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Deutsche allgemeine Zeitung : 02.11.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-11-02
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-187911023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18791102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18791102
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1879
- Monat1879-11
- Tag1879-11-02
- Monat1879-11
- Jahr1879
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 02.11.1879
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Bruchs soll dagegen der Geistliche die erste Entschei dung treffen', von welcher an das Consistorium ap- sellirt werden kann. Die Herren Kanzler, vr. v. Goßler und Graf v. Rothkirch-Trach wollen in allen Fällen dem Geist lichen die erste Entscheidung überlasten und haben einen tnlsprechenden Antrag eingebracht. Derselbe gelangte zur einstimmigen Annahme. DaS ganze Gesetz wird darauf endgültig mit sehr großer Majorität angenommen. Dasselbe geschieht in zweiter Lesung mit dem DiS- ciplinargesetz betreffend die Verletzung kirchlicher Pflich ten in Bezug auf Taufe, Confirmation und Trauung. ES folgt die Berathung der Denkschrift des Ober» kirchenratheS betreffend den gegenwärtigen Stand der Stolgebührenangelegenheit in Verbindung mit der Be rathung eines von Hrn. Bitter eingebrachten Gesetz entwurfs betreffend die Fixirung der Geistlichen und Kirchendiener in ihrem Stelleneinkommen. Die (9.) Stolgebührencommission (Vorsitzender Superintendent Fauck) läßt durch ihre Referenten die Herren Hildebrandt und Bitter folgende Anträge empfehlen: Hochwürdige Generalsynode wolle unter Kenntnißnahme von dem Inhalte der Denkschrift und unter Bezeugung Ihres Dankes für die in den bisherigen Maßnahmen bewiesene Fürsorge des Evangelischen Oberkirchenrathes 1) beschließen, sich mit demselben dahin einverstanden zu erklären, daß von einer landeskirchlichen Regelung de« Stol- gebührenwesen« Abstand genommen und die Beschlußfassung über die in Bezug auf dieselbe erforderlichen Maßnahmen bm Provinzialsynodalverbänden überlassen werde; 2) die Erwartung und das Vertrauen aussprechen, daß die seitens des Evangelischen Oberkirchenrathes mit der königlichen Staatsregierung eingeleiteten Verhandlungen zu einem günstigen Ergebnisse sühren werden, und daß in Er füllung früherer Verheißungen und in Erkenntniß der tiefen Schädigungen, welche die Eivilstandsgesetzgebung der evan gelischen Landeskirche und damit dem Staate selbst andauernd zusügt, der Staat die zur Beseitigung der letzter» nothwen digen Mittel in vollem Umfange zur Verfügung stellen wird; 3> in Hinblick darauf, daß durch die Einwirkungen des Civilstandsgesetzes schon jetzt eine Anzahl von Geistlichen und Kirchenbeamten in ihrer materiellen Existenz gefährdet und in unverschuldete Noth gerathen ist und daß demzu folge und bei dem Unvermögen des größern Theiles der betheiligten Kirchengemeinden, Abhülfe zu schaffen, die sofor tige Bildung eine» ausreichenden Fonds zur Unterstützung dicser Geistlichen und Kirchenbeamten unabweirlich erscheint, durch Vermittelung des Evangelischen Oberkirchenrathes an die königliche Staatsregierung die Bitte richten, behufs Bildung eines solchen Fonds diejenigen Beträge, welche bei den in Kap. 127, Tit. 15 des Staatshaushaltsetats auSge- worsenen 500000 M. erspart werden, denk Evangelischen Oberkirchenrathe, dauernd zu überweisen; 4) die Petitionen, sowie den von den Herren Bitter und Genoffen eingebrachten Entwurf eines Kirchengesetzes be treffend die Fixirung der Geistlichen und Kirchendiener in ihrem Stelleneinkommen dem Evangelischen Oberkirchen- rathe als Material für die vorzubereitende Gesetzgebung zu übergeben. Die vier Anträge werden hierauf angenommen. Es folgt die erste Berathung des Entwurfs über die Ausschreibung von Umlagen für provinzielle und landeskirchliche Zwecke, welcher nur folgenden einzigen Paragraphen enthält:. Von demjenigen Betrage an Umlagen, welcher.^rach Art. 16 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 bi« zur Höhe von 4 Proc. der gesammten Klaffen- und Einkommensteuer der zur evangelischen Landeskirche gehörigen Bevölkerung ohne Hinzutreten eines Staatsgesetzes beschlossen werden darf, kann eine Summe bi« zu 3 Proc. der bezeichneten Steuern durch die Generalsynode, bi« zu 1 Proc. der in jeder Pro- r>inz aufzubringenden Klaffen- und Einkommensteuer durch die betreffende Provinzialsynode ausgeschrieben werden. Der Paragraph wird nach kurzer Empfehlung durch den Referenten v. Borries ohne Debatte an genommen. Ueber die zwei letzten Verhandlungen dieses Tages werden wir in der nächsten Nummer berichten. Die eine betraf die Tagespreffe, wobei die Synode beschloß, von einer direkten Mitwirkung darauf ihrerseits ab zusehen, aber ihren Mitgliedern zu empfehlen, für eine Förderung der die christliche Weltanschauung ver tretenden Presse thätig zu sein; die andere die Zu ziehung des SynodalauSschuffeS bei Anstellung theo logischer Professoren. Die Synode beschloß diese Zu ziehung, jedoch als nicht für jeden einzelnen Fall obligatorisch. Die neuesten Judenhetzen in Deutschland. * Leipzig, 1. Nov. Die Allgemeine Zeitung des JudenthumS bringt einen länger» Artikel über „Das judenfcindliche Treiben in der Gegenwart", worin sie Stimmen aus London und Paris citirt, die sich speciell über die neuesten Judenhetzen in Deutschland erstaunt, empört aussprechen. Und in der That hat das ange führte Blatt recht, wenn es im eigenen Namen sagt: Wir begegnen wol auch in reactionären und radikalen Blättern Frankreich«, Englands, Amerikas von Zeit zu Zeit judengehäjsigen Auslastungen: wie weit sind aber diese von dem systematischen Hetzen entfernt, das jetzt von allen Seiten in Deutschland auf die Juden losgelaffen ist, welche» un unterbrochen, unermüdlich, kein Mettel scheuend, jedes sitt lichen Gefühle« bar, in Schrift und Wort auf seine Schlacht opfer losstllrmt und ganz schamlos und offen schon den Scheiterhaufen zusammenträgt, auf dem man dieselbe» zu verbrennen gedenkt. Und die allgemeine Meinung schweigt; L055 sie scheint Wohlgefallen daran zu haben; sie begünstigt sie offenbar. Dieser letzte Vorwurf ist wol — in dieser Allge meinheit wenigstens — ein unbegründeter. Wir unserer seits haben sowol dem christlich (?)-socialen Treiben des Hrn. Stöcker in Berlin, wie neuerdings dem judcn- feindlichen „Reform (?)-Verein" in Dresden gegenüber Stellung genommen und unsere tiefe Indignation, daß so etwas in Deutschland vorkommen könne, nicht ver hehlt. Aus Paris schreibt dem Blatte ein Correspondcnt: Wie ist e« möglich, daß die deutschen Juden bei der Behandlung, die sic gegenwärtig wieder einmal erfahren, noch Patriotismus hegen, noch dcutsch-patriotisch gesinnt sein können? Kann der Wurm den Fuß lieben, der ihn tritt? Den Juden tritt aber jetzt alle« in Deutschland. Der materialistische berliner Pöbel, von dem neun Zehntel die Kirche niemals betritt und ein großer Theil Taufe und kirchliche Trauung verschmäht, jauchzt dem stockorthodoxen Prediger stürmischen Beifall zu, wenn er Gist und Galle über die Juden ergießt. Im Namen der deutschen Juden erthcilt aber das Blatt darauf folgende würdige Entgegnung: Was hat mein Patriotismus mit den Gesinnungen meines Nachbars recht« oder link« zu schaffen? Wa» hat meine Vaterlandsliebe mit, sei e« selbst dem ganzen Volke zu thun? Vaterlandsliebe ist von keiner Behandlung, von keinem Benehmen abhängig. Das Vaterland gehört mir so gut wie jedem andern. Aus deutscher Erde steht meiuc Wiege, in deutschem Boden ruhen meine Aeltern, die deut sche Sprache ist meine Muttersprache, die deutsche Bildung meine Bildung und der deutsche Genius ist es, der meinen Geist genährt von seinem ersten Erwachen an. Dieses Vaterland hat mir kein Fürst, kein Gesetz, kein Volk gege ben, sondern allein die Vorsehung. Und darum gibt es keine menschliche Macht, gibt es keine menschlichen Vorgänge, die mir diese göttliche Gabe nehmen, die mir die Liebe zu meinem deutschen Vaterlande vermindern können; sie ist be dingungslos, wie jede wahrhafte, aufrichtige Liebe! Sodann erörtert das Blatt die Ursachen dieser schnöden Unduldsamkeit gegen die Juden. Es fragt: Tragen die Juden wirklich Schuld daran? Wessen zeiht man sie? „Sie sind Fremde." Lächerlich! Wir haben ebenso viel Recht an der deutschen Erde wie die Abkömmlinge der ger manischen Einwanderer. Haben wir allein eigene Stammes- art, gibt es nicht Wenden, Slawen und Dänen in Deutsch land? Haben die Ostpreußen und die Alemannen, die Pom mern -und die Schwaben, die Ostfricsen und die Sachsen nicht verschiedene Stammesart?... Man sagt, die Juden wären im Besitz des Kapitals. Unwahr; denn wenn selbst in den Händen der Juden nach ihrem Zahlenverhältniß mehr Kapital als in den Händen der Christen wäre, so ist doch das Verhältniß der jüdischen zur christlichen Bevölkerung ein so verschwindendes, 1,s gegen 98,7, daß das jüdische Kapital immer nur ein sehr geringer Bruchtheil gegen da« christliche bleibt. Und nun dagegen der ungeheuere Grund besitz, von welchem die Juden Mt Ausnahme einiger Häuser in den Städten so gut wie gar nichts besitzen! Und ist denn das Kapital in Deutschland so besonders groß? Ist cs nicht in England und Frankreich ungleich größer? Und die beiden Nationen befinden sich besser dabei als die deut sche. Dort sagt man: Je mehr Kapital, desto mehr Arbeit, und je mehr Arbeit, desto mehr Kapital. In Deutschland haben doctrinäre Lehrmeister und socialistische Wühler die Köpfe so verdreht gemacht, daß man das Kapital fast für eine Sünde und die Kapitalisten für Verbrecher ansieht... Man geht weiter und beschuldigt die Juden des Wucher«. Aber »ran kann nichts weiter beweisen, als daß es unter den Juden ebenso Wucherer gibt wie unter den Christen. Gebt Wuchergesetze so viele und so gute ihr könnt; auch wir wünschen den besten Erfolg. Das Judenthum und die Juden verdammen den Wucher und den Wucherer gerade wie ihr. Welches Recht hat man aber überhaupt, die Fehler einzelner Juden immer wieder auf die Gesammtheit zu übertragen? Daß die Criminalstatistik beweist, wie viel weniger Juden auf die Anklagebank kommen und bestraft werden, z. B. als Kassendesraudanten; daß selbst die preu ßische Generalsynode auf Mittel sinnt, der wachsenden Trunk sucht zu steuern, während unter den Juden ein Trunkenbold eine Seltenheit ist; daß die steigende Raufsucht in Stadt und Land immer verheerender wirkt, während unter den Messerhelden Juden nicht gefunden werden; daß die Lebens mittelverfälschung eine wahre Gefahr wird, während unter den Lebensmittelfälschern kaum ein Jude gefunden wird — dies alle« verschweigt man und rechnet es der Judenheit nicht zum Guten an. Das ist überhaupt die Methode unserer Feinde, daß sie da« Vergehen oder die Schwäche einzelner Juden an das Licht zerren, sie zum typischen Charakter stempeln, um die ganze Gattung verächtlich zu machen, sodaß dann aus der Gattung heraus jeder einzelne Jude mis- liebig, wenn nicht verhaßt sei. Nicht» ist aber teuflischer al» diese Methode. So behauptet man auch, weil es einige jüdische Redacteure und Correspondenten gibt, die gcsammte Presse werde von ihnen beherrscht. Man sehe sich doch jetzt die Presse an I Drei Viertel derselben fließt von Judenhaß über, und das andere Viertel — schweigt, oder bringt dann und wann eine Pikanterie zu Tage. Diese Thatsache lehrt wol genügend, daß die Presse von den Juden nicht einmal beeinflußt, viel weniger beherrscht wird.... Endlich schäumen gewisse Organe von Wuth über, daß die Juden das Lhristenthum schmähe» und die christliche Kirche angreifen. Gerade hierdurch denken sie den Fanatismus des Volkes auszustacheln. Aber auch dieses ist unwahr. Niemand schmäht das Christenthum und greift die Kirche an, wenn nicht Christen selbst, und e« läßt sich auf diesem Felde nicht« Stärkere« sagen, als was Christen gesagt und sagen. Sollte sich nun unter diesen Gegnern der christlichen Kirche irgendeinmal ein vorlauter Jude finden, was kann die gcsammte Judenheit hierfür? Wie ist diese dafür ver antwortlich zu machen? Wo eine ernste und wissenschaft liche Di-cusston stattfindet, wird natürlich der Jude sich ein Urtheil über das Christenthum erlauben, wie dem Christen ein Urtheil über das Judenthum zusteht. Wie weit hüben oder drüben richtig geurtheilt werde, da« kommt auf die Beweisführung an. Aber niemand wird eine solche Ver handlung, sobald sie in eruster und wissenschaftlicher Weise vor sich geht, al« gehässige Leidenschaft anklagen dürfen. ! Zum Schluß heißt eS; Was ist nun hiergegen zu thun? Nichts al« da- öffent liche Gewissen auzurusen, ein jeder, wo und wie er vermag. Es ist doch unmöglich, daß in einer großen, Hochstehendeo und durchbildeten Nation eine so craffe und niedrige Leiden schaft eine längere Zeit ihr Spiel treiben könne. E« ist unmöglich, daß, sobald nur etwas Besonnenheit zurllckkehrt, diese Nation nicht zu dem Bewußtsein kommen sollte, wie viel Unrecht hier geschehe, wie viel falsche« Spiel hier ge trieben, wie viel Schaden angcrichtet werde. Hierauf ver trauen wir. Die klar erkannten Grundsätze, auf denen der moderne Staat sich aufbaut, deren Verwirklichung zu er kämpfen so viele Anstrengungen gekostet, sie können dem Geiste der Nation nicht schon wieder so entschwunden sein, daß sie ihren eigenen ganzen Bau durchwühle und gefährde, bloS weil einige Sippen nach antinationalen Zielen streben- der Verschworener den Augen der Masse eine Binde umzu- werfcn suchen. Deutsches Reich. X SerUn, 30. Oct. Ein französischer Staats- angehöriger Charles du Breil, welcher sich Marquis de RaiS nennt, wirbt in Deutschland Auswan derer an, welche auf einer unbewohnten Insel un fern der Küste von Neuguinea eine Colonie mit Na men Colonie libre des Ports Bretons bevölkern sollen- Der französische Minister für Ackerbau und Handel hat den Auswanderungsagenturen in Frankreich jede Anwerbung von Auswanderern für dieses offenbar schwindelhafte Unternehmen untersagt und auf die Strafen hingewiesen, welche den Zuwiderhandelnden von den Gesetzen angedroht sind. Zahlreiche deutsche Auswanderer sind, nachdem das zur Ueberfahrt be stimmte französische Schiff Chandrenagor in Havre und in Antwerpen durch die betreffenden Behörden am Auslaufen behindert worden war, gleichwol in Vliessin gen an Bord dieses Schiffes gegangen. Ein Theil derselben hat jedoch, unzufrieden mit der erfahrenen Behandlung oder aufgeklärt über den Charakter des Unternehmens, das Schiff vor Ablauf desselben ver lassen und in Middelburg die Hülfe des deutschen Consuls zur Rückkehr nach Deutschland nachgesucht. Infolge dessen hat der Minister des Innern die Re gierungen veranlaßt, den Colonisationsunternehmern solcher Art und den Agitationen der Werbeagenten eine geschärfte Beachtung zuzuwenden und denselben mit den gesetzlichen Mitteln entgegenzutretcn. — In der am 30. Oct. unter dem Vorsitze des Staatsministers Hofmann abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrathes wurde zunächst davon Mitthei- lung gemacht, daß der königlich preußische Finanzmini ster an Stelle seines Amtsvorgängers zum Mitgliede des Reichsbankcuratoriums ernannt worden sei. Der vom Präsidium vorgclegte Entwurf einer Verordnung, durch welchen das bestehende Verbot der Einfuhr von Reben verschärft und auf alle sonstigen Theile des Weinstocks, insbesondere auch auf Nebenblätter aus gedehnt werden soll, erhielt die Zustimmung der Ver sammlung; ebenso die von der Postverwaltuug befür wortete Regelung des PensionSverhältniffes mehrerer Postbeamten. Hierauf wurden Ausschußberichte er stattet und den gestellten Ausschußanträgen gemäß Be schlüsse gefaßt über s) die Feststellung des Begriffes von Nachsteuer beim Spielkartenstempel; b) die Steuer pflichtigkeit der Lenormand'schen Wahrsagerkarten; o) eine Eingabe wegen der Steuerpflichtigkeit von Kin- derspielkarten; 0) eine Eingabe wegen Gestattung der Umwandlung von Whistkarten in Kartenspiele mit we niger Blättern, zu d) wurde die Stempelpflicht aner kannt, zu o) und 6) die ablehnende Bescheidung der Gesuche beschlossen; v) die Statistik der Spielkarten fabriken und des Verkehres mit Spielkarten; t) die Taravergütung für Tabacksblätter und TabackSfabri- kate, eine Abänderung der geltenden Bestimmungen wurde nicht für angezeigt erachtet; g) die Festsetzung von Mittelwerthen für außcrdeutsche Währungen bei Wechseln behufs Erhebungen der Wechselstempelsteuer; eine bezügliche Bekanntmachung wird demnächst ergehen. Den Schluß bildeten Mittheilungen über eingegangenc, den betreffenden Ausschüssen bereits zugetheilte Ein gaben und die Ueberweisung der noch nicht in den Geschäftsgang gebrachten Eingaben an die zuständige» Ausschüsse. — Die augSburger Allgemeine Zeitung sagt in einem „Das Zwei-Kaiser-Verhältniß" überschriebenen Artikel, sie glaube, daß die Kölnische Zeitung zwar nicht in ihren Darstellungen der Vorgänge, die sie in allen Punkten für richtig halte, wohl aber in de» Schlüffen, welche sie hieraus ziehe, nämlich, daß da nach das Vorhandensein eines von beiden Monarchen unterzeichneten förmlichen Abkommens nicht geleugnet werden könne, zu weit gehe, und daß eS keine Wort klauberei sei, wenn, wenigstens nach allem, was biS- jeht darüber bekannt geworden, dem Vorgänge keine andere Bezeichnung gegeben werden könne als ein gegenseitig erkanntes gemeinsam zu schützendes Jn- tcreffenvcrhältniß. „AuS den Aeußerungen deö Fürsten Bismarck im Reichstage wissen wir", fährt die augS burger Allgemeine Zeitung fort, „daß Deutschland, soweit seine eigenen Interessen hierbei mitreden, an den Stipulationen von San-Stefano keinen Anst»ß
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