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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 25/26.1901/02
- Erscheinungsdatum
- 1901- 1902
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141339Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141339Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141339Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1902
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Brief-Kasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Räthsel-Ecke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 25/26.1901/02 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- ZeitschriftenteilJg. 26.1902 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 377
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 377
- ArtikelDie Verschmelzung der Uhrmacher-Verbände 378
- ArtikelWilhelm Foerster 381
- ArtikelEin Riesen-Meteorit 382
- ArtikelUeber magnetisch gewordene Taschenuhren (Fortsetzung von No. 23 ... 383
- ArtikelDie Gmünder Sonnenuhr 386
- ArtikelNeue Bügelbefestigung 387
- ArtikelAus der Werkstatt 387
- ArtikelSprechsaal 388
- ArtikelVermischtes 388
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 390
- ArtikelBrief-Kasten 391
- ArtikelPatent-Nachrichten 392
- ArtikelRäthsel-Ecke 392
- BandBand 25/26.1901/02 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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392 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 24 Korrespondenzen Herrn H. B. in L. (Berufswahl). Das von unserem Herrn W. Sohultz verfaßte Biiohloin „Der Uhrmacher“, das für alle Diejenigen zu empfehlen ist, die ihre Söhne der Uhrmacherei Zufuhren wollen, können Sie durch die Buchhandlung von Paul Beyer in Leipzig beziehen. Herrn >V. N. in W. (Entlassung des Lehrlings wegen Ver- urtheilung zu erheblicher Freiheitsstrafe.) Wenn ein Lehrling eine der in § 123 Gewerbeordnung angeführten Verfehlungen begeht, so kann ihn der Arbeitgeber binnen einer Woche entlassen. Läßt der Arbeitgeber diese Frist verstreichen, so gilt die Verfehlung als verziehen und das Ent lassungsrecht ist erloschen! Es kann nicht dadurch wieder aufleben, daß der Lehrling wegen derselben Verfehlung später zu gerichtlicher Strafe ver- urtheilt wird. Denn nicht die Strafe — die Sühne der That — sondern •die That selbst giebt dem Arbeitgeber das Hecht der sofortigen Entlassung. Wenn jedoch vom Gericht auf eine erhebliche Freiheitsstrafe erkannt wird, so kann der Arbeitgeber die Entlassung aus einem anderen Gesichts punkte aussprechen; der Lehrling würde nämlich, wenn er die Strafe an- tritt, zur Fortsetzung der Arbeit unfähig sein und dies rechlfertigt die Ent lassung nach § 123 No. 8 Gewerbe-Ordnung. Was die Entschädigung an betrifft, so hängt die Frage eng mit der eben berührton zusammen. Ist die Entlassung gerechtfertigt, so kann auch die im Lehrvertrage vereinbarte Entschädigung beansprucht werden. R.-A. H. Herrn E. L. in L. (Reparatur einer gepfändeten Uhr.) Der Fall liegt wie folgt: Sie haben einen Regulator reparirt und machten, weil die Zahlung der Reparaturkosten nicht erfolgt, Ihr gesetzliches Pfandrecht an dem Regulator geltend und beauftragen den Gerichtsvollzieher des Ortes mit dem Pfandverkauf, um zu Ihrem Guthaben zu kommen. Der Gerichtsvoll zieher theilt Ihnen bei dieser Gelegenheit nun mit, der Regulator sei, bevor er Ihnen zur Reparatur übergeben wurde, bereits für einen Gläubiger des Kunden gepfändet worden und empfiehlt Ihnen, die Uhr unter Verzicht auf das Paudrecht herauszugeben. Der Rath des Gerichtsvollziehers ist falsch und beruht auf Unkenntniß des Gesetzes. Sie brauchen den Regulator nicht herauszugeben, sondern Sie können ihn vielmehr zum Zwecke Ihrer Befriedigung durch Pfandverkauf versteigern lassen. Ihr rechtmäßig er worbenes Pfandrecht, geht dem älteren Pfandrecht, das Sie nicht kannten, vor. Nur wenn Sie bei Erwerbung des Pfandrechts nicht in gutem Glauben gewesen wären, würde das ältere Pfandrecht den Vorrang haben. (§ 1208 B. G. B.) R.-A. H. Herrn J. R. ln N. (Nochmals die Geschäfte mit Minder jährigen) Die Rechtslage ist folgende: 1. Verträge, welche mit Minderjährigen abgeschlossen werden, bedürfen der Genehmigung ihres gesetzlichen Vertreters. Die ohne Genehmigung abgeschlossenen Verträge sind rechtsunwirksam. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Verträge, bei welchen der Minderjährige die vertrags mäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter überlassen worden sind. 2. Der Vater oder die Mutter hafien auch für gewisse, von dem Minderjährigen ohne ihre Genehmigung abgeschlossene Verträge. Denn die Eltern des Minderjährigen sind zu seinem standesgemäßen Unterhalte verpflichtet. Wenn ein Dritter für den Minderjährigen Aufwendungen macht, welche seine Eltern kraft ihrer Unterhaltungspflicht hätten machen m üssen, so kann er Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Alle für den Unterhalt des Minderjährigen nothwendigen Lieferungen müssen daher von den Eltern ersetzt werden. Hierzu gehört die Reparatur einer Uhr für den jungen Mann, der außerhalb ein Seminar besucht. Dagegen würden die Eltern nicht verpflichtet sein, Ausgaben für Luxusgegenstände zu bestreiten, weil sich hierauf ihre Unterhaltungspflicht nicht erstreckt. Das Gesetz sagt, daß, wenn die Aufwendungen eines Dritten dem wirklichen oder muthmaß- lichen Willen des Vertreters des Minderjährigen entsprechen, Ersatz der Aufwendungen verlangt werden kann, gerade so, als ob ein direkter Auftrag Vorgelegen hätte. R.-A. H. Patent-Nachrichten Patent • Anmeldungen (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu welchem Einsicht in die Patent- Anmeldung auf dem Kaiserlichen Patentamte zu Berlin genommen werden kann) Kl. 83 a. Kl. 83 a. K. 22 435. Taschenuhr mit sichtbarer Unruh, fils, Chaux de Fonds. 24. Januar 1903. Jean Kullmer Patent -Ertheilungen (Das Datum bezeichnet den Beginn des Patentes) 138 179. Federnde Aufbänge-Vorrichtung für Uhren u. dgl. in Fahrzeugen. Emil Bppner, Breslau, Königstraße 'S. 28. De zember 1901. 138 184. Federndes Uhrgehäuse für Fahrzeuge. Emil Eppner, Breslau, Königstr. 3. 25. Januar 1902. 138 240. Platine für leicht auseinandernehmbare und zusammen setzbare Holzgeste^luhren. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebr. Junghans & Thomas Haller, A.-G., Schramberg. 7. Januar 1902. Gebrauchsmuster - Eintragungen (Das Datum bezeichnet den Beginn des Schutzes) Kl. 83a. 187 251. Tragbare Sonnenuhr mit auf dem Kompaßgehäuse niederkiappbar angebrachtem Bügel und in diesem über der Magnetnadelachse hängendem Lotli als Schattenwerfer. Auguste Ernestine Schlegel, geb. Schelzig, Dresden, Kurfürstenstr. 18. 22. Oktober 1902. — Sch. 15 287. » „ 187 253. An Uhrwerken mit Gitterplatine die Anordnung von Brücken, welche ohne Zerlegen des Werkes gestatten, die Unruh welle wie die Federwellen, jede für sich, herauszunehmen. Uhrenfabrik Villingen Akt.-Ges., Villingen (Schwarzw.). 22. Oktober 1902. — U. 1444. „ „ 187 262. Wecker mit schwingender Glocke, zwei waagerechten Querbalken und seitlichen Figuren. Ludwig Maurer, Bochum (Westf.)., Marienstr. 14. 23 Oktober 1902. — M. 14 150. „ „ 187 272. Mit einer Uhr durch gemeinsame Grundplatte ver bundene, beliebig verwendbare Apparate. Arno Siegel, Pößnedc (Thürg). 24. Oktober 1902. — S. 8917. „ „ 187 556. An Weckeruhrgehäusen die Verhütung des Staubein trittes am Hammerschlitz durch Anordnung einer um die Achse der Uhr schwingenden Wiege, die am Hammerstiel befestigt ist. Hamburg-Amerikanische Uhrenfabrik, Schramberg (Württ). 25. Oktober 1902. — H. 19 560. Berlin NW. 6, den 6 Dezember 1902. Das Patent- und technische Bureau Karlstraße 40. von Hugo Knoblauch & Co. Räthsel - Ecke Auflösung der räthselhaften Inschrift der Münze aus No. 23 Vorzeigung der ersten Wasseruhr von Scipio Nasica in Rom anno 157 vor Christo Bis zum 10. December waren diesmal nur fünf Auflösungen eingegangen, davon drei falsche. Richtig waren jene der Herren Herrn. Bröker in Berlin und Georg Spörl in Schwarzen bach a. W. Für die Lösung unseres heutigen Bilderräthsels setzen wir zwar keinen Preis aus, doch werden wir wieder aus den einlaufenden richtigen Lösungen zehn ausloosen und in nächster Nummer ver öffentlichen. Bilder-Räthsel Auf vorstehender Abbildung sind 8 lateinische Buchstaben so über einander gelegt, daß ihre Mittelpunkte zusammenfallen. Wie heißt das Wort, welches sie bilden? F. W. R. !■* Schluß der Inseraten-Annahme für die nächste, am 1. Januar erscheinende Nummer: Dienstag, den 30. Dezember, Tormittags 10 Uhr. Win bitten, bei Anknüpfung von Geschäfts verbindungen stets auf unsere Zeitung Bezug zu nehmen. Unsere heutige Nummer enthält als Sonder-Beilage einen Prospekt über das neue Reparatur-Lehrbuch „Der Uhrmacher am Werktisch“. Verlag der Deutschen Uhrmacher-Zeitung Carl Marfels A.-G. in Berlin SW, Zimmerstr. 8. Verantwortlich für die Redaktion: Wilh. Schultz in Berlin. Für den Inseratentheil: Carl Z eissig in Berlin. Druck von Hempel&Co. G. m. b.H. in Berlin. Vertretung für den Buchhandel: W. H. Kühl in Berlin. Agenturen für Amerika: H. Hörend, Albany (New-York), Geo. K. Hazlitt & Co., Chicago (JH.).
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