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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 25/26.1901/02
- Erscheinungsdatum
- 1901- 1902
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141339Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141339Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141339Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 25.1901
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schulsammlung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Thätigkeit des Bundes im Jahre 1900
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 25/26.1901/02 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1901) 1
- ArtikelAn unsere Leser! 1
- ArtikelSammlung für das Peter Henlein-Denkmal 1
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 2
- ArtikelSchulsammlung 2
- ArtikelDie Thätigkeit des Bundes im Jahre 1900 2
- ArtikelRegulator mit elektrisch betriebenem Geh- und Schlagwerk 4
- ArtikelVom Monde 6
- ArtikelAus der Werkstatt 9
- ArtikelAufgelegtes Monogramm als Taschenuhrständer 9
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Kalender 1901 10
- ArtikelSprechsaal 10
- ArtikelVermischtes 11
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 12
- ArtikelBrief-Kasten 13
- ArtikelPatent-Nachrichten 14
- ArtikelInserate 14
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1901) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1901) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1901) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1901) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1901) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1901) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1901) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1901) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1901) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1901) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1901) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1901) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1901) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1901) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1901) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1901) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1901) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1901) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1901) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1901) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1901) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1901) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1901) 369
- ZeitschriftenteilJg. 26.1902 -
- ZeitschriftenteilJg. 25.1901 -
- BandBand 25/26.1901/02 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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2 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 1 Das alte Jahr hat unsere Be- mühungen noch mit einem aufier- ordentlich großen ki-fo 1 e gekrönt. Es ist nämlich im Deichstage ein Antrag eingebracht worden, den Gutscheinhandel zu verbieten. Im Anschlüsse hieran schreibt die offiziöse norddeutsche Allgemeine Zeitung: _ Vor den Schädigungen durch das als Hydra-, Gella- oder Unt- scheinhandel benannte System des Waarenvertriebes ist das Publikum wiederholt in der Presse gewarnt worden. Es bestand die Hoffnung, dadurch einer weiteren Verbreitung des bezeichneten Geschäftsbetriebes vorbeugen zu können. Diese Wirkung haben von der Warnung be troffene Händler abzuschwächen gesucht,- indem sie Gerichtsbeschlüsse veröffentlichten, durch welche das gegen sie eingeleitete Strafverfahren mit der Begründung, daß ihr Geschäftsgebahren gegen gesetzliche Be stimmungen nicht verstoße, eingestellt worden war. Der Zweck dieser Veröffentlichungen geht offensichtlich dahin, das Publikum- in den Glauben zu versetzen, daß das angefochtene Verkaufssystem durch die Gerichte als zuläßig anerkannt und gebilligt sei, aus diesem Grunde als reell gelten müsse und deshalb in keiner Weise beanstandet werden dürfe. Eine solche rein formal rechtliche Auffassung kann für die wirthschaftliche Bedeutung der Frage nicht entscheidend sein. Das Geschäft des Wucherers galt auch schon zu Zeiten, in denen der Wucher noch nicht unter Strafe gestellt war, als verächtlich: das Inverkehrbringen gefälschter Nahrungsmittel wurde stets als ein un reelles Geschäftsgebahren erachtet, obschon bis zum Erlaß des Gesetzes vom 14. Mai 1879 die vorhandenen Strafbestimmungen nicht aus reichten, um die im Verkehr mit Lebensmitteln vorkommenden Un redlichkeiten, welche sich dem Betrüge sehr näherten, strafrechtlich zu treffen. Auch die Anwendung des mehrfach geschilderten Gut scheinsystems nähert sich sehr dem Betrüge, ohne jedoch, wenigstens in der Kegel, alle Thatbestandsmerkmale des Betruges zu erfüllen. Daß die Strafgesetze zur Zeit keine ausreichende Handhabe zu bieten scheinen, um gegen Gewerbetreibende, welche sich das Gutschein system zu Nutze machen, mit Erfolg vorzugelieu, hat der Reichs kanzler in einem Bescheid an den Vorstand des Deutschen Uhrmacher-Bundes vom 7. Juli ausdrücklich betont; in demselben Bescheide hat er aber auch diesen Geschäftsbetrieb, durch den un verkennbar das Publikum und reelle Gewerbetreibende geschädigt würden, als „höchst bedenklich“ bezeichnet. Zweifellos ist dieser Artikel, wie meistens bei derartigen Notizen, die einen demnächst im Reichstage zu behandelnden Stoff betreffen! von der Regierung- inspirirt. Die Thatsache aber, daß dabei ganz allein die Eingabe des Deutschen Uhrmacher-Bundes liervorgehoben wird, scheint uns ebenso zw-eifellos darauf hinzuw-eisen. daß der an gezogene wichtige Artikel auf die Initiative des Herrn Reichskanzlers infolge unserer neuerlichen Petition vom 15. Oktober 1900 zurück zuführen ist, in welcher wir die Xotlvwendigkeit eines neuen Gesetzes dargelegt- haben. Daß der Antrag zum Gesetz erhoben -wird, möchten wir als sicher annehmen, da w-ohl alle Parteien die Schädlichkeit des Gutscheinhandels einseheu dürften. Unserem Fache aber dürfen wir zu dem gehabten Erfolge von Herzen Glück wünschen, w-ird uns das neue Gesetz doch von einer großen Schädigung befreien! Auch über eine w-eitere Reihe von Erfolgen können wir heute be richten. Zunächst hat unsere Eingabe an (len Magistrat Rathenow die sich gegen die Vermittlergeseluifte dortiger städtischer Beamten richtete, das nachstehende an uns gerichtete Schreiben zur Folge gehabt: Magistrat Rathenow. d.-No. I, 8157/00. Rathenow, den 13. Dezember 1900. Auf das gefällige Schreiben vom (i. d. Mts. erwidern wir ergebenst, daß wil dem Sparkassen-Rendanten Wiebach und dem Biireau-Assistenten Schaaff die Fortsetzung der von ihnen angebotenen gewerbsmäßigen Vermittelung des Kaufs optischer Artikel untersagt haben. Lange. Hiernach dürfte der Konkurrenz dieser beiden Beamten ein für alle Mal ein Ende gemacht sein. — Herr .Kollege Liesegang in Luckenwalde, dem wir mit Material gegen Versteigerungen von Taschenuhren beigestanden sind, theilt uns in einem Dankschreiben mit, daß er damit Erfolg hatte, da., der mit der Versteigerung beauftragte Gerichtsvollzieher nach Einsicht unserer Auskunft die Uebernahme der für die Auktion be stimmten Taschenuhren ablehnte. — Zwei andere Kollegen, die wegen Bruchs der Feder innerhalb dei Garantiezeit mit den betreffenden Kunden in Zwiespalt gerathen waren, unterstützten wir erfolgreich durch Ueberseudung von Gut achten, wonach der Uhrmacher für den Bruch von Federn niemals verantwortlich gemacht werden kann. — Herr Kollege E. Zizler in Landshut übermittelte uns eine interessante Bekanntmachung der „Fahrradw-erke Riesenfeld" aus den „Münchener Neuesten Nachrichten“. Diese Firma hatte bisher mittelst des Gutscheins-Systems Fahrräder vertrieben, theilt aber jetzt mit, daß sie sich aus freien Stücken entschlossen liab(>, „dieses in jeder Hinsicht einwandsfreie Verkaufssystem“ wieder aufzugeben, und zwar, weil sie nicht gewillt sei. „sich fernerhin den fortgesetzten ungerechten Angriffen, Anfeindungen, Unannehmlichkeiten und Be lästigungen auszusetzen”. Diese Unannehmlichkeiten u. s. w-, waren und sind, wie aus der Bekanntmachung weiter hervorgeht. Warnungen von Behörden gegen das \ erkautssystem der genannten Firma: auch der Deutsche Uhrmacher-Bund w-ird darin genannt, — ein Zeichen, daß ^ unser Vorgehen gegen den Gutschein - Schwindel sich in den Kreisen der Gutschein - Firmen unangenehm bemerkbar gemacht hat. Das ist ganz das, was wir wünschten! Wir hoffen auch weiterhin den Rittern vom Gutschein zu Gunsten unserer Mitglieder das Leben nach Kräften sauer zu machen. Unsere Hausirpriimie wuide in doppelter Höhe Herrn Kollegen Hermann Kanipmann in Dahlerau zur Uebermittelung an einen Beamten übersandt, der laut beigefügten Ausweisen den Reisenden Karl Xink aus Barmen und den Hausirer Paul Thomas aus Elberfeld wegen Hausirens mit Gold- und Silbenvaareu zur Anzeige und zur Bestrafung gebracht hatte. Ein anderer Fall, der zur Uebermittelung der Prämie an Herrn Kollegen H. Kr an eher in Bochum führte, bezog- sich auf die Be strafung des Arbeiters Amer in Bochum wegen Betrugsversuches durch Angebot unechter, angeblich goldener Uhren. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrinnchei-llmides. Schulsammlung Im vierten Quartal 1900 gingen für die Deutsche Uhrmacher schule in Glashütte bei uns ein: Von den Herren 0. Plöger in Detmold 2 Mk., A. L. Lupprian in Braunschweig 2,50 Mk., Beitrag des Deutschen Uhrmacher-Bundes 250 Mk., insgesammt 254,50 Mk. Hierzu die Eingänge vom I.. H. und IIT. Quartal von 761 Mk. = Gesammtsunune 1015.50 Mk. Redaktion der Deutschen Uhrmacher-Zeitung, Die Thätigkeit des Bundes im Jahre 1900 Von Carl Marfels Wie der Wanderer, der einen Berg ersteigt, von Zeit zu Zeit sich umwendet, um den Weg zu überblicken, den er zurückgelegt hat. so w-ollen auch wir heute den Blick zurück w-onden. um mit dem ge schätzten Leser im Geiste nochmals den Weg an uns vorüberziehen zu lassen, den wir im letzten Jahre zurückgelegt haben, ist doch ein Ueberblic-ken der übenvundenen Hindernisse und Beschwerlichkeiten vielleicht geeignet, uns für die Zukunft mit neuer Thatkraft und Aus dauer zu erfüllen und uns dasjenige Mali von Zuversicht zu geben, das zur Erreichung eines großen Ziels, wie es in der von umTüber- nommenen Interessen-Vertretung unseres Faches verkörpert ist. un umgänglich nötliig erscheint. Schon der Beginn des verflossenen Jahres hatte uns vor eine schwere Aufgabe gestellt. Ein neues Verkaufssystem, das Hydra- Unwesen, bei dem durch Vertrieb sogenannter Gutscheine auf die Kurzsichtigkeit der großen Menge spekulirt wird, war gegen Weih nachten 1899 aufgetaucht. Groß, ungeheuer groß dünkte uns die Schädigung, die dasselbe für die Uhrmacherei im Gefolge haben müsse, und kurz entschlossen waren wir die Ersten, die energisch Front gegen die neue Gefahr machten. Da verschiedene Eingaben an Amts- und Staatsanwaltschaften mangels eines entsprechenden Gesetzes nichts fruchteten, wandten wir uns zu Anfang des Jahres direkt an den Reichskanzler, Fürsten zu Hohenlohe, mit dem Ersuchen, im öffentlichen Interesse mit Warnungen gegen das gemeingefährliche Verkaufssystem vorzugehen. Gleichzeitig ließen wir direkte Eingaben au den Herrn Regierungspräsidenten von Köln und an die Staats-
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