Deutsche allgemeine Zeitung : 17.07.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-07-17
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185807178
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18580717
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18580717
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1858
- Monat1858-07
- Tag1858-07-17
- Monat1858-07
- Jahr1858
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- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 17.07.1858
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Sonnabend. Leipng. Die Zeitung er scheint mit Ausnahme de« Sonntag« täglich nachmittags für den folgenden Tag. Preis für das Vierteljahr l'/z Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. — Nr. 164. — WW AllgMM Zrilmig. -Wahrheit und Recht, Freiheit und Geseh!» 17. Juli 1858. Zu beziehen dnräi alle Post ämter des In- und Auslandes, sowie durch die Erpeditivn in Leipzig Muerstraße Nr. 8). Inscrtionsgebühr für de» Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Frankfurt'a. M., 13. Juli. Der «Zeit» wird geschrieben: „Daß der holsteinische Ausschuß am 10. Juli eine Sitzung abgehalten haben solle, ist ein thatsächlicher Jrrthum, dem irgendein Misverständniß zn Grunde liegen muß. Zu einer solchen Sitzung war um so weniger Anlaß, als die dänische Antwort noch gar nicht an die Bundesversammlung gelangt ist. Dies wird erst übermorgen geschehen und sodann der nächste Schritt des Ausschusses auch wol nur iu der Ernennung des Referenten bestehen, da die Ausschußgcsandten schwerlich ohne Instruction ihrer Negierungen ihr Votum über die vorliegende gewichtige und folgenreiche Frage abgeben wer den." Daß übrigens auch bei größter Beschleunigung der wirkliche Eintritt der Erecution, d. h. das Einrücken der Erecutionstruppen in Holstein, nicht vor Ende September erfolgen könne, haben wir schon nachgewiescn. Der Neuen Hannoverschen Zeitung schreibt man aus Frankfurt a. M. vom 14. Juli über die Erklärung der dänischen Negierung: „Dieselbe soll, wie vorläufig verlautet, als eine genügende durchaus nicht betrachtet werden können, da den Forderungen des Bundes auf Mitteilung der beabsichtigten Maßnahmen zur Ausführung des Bundesbeschlusses vom 11. Febr. d. I. nicht entsprochen, und nur der früher bereits abgcwiescne Vorschlag wiederholt ist, hierüber zunächst durch beiderseitige Commiffarien verhandeln zu lassen. Im übrigen soll die Aufhebung der Wirksamkeit der Gesammtstaatsverfassung für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg in Aussicht gestellt sein, wodurch wol einer Forderung deS oben beregten Bundesbeschluffcs entsprochen sein würde, doch soll auch diese Conccsston durch hinzugefügte Clauseln und Bevorwortungen als völlig werthlos erscheinen." Die dänische Antwort an den Bundestag bietet, wie die dänischen Blätter Fädrelandct und Flyveposten nunmehr selbst einstimmig melden, „die Sus- pendirung der Gesammtverfassung, soweit sie Holstein und Lauenburg be trifft und solange die unterm 26. Marz vorgeschlagene Unterhandlung mit Specialcommiffaren des Bundestags nicht geschlossen ist". Damit dürfte sich der Bundestag doch wol nicht begnügen, wenn anders die oft wiederholten Versicherungen officiöser und osstcieller Blätter einigen Grund haben, daß Nur ein volles und unverclausulirtes Eingehen Dänemarks auf die Forde rungen. des Bundes Berücksichtigung bei demselben finden werde. ^Serbin, 15. Juli. In Bestätigung unserer Mittheilung über die dem diesseitigen Bundestagsgesandten in der holsteinischen Angelegen heit gewordene Instruction wird der Breslauer Zeitung von hier geschrie ben, daß, wie ungläubig es auch ausgenommen werden möge, ein für alle mal daran festgehalte» werden müsse, daß, wenn die dänische Antwort un genügend befunden würde, die Bundeserecution unvermeidlich und in dieser Beziehung zwischen Preußen und Oesterreich dann auch alles in der be stimmtesten Weise firirt sei. Aehnlicher Bestätigungen könnten wir noch mehrere anführen. Alles Ucbrige wollen wir um so mehr auf sich beruhen lassen, als die holsteinische Angelegenheit in der heutigen Sitzung der Bun desversammlung ja wol zur Verhandlung kommen wird. Die Angaben, daß Dänemark sich bereit erkläre, die Gesammtverfassung sc. für Holstein vor läufig außer Wirksamkeit zu stellen, kommt, wie auch in der ministeriellen «Zeit» ausdrücklich hervorgehoben wird, zunächst aus dänischer Quelle. Dem gegenüber lesen wir in einer zu beachtenden officiösen Korrespondenz eines rheinischen Blattes, daß, wie Kundige versicherten, wenig Hoffnung aus eine genügende Antwort vorhanden sei. In derselben Mittheilung wird auch, Ln Bestätigung alles dessen, waS wir in dieser Beziehung schon so oft her- vorgchoben haben, gesagt, daß die französischen Versicherungen, sich von der deutsch-dänischen Angelegenheit fern halten zu wollen, nach der Stellung, welche der französische Gesandte in Kopenhagen nach wie vor in dieser An gelegenheit einnehme, sich nichts weniger als bestätigten. Hierzu kommen denn auch die neuern Erpectorationcn der officiösen Presse in Paris, Er- pectorationen, die in Dentschfeindlichkeit und, sei es nun absichtlicher oder unabsichtlicher, Ignoranz den bekannten früher» Auslassungen derselben Blät ter wieder bis aufs Haar gleichen. Allen dem gegenüber erscheint uns die angebliche dänische Nachgiebigkeit höchst problematisch und verdächtig. Wir können unS der Offenheit und der Ehrlichkeit von Dänemark nicht versehen, und gerade bet einer scheinbaren Hauptconcession wäre nur um so größere Vorsicht geboten. Was wäre, wenn Dänemark die betreffenden Gesetze für die Herzogthümer nur im allgemeinen vorläufig außer Kraft setzen wollte, damit gewonnen? Dänemark kennt die Rechte des Bundes, und es weiß, daß sich an denselben nichts abhandeln läßt. Erklärt eS nicht gleichzeitig, diesen Rechten einfach und bestimmt Nachkommen und entsprechen zu wollen, setzt es die fraglichen Gesetze nur zu dem Zwecke außer Kraft, um mit dem Bunde nunmehr zu „unterhandeln", so ist die ganze vorläufige Außerkraft setzung— das Wort „vorläufig" ist schon ominös genug — nur ein hoh ler, leerer Schein zum Zwecke weitern Zeitgewinns, wie cs eben alle „Con- cesfionen" gewesen sind, die Dänemark bisjctzt gemacht hat. Preuße». ? Serbin, 15. Juli. Es ist vielfach das Gerücht ver breitet, das den, Prinzen von Preußen von dem König übertragene Mandat werde, falls letzterer im kommenden October »och nicht so weit hergestellt sei» sollte, um die Negieruug wieder übernehme» zu könne», aus unbestimmte Zeit bis zur völligen Wiederherstellung des Königs verlängert werden. Zur Widerlegung dieser ganz unbegründeten Angabe möchte auf die Thatsache hinzuweisen sei», daß der Prinz von Preußen bereits bei der jüngsten Verlängerung des Mandats jede Verlängerung desselben auf un bestimmte Zeit abgelehnt hat. WaS indessen die Fori» betrifft, welche in dem vorausgesetzten Falle hinsichtlich einer Veränderung der gegenwärtigen Stellung des Prinzen zur Anwendung kommen möchte, so ist mit Sicher heit anzunehmen, daß dabei die tiefste Rücksichtnahme in allem maßgebend sein wird. — In Bezug auf die deutsch-dänische Streitfrage möchte gerade gegenwärtig auch wieder darauf aufmerksam zu »rachen sein, daß in den vielerwähnten Depeschen des preußischen und österreichischen Cabincts ausdrücklich ausgesprochen war, daß auf die gesetzlichen Zustände der Hcr- zogthümer vor 1848 zurückgegangen werden solle. Diese llcbereinkurift er litt nur insofern eine Ausnahme, als diese durch die Trennung Schleswigs von der mit Holstein vor 1848 bestairdcnen Gemeinschaft der Justiz und Administration nothwcndig wurde. In der königlich dänischen Bekanntma chung vom 28. Jari. 1852 heißt es: „Der zu dem gedachten Zweck für das Herzogthum Schleswig auSzuarbeitcnde Gesetzentwurf wird insbeson dere die erforderlichen Bestimmungen enthalten, um der dänischen und deut schen Nationalität in dem gedachten Herzogthum völlig gleiche Berechtigung und kräftigen Schutz zu verschaffen und zu sichern." Die deutschen Mächte dürften bei der sich jetzt bietenden Gelegenheit auf diejenigen Thatsachcn zu ver-veisen haben, welche mit dem Wortlaute dieser allerhöchsten Bekanntma chung nicht im Einklänge stehen. Sehr auffällig ist es hier erschienen, daß Dänemark beabsichtigen soll, den Programmaustausch, welcher einem zwischen Dänemark und einigen deutschen Staaten bestehenden Abkommen gemäß bisher stattgefunden hat, rückstchtlich Schleswigs seinerseits abzubrc- che». Es würde der Sache wenig Gewicht beizulegen sein, wenn sie nicht deutlicher als manches andere auf das Ziel, welches hinsichtlich deS Herzog- thums Schleswig verfolgt wird, hinwiese. In sonderbarem Widerspruche würde diese Maßnahme mit dem Streben anderer europäischen'Staaten ste hen, welche Verbindungen mit Deutschland in Bezug auf das Unterrichts wesen mit dem regsten Eifer anzuknüpfen suchen. Noch vor kurzem hatten wir Veranlassung hervorzuheben, wie England gegenwärtig in Betreff der Gymnaslen und höhern Realschulen sein besonderes Augenmerk auf Deutsch land, beziehungsweise Preußen richtet. Würtemberg. Stuttgart, 13. Juli. Der Schwäbische Merkur schreibt: „Mit großer Befriedigung haben wir vernommen, daß die evan gelische Oberkirchenbehördc das Disciplinarstrafverfahren gegen Geistliche für sich allein zu ändern nicht beabflchtigk. Man mag sich da und dort noch so vielerlei aus der römischen Kirche herüberwünschen in un sere evangelische: der hierarchische Zwang, der dort auf der großen Menge der untern Kleriker lastet, ist gewißlich das letzte, wonach uns gelüsten sollte. Um geistliche Gerichte war es jederzeit eine fatale Sache. Würden auch die Stände die Anschauung der Negierung hinsichtlich des h. 47 der Versas- sungsurkunde theilen, wonach dieser Paragraph und sein Verfahren inö künftige nicht mehr auf die katholischen Kirchendiener anzuwendcn wäre, so folgt daraus keineswegs, daß das Gleiche auch in der evangelischen Kirche stattfinden müsse. Es liegt nirgends die geringste Nöthigung vor, die Be stimmungen des Concordats analog durchweg auf die Verhältnisse der evan gelischen Kirche anzuwendcn. Sowol die Behörden als die Untergebenen ha ben sich bei dem seitherigen Verfahren wohl befunden. Um einer leeren Theorie willen wollen wir den landesherrlichen Schutz nicht gering achten. Der Kirchendiener ist und bleibt immer auch Staatsbürger." Kurhessen. Kassel, 14. Juli. Gestern fand die Eröffnung der Kammern statt. Es wird in der Thronrede ausgesprochen, daß der Kurfürst seine Entschließungen auf die mit dem vorigen Landtage gepflogenen Ver handlungen und dessen Erklärungen über die Vorlagen bezüglich der Ver- fassungsangelegcnheit, im Einklänge mit dem durch seine Verordnung vom 13. April 1852 verkündigten Bundesbeschlusse, an die deutsche Bundesver sammlung gelangen zu lassen beschlossen habe. — Durch eine dieser Tage ergangene Entschließung des Kurfürsten ist der OberappcllationSgcrichtSprä- dent Aböc hier mit den Functionen eines kurhcfsischen Vundestagsgesandten in Frankfurt a. M. beauftragt worden. Oesterreich. Der Schlesischen Zeitung schreibt man aus Wien: „Nach dem die katholische Kirche in den Bestimmungen deS Concordats eine feste Sicherung ihrer Rechte empfangen, wie sie nur immer neben der Aufrccht- haltung des modernen StaatSbegriffS möglich ist, kann man die Verhält nisse der abweichenden christlichen Glaubensbekenntnisse leider noch lange nicht für geordnet oder auch nur einer definitiven Ordnung genähert
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