Dblrr«t«. 4L I. 1 Dekret an die Stände, den Rechenschaftsbericht auf die Jahre 1890 und 1891 betreffend. Eingegangen bei der II. Kammer am 13. November 1893. (L^eine Königliche Majestät lassen den getreuen Ständen beigefügt den Rechen schaftsbericht auf die Finanzperiode 1 8Z^ znr verfassungsmäßigen Prüfung zugehen und bleiben denselben jederzeit in Huld und Gnaden wohl beigethan. Gegeben zu Dresden, den 13. November 1893. A lber t. Julins Hans von Thümmel. velrikte. I. »anä.