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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 31.1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Petition zur Abwehr der ungerechtfertigten Heranziehung der Uhrmacher, Juweliere, Gold- und Silberschmiede zur Gewerbe-Unfallversicherung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 71
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 103
- ArtikelAufruf an die Uhrmacher von Berlin und dessen Vororten! 103
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 103
- ArtikelSchulsammlung 103
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 104
- ArtikelAchte Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände 107
- ArtikelDer Isochronismus bei äußeren Störungen (Fortsetzung zu Seite 96 ... 109
- ArtikelQuecksilber-Kontakt mit Nebenschluß für elektrisch angetriebene ... 111
- ArtikelPraktische Neuerungen an Jahresuhren 112
- ArtikelSprechsaal 112
- ArtikelAus der Werkstatt 113
- ArtikelDas Uhrgläser-Monopol 114
- ArtikelPetition zur Abwehr der ungerechtfertigten Heranziehung der ... 114
- ArtikelVermischtes 115
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 116
- ArtikelBriefkasten 118
- ArtikelPatent-Nachrichten 118
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 183
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) 199
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 231
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) 247
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) 263
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 283
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 299
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) 321
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 375
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 391
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 7 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 115 rufsgenossenschaft ausgesprochen. Eine Beschwerde beim Reichs versicherungsamt ist häufig erfolglos. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist aber doch die Vor bedingung zur Heranziehung zur Lagerei-Berufsgenossenschaft ; daß es sich um einen Beruf handelt, der versicherungs pflichtig ist. Auf den Fragebogen, welche die Lagerei-Be- rufsgenossenschaft, Sektion III, versendet, ist in diesem Sinne ausdrücklich ausgesprochen: »Zur Lagerei-Berufsgenossenschaft gehören folgende versicherungs pflichtige Gewerbebetriebe: 1. die Speditionsbetriebe; 2. die selbständigen Speichereien; 3. die mit einem Handelsgeschäfte verbundenen Lagerbetriebe, sowie Personen- und Güterbeförderungsbetriebe zu Lande (§1, Äbs. 1. Ziffer 7 des Ge werbe-Unfallversicherungsgesetzes) ; 4. die Gewerbebetriebe der Güter- padcer, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer und Stauer sowie der Schiffstakler und Tallyleute.« Alle diese Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur Lagerei-Berufsgenossenschaft treffen für Juwelen-, Uhren-, Gold- und Silberwarenhandlungen nicht zu. Jedenfalls ist das Einlegen von Waren bei den angeführten Branchen mit keinerlei besonderer Unfallsgefahr verknüpft. Aus den gesamten gesetzlichen Bestimmungen geht immer nur her vor, daß es sich um die Lagerung schwerer Gegenstände handelt, ganz besonders von Fässern, Eisengeräten usw., wobei leicht Unfälle Vorkommen können. Ebenso handelt es sich bei der Transportierung immer um ganz besonders bezeichnete Betriebe ähnlicher Art, nämlich Speditionsbetriebe, Speichereien, Packhöfe, Lagerhäuser usw., wohingegen die Transportierung und Lagerung von Juwelen, Uhren, Gold- und Silberwaren mit keinerlei be sonderer Unfallsgefahr verbunden ist, sodaß sich der Antrag der Unterzeichneten Verbände rechtfertigt. Berlin (Datum) Ehrerbietigst (folgen die Unterschriften der fünf Verbände) »KJ» Einfachstes Verfahren beim Einsetzen der Bügelringe. Zu diesem in der vorigen Nummer in der Rubrik »Aus der Werkstatt« beschriebenen Verfahren teilt uns Herr G. Bukau in Osterode (Ostpr.) noch mit, daß er die Schnur nicht wie in unserer Abbildung dargestellt verwende, sondern sie horizontal um den Halsteil der Schraubstockbacken herumlege. Wer einen Schraubstock besitzt, dessen Backen sehr rasch in den Halsteil abgeschrägt sind, wird in der Tat nach dieser Weise besser ver fahren, weil die Schnur dabei nicht abgleiten kann. Wann darf gekündigt werden? Eine sehr häufig bei uns wiederkehrende Anfrage bezieht sich auf den Kündigungs termin für Gehilfen und deren Arbeitgeber. In der Regel glaubt der Prinzipal, an einem beliebigen Tage kündigen zu können, handelt hiernach und ist dann erstaunt, wenn der Gehilfe sich weigert, andere Kündigungstermine als den 1. oder 15. jedes Monats anzuerkennen. Zieht man allein den § 122 der Gewerbeordnung heran, so vermißt man jede Begrenzungs bestimmung. Das Gesetz sagt nichts darüber, wann die Kün digung erfolgen muß, sondern nur, daß sie vierzehn Tage vor dem Erlöschen des Arbeitsverhältnisses erklärt sein muß. Hieraus ist zu schließen, daß die Kündigung von beiden Teilen an jedem beliebigen Tage ausgesprochen werden kann. Nachdem aber die Gerichte mehrfach entschieden haben, daß in Orten, wo ein ortsüblicher, anerkannter Brauch besteht, den Gesellen oder Gehilfen nur am 1. oder 15. zu kündigen, diese Termine allein zulässig sind, so empfiehlt es sich, sie im beider seitigen Interesse allgemein einzuführen. Es hat doch wirklich keinen Zweck, Streitfälle aufkommen und deren Entscheidung von dem etwaigen Bestehen des fraglichen ortsüblichen Brauches abhängig werden zu lassen, sondern man einige sich bei jedem Engagement von vornherein über die Kündigungstermine. Gleichzeitig mit der eingangs erwähnten Anfrage wird regelmäßig auch bei uns angefragt, wieviel Zeit ein Gehilfe während des Ablaufs der Kündigungsfrist erhalten müsse, um sich eine andere Stelle suchen zu können. Auch darüber sagt das Gesetz nichts Bestimmtes, sondern nur, daß eine »an gemessene Zeit« zu bewilligen sei. Der Begriff der An gemessenheit ist je nach Zeit und Ort ungemein dehnbar. Wir empfehlen auch in diesem Punkte, bei der Einstellung des Gehilfen von vornherein das Nötige zu vereinbaren. Zahl lose Streitfälle, wie sie unausgesetzt vor unser Forum gebracht werden, ließen sich vermeiden, wenn Prinzipal und Gehilfe es sich zur Gewohnheit machen wollten, bei der Eingehung des Arbeitsverhältnisses die gegenseitigen Befugnisse und For derungen zu regeln und zu Papier zu bringen. Der in Vor bereitung befindliche Arbeitsvertrag wird alle diese Punkte berücksichtigen. Uhren. So betitelt sich ein hübsches Gedicht von Frau Josefine Freiin v. Knorr, einer österreichischen Dichterin, das wir unserm Mitarbeiter, Herrn Alexander Grosz in Wien verdanken, der es seinerseits von der bekannten Dichterin und Uhrenfreundin Frau Baronin v. Ebner-Eschenbach erhalten hat. Es ist dem im Jahre 1872 erschienenen Bändchen »Gedichte« der Frau Freiin v. Knorr entnommen. Wir geben es hier mit Erlaubnis der Ver fasserin wieder. Uhren Tagesweiser, Zeitenmesser, Uhr mit funkelnden Juwelen Uhren bunt und mannigfach, Bei dem Festgeschmeid’ der Braut, Diese gut und jene besser, Im verstohl’nen Stundenzählen Alle flink den Stunden nach! So wie Herzensschläge laut. Der Sekunden Spuren macht ihr Turmuhr, reg’ am Werktagsmorgen, Unsern Blicken offenbar, Die den Tagesdienst verteilt, In der Ruhekammer wacht ihr, Gleich dem Führer, der in Sorgen Eine schlummerlose Schar. Seinem Volk entgegen eilt. Bei dem Strahle, bei der Flocke,- Oben, von den Blicken weit, Kirchenuhr so nah der Glocke, Wie die Zeit der Ewigkeit. Sanduhr, trauriges Versiegen, Erdenstaub, der Erde trinkt, Staub, der eben aufgestiegen, Staub, der wieder abwärts sinkt. Könnet doch den Lauf nicht hindern, Ob ihr, brechend, stehen bleibt, Gar so gleich den Menschenkindern, Die das Rad der Zeiten treibt. Seid verschieden auch wie diese, Ob auch eines euer Ziel; Der ein Knabe, der ein Riese, Die zum Ernste, die zum Spiel! Große Uhr der Arbeitskammer, Sonnenzeiger ohne Fehle, Leitend des Gesindes Schwarm; Einziger, der richtig zählt, Mit dem Schlage, mit dem Hammer Wie die gottvertraute Seele, Rührig wie des Knechtes Arm. Die den Herrn zum Führer wählt; Die, von Himmelsglut entzündet, Die Gedanken aufwärts stellt, Daß es ihr nur Licht verkündet, Wenn ein Schatten niederfällt. Die Wolkenkratzer als Kompasse. Eine alarmierende Nachricht kommt aus Nordamerika. Es ist zwar längst gelungen, diese Ungetüme mit fünfundzwanzig und mehr Stockwerken gegen Wasser, Feuer, Erdbeben, Börsenkrachs und ähnliche elementare Ereignisse unempfindlich zu machen, aber ein neuer — oder richtiger: ein bisher unentdeckt gebliebener — Feind ist aufgetreten: der Magnetismus. Erst leise, dann immer stärker wurden Klagen darüber laut, daß die Wolkenkratzer schief ge baut seien. Da die Erbauer der Häuser aber durchaus keine Nach ahmungen des schiefen Turmes von Pisa oder desjenigen von
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