Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 29/31.1905/07
- Erscheinungsdatum
- 1905 - 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141341Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141341Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141341Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. - Es fehlen folgende Seiten: Jg. 1905, S. 249-298; Jg. 1906, S. 33-48, 65-68, 171-174; Jg. 1907, S. 319-320, 393-394, 403-404
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 29.1905
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 29/31.1905/07 1
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- ArtikelHistorische Uhren-Ausstellung zur vierhundertjährigen Feier der ... 97
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 98
- ArtikelZweite Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände ... 100
- ArtikelEiniges über Windfänge 101
- ArtikelJohann Rauschenbach † 102
- ArtikelTaschenuhren in Dosenform 102
- ArtikelFranz Pleskot † 103
- ArtikelHebelaufzug als Ersatz für Kronenaufzug bei sehr flachen ... 104
- ArtikelEin Briefwechsel 104
- ArtikelSprechsaal 105
- ArtikelAus der Werkstatt 106
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. 107
- ArtikelVermischtes 107
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 109
- ArtikelBriefkasten 111
- ArtikelPatent-Nachrichten 112
- ArtikelRätsel-Ecke 112
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 233
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 299
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 315
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 331
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 347
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 363
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 379
- ZeitschriftenteilJg. 30.1906 -
- ZeitschriftenteilJg. 31.1907 -
- ZeitschriftenteilJg. 29.1905 1
- BandBand 29/31.1905/07 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nr. 7 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 99 bringen. Es heißt darin u. a.: „Vorwürfe seitens hiesiger Kollegen, ich verkaufle die Gläser im einzelnen billiger als die anderen Detail geschäfte, sind schon anläßlich der Gründung des hiesigen Uhrmacher- Vereins vor sieben Jahren gegen mich erhoben worden, ich war aber auf Grund meiner Bücher in der Lage, diese Unterstellungen zu ent kräften. Neuerdings sind mir derartige Reklamationen nicht mehr zu Ohren gekommen. Die Vorhaltung hinsichtlich der Begünstigung, die ich von Fabriken erhalte, kann von jedem Einzelnen auf ihren Wert hin geprüft werden, der da weiß, wie geringfügig der Nutzen ist, mit dem die Großhandlungen arbeiten.“ Ob mit dieser „Erklärung“ irgend etwas von dem, was wir in Nr. 5 ausführten, „berichtigt“ ist, über lassen wir unseren Lesern zu beurteilen. Wie man Uhren verzollt. Die Chambre cantonale bernoise du Commerce et de l’Industrie (Handels- und Gewerbekammer des Kantons Bern) in Biel macht uns in dankenswerter Weise eine Mitteilung über das Speditionsbureau A. C. Boillat in Basel, Davids bodenstraße 15, und St. Ludwig (Elsaß), die geeignet ist, die Auf merksamkeit der Behörden auf das Treiben gewisser Spediteure von Uhren zu lenken. Die genannte Firma sendet an schweizerische Fabrikanten und Grossisten ein Zirkular, in dem es heißt: „Hierdurch gestatte ich mir, Ihnen ergebenst mitzuteilen, daß ich ein Uhren speditionsbureau eröffnet habe. Da mein Geschäft sich an der deutsch-schweizerischen Grenze befindet, so bin ich in der Lage, die Uhren als Furnituren und nicht als fertige Uhren zu ver zollen, und zwar zu bedeutend ermäßigten Preisen gegen die gewöhnlichen Tarife. Die Uhren werden Ihnen genau, wie ich die selben erhalte, zugesandt und leiste volle Garantie für die mir gesandte Ware, bis dieselbe im Besitze des Empfängers angelangt ist“ . . . usw. Dann folgt der Tarif: massiv goldene Uhren werden per Karton, sechs Stück, für 5 Franken „spediert“, silberne für 3,50 und Metalluhren für 2,50 Franken. Das Sekretariat der oben genannten Kammer macht hierzu die Bemerkung, daß diese zweifellos gegen die Gesetze verstoßende Handlungsweise sowohl die Fabrikanten, wie die Händler schädige, und daß es gut wäre, die Öffentlichkeit auf diesen dunklen Handel aufmerksam zu machen. Wir haben dies hiermit getan und werden nötigenfalls weitere Schritte unternehmen. Zigaretten-Uhren. Unter dieser Marke erwähnten wir in Nr. 5 an dieser Stelle die von der Firma Jasmatzi in Dresden als Prämien für Raucher ihrer Zigaretten verteilten Uhren und empfahlen den Kollegen, der Firma zu schreiben, daß sie so lange auf das Rauchen von Jatzmatzi-Zigaretten verzichten würden, als die Firma fortfahren würde, auf diese Weise die deutschen Uhrmacher zu schädigen. Ein Kollege sendet uns die Antwort, die er auf einen derartigen Brief von der Firma Jasmatzi erhalten hat. Das Schreiben lautet: „Auf . . möchten wir erwidern, daß es wohl eine falsche Meinung Ihrerseits ist, wenn Sie glauben, daß wir durch unsere Zugaben, z. B. durch die im Monat Februar zugestandene Zugabe von Taschenuhren, die Uhrmacher schädigen. Im Gegenteil hat sich aus der Praxis in unserer Spezial abteilung ergeben, daß nicht eine Schädigung, sondern eine Unter stützung der deutschen Industrie erzielt wird.“ — Der letzte Satz ist unverständlich, wenn man nicht annehmen will, daß die Firma den Adressaten verhöhnen wollte. Unter diesen Umständen werden die Kollegen um so leichter auf den Genuß der fürtrefflichen Zigaretten verzichten können. — Zu den bereits bekannten Firmen, die ebenfalls den Zigarettenvertrieb mit Uhren als Prämien verknüpfen, ist Reiches Zigaretten-Versandhaus in Magdeburg gekommen. Unlauterer Wettbewerb. Die Firma Feith nennt sich bekanntlich „Lieferant des Kaiserl. Königl. Staatsbeamten-Verbandes“. Den Aufschluß über die wahre Bedeutung dieser hochtrabenden Bezeich nung verdanken wir der Redaktion der „Österreichisch-Ungarischen Uhrmacher-Zeitung“ in Wien. Sie hatte die Freundlichkeit, uns auf unsere Anfrage mitzuteilen, daß der „Österreichische Staatsbeamten- Verband“ und ebenso der „Verein der Staatsbeamten Österreichs“ gegen Zahlung von 20 Kronen das Recht der Führung des Lieferantentitels abgeben. Diese Reklame soll die Solidität eines Geschäftes bezeugen; es ist aber so oft das Gegenteil der Fall, daß der anmaßliche Titel in Wien nicht mehr beachtet wird. Unseren Lesern empfehlen wir, durch Aufklärung ihrer Kunden auch bei uns die Wirkung dieses Titels auf das gebührende Niveau zu bringen. Feiths Ruhm läßt das Wiener Uhren-Versandhaus „Chronos“ nicht schlafen. Allerorten erscheinen große Anzeigen dieser Firma, die vermutlich mit Feith unter einer Decke steckt. Es werden darin „Turbola-Anker-Präzisions-Uhren“ für 15 Mark (früher 30 Mark!) an- geboten, richtiger ausgeschrieen. Natürlich: „höchste Gangleistung“, „erstklassige Präzisionsuhr“ und wie die schwindelhaften Versicherungen alle lauten. Das Stärkste ist wohl, daß die neuen Schunduhren „die gleichen Eigenschaften und Vorzüge, wie die sonst bekannten Präzisions uhren, als Glashütter, Genfer, Schaffhausener usw. besitzen, aber wesentlich billiger“ sein sollen. Wir werden natürlich die Zeitungen, die solche Anzeigen bringen, unter Bezugnahme auf § 1 des Wettbewerb- Gesetzes ersuchen, die weitere Aufnahme abzulehnen, und im Notfälle im Klagewege vorgehen. Inzwischen hat eine dieser Zeitungen, der Stettiner „General-Anzeiger“, in sehr anerkennenswerter Weise uns bereits mitgeteilt, daß sie die Anzeige nicht mehr bringen werde. Zu weit gehende Garantie. Ein Kollege hatte beim Verkaufe einer goldenen Zylinder-Damenuhr für den Preis von 90 Mk. dem Käufer zugesichert, daß die Uhr nicht mehr als eine Minute im Tage abweichen würde. Es kam jedoch eine Abweichung von 27 Minuten innerhalb zehn Tagen vor, und der Fall wurde daher unserer Be gutachtung unterbreitet. Auf Grund der Beratung im Geschäfts führenden Ausschüsse mußten wir dem betreffenden Kollegen mit- teilen, daß er in seiner Zusicherung zu weit gegangen sei, da es er fahrungsgemäß nahezu unmöglich ist, kleine Damenuhren mit Zylinder gang dahin zu bringen, daß sie nicht mehr als eine Minute täglich ab weichen. — Bei dieser Gelegenheit warnen wir auch im allgemeinen vor zu weit gehenden Zustcherungen. Wenn nämlich eine zugesicherte Eigenschaft nicht zutrifft, kann der Kunde den Kauf ohne weiteres rückgängig machen, ohne daß die gewährte Garantie den Uhrmacher von der Pflicht zur Zurücknahme der Uhr entbindet. Lieferungen an Gehilfen. Von Herrn Kollegen K- in L. war beantragt worden, dahin zu wirken, daß Lieferungen von Großhand lungen an Gehilfen nicht zu dulden und Zuwiderhandelnde Firmen bekannt zu geben seien. Bei solchen Lieferungen müssen unseres Erachtens zwei Fälle unterschieden werden. Es ist eine allgemein menschliche Eigenschaft, seine „guten Beziehungen“ auszunutzen, und es wird sich daher kaum jemals etwas dagegen tun lassen, wenn Gehilfen, die für sich selbst, für einen Verwandten oder einen guten Freund eine Uhr, eine Kette oder einen Ring besorgen wollen, sich ganz wie der Prinzipal an die Hauptbezugsquelle wenden. Diese Seite der Angelegenheit sollte man, meinen wir, nicht so schroff auffassen. Der Antragsteller hat jedenfalls die anderen Fälle im Auge gehabt, wo der Gehilfe, durch den ersten gelegentlich erzielten Erfolg kühn gemacht, weitere Bestellungen aufgibt und im Kreise seiner Bekannt schaft einen Handel anfängt, d. h. seinem Prinzipal Konkurrenz macht. Derartiges ist nicht zu dulden, weder vom Gehilfen, noch von Firmen, die darauf eingehen. Bis jetzt aber dürften Fälle dieser Art zu den größten Seltenheiten gehören, sodaß wir vorderhand uns auf diese Mitteilung beschränken können. ' Unsere Hausierprämie für erfolgreiches Vorgehen gegen Hausieren mit Taschenuhren ist in weiteren sechs Fällen zur Auszahlung gelangt. Sie wurden vermittelt von den Herren R. Hauck in Kaisers lautern (zwei Prämien), A. Merker in Saargemünd, G. Karp in Darmstadt, W. Grözinger in Lorch und P. Zirkel in Kranichfeld. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Carl Marfels Berlin SW, Zimmerstraße 8
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview