02 Deutsche allgemeine Zeitung : 12.08.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-08-12
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510812029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851081202
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851081202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-08
- Tag1851-08-12
- Monat1851-08
- Jahr1851
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1685
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- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 12.08.1851
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Dienstag. Zweite Ausgabe. Abends k llhr. 12. August L8SL. Vie Leitung «r schein« täglich zwei »al und wird aulgegeben in Eaipgtg Bormittag« I l Uhr, Abend« « Uhr; in vr«»de« Abend» S Uhr, Vormittag« 8 Uhr. «vret« für da« Vierteljahr r Thlr.j jede einzelne Num mer l Ngr. —- Nr. 411 -— Dmtscht Mgmtint Zcitiing. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz l» 'Zu beziehen durch alle Poft ämter de« In- und Au«la»de«, sowie durch die lkrpeditionen in Leipzig (Ouerstraßc Nr. 8) und Dresden (bei E. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. 8). Jnsertionögebühr für den Raum einer Zeile r ü!gr. Deutschland. , DaS berliner Correspondenz-Bnreau vom 11. Aug. schreibt: AuS Frankfurt hören wir, daß, was die Ordnung der Sitze der Bun- deStagSgesandten betrifft, die frühem Feststellungen beibehalten wor den sind. Zur Linken des österreichischen Präsidialgesandten sitzt der preußische, dann der sächsische, dann der bairische u. s. w. Alle an einer runden Tafel in Linealordnung. Dem Vorsitzenden österreichischen Ge sandten Grafen Thun gegenüber sitzt der Protokollführer. — ES ist neuer dings so viel von Separat- und andern Bundesprotokollen die Rede gewesen, daß wir authentische Mitcheilungen über das Protokollwesen beim Bundestage nicht für uninteressant halten. Die Hauptprotokolle enthalten daS Verzeichniß der anwesenden Gesandten, die Vorträge, An zeigen, Mitcheilungen und Anträge deS Präsidiums wie der einzelnen Gesandten, sowie das Resultat von Wahlen für Commissionen ic. und urkundlich auch die Beschlüsse der Bundesversammlung. Neben diesen Hauptprotokollen sind Ncbenprotokolle nicht selten. Sie sind früher auch bei förmlichen Bundestagssitzungen vorgekommen, werden jetzt aber vor zugsweise bei „vertraulichen Sitzungen" in Anwendung gebracht. Oef- fentliche Protokolle eristiren zur Zeit noch nicht. Von den Hauptproto kollen werden regelmäßig Abdrücke in der Bundesdruckerei veranstaltet, welche Originalabdrücke jedoch nur zum officiellen Gebrauch der einzel nen Bundestagsgesandtschaften bestimmt sind. Die Protokolle derBun- deSmilitaircommission werden theils geschrieben theils looo cliowturgo gedruckt, d. h. seitens der Bundeskanzlet sämmtlichen Bundestagsgesandt schaften durch besonders dazu bevollmächtigte Personen zugefertigt. ^Berlin, 11. Aug. ES ist einigermaßen belehrend, zu beobachten, In welchem Sinne die preußische Verfassung vom 31. Jan. ge deutet wird und welchen Zwecken sie dienen muß. Sagt die Verfassung, alle politischen Vergehen gehören vor die Geschworenengerichte, so heißt eS, Preßvergehen sind keine politischen Vergehen und gehören vor die Rich-- tercollegien. Sagt die Verfassung, jeder Preuße habe daS Recht, überall im Staate seinen Wohnsitz zu nehmen, so wird ein altes Fremdenpolizei- rcglement hervorgesucht und auf Grund dessen werden Staatsbürger aus der Hauptstadt, aus andern Städten ausgewiesen. Sagt die Verfassung, die evangelische Kirche sei, gleich der katholischen, unabhängig vom Staate, so wird ans der bisherigen Abhängigkeit vom Staate eine Abhängigkeit von einem ohne Mitwirkung der Laien eingesetzten Ober- kirchenrath. Schafft die Verfassung die Stände ab, so stellt ein Mini« sterialrescript die Stände wieder her. Man könnte fast Artikel für Ar tikel der Verfassung mit solchen Kommentaren illustriren. Die Ver fassung ist also nichts, sie gilt nichts, höchstens ist sie ein Gesetz Nr. 29,300, daS in der Gesetzsammlung neben einer Flußregulirungs- verordnung oder dergleichen steht, wie Hr. v. Gerlach in der letzten Session so geistreich auseinandergesetzt. Sowie es sich aber darum han delt, der Regierung immer mehr Rechte zu vindiciren, als sie vor 1848 besaß, dann sucht man in der Verfassung und ist glücklich, wenn man einen Paragraphen findet, der als Hebel dient, in die Charte Waldeck «in neues Loch zu machen. Die ständische Reactivirung selbst stützt sich hauptsächlich auf den Artikel der Verfassung, der alle bestehenden Be hörden in Function läßt, bis die Gesetze über ihre Reorganisation auö- gesührt find. Der evangelische Oberkirchenrath spricht sich gegen die Einführung der neuen Gemeindeordnung aus und beruft sich auf die Verfassung, welche der evangelischen Kirche ihr Fonds und Stiftungen garantirt. Die Gemeindeausgaben, zu welchen nämlich nach der neuen Gemeindeordnung die Geistlichen herangezogen werden sollen, gelten dem Oberkirchenrath als Fonds und Stiftungen der Kirche. Werden stän dische Wahlen ausgeschrieben, deren Verfassungsmäßigkeit von den Wäh lern bestritten wird, so wird den Wählern der Mund geschlossen, weil die Verfassung nur den Kammern die Befugniß einräumt, über die Ver fassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen Beschluß zu fassen. Kurz die Verfassung eristirt nicht zu Gunsten der Staatsbürger, sie ist Eigenthum deS .Ministeriums, vorzüglich aber Eigenthum der Kreuz zeitung, die sich derselben nur dann erinnert, wenn eö sich darum han delt, ihrer Coterie einen neuen Vortheil zuznwenden. Stuttgart, 10. Aug. Die Württembergische Zeitung, das Organ des MärzministerS Römer, weist in einem Artikel: „Vor drei Jahren — und jetzt!" nach, wie unberechtigt man in Frankfurt sei, jetzt von einer „sogenannten", d. h. unberechtigten deutschen Nationalversammlung, von „sogenannten" deutschen Grundrechten zu sprechen. „Denn", so sagt die Zeitung, „wer ordnete die Einberufung einer Nationalversammlung an? Der vormärzliche Bundestag. Wer trat die Gewalt über Deutschland an die von der Nationalversammlung eingesetzte Centralgewalt ab? Der vormärzliche Bundestag." Nachdem sie hierauf von den Befürchtungen gesprochen, die daö Verfahren in Hessen erwecke, schließt sie: „Worin besteht dermalen die Stärke des Bundestags? Einzig und allein in der Gleichgültigkeit der Völker. Und woher rührt diese Gleichgültigkeit? Ihre Quelle ist eineStheilS die Erfolglosigkeit der Märzbestrebungen, an- derntheilS der Mangel an Vertrauen in die bestehenden Gewalten. Eine Regierung, welche diesen Mangel zu beseitigen versteht, hat gewonne nes Spiel. In Zeiten aber, wo man so gegründete Ursache zur Mä ßigung hat, ist für eine Negierung nichts leichter als sich Vertrauen zu erwerben. Ein Beispiel. Einem Lande, wie Württemberg, wird kein Vernünftiger zumuthen, eine Nationalrepräsentation beim Bunde durchzusetzen. Wenn aber der württembergische BundeStagSgesandte nicht müde wird, seine Collegen in Frankfurt an Dasjenige zu erinnern, was dem deutschen Volke versprochen worden, wenn er selbst fortfährt, sich bereit zu erklären, zu einer Volksvertretung mitzuwirken, wenn er eS nicht dabei bewenden läßt, gegen die versuchte Einmischung in die Ver fassungsangelegenheiten der einzelnen Staaten Verwahrung einzulegen, sondern wenn seine Regierung durch Einführung der zugestcherten Re formen thatsächlich zu erkennen gibt, daß sie ihre Souverainetät nicht für die Dynastie auszubeuten, sondern im Interesse deS Volks zu be nutzen die Absicht hege, so werden Gleichgültigkeit und MiStrauen rasch verschwinden, und eine solche Regierung wird stark sein, weil ihr, außer dem eigenen Volksstamme, die Sympathien auch der übrigen Völker zur Seite stehen werden. Unsere Regierung ist gerade jetzt in der Lage, zu zeigen, daß es ihr um das Vertrauen des Volks zu thun sei. Die bevorstehende Verfassungsrevision bietet ihr die Mittel dazu dar. Hält sie an dem Satze fest, daß die Geburtsvorrechte aufgehoben seien, weist sie die Vorrechtsgelüste der Adelskasten zurück, so wird eS ihr an der Zustimmung deS Volks nicht fehlen, und demokratische Bestrebungen werden nicht im Stande sein, ihrer Stellung in Deutschland Verlegen heiten zu bereiten. Die Kammer der Abgeordneten hat so augenfällige Beweise ihrer Mäßigung abgelegt, daß man ihr den Plan einer Schwä chung der verfassungsmäßigen monarchischen Gewalt nicht unterschieben kann. Nimmermehr wird sie sich aber dazu hergeben, dem discretionai- ren Ermessen der Standesherren und Ritterschaft anheimzustellen, was von den Grundrechten dem Volke noch übrig gelassen werden soll. Wir halten es für einen Uebelstand, wenn eine Abänderung der Verfassung nicht zu Stande kommt. Aber für ein Unglück würden wir es halten, wenn die Verfassung in einer den Grundrechten nicht entsprechenden Weise abgeändert würde. Sind wir dazu bestimmt, uns zur Zeit mit dem Alten begnügen zu müssen, so können wir der Zukunft um so zu versichtlicher entgegensehen. Denn je weniger gerechte und billige Wün sche befriedigt werden, desto rascher reift die Zeit ihrer Entwickelung entgegen." Kassel, 9. Aug. Nach zweitägiger Verhandlung hat daö außer ordentliche Kriegsgericht, welches über daS Verhalten einiger Com- mandeure in den Septembertagen zu urtheilen niedergesetzt ist, heute den Generalmajor Gerland zu sechömonatlicher Festungöstrafe verurtheilt. Derselbe ist von mehren Anklagepunkten, z. B. wegen nicht bewirkter Auflösung der Bürgergarde der Residenz, wegen Unterlassung von Ver haftungen ,c. freigesprochen, wegen Unterlassung der Zusammensetzung eines Kriegsgerichts über den vr. Fr. Oetker aber verurtheilt. Alle diese Anschuldigungen betreffen Handlungen, welche dem Verurtheilten ohne Verfassungsverletzung, ohne Verletzung seines Eideö vorzunehmen un möglich war! Präsident dieses außerordentlichen Kriegsgerichts ist nicht der alte v. Haynau, wie einige Blätter melden, sondern der General major v. Helmschwerdt. (Wes.-Z.) Bremen, 11. Aug. Wie wir hören, hat Pastor Dulon dem Präsidenten der Bürgerschaft schriftlich seinen Austritt aus dieser Ver sammlung angezeigt. Rendsburg, 7. Aug. Heute ist der Jahrestag eines der traurig sten Ereignisse in der jüngsten schleSwig-holsteinischen Geschichte. Am 7. Aug. 1850 flog das Laboratorium in Rendsburg in die Luft, wo bei viele Menschen den Tod fanden, Andere verstümmelt wurden und ganz Rendsburg das Ansehen einer durch feindliche Bomben verwüsteten Stadt erhielt. Die Erinnerung an daS schreckliche Ereigniß hatte eine zahlreiche Menschenmenge nach dem Garnisvnskirchhofe geführt, wo ein schönes Denkmal daS Andenken der bet der Explosion Verunglückten ver ewigt. Wie durch stillschweigendes Einverständnis hatte daS MusikcorpS deö hier garnisonirenden preußischen Infanterieregiments auf der einen,
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