlr. — InscrtimiSgcbuhr für den Raum einer Zeile 2 N,r. Zur Nachricht. Auf da« mit dem I Am. lss» begonmn, »inkijährlich- »«nn-mmt dir Deutschen Allgemeinen Zeitung w-rdm -ei allen Postämtern und Zeitungsexpeditionen des In- und Auslandes Bestellungen angenommen. Der Prels betragt viertel jährlich in Sachsen 2 Thlr., in Meentz-n 2 Thlr. 5'/. Sgr., in O-ftevreich 7 Fl. 38 Kr. Ueve-blick. 4v«utfch»and. **^ankkurt a. M. Nationalversammlung, die Ober- hauptlfrage. * Frankfurt a. M. Die Erblichkeitsfrage. Hr. Heckscher. Hr. Camphausen. — Volksversammlung. Hr. Camphausen. — Schreiben des Reich-Ministeriums an den Bevollmächtigten für Sachsen-Weimar. — Eine Erklärung des bahischen Bevollmächtigten Welcker. — Adresse an Hrn Lemme. -ss Dresden. II. Kammer, die Kriegsartikel. Die Ge schäftsordnung. Dresden. I. Kammer. Die Oberhauptsfrage. Bürger meister Schanz. Leipstg. Adresse an den Staatsminister v. d. Pfordtcn. München. Der Landtag. Die Deutsch-Katholiken. Die MinisterkrisiS. Der Märzverein, die Grundrechte. * Hannover. Feier der Grundrechte. — Rotenburger Petition wegen des Reichßoberhaupts. Karlsruhe. I. Kammer, die Motion des Frhrn. v. Andlaw. — Die Grundrechte. /^Altenburg. Der Märzverein. 2 Gotha. Die Abgeordnetenkammer. — Postrevisor Wöhler in Schwerin. Oldenburg. Landtag. Bremen. Die Grundrechte. Da« Wehrpflichtigkeitsgesctz. Die Reorganisation dcrBürgerwehr. Schles wig. Die Posten. Erklärung aus Londern. 'Preußen. VÄerUn. DieWahlen. Hr. Arago. -j-rBcrlin. Die Wah len. Bau eines Kriegsschiffs. Das Ministerium. OBerlin. Die Wahlen. — A. Ruge. Berlin. Die Wahlen. — Die Wahlen in Halle, Magdeburg, Nordhausen und Sangerhausen. — Hr. Aulike. — Verhaftungen in Lö wenberg. -sLeipsig, 24. Jan. Die deutsche Nationalversammlung Hat die Beräthung der auf Erblichkeit, Wahl und periodische Regie rung bezüglichen Anträge zu dem in erster Lesung angenommenen h. 1 vom Reichsoberhaupte begonnen. Durch Berichtigung der Abstimmung über diesen h. 1, welcher einen regierenden Fürsten zum Oberhaupte verlangt, ist die Majorität dafür (Nr. 22) von 47 auf 38 Stimmen zurückgegangcn. Jeder Tag stellt mehr heraus, mit welcher Parteilich keit die frankfurter Presse in dieser Frage berichtet. Die Eröffnung des bairischen Landtags ist nun zum 22. Jan. bestimmt worden, und die Grundrechte werden demselben vor der Publicirung vor gelegt werden. Das gleiche Verhalten damit hat in seiner Art auch der Senat der freien Stadt Bremen cingeschlagen. In der Residenz Hannover ist eine öffentliche Feier der Grundrechte von einem Theile der Bevölkerung begangen und in Baden ihre Veröffent lichung von der Regierung bewirkt worden. Eine Erklärung des ba dischen Bevollmächtigten bei der Centralgewalt macht fühlbar, daß die Aeußerung h«s Großherzogs wegen des Oberhauptes vom Parteitreibcn «etwas über ihren Belang ausgcbeutet worden sei. Von der I. Kam mer ist der Andlaw'sche Antrag wegen Reform der badischen Verfas sung verworfen worden. Die I. Kammer des Königreichs Sachsen hat sich die Beschlüsse der II. Kammer gegen ein erbliches Oberhaupt und Kaiscrwürde ebenfalls ungeeignet; die tl. Kammer war bei Be- rathung der Geschäftsordnung und nahm einen Antrag auf Revision der Kriegsartikel und des Dienstrcglemcnts an. Der olden bürg er Land tag erhält noch immer Beitrittsadrcssen zu seiner Ansicht über Civil Äste und Domainen, in der Obcrhauptsfrage hat er sich der Reichs- Versammlung untergeordnet. Aus Thüringen vernimmt man fortge setzte Aeußerungen des tiefgefühlten Bedürfnisses nach Einigung und Verschmelzung der stamm- und landsmannschaftlichen Elemente zu einem mitteldeutschen Staate, wozu man die Blicke vielfach auf Sachsen rich tet. In Preußen haben am 22. Jan. die Wahlen der Wahlmän- mer für die II. Kammer der octroyirtcn Verfassung vom 5. Dec. v. I. -stattgefundcn. In Berlin geschah es unter Fortdauer des Belage rungszustandes. Was heute über den Ausfall dieser Wahlen berichtet wird, läßt die freisinnige und demokratische Richtung dabei im ent schiedenen Vortheil erscheinen. Es haben wieder Ausweisungen aus Berlin dabei die A. Ruge's, stattgefunden. Der bisherige französische Gesandte Hr^ Arago hat Berlin verlassen. Die Nachrichten aus Wi en erzählen leider von fortdauernder Ueberschw'emmung mehrer Stadttheile. In Kremsier hat der Reichstag für den nächsten Monat wieder den Octobcrprä- sidcnten Smolka gewählt. Bei der Beräthung der österreichischen Grundrechte wurde der Paragraph von den Garantien der persönlichen Freiheit votirt. Von Seiten der Regierung steht die Vorlage eines EntschädigungSgesetzcS für die aufgehobenen Urbariallasten, wobei dcr Staat mit einem Drittel cintrclcn wird, nahe bevor. Die Nachrichten aus Italien sprechen von kriegerischen Vorkehrungen in Sardinien und andern Staaten, auch wird von einem erwarteten päpstlichen Jn- terdict gegen Rom geschrieben, ohne daß man vor Pius' IX. geistli chen Waffen zur Zeit große Furcht zu hegen scheint. In Paris be- räth die Nationalversammlung über die Verweisung der Theilnehmer am Aufstande des 15.Mai an den Staatsgerichtshof. Die englische Presse läßt trotz dcr nahenden Parlamentseröffnung die deutschen An gelegenheiten nicht aus den Augen. Deutschland. "Frankfurt a. M., 22. Jan. In der heutigen Sitzung der deutschen Nationalversammlung stand die Fortsetzung der Be- ralhung über Art. I. ß. 1 s cvent. tz. 2 des Entwurfs vom Reich s- obcr Haupt auf der Tagesordnung. Nachdem das Protokoll dcr letz ten Sitzung vorgclesen und mit dcr Reklamation gegen das Abstim- mungsverhältniß über tz. I des Verfassungscntwurfs genehmigt ist, wo nach die Majorität 252, die Minorität 214 Stimmen beträgt, wird die Austrittsanzcige dcr Abgg. Murschcl und Kctteler aus der Natio nalversammlung angezeigt und der Eingang von I75V Fl. freiwilliger Beiträge aus Oesterreich für die deutsche Kriegsflotte mitgetheilt. Abg. Schultze aus Potsdam im Namen des WehrvcrsassungsausschusseS zeigt einen Bericht an, welcher dahin geht, den Antrag deS Abg. Werner aus Obcrkirchcn, die Aushebung dcr Truppcncontingentc im Groß- hcrzogthum Baden in Folge Beschlusses dcr Nationalversammlung vom 15. Jul. v. I. zu sistircn, unberücksichtigt zu lassen, und über densel-- ben sowie über die dahin einschlagcndcn Petitionen zur Tagesordnung übcrzugehcn. In der Tagesfrage gelangten vier MinoritätScrachten des Vcrfassungsausschusscs zur Beräthung, welche nach H. I eingeschaltet werden sollen und tz. 1 a bilden; dieselben lauten: I. Diese Würde ist erblich im Hause des Fürsten, dem sie übertragen worden; sie vererbt im Manncsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. II. Die Wahl des Kai sers geschieht auf Lebenszeit. Der Kaiser wird in gemeinschaftlicher Sitzung des Volkshauscs und Staatenhauses gewählt. Absolute Stimmenmehrheit ist ersoderlich. III. Dieselbe wird jedesmal auf zwölf Jahre, einem dcr Re genten von Preußen, Oesterreich, Baiern, Sachsen, Hannover und Wärt-' temberg übertragen. Die Wahl geschieht das erste Mal durch die consti- tuircnde Nationalversammlung, später durch den Reichstag in der Weise, daß beide Häuser zu einer Versammlung zusammentreten. Es ist die Ge genwart von wenigstens dcr Hälfte aller Mitglieder ersoderlich. Die ab- 'olute Mehrheit dcr Stimmcn entscheidet. Die Wahl findet statt drei Mo nate vor dem Schluffe des zwölften Jahres. Dcr Abtretcndc ist wieder wählbar. Wenn das Reichsobcrhaupt während dcr Dauer seines Regiments stirbt, tritt der Reichstag sofort ohne Berufung zusammen, in dcr Art, wie er das letzte Mal versammelt gewesen ist, und nimmt eine neue Wahl vor. Dieselbe muß innerhalb vier Wochen statlsindcn. Nach den, Regie rungsantritte werden jederzeit beide Häuser neu gewählt. IV. Das Rcichs- oberhaupt wird auf sechs Jahre gewählt. Die Wahl des Reichsoberhaupts erfolgt durch den Reichstag in dcr Weise, daß beide Häuser in Eine Ver-, ammlung zusammcntretcn, darin absolute Stimmenmehrheit entscheidet.. Die Hälfte der Mitglieder jedes Hauses muß gegenwärtig sein. Das erste Mal wählt die constituirende Nativ'.ialvcrsammlung mit absoluter Stim menmehrheit. Die Wahl des Nci.Hsobcrhaupts erfolgt drei Monate vor Schluffe des letzten Jahres der Wahlperiode. Dcr Abtretcndc ist wie.
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