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Deutsche allgemeine Zeitung : 10.10.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-10-10
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185810105
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18581010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18581010
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1858
- Monat1858-10
- Tag1858-10-10
- Monat1858-10
- Jahr1858
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 10.10.1858
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1H October 1858, Zu belieben »ur<1> alle Pest» am Irr de« Jq- inch Aqtlqndr^ scwir »urck dir Sipetuiv» i» Leipjig lvuerstraße -tr. N, I NN. . »Wahrheit und Hecht, Freiheit und Gesch!» Insertionagehühr für deu Raum einer Zetir 2 Rgr. / '' Nr. >i:S z!wu ö > IS S°m>W_ „ EeiPst« , i««i Zettu«,,»« >« WM V^NNtags ^Lalrch nachmitta.z- M ktr den folze»den Tag. MI sffd^« für" Bielleljahr »dir.: jede etn,edM Nummer 2 Rgr - . ru /-Deutschland. . . , , Preußen. Die Millheilung.unserS t Correspondenten a«s Berlin vom.7. O"-> daß di« Untsrzeichuung des die RegentsckaftSfrage ord nenden ActenstückS an diesem Tage erfolgen werde, hat sich bestäligt, und haben wir noch gestern in einer Anzahl Exemplare unserer Zeitnng di« auf telegraphischem Wege eingelaufene Nachricht der officirllen Preußischen Cor-, rehrondenz auS Berlin vom 8. Oct. gebracht. Heute geht pns die Preu ßische Eorrespondenz selbst zu und gebe» wir daraus den Wortlqut des Ar tikel-, ,W ist folgender: , > . „B eilst Ablaus deS Zeitraums, binnen dessen durch die Se. königl, Hoh. .dem Prinze» pon Dreußen allerhöchst ertheilte StellvertretungSvoll-, macht für die einstweilige Oberleitung der Negierung Vorkehrung getroffen war. sgh daS Land mit lebhafter Theilnahme der Entscheidung der Frage entgegen, ob deS Königs Majestät nach einjähriger Zurückgezogenheit von den Etaatsgeschäften sich hinreichend gekräftigt fühlen werde, um die Zügel der Regierung wieder in die eigene Hand zu nehmen. Leider sind die Er folge deS bisher eingeschlagene» CurverfahrenS und deS SommeraufcnthaliS in, Tegernsee, obwol eine günstige Einwirkung auf den allgemeinen Gesund heitszustand Sr Maj. in erfreulicher Weise zu erkennen war, nicht von so durchgreifender Axt Hewesen. DaS Gutachten der königliche» Lejbärzke hat sich ,Vielmehr dahin ausgesprochen, daß der Monarch, um den Fortschritt feister, Genesung nicht in, Frage zu , stellen, für jetzt noch die Anstrengungen skiut^, hohen BerrifS zu meiden habe. Wenn deS Königs Majestät sich daher von der Nothwendigkeit überzeugen mußte, noch einen länger» Zeitraum aus schließlich der Pflege seiner Gesundheit zu widmen, so erkannte gleichzeitig der lände-väterliche Sinn Sr. Maj., daß der Staat einer mit der vollen Machtsicherbeit und mit der freien Selbstbestimmung des Monarchen ausge- statteten Leitung länger nicht entbehren könne. Jitfolge dessen hat Se. Maj. der König eS für angemessen erachtet, daß bis zu allerhöchstseiner vollstän- digest Wiederherstellung des Prinzen vü» P, rußen köstigl. Hoh. von jetzt ab die Negierung deS Landes in voller Selbständigkeit nach freiem Ermessen «lS Regent fortführen möge. Die Veröffentlichung des betreffenden aller höchsten Erlasse- steht-unverzüglich ^u erwarten und daran werden die wei tern Schritte zur verfassungsmäßigen Regelung der Negicrungsverhältnisse sich unmittelbar anschließen. Tie Einberufung des Landtags der Monarchie ist'für deit 20. Oct. in Aussicht gestommen." U Bcpsin, 8. Oct Das von der Preußischen Eorrespondenz veröffent lichte Docstment über die Regentschaft war bereits seit längerer Zeit zur Unterschrift fertig, doch fürchteten die Leibärzte von der Unterbreitung Ge fahr und sie wurde daher von Tag zu Tag verschoben, bis sie endlich gestern erfolgte. Heute war der König in Berlin und besah von 9 biS 1H Uhb vorpsittags die Kunstausstellung. Man dürfte nicht irren, wenn mast annimmt, daß dieser Besuch neben dem Kunstgenüsse auch den weitern Zweck Hatte, die vielen in diesen Tagen ausgestreuten Gerüchte über das schlimme Befiüden deS Königs factisch zu dcmcnliren, Morgen ist Miuiste- rialsitzung und dann Conscilsitzung bei dem Regenten. In der letztcin dürfte über den küfffstgen.Bestand deS Ministeriums entschiede» werden. Von dem. Minister des! Innern heißt eS, daß er bereits zu zeichnen aufgehörl habe, Auch dürfte morgen die Ordre zur Einbe;mutig deS Landtags der Monarchie erfolgen../ ,7 ^7777 A»S Berlin wird der Leipziger Zeitung geschrieben: „In der Frage Wegen Aufhebung der DurchgangSzvlle >st vpn feiten unserer Regierung npch immer keine bestimmte Entscheidung getroffen worden. Der Finanz; Minister hat die gegen die plötzliche, vollständige Beseitigung der Transit- abgaben vyn ihm geltend gemachten Bedenken auch jetzt noch nicht aufgege-, ben, ES schfint nicht» al- wenn diese Angelegenheit schon auf der in Han nover versammelten Genexal^nferenz zum schließlichen Austrag gelangen werde. Nachdem Baiern seine frühere Vorbedingung in Betreff der gleich- zeitigen Abschaffung der Rheinzölle aufgegcbcn hat, ist Baden auf diese For derung MÜckgekommen. Ohne Zweifel wird man aber in Karlsruhe auch erwägen,, daß es gar nicht in der Macht Der betheiligtcn VereinSstaaten liegt, die Beseitigung der Rheinzölle zu beschließen, indem darüber den Nachbarstaaten Frankreich und Holland ein Mitenischcidungsrecht znsteht.— Die moch immer, andauernden Verhandlungen über eine Ermäßigung der Elbzölle bieten dem Vernehmen nach nur geringe Aussichten auf ein den allgemeinen BerkrhrSintereffe» günstiges Ergebntß. Es soll sich dabei ziem lich klar hcrauSgestellt haben, daß die Staaten, welche jeder Herabsetzung der ihnen zufließenden Schiffahrtsabgabcn widerstreben, sich im steigenden Maße apf eine gewinnbringende Ablösung der Zhlle Hoffnung machen. Diese Hoffnrzng »dürste indessen täuschen, indem außer Preußen auch Oesterreich und Sachse^ sA mit , Entschiedfnheit gegen. di« Gewährung einer Entschä-, digung» für daß Ausgeben der Abgabcnerhebung auf der Elbe ausgesprochen ha^n." / — In einem Artikel der National-Zeitung über den Gerichtsstand der Presse heißt eS: „UnS ist nicht,zweifelhaft, und wir hoffen darin auf allseitige Zustimmung, daß der Nedacteur einer berliner Zeitung von keinem Gericht als von den, berliner Stadtgericht vorgcladen und bestraft werden kann. Für andere Gerichtshöfe ist die (sehr anfechtbare) Befugniß in An spruch genommen worden, höchstens ein Verfahren auf Vernichtung deS BlattS, in welchem sie ein Preßvergehen sehen, einzuleiten, indem man sich dabei auf den Satz im 8. SO stützt: «Hat wegen einer Schrift, welche den Thatbestand einer strafbaren Handlung darstellt, eine gerichtliche Verfolgung, weil ,S an einer verantwortlichen Person iM Bereich der richterlichen Ge^ walt fehlt, nicht eingeleitet werden können, so hat das in» Bezirke der Beo" schlagnahme »ach 8 27 und 28 für das Eontumazialverfahren zuständige Gericht die Vernichtung zu erkennen.» Eiü solcher Proceß eines preußischen Gerichts gegen eine Preußische Zeitung ist nun aber gewiß eine sehr son derbare Sache. Gegen Druckschriften, die im Auslande erschienen sind,'öder' gegen im Ausland« befindliche Verfasser einer im Jnlandc erschienenen Druck schrift ist ein Eontumazialverfahren begreiflich; aber von einem im Jnlande: lebenden Nedactenr kann kein inländischer Gerichtshof sagen; daß er sich außer dem Bereich der richterlichen Gewalt befinde. Er ist in der richterlichen Ge walt des StaatS» wenn auch nicht in der Gewalt eines Gerichts außer iset^ nein Wohnsitz: DaS Gericht^, welches auf Vernichtung des Blatts erkenüt, vernrtheilt ein Object, ohne eine Person zu verurthtilen, was aber doch nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn die Person unerreichbar ist. Jetzt kann gegen eine inländische Druckschrift eikannt weiden, ohne daß-der Ver fasser oder Herausgeber zugezogen und gehört wird. Wir glauben, daß diese Bestimmung in das Preßgesetz gekommen ist, weil bei der Abfassung! desselben die der Presse ungünstigen Gesetzgeber so viel wie möglich von' ihren strengen Grundsätzen hineingetragen haben, ohne nach der logische«! Vereinbarkeit deS betreffenden Paragraphen mit andern zu fragen; eben darum hoffen wir, daß die das Preßgesetz verbessernden Kammern um so williger sein werden, die Auswüchse fortzuschneiden."! — Die Nene Preußische Zeitung sagt: „Bekanntlich hatte der Leibarzt deS' Königs, der Wirkt. Geh. Obermedicinalrath Professor Dr. Schönlein, auf allerhöchsten Wunsch seinen schon früher beabsichtigten Rücktritt ans seiner hiesigen amtlichen Stellung vorläufig bis auf Ostern künftigen Jahre- hin-i auSgeschoben. Wie verlautet, hat derselbe gegenwärtig mit Rücksicht auf dtd bevorstehende längere Abwesenheit deS Königs beantragt, ihn schon jetzt auS) seiner Stellung bei der königlichen Universität und in der Mcdicinalverwal- tung zu entlassen, da er sich auS Gesundheitsrücksichten ganz nach Bamberg zurückziehcn will. Als sein Nachfolger in beiden Aemtern wird nach wie vor der Geh. Medicinalrath vr. Frerichs aus Breslau bezeichnet." — Die Neue Preußische Zeitung schreibt: „In Bezug auf die Notiz, wonach neuerdings ein Verbot der Temme'scheu Romane für Preußen ergangen sei, ersehen wir, daß eine solche Maßregel nicht getroffen ist. Die bezügliche Nachricht kann wol nur daraus entstanden sein, daß einzrliwi Tempie'sche Nomaue für die Leihbibliotheken Polizeilich verboten sein mögen." *Thor»> 5. Ocsi Trotz allepGesuche hat unser Magistrat den h.iligen Vätern Jesu noch nicht gestattet,: mit ihren Missionen die Stadt zu be glücken.;, die grqudenzer Helden sind.-bis ein, und zwei Meilen im Umkreise in den kleinen Land- und Stadtgemeinken herumgezogen; aber Thorn et» iunert .sich deS Blutbades von 1724 und schließt ihnen die Thore. Richt umsonst Predigt in dem altcrthümlichen Nathbause daS Schwert, durch wel chem vor.130 Jahren das Haupt -des edel» Bürgermeisters Rösner fiel. Was mag, dazu der hpchwürdige Bischof von Kulm sagen? Gewiß verkehrt sich stiye „heilige Freude" in eine heilige Traurigkeit. > Baiern. Während aus dem gestern in längerm AuSzuge mitge- theilten Artikel der Neuen Münchener Zeitung über die Auflösung de-o Landtags hervorgeht, daß man von feiten der Regierung den Schwerpunkt! auf das durch die Opposition angeblich bedrohte Ansehen der königliche«! Macht legt, sagt ei» münchener Artikel der Allgemeinen Zeitung: ,;Die ganze Frage berührt daS Königthum nicht entfernt, denn eS handelt sich blos um Sachen des Straf- und PolizcigesetzbuchS, inwieweit und mit welcher Wirkung eine Jury mildernde Umstände conflatirest dürfe, welche Vergehen an die Richter, welche an die Verwaltungsbeamten kommest, whe die Zuchthäuser eingerichtet werden sollen und ob die körperliche Züchtigung der Prügel wieder cinzuführen sei, kurz um Dinge, die, mögen sie so oder anders entschieden werden, dem König als solchem entfernt nicht zu nahe treten, da er über Verwaltungsbeamte und Richter gleichmäßig gebietet und in ihnen gleiche Treue und gleiches Pflichtgefühl findet. Die Anhänglichkeit, die daSLanddem König Märtiuilian bewahrt, ist eben durch die unzwei deutigsten Beweise aufs neue bestätigt worden, sodaß der Streit, in welchen die oberste Verwaltung mit den Ständen gevathen ist, ganz gut von dem Lande in Vorberathung gezogen werden.kann, ohne daß der Thron irgend in Mitleidenheit gezogen würde.: Wie viel Eöllissionen zwischen Regierung und Ständen haben nicht schon stattgefunden seit Armansperg, Schenk,
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