Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 29.1905
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 233
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 299
- ArtikelSchulsammlung 299
- ArtikelNachtrag zur Preisverleihung auf der Historischen ... 299
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 300
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der elften Lehrlings-Prüfung des ... 301
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 302
- ArtikelDie Zeitwarte einer Uhrenfabrik 303
- ArtikelDie Historische Uhren-Ausstellung in Nürnberg (V) 305
- ArtikelAus der Werkstatt 307
- ArtikelVermischtes 308
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 309
- ArtikelBriefkasten 312
- ArtikelPatent-Nachrichten 313
- ArtikelInserate 314
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 315
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 331
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 347
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 363
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 379
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- BandBand 29/31.1905/07 1
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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300 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 19 er Kampf gegen die Auswüchse des Leihhauswesens. Der gleichbetitelten Mitteilung in voriger Nupimer an dieser Stelle können wir heute weiteres folgen lassen. Die Hand werkskammer zu Berlin hatte den Besuch unseres Vorsitzenden erbeten, um von ihm seine Ansicht über die Schädigungen durch das moderne Leihhauswesen zu erfahren. Der. Bundes-Vorsitzende konferierte längere Zeit mit dem Vorstande der Kammes,- dem er die unseren Lesern aus früheren Besprechungen des Themas schon bekannte Auffassung entwickelte, und dem er auch verschiedenes Material in Aussicht stellte. Die Konferenz zeigte erfreulicherweise, daß die Leitung der Kammer die großen Schädigungen, die durch die bekannten Manipulationen vieler Leihhäuser und deren Helfershelfer nicht nur dem Uhrmacher, sondern auch der Allgemeinheit der Konsumenten zugefügt werden, voll anerkannt. Es steht außer allem Zweifel, daß die Handwerkskammer Berlin die Bestrebungen der verschiedenen Fach verbände zur Beseitigung der Mißstände energisch unterstützen wird, und wir glauben schon jetzt sagen zu dürfen, daß diesmal das gemein same Vorgehen einen erfreulichen Erfolg im Wege der Gesetzgebung erzielen wird. Zu diesem Kapitel gehört auch folgende Mitteilung des Kollegen B. in St., der uns schreibt: Seit Jahresfrist reisen drei Leute aus Berlin in Deutschland herum, um große goldene 18karätige Anker-Remontoir- Taschenuhren mit Springdeckel, Chronograph und Repetition, die ganz gewöhnliche Werke und sehr schwache Gehäuse haben, in Leihhäusern für je 200 Mark zu versetzen. Die Uhren hrfben bei etwa 40 Mark Goldwert höchstens einen Gesamtwert von 120 Mark, sodaß es hier sogar die Leihhäuser sind, die sich täuschen lassen. Die Schwindler machen dann außerdem jedenfalls noch mit dem Verkaufen der Pfand scheine weitere gute Geschäfte. Ebenso wird es mit Ringen und anderen Schmucksachen gemacht, die mit großen „Brillanten“ besetzt sind. Alle diese Gegenstände machen den bekannten Eindruck, als wenn sie besonders für unlautere Zwecke angefertigt wären. Die Uhren tragen den Stempel „18 kar.“ und daneben ein kleines Herz. (Für die Ermittelung des Fabrikanten, nach dem kürzlich auch eine aus wärtige Polizeibehörde bei uns angefragt hat, wären wir dank bar! Die Red.). Die Mitteilung möge als Warnung dienen. Die Namen der Schwindler sind bekannt, und es dürfte hoffentlich bald gelingen, sie unschädlich zu machen. Feith redivivus. Die Niederlage der genannten Reklamefirma im Braunschweiger Prozeß hatte seinerzeit die Wirkung, daß ihre weiteren Inserate gegen die frühere Fassung erheblich abgeschwächt wurden. Aber wie die Katze das Mausen nicht läßt, so gewisse Versandhändler nicht den tnseratenschwindel. Seit einiger Zeit hat F. seine Anzeigen wieder im alten Sinne aufgefrischt und empfiehlt in deutschen Tageszeitungen elektroplattierte Uhren mit „ganz vorzüglichem, genau erprobtem Anker werk“ usw. für 15 Mark, die — immer nach Angabe der ehrlichen Firma — mit „echten Goldplatten“ überzogen sein sollen. Wenn der Urheber dieser Anzeige nach den gerichtlichen Bescheinigungen, die seinen Uhren in Braunschweig und Nürnberg ausgestellt worden sind, es noch fertig bekommt, wieder in diesem Stile auf dem Plane zu er scheinen, so ist das eine Unverschämtheit, wie sie ein Versandhaus auf deutschem Boden nicht wagen dürfte, ohne* Wegen wissentlich be trügerischer Vorspiegelung dem Staatsanwalt zu verfallen. Wir haben in allen Fällen, in defien die Kollegen uns Zeitungen mit der neuen Schwindelanzeige -übersandten, an die Verleger mit besonderer Bezugnahme auf das Braunschweiger Urteil geschrieben und unter Hinweis auf die „echten Goldplatten“ besonders darauf auf merksam gemacht, daß die Unwahrheit dieser und der anderen Behauptung schon aus dem Preise der Uhr hervorgehe, was der Laie aber nicht beurteilen könne, und daß Professor Bodländer im Braunschweiger Prozeß bei einer Feithschen Uhr, der die gleichen Eigenschaften nach gerühmt waren, nur einen Goldhauch festgestellt hatte, der sich in wenigen Tagen abtragen müßte. Unter diesen Zeitungen befanden sich das „Apoldaer Tageblatt“, das die Anzeige sofort sistierte und sich sogar für den Hinweis auf die Unsauberkeit dieser Anzeige bei uns bedankte mit der Bemerkung, daß es selbst derartige unlautere Machenschaften be kämpfe. Auch die „Duisburg-Ruhrorter Zeitung“ und der „General- Anzeiger“ in Stettin teilten uns mit, daß sie die weitere Aufnahme der Anzeige schon selbst eingestellt haben. Unter den übrigen Blättern dürften noch mehrere sein, die die Sistierung bewirkten, ohne uns davon Mitteilung zu machen. Die Kollegen mögen darauf achten, daß die Anzeige, mindestens aber die Angabe über die „echten Gold platten“ verschwindet. Auch durch persönliche Vorsprache und münd liche Aufklärung an der Hand geeigneter Nummern unseres Blattes sind Erfolge zu erzielen. So hat Herr Kollege Therkatz in Eschweiler auf diesem Wege die Sistierung der Feithschen Anzeige beim „Boten an der Inde“ ohne Schwierigkeit erreicht. Eingabe zur Gewerbe-Ordnungs-Novelle. Wie bekannt, haben wir in absehbarer Zeit eine Novelle zur Gewerbe-Ordnung zu erwarten, die in verschiedener Hinsicht von Wichtigkeit für das Gewerbe werden dürfte. Wir haben die Gelegenheit benutzt, bei der zuständigen Behörde wieder einmal auf einen besonderen Mißstand hinzuweisen, auf dessen '“ Abstellung die deutschen Uhrmacher schon seit langen Jahreri drängen. Wir meinen den Widerspruch zwischen den §§ 56 und 42a einerseits und 67 andererseits. Die unterm 20. September an das Reichsamt des Innern gerichtete Eingabe hat folgenden Wortlaut: Wie durch Äußerungen von berufener Seite in der letzten Session des Reichstages allgemein bekannt worden ist, wird im hohen Reichsamt des Innern eine Novelle zur Gewerbe-Ordnung bearbeitet. Dies gibt uns den Anlaß, einen Zwiespalt in der bisherigen Fassung der Gewerbe-Ordnung hervorzuheben, um dessen Aufhebung wir uns schon seit langen Jahren bemühen. Während nämlich nach den §§ 56 und 42 a Taschenuhren, Gold- und Silberwaren vom Feilbieten im Umherziehen, sowie an öffentlichen Plätzen ausgeschlossen sind, gestattet § 67, auf Jahrmärkten „Fabrikate aller Art feil zubieten. Dies machen sich fortgesetzt Händler und Hausierer zunutze, indem sie auf Messen und Jahrmärkten mit den fraglichen Gegenständen teils hausieren, teils in Verkaufsbuden handeln und den ortsansässigen Uhrmachern damit schweren Schaden zufügen. Aber auch das kaufende Publikum wird auf diese Weise geschädigt, denn der Händler ist, wenn die gekaufte Uhr sich als schlecht erweist, über alle Berge und kann nicht mehr verantwortlich gemacht werden. Der Zweck der §§ 42 a und 56, das Publikum vor dem Ankauf von Waren zu schützen, die es auf seine Güte und Zuverlässigkeit nicht zu prüfen imstande ist und deren Verkäufer infolge des ständigen Wechsels ihres Aufenthalts kaum zur Verantwortlichkeit gezogen werden können, wird daher durch den § 67 für Messen und Jahrmärkte vereitelt. Es kommt hinzu, daß seit einigen Jahren in der Schweiz auch minderwertige Uhren für unlautere Zwecke fabriziert werden, die zum gewerbsmäßigen Versatz in Leihhäusern dienen und auch auf Jahrmärkten durch Hausierer und Nepper in Umlauf kommen. Es sind das Taschenuhren von äußerlich für den Laien schönem, meist goldähnlichen Aussehen, die ein sehr minderwertiges Werk besitzen. Wer eine solche Uhr erwirbt, die immer in den höchsten Tönen angepriesen wird, sieht sich nach kurzer Zeit getäuscht. Es wäre daher im Interesse des Publikums sowohl, als auch in jenem der deutschen Uhrmacher, die wie kein anderer Gewerbestand durch die Konkurrenz von Versand- und Warenhäusern, Hausierern, Leihhäusern und Neppern auf das schwerste ge schädigt werden, überaus wünschenswert, wenn in der Novelle zur Gewerbe ordnung u. a. auch das gedachte Privilegium der Jahrmärkte beseitigt würde. Indem wir einer diesbezüglichen Bitte hierdurch ganz ergebenst Ausdruck uns zu geben gestatten, zeichnen wir , ehrerbietigst (Unterschrift). Möge die erwartete Novelle unter anderem endlich auch die Beseitigung dieses Widerspruchs in der Gewerbe-Ordnung bringen! Schleuderkonkurrenz in Magdeburg. Es ist nicht das erstemal, daß bei uns über die Zustände im Uhrenhandel Magdeburgs Klage geführt wird. Eine neue Beschwerde von geschätzter Seite läfit sich u. a. wie folgt aus: „Die Zustände sind hier geradezu trostlos. Die größeren Geschäfte (der Einsender nennt die Namen, die wir aber fortlassen, um sachlich zu bleiben. Die Red.) halten es unter ihrer Würde, mit den übrigen Uhrmachern Hand in Hand zu arbeiten. Sie drücken die Preise in einerWeise, wie die „ Achtgroschen-Uhrmacher“, und es ist im Grunde das gleiche Prinzip, obwohl die Herren sich ihrer . kaufmännischen Geschäftsführung rühmen. Einer unter ihnen machte sogar einen Ausverkauf wegen Brandes, obwohl bei ihm keine -Waren in nennenswert&r.Weise beschädigt wurden. Da Sie nun doch einen gewissen Einfluß haben, so möchte ich Sie bitten, doch einige ,
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