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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 01.10.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-10-01
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-191410010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19141001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19141001
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1914
- Monat1914-10
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und Offiziere gefallen. Ich will nun schließen, er wird jetzt dunkel. Gut« Nacht. Also wir kämpfen schon vier Tage, also morgen den 5. Tag von Sonntag ad, den 6./S. bis heul«, den 10. und noch keine Entscheidung. Wie wird da» wohl enden? Ein schöner Bries. Der „Berliner Lokalanzeiger" veröffentlicht nach stehenden Brief einer Belgierin an Fr. Hauptmann .. in Kolonie Grunewald, der Zeugnis davon avlegt, wie die Menschlichkeit unserer Offiziere auch von unseren Gegnern anerkannt wird, der aber auch zugleich die Schreiberin selbst in schöner Weise ehrt: „Gnädige Frau! Wir haben unter sehr traurigen Umständen für uns Belgier die Bekanntschaft Ihres Gatten gemacht. Am Morgen des letzten Bombardements und bei dem Einzug der Deutschen in Namur (am 23. August) sind der Oberst und der Hauptmann — Ihr Gatte — bei uns «»gekommen und sind drei Tage hiergeblieben. Ich muß gestehen, als man mir vom Roten Kreuz mit- teilte, wir müßten deutsche Offiziere beherbergen, daß es mich sehr unangenehm berührte, denn Sle können all die Schrecken nicht kennen, gnädige Frau, die uns ihr Heer gebracht hat, und ich hatte den Wunsch, ihnen zu zeigen, wie unangenehm es mir war; der feine Takt und die Aufrichtigkeit des Hauptmanns haben mich zum Teil entwaffnet. Sic können stolz auf Ihren Gatten jein. Wenn alle den Krieg so auffaßten, wie er, würden die Belgier nicht so viel Tränen und Rach sucht haben. Während der schrecklichen Stunden, in denen man in der Stadt gekämpft hat, hat er uns Mut eingeflößt, und er hat die Feuersbrunst und Plün derung in unserem Land verhindert. Es scheint selt sam, duß ich — als Belgierin — Ihnen Nachricht gebe von denen, die unsere Feinde werden wollten, aber der Hauptmann hat uns Freude bereitet, und da ich aus Er fahrung weiß, was es heißt, ohne Nachricht von den Seinigen zu sein, so möchte auch ich Ihnen eine Freude bereiten. Sie können ohne Sorge jein, Ihr Gemahl schien sehr gesund, sehr heiter und voller Leben zu sein, und ich habe, ich weiß nicht weshalb, das Vertrauen, daß Sie ihn Wiedersehen weroen. Er ist am 27. August in der Frühe abgercist. Ich weiß nicht wohin, aber in der Richtung nach Frankreich durch das Tal der Marne. Empfangen Sie, gnädige Frau, meine hochachtungs vollsten Grüße " Das Welsen von Sprengstoffen aus Luftschiffen. Bon Franzosen und Engländern wird behauptet daß das Werfen von Sprengstoffen aus Luftschiffen völkerrechtlich verboten ist. Es werden darum ein'.ge Ausführungen über die Rechtslage Interesse haben: Obgleich Art. 22 des Abkommens, betr. die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Okt. 1907 lautet: „Die Kriegsführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes", jo ist doch gewiß, daß im Kriege gegen den Feind völker rechtlich alles erlaubt ist, was nicht völkerrechtlich aus drücklich verboten wird. Früher war das Werfen von Geschossen und Sprengstoffen aus Luftschiffen durch völ kerrechtliches Abkommen überhaupt verboten (logen. Petersburger Konvention vom Jahre 1808 über die Verwendung von Sprengstoffen im Kriege). Das gleiche Verbot sollte in der zweiten Haager Friedenskonferenz wiederholt werden. Die bezügliche Konvention ist je doch von Deutschland und anderen Mächten nicht rati- habrerl worden, gilt also nicht für und gegen Deutsch land. Grundsätzlich ist also das Werfen von Geschossen und Sprengstoffen für und gegen Deutschland erlaubt. Doch kommt zur Anwendung Art. 25 des Abkommens, betr. die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges, vom 19. Oktober 1907, das u. a. von Deutschland, Oester reich-Ungarn, Großbritannien und Rußland ratifiziert worden ist. Dieser Art. 25 lautet: „Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Ge bäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen, oder zu beschießen." Dies bezieht sich unstreitig auch aus die Beschießung von Luftschiffen aus. Hiernach dür fen nur verteidigte Ortschaften, namentlich Festungen, von Luftschiffen aus beschossen werden. Sollte richtig jein, was — bisher unwidersprochen — behauptet wor den ist, daß auf Nürnberg schon vor oder selbst nach der Kriegserklärung von französischen Fliegern oder aus Luftschiffen geschossen oder geworfen worden ist, so wäre dies, da es sich um eine offene, unverteÜngte Stadt handelt, in jedem Falle gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen das Abkommen vom 18. Oktober 1907. Auf Luftschiffe darf nur geschossen oder gewor fen werden, wenn nach Lage der Umstände anzunehmen ist, daß sre kriegerischen Zwecken dienen oder für solche tätig sind. Was den Seekrieg anlangt, so gilt das Abkommen betr. die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten vom 18. Oktober 1907. Art. l lautet: „Es ist untersagt, unverteidigte Häfen, Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude durch Seestreitkräfte zu beschießen." Art. 2 Abs. 1: „In diesem Verbote sind jedoch nicht einbegriffen militärische Werke, Militär- oder Marine-Anlagen, Niederlagen von Waffen oder von Kriegsmaterial, Werkstätten und Einrichtungen, die für die Bedürfnisse der feindlichen Flotte oder des feindlichen Heeres nutzbar gemacht werden können, so wie im Hafen befindliche Kriegsschiffe." Art. 1 Abs. 2: „Eine Ortschaft darf nicht aus dem Grunde allein beschossen werden, weil von ihrem Hafen unterseeische selbsttätige Kontaktminen gelegt sind." Dieser Absatz 2 ist weder von Deutschland noch von England und Frankreich vorbehaltlos angenommen worden. Falls eine Kriegsflotte Luftschiffe mit sich führt, kann man diese zu den Seestreitkräften zählen, woraus sich die vorer wähnten Beschränkungen des Beschießungsrechtes er geben, also namentlich, daß unverteidigte Häfen, Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude von Luftschiffen aus nicht beschossen werden dürfen, die zur Kriegsflotte gehören oder für deren Zwecke verwendet werden. Das Abkommen vom 18. Oktober 1907 ist unter den Borbe halten zu Art. 1 Abs. 2 allgemein ratifiziert worden, namentlich von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Groß britannien, Rußland, Frankreich und Japan. Zwei Wirkungen des Schrecks. Äon O. v. Briesen. (Schluß.) Durch meine Entgegnung wurde seine Voraussetz ung bestätigt und daher erbot er sich aus freiem Willen mir mitzuteilen, welchen ganz eigenartigen Umständen er fern Greisenhaupt zu verdanken habe. „Ich bin," erzählte nunmehr mein Gastgeber, „heu te erst wenig über das Schwabenalter hinausgekommen, trage aber doch mein so würdig erscheinendes Haar dennoch fast schon zwei Jahrzehnte. Früher Offizier in einem deutschen Kontingent gewesen, trieb mich Aben teuerlust schon jung aus dessen Reihen und ich suchte in auswärtigen Kriegsdiensten meinem Tatendurst Be friedigung zu gewähren. Der Zufall wollte cs, daß bald darauf der unglückliche Kaiser Maximilian den Thron Mexikos bestieg — was war also natürlicher, als daß ich eine Stellung in seinem Heere suchte, die mir auch bereitwillig verliehen wurde, denn jeder war will kommen, der dem Monarchen seinen Arm zu leihen ge dachte. Der Ausgang des blutigen Bürgerkrieges ist ge nügend bekannt — die Offiziere und Soldaten Maxi milians mußten sehen, wie sie sich auf mehr oder weniger geglückte Weife aus dem Lande stahlen, dessen Einwohner ihnen der Mehrzahl nach durchaus nicht ge wogen waren. Im Hinblick auf eine derartige Katastrophe hatte ich mich schon beizeiten mit echt mexikanischer Gar derobe versehen, um in dieser leichter die zur Notwen digkeit gewordene Flucht bewerkstelligen zu können. Als der Augenblick der allgemeinen Auflösung ge kommen war, traf er mich durchaus nicht unvorbe reitet — in kürzester Frist hatte ich eine Metamorphose mit mir vorgenommen, die. mich aus einem kaiserlichen Leutnant in einen mexikanischen Landmann verwan delte. Einen ungefähren Reise- oder vielmehr Marsch plan hatte ich schon längst entworfen, jo daß es jctzt nur darauf ankam, mich durch die oon allerhand Ban den wimmelnden nördlichen Landesteile durchzuschlei- chen, ein Wagnis, das keineswegs leicht genommen wer den durste. Da ich nämlich die Bereinigten Staaten von Nordamerika mir als Ziel auserjehen hatte, so führte mich mein Weg mehrere hundert Meilen durch äußerst unwirtliche und öde Gegenden, wo ich oft tage lang wandern konnte, ohne einen Menschen zu Ge sicht zu bekommen. Letzteres konnte mir allerdings nur angenehm jein, — lief ich doch weniger Gefahr, erkannr zu werden —, anderseits aber hielt es oft ge wiß schwer, die notwendigen Lebensmittel aufzutreiben. Der Vorsicht halber wählte ich nicht die große Straße, welche nach Norden führt, sondern suchte auf Nebenwegen vorwärts zu kommen. Ueberdies mar schierte ich meist die Nächte hindurch und verbarg mich am Tage in irgend einem passenden Versteck. Da die blonde Farbe meines Haares und Bartes leicht zum Verräter an mir werden konnte, jo hatte ich beides jchwarz gefärbt und meinem Teint durch möglichst wenige Berührung mit Wajser einen vagabundenartigen Anstrich verliehen. Die Lebensmittel, welche ich brauchte, entnahm ich fast ausschließlich von Hirten, welche ich häufiger traf, da ich jeden bewohnten Ort ängstlich vermied. Meine Barschaft, in etwa 400 Dollar in Gold bestehend, hatte ich an verschiedenen Stellen meiner Kleidung eingenäht; nur für den Verbrauch auf meinem Spaziergange führte ich eine ausreichende Summe in Silber und Kupfer mit, die sich in einem recht schmierigen ledernen Beutel befand. Als Waffe für den Fall der Not trug ich einen guten Revolver unter dem Rock, während ein derber Knotenstock meine Reije-Adjustierung vervollständigte. Das Marschieren und fortwährende Biwakieren strengte meinen Körper allerdings an, aber ich pilgerte frohen Mutes fürbaß, als ich, obwohl schon gegen drei Wochen unterwegs, noch keiner wirklichen Gefahr hatte Trotz bieten müssen. Die meisten mir begegnenden Menschen hielten mich vermutlich für ein ziemlich her untergekommenes Subjekt, mit oem unter Umständen nicht gut Kirschen essen sein mochte. Und so kam es, daß mir mitunter Personen scheu auswichen, namentlich solche, aus deren Aeußerem ich schließen konnte, daß sie etwas zu verlieren hatten. Die Gefahrlosigkeit, die sich mir auf meiner ein samen Wanderung anscheinend bot, machte mich nach und nach dreister, so daß ich selbst am Tage mich offener auf der Straße zeigte, mitunter sogar Gehöfte betrat, wenn der Hunger sich gar zu kühlbar machte. So war ich nach einer Dauer von fünf Wochen bis dicht an die amerikanische Grenze gelangt, von der mich nur noch ein ziemlich großes Dorf trennte. Leicht hätte ich dasselbe umgehen und mich in Zeit von kaum einer Stunde auf dem Boden oer Union be finden können, aber ein gewisser Uebermutskitzel stellte sich im Hinblick auf mein nahes Reiseziel bei mir ein, der mich alle Vorsicht vergessen und mich mit offenen Augen ins Verderben rennen ließ. Ich begab mich also frank und frei ins Dorf und forschte nach einem Gasthose, um mich vor dem Verlassen des mexikani schen Gebietes mit einer einigermaßen vernünftigen Mahlzeit zu restaurieren. Das ländliche Hotel, welches ich alsbald betrat, machte, schmutzig und verräuchert, durchaus keinen angenehmen Eindruck auf mich, noch weniger Vertrauen erweckend erschien mir aber das spitzbübische Gesicht des Wirtes, der gerade einige Gäste, die ein recht fragwürdiges Aeußere hatten, bediente. Mich an einem besonderen Tische nicderlasseno nnd mir einen Imbiß bestellend, hörte ich oald aus dem Gespräch nebenan, daß die Leutchen, jedenfalls Bandi ten von reinstem Wasser, sich augenblicklich damit be schäftigten, Versprengte von Maximilians Heer aufzu- spüren, auszurauben und hinzuschlachten. Ich spielte den Unbefangenen. Plötzlich rief einer ter Kerle, dem Anschein nach der Anführer: „Nun, Sie sondern sich ja ab, haben wohl kein gutes Gewissen?" Um keinen Verdacht zu erregen, blieb mir schon nichts anderes übrig, als mich an jenen Tisch zu begeben. Die Sache wäre nun vielleicht ganz gut rbgelaufen, hätte mein Akzent des Spanischen die Leute nicht stutzig gemacht, weshalb man mir sofort energisch auf den Zahn fühlte. Durch Kreuz- und Querfragen ward ich schließlich der art in die Enge getrieben, daß ich die Segel streichen und bekennen mußte, was ich war. Was mir bevorstand, wußte ich jehr genau, daher säumte ich keinen Augenblick, mein Leben wenigstens so teuer als möglich zu verkaufen. Mit Windeseile zog ich meinen Revolver, um mich gegen die Bande zur Wehr zu setzen. In diesem Augenblick schlug mir jedoch der Hallunke von Wirt, der sich von hinten katzenartig h?r- angejchlichen hatte, die Waffe aus der Hand, so daß ich nach kurzem Ringen überwältigt wurde. Nachdem man mir Hände und Füße gefesselt halte, beratschlagten die Banditen über die Todesart, die bei mir in Anwendung kommen sollte. „Was zanken wir uns lange um das Kaltmachen dieses „Kaiserlichen", schrie plötzlich der Wirt, „einen Strick um den Hals und ihn gleich an die Sykomore vor dem Hause gebaumelt, die morschen Aeste des ehr würdigen Baumes werden die Last eines solchen Lan desverräters wohl noch tragen." Der Vorschlag des Hotelwirtes, welcher ohne Zwei fel bei der Gesellschaft nicht geringes Ansehen besaß, ward einstimmig angenommen und im nächsten Augen blick schleifte man mich auch schon hinaus vor die Tür, um das Todesurteil an mir zu vollstrecken. Der ganze Prozeß war mit einer solchen Schnellig keit vor sich gegangen, daß meine mißliche Lage mir eigentlich erst völlig klar wurde, als inan mir draußen einen derben Strick um den Hals legte. Ich will nicht leugnen, daß mir doch ein gewaltiger Schreck durch die Glieder fuhr, als ich diese Vorbereitungen zur Exeku tion wahrnahm. Wie bereute ich diesen unbedachten, von Uebermut eingegebenen Schritt, das Schicksal in jo freventlicher Weise herausgefordert zu haben. Zu weiteren Reflexionen ließen mir übrigens meine Hen ker gar keine Zeit, denn im Umsehen war eme Lei ter an den dicksten Baumast gelegt und behende kletterte einer der Mordgesellen mit dem anderen Ende des Seiles in die Höhe, warf es über den Ast und brachte es zurück auf die Erde. Dort griffen ein Dutzend rüstige Hände zu und — im nächsten Augenblick schaukelte mein Kör per zwischen Himmel und Erde. Mir begannen bereits die Sinne zu schwinden, doch vernahm ich noch eine mächtige Stimme, die in drohen dem Tone ein „Halt" donnerte. Dieses Kommandowort übte, wie ich mir später zusammenräumen konnte, eine jo lähmende Wirkung auf die Mordgesellschaft aus, daß der Strick losgelajsen wurde und ich aus einer Höhe von vielleicht drei bis vier Fuß wie ein Mehljack glatt auf den Boden fiel. Als ich nach einiger Zeit aus meiner Ohnmacht erwachte, standen die Banditen mit drohenden Gebär de» um mich herum, keiner derselbe» rührte mich jedoch an, denn gerade mir gegenüber erhob sich die recken hafte Gestalt des Ortsgeistliche», den oer Zufall gerade noch zu rechter Zeit vorüber geführt hatte, um de» geplanten Mord zu verhindern. „Ihr werdet", so wandte er sich letzt mit dröhnen der Stimme an die Bande, „diesem Fremdling kein Haar krümmen, das verbiete ich euch als Priester. Nehmt ihm, was er bei sich führt und was ihr wollt, dagegen erhebe ich keinen Einspruch, dann aber soll er ungehindert die Grenze passieren." Die wenigen Worte des Geistlichen verfehlten nicht, Eindruck auf die Banditen zu mache» und sie machten sich, wenn auch mit wenig befriedigten Blicken, an meine Ausplünderung. Diese wurde in wenigen Minute» voll zöge», und zwar jo gründlich, daß ich ohne jegliche Be kleidung dastand und ich die Aufforderung erhielt, ohne Säumen in diesem adamitischen Kostüm das Weite zu juchen. Nicht zweimal ließ ich diese Weisung an mich er gehen: nachdem ich dem Priester einen dankbaren Blick zugeworfen, empfahl ich mich ohne weitere Zeremo nien und suchte im Geschwindschritt ein Gebiet zu errei chen, wo man nicht Gefahr lief, jo ohne viel Keder lesen gelyncht zu werden. Ich kam drüben bald zu gu ten Menschen, die sich meiner in liebevoller Weise an nahmen, mich kleideten und verpflegten, bis es nttr möglich wurde, eine Beschäftigung zu erlangen. Als ich mich am ersten Abend bei dem Farmer, dec mich ausgenommen, gehörig gewaschen und auch die Farbe aus Bart und Haar entfernt hatte, bemerkte ich, in meinen Spiegel blickend, zu ineinem größten Er staunen, daß letzteres in der kurzen Spanne Zett schnee weiß geworden war. Und so ist es auch," schloß der Bormann, „bis heute geblieben; nur dem riesigen Schreck, der mich völlig niederschmetterte, als ich den Strick des Henkers in meinem Nacken fühlte, schreibe ich das ganz plötzliche Bleichen meines Haupthaars zu." KriegS-Allerlei. Die Kosten der Schweizer Mobilisierung. Die bisherigen Kosten der schweizerischen Mobili sierung von sechzig Millionen Francs sind zur Hälfte durch die sogenannte Mobilisationsanleihe bereits ge deckt. Die andere Hälfte, wie die neuen Kosten, sollen durch das Tabakmonopol und eine nationale Wehrsttuer verzinst und amortisiert werden. Voraussichtlich schon im Dezember werden dem am 25. Oktober neu zu wäh lenden Parlament die Vorlagen über die Finanzier rungsmaßnahmen zugehen.
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