Deutsche allgemeine Zeitung : 16.01.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-01-16
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185801164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18580116
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- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1858
- Monat1858-01
- Tag1858-01-16
- Monat1858-01
- Jahr1858
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 16.01.1858
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Lripjig. Dir Zeüusg «r- schrillt Mi» Aufnahme ve« Sonntag« täglich Nachmittag« für »e» fol»«»»«« Tag. Preis für da« Vierteljahr l'/, Thlr.j jede rin»«!»« Nummer S Ngr. — Nr 13. — DkWk Allgmcmt Mmz. -Wahrheit «ad Recht, Freiheit und Gesetz!» 16. Januar 1858 Zu beziehen durch all« Post ämter de« In - und Slu«l»ndr«. sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querslraße Nr. D. Änsertionsgebühr für den Naum einer Zelle L Ngr. Deatschland. Frankfurt a. M., 13. Jan. Der von dem königlich bairischep Ge sandten erstattete Bericht über die holstein-lauenburgisch e Angele genheit, welcher der «Zeit« nach in der Bundrstagssttzung am 15. Jan. zum Vortrag gelangen wird, beginnt mit einem geschichtlichen Erposc der diplomatischen Schritte, welche Preußen und Oesterreich zur Erledigung des Bundesmandatö.vom 11. Juni 1851 in der holsteinischen Gache in Ko penhagen gethan haben, an welche sich die Darlegung des Hergangs der lauenburgischen Beschwerde anschließt. Sodann folgt die bundesrechtliche Prüfung der einzelnen Beschwerdepunkte und der darauf gegebenen däni schen Erwiderungen. Die Gründlichkeit und Klarheit, mit welcher das Re ferat in dieser verwickelten AngelegcnlM überall den bundeSrcchtlichen Stand punkt zur unzweifelhaften Geltung gebracht hat, findet in den hiesigen po litischen Kreisen eine ebenso ungetheiltc Anerkennung als die objective, im sichern Bewußtsein des Rechts maßhaltende Sprache, in welcher der Bericht abgefaßt ist. Die Ausschußberathungen sollen daher auch in den der hol- stetn-lauenburgischen Sache günstigen Anträgen, mit denen der Berichtöent- wurf des königlich bairischen Gesandten schließt, keine irgend erheblichen Modifikationen herbcigeführt haben, sodaß sich die Uebereinstimmung der im Ausschuss« vertretenen Staaten als eine erfreuliche Thatsache constatiren läßt. Dein bestehenden Geschäftsgänge gemäß und, um den übrigen Negie rungen die erforderliche Zeit zur sorgfältigen Erwägung der Anträge des Ausschusses zu gewähren, wird die Abstimmung wol nicht sofort, sondern erst nach zwei bis drei Wochen erfolgen. Es wird dadurch nur dem dem- nächstigen Beschlusse ein um so größeres moralisches Gewicht verliehen, indem derselbe als das gemeinsame Resultat der Prüfung aller deutschen Staaten erscheint, welche in ihm ihren Gcsammtausdruck findet. — In der mit der Verfassungsfrage im Zusammenhang stehenden Pen- sionSangelegenheit der Offiziere der ehemals schleswig - Holstein ifch cn Armee theilt der Nürnberger Korrespondent vom 9. Jan. in einem Briefe vom Main mit, daß der bekannte Antrag Oldenburgs wegen der Nachbe willigung der zweijährigen Pcnsivnsrückstände, wegen Meinungsverschieden heit in der Bundesversammlung nicht ein dem Anträge entsprechendes Er gebniß gehabt habe. In Betreff der von dem Korrespondenten angedeuteten Einleitung weiterer desfallsiger Schritte wird versichert, daß die preußische Regierung sich bereits für die Bildung eines Unterstützungsfonds für die selben ausgesprochen und die Gewährung ihres matricularmäßigen Beitrags in Aussicht gestellt habe. Es läßt sich hoffen, daß auch andere deutsche Re gierungen diese Auffassung thcilen und auf dem vorgeschlagenen Wege ge meinsamer Vereinbarung die Gewährung einer Unterstützung verwirklichen werden, welche von Bundeswegen zu leisten die nicht vorhandene Stimmcn- rinhelligkeit bis jetzt verhindert hat. Preußen. Verkitt, 14. Jan. Vom Ministerpräsidenten wurde heute dem Herrenhause und dann dem Abgeordnetenhaus«! folgende (von uns ge stern schon telegraphisch gemeldete) Eröffnung gemacht: Es erscheint uns als ein Bedürfniß und als eine Pflicht, Ihnen, meine Her ren, eine klare Mitthcilung zu machen in Beziehung auf die traurigen und ernsten Verhältnisse, welche durch die schwere Erkrankung unsers Königs und Herrn über unser Vaterland gekommen sind; Ihnen zu sagen, welche Thatsache» unserer Be- urtheilung Vorlagen und zu welchen Entschließungen und Handlungen dieselben uns bestimmt haben. Al« im Anfang des October v. Z. Se. Maj. der König von einem Unwohlsein befallen wurde, welches rasch eine so ernstliche Wendung nahm, daß das thcure Leben Allcrhöchstdcsselbcn mehrere Lage hindurch in größter Gefahr sich befand, müßten wir in ängstlicher Spannung den Verlauf der Krankheit ab warten. Dieser war insofern ein günstiger, als schon am 23. Oct. v. I. ein amt liches Attest der königlichen Leibärzte vorlag, worin dieselben „pflichtmäßig und auf dc.i Grund der genauen und gewissenhaften Beobachtung des Zustande« Sr. Maj. des Königs erklärten, daß Allcrhöchstdieselbcn im Stande seien, Ihre Willensmei nung in Bezug auf eine Bevollmächtigung für die Regierungsgcschäftc frei und ungehindert kUNdzugebcn, indem die körperlichen und geistigen Bedingungen sich vorfänden, welche dazu nothwendig seien". Gleichzeitig gaben des Königs Majestät die Absicht zu erkennen, eine Vollmacht zur einstweiligen Fortführung der Regic- rungsgeschäfte Sr. königl. Hoh. dem Prinzen von Preußen zu crthcilcn; Höchstdic- selben aber hielten sich für verpflichtet und erklärten sich bereit, einen solchen Auf trag anzunehmen. Wir erachteten diese Wendung der Dinge unter den einmal vorliegenden Umständen als eine besonders glückliche und die gedachte Anordnung als eine der währen Sachlage völlig entsprechende. Zm Beisein Ihrer Maj. der Königin, Ihrer königl. Hoheiten des Prinzen von Preußen und de« Prinzen Fried rich Wilhelm sowie des Oberstkämmerer« Generalscldmarschalls Grafen zu Dohna und meiner, d»s Ministerpräsidenten, genehmigten de« Königs Majestät die dicS- fallsige, Allerhöchstdcmselhen unterbreitete und vorgelesene Ordre und vollzogen sic Allerhöchsteigcnhändig, wie solche nachmals in der Gesetzsammlung abgcdruckt wor den. De« Prinzen von Preußen königl. Hoh. haben hicrnächst mittels de« ebenfalls in der Gesetzsammlung abgedruckten Erlasse« vom 24. Oct. pr. die Annahme des allerhöchsten Auftrags erklärt und dabei ausdrücklich ausgesprochen, es sei ihr ern ster Wille, die Landesverfassung und die Landesgesctzc gewissenhaft zu beobachten. Auf Grund jener Vollmacht sind bisher die Regierungsgcschäftc von Sr. kö nigl. Höh. dem Prmzcn von Prcußcn geführt wordcn. Auch wir sind uns dabci unserer Verantwortlichkeit, auf welche Höchstdiestlben uns besonders noch hingewic- scn haben, vollkommen bewußt gewesen. Bei dem Hcrannahen des Zeitpunktes, mit welchem die in jener Vollmacht gestellte Frist abläuft, mußte sich die Frage auf dringen, welche Maßnahmen in Beziehung auf die RcgicrungSgeschäfte ferner zu treffen seien. Als Grundlage zu deren Beantwortung ließen des Prinzen von Preu ßen königl. Hoh. aufS neue ein amtliche» Gutachten der Leibärzte Sr. Maj. de« Königs erfordern, welches am 3. d. M. erstattet wordcn ist. Dasselbe constatirt zunächst als unzweifelhaft, „daß die bereit« am 23. Oct. v. Z. als vorhanden an erkannte Dispositionsfähigkcit Sr. Maj. auch gegenwärtig stattsindc, da das Er kennen, Borstellen und Wollen seit jener Zeit nicht nur nicht geschwächt wordcn, sondern an Energie entschieden gewonnen habe. Eine gänzliche Wiederherstellung Sr. Maj. deS Königs erwarten die Leibärzte unter Anführung von Gründen, welche aus ihren Beobachtungen und aus den Grundsätzen der Wissenschaft hergcnommcn sind. Sie fügen indessen hinzu, daß im Hinblick auf das bisherige langsame Fort- schreitcn der Besserung und in der begründeten Voraussetzung, daß Sc. Maj. selbst nach dem Eintritt der vollständigen Genesung noch einer fortgesetzten Schonung zur Sicherung des erreichten Curerfolgs bedürfen werde, der Zeitpunkt für die Uebcc- nahme der Regierungsgeschäftc Sr. Maj. des Königs keincnfalls schon mit dem 23. d. M. eintrcten werde". Unter diesen Umständen hat c« zur Beruhigung Sr. Maj. de« Königs gereicht, die auf drei Monate crtheilte Vollmacht zur Stellvertretung für den Peiwcn von Preußen königl. Hoh. noch auf fernere drei Monate auszu dehnen, und da Se. königl. Hoh. zur Uebcrnahme einer solchen wiederum bereit waren, so hat daS StaatSministerium aus den ohcn angeführten Gründen nicht das mindeste Bedenken getragen, auch dafür die Verantwortlichkeit zu übernehmen. Dies ist die gegenwärtige Lage der Dinge. Sie werden, meine Herren, daraus mit uns die tröstliche Zuversicht entnehmen, daß, wenn auch Schweres über unser Königs haus und da« Land verhängt worden, doch Gottes Segen noch über beiden waltet, Im Herrenhause sowol als im Abgeordnetcnh ause wurden heute die betreffenden Anträge auf Erlaß einer Adresse an den König an genommen. ^Herlin, 14. Jan. Der StaatshauShaltSetat für 1858, welcher dem Hause der Abgeordneten heute übergeben wurde, ist, in Einnahme und Ausgabe, auf 126,409,778 Thlr. festgestellt. Im verflossenen Jahre war die Höhe des Staatshaushaltsetats 120,242,342 Thlr. Der diesjährige Etat ist also um den bedeutenden Betrag von 6,167,466 Thlrn. höher. Irgendwelche außerordentliche Deckungsmittel sind im diesjährigen Etat nicht aufgeführt; die angeführte bedeutende Mehrsumme findet ihre Deckung daher lediglich in den vermehrten Staatseinnahmen, Das ist, als das Resultat eines Jahres, immens und rechtfertigt das Verhalten der Landesvertretung in der letztverflossenen Session in Bezug auf die Mehrbedürfnisse für die Wiedereinführung der dreijährigen Dienstzeit, die Erhöhung der nieder» Beamtengehalte rc. vollkommen. Ohne daß zur Schaffung einer neuen Steuer oder zur Erhöhung einer alten Steuer geschritten zu werden brauchte, sind die Deckungsmittel für die Mehrbedürfnisse des MilitärtkatS nnd für die Aufbesserung eines bereits sehr wesentlichen Theils der nieder» Beamten- gchalte jetzt wie von selbst da, aus den Mehreinnahmen deS Staats. Diese Thatsache wird der Landesvertretung bei verkommenden Gelegenheiten ohne Zweifel zum geeigneten'Anhaltepunkte dienen. — Die Abreise deS Prinze» von Preußen und seines Gefolges erfolgt am Sonntag Abend mit dem kölner Schnellzuge. Der Prinz wird über Ostende reisen. Baiern. Die Neue Münchener Zeitung schreibt unterm 13. Jan.: „Auch in Nürnberg dauert der feige Skandal des ZopfabschneidenS bereits seit mehreren Tagen fort. Hier in München sind seit vorgestern keine Fälle mehr vorgekommcn." — Die Regierung von Obcrbaiern hat bezüglich des Haberfeldtrei- bens eine Entschließung erlassen, in welcher es heißt: „Da der Unfug des Habcrseldtreibcns, welcher nun mehrere Jahre nicht mehr vorkam, am 21 Nov. v. I. in der Nähe des Wirthshauses an der Krcuzstraße, Gemeinde Hefendorf, Landgericht Aibling, verübt worden ist, wobei sich nach de» bis herigcn Ermittelungen eine große Anzahl von Individuen aus der Gemeinde Föching, Landgericht Miesbach, betheiligt haben, so ist die Einlegung von Militärerecution über diese Gemeinde verhängt worden, was zum warnen den Beispiel in allen Gemeinden des Landgerichtsbezirks zn verkünden ist. Da sich nach den Erhebungen auch einige Gemeinden der Umgegend, na mentlich Feilnbach, Hartpening, Hollzolling, Valley, Warngau, Wattersdorf, Landgericht Miesbach, und Otterfing, Landgericht Wolfratshausen, betheilig- ten, so hat man mit Miöfallen wahrgenommen, vaß Roheit und Verwilde rung, welche zu solchen Ercessen führen, unter vielen Schichten der Bevöl kerung des Platte» Landes noch immer in bedenklicher Weise verbreitet find." Den Districtspolizeibehörden und Gemeindeobrigkcitcn wird deshalb der strengste Vollzug aller zur Aufrcchthaltung von Ruhe und Ordnung bestehenden Ve stimmungcn nachdrücklichst eingeschärft. Württemberg. ttStUttgart, 14. Jan.« DaS heutige Bulletin über daö Befinden deö Königs lautet: „Bei Sr. Maj. dem König hat sich im Laufe deS gestrigen Tags eine bemerkliche Ermäßigung des Hustens ergeben, welche, mit Ausnahme einiger durch vermehrten Hustenreiz bcun ruhigendcr Stunden um Mitternacht, Sr. Maj. anhaltende» ruhigen Schlaf gestattete. Das Fieber scheint seinem Erlösche» »ahe und daö Befinden Sr Maj. ist im Ganzen so, daß auf baldige» Beginn der Genesung gehofft werden darf."
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