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Sächsische Staatszeitung : 10.02.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-02-10
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191602109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19160210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19160210
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1916
- Monat1916-02
- Tag1916-02-10
- Monat1916-02
- Jahr1916
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 10.02.1916
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gesehen, wo gewiß tüchtige Männer im Stadtgcmeinderat mit gewirkt hätten. Er möchte nur noch einmal feststellen, daß die Mitglieder der fortschrittlichen Fraktion sich nicht etwa gegen die Talsperrenpolitik, die eingeleitet worden sei, hier hätten wenden wollen. (Sehr richtig! und lebhaftes Vravo! bei der fortschritt lichen Bolk-partei.) Abg. »ehnert^hemnip (soz.): ES seien ihm Ausführungen zugeschoben worden, die er über Zwickau gemacht haben solle. Er müsse offen sagen, er spreche jetzt zum erstenmal den Namen Zwickau au-, und tue e» nicht einmal gern (Heiterkeit), weil er Zwickau bloß von einer Seite kenne, die er nicht als allzu schön bezeichnen möchte. Zwickau sei nur für etwas zu haben, wenn es etwas bekomme. Wenn es aber auf Gegenseitigkeit beruhen solle, komme man stets mit Zwickau in Konflikt. (Hört, hört!) Man werde dazu noch Weiteres in den nächsten Tagen vernehmen. Im übrigen müsse ohne weiteres anerkannt werden, daß der genossenschaftliche Gedanke, der den Bestrebungen zugrunde liege, entschieden richtig und zu billigen sei. Es komme auf die Tendenz an, die dabei beabsichtigt lei, und da müsse man sagen, wenn eine so große Gemeinde aus- scheiden würde, würden eben vielleicht andere Gemeinden, große weite Gebiete in einer Art rind Weife zu leiden haben, die nicht im Interesse der Allgemeinheit liege. Alle diese Dinge müßten auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit aufgebaut werden. Dem Hrn. Kollegen Günther erwidere er, daß er wohl die Rechte der Verfassung kenne. Bei dieser großen Frage aber dürften Privat interessen nicht so, wie es geschehen sei, m den Bordcrgnmd ge stellt werden, sonst müßte jede Kulturaufgabe danmter leiden. (Abg. Günther: Übertreibung!) Abg. vär (fortschr. Bp): Der Hr. Abg. Mehnert-Ehemn ist habe hier der Stadt Zwickau eine Lektion erteilt, auf die er jestt nicht eingehen wolle. Aber so viel müsse er doch als Vertreter der Stadt Zwickau fcststellen, daß die Stadt Zwickau sich an Gemeinsinn von keiner anderen Stadt in Sachsen jemals habe übertreffen lassen. (Sehr richtig! «nd Bravo! bei der fortschrittl. Volkspartei.) Berichterstatter Sekretär vr Lchanz: Ta bereits von sehr vielen Seiten des Hauses aus dem Hrn. Abg. Brodaus bereits cntgegengetretcn worden sei, könne er sich wesentliche Ausführungen ersparen. Er möchte nur daran erinnern, daß die Finanzdcputation nicht in dem Rufe stehe, allzusehr mit den Mitteln des Staates Verschwendung zu treiben, und daß man gerade bei den Talsperrcnanlagen seinerzeit früher Bedenken ge tragen habe, die Vorlage der Finanzdeputation X zu überweisen, weil man gefürchtet habe, sie würde zu sparsam sein. Dem müsse er entgegentreten, daß der Hr. Abg. Brodaus gesagt habe, der optimistische Bericht der Deputation sei durch mündliche ErNärungcn eingeschränkt worden. Der optimistische Bericht der Deputation bleibe in seinem vollen Umfange aufrechterhalten. Da der Antrag der Deputation in keiner Weise angegriffen worden sei, bitte er, ihm zuzustimmcn. Hierauf nimmt die Kammer einstimmig die Anträge an. 5. Punkt der Tagesordnung: Echlußberatnng über den mündlichen Bericht der Gesetzgcbungsdeputation über das Königs. Dekret Nr. 9 zum Entwürfe eines Gesetzes, eine Abänderung des Gesetzes über die Umgestaltung des Laudcskulturrates vom 30. April 1906 be- treffend. (Drucksache Nr. 110.) Berichterstatter Abg. Göpfert (nl.): Die Abänderung, die ganz geringfügiger Natur sei, sei er- sordcrlich auf Grund der Reichsvcrsichcrungsordnung und betreffe lediglich den Ausschuß für Gartenbau, der den, Landeskulturrat angegliedert sei. Dieser Ausschuß bestehe nur aus Vertretern der Unternehmer des Gartenbaues, und der Vorsitzende dieses Aus schusses sei Mitglied des Laudeskultnrratcs. Dieser Ausschuß für Gartenbau erhalte seine finanzielle Grundlage durch die Beiträge der Unternehmer des Gartenbaues. Das Rechnungswesen dieses Aus schusses sei also völlig getrennt von denjenigen des Landeskulturrates. Der Erlaß der gicichsvcrsicherungsorduung nun bringe eine Änderung in der Satzung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossen- schafteu, nach der bisher die Beiträge erhoben worden seien. Tie Veranlagung nach Grundstcuercinheiten und Zuschlagseinheitc», wie sie jestt bestanden haben, komme in Wegfall und die Gärtncrei- betricbe würden künftig nach Lohnstückeinheiten zur Veranlagung herangezogcn wie § 42 der jetzt gültigen Satzung der landwirt schaftlichen Berufsgenossenschasten sage. Die neue Fassung des Gesetzes habe den Vorteil, etwaige spätere Satzungsänderungen der Landwirtschaftlichen Bernssgem sseuschaften durch da« vor liegende Gesetz nicht mehr beeinflussen zu lassen. Das Gesetz sei in der Ersten Kammer bereits beraten worden, und die Depu tation sei der Überzeugung, daß diese Abänderung zweckmäßig und erwünscht erscheine. Die Einbringung dieses Gesetzentwurfes habe der Deputation die willkommene Gelegenheit gegeben, erneut auf ihre Forderung zurückzukommen, die sie bereits früher hier vertreten habe. Es sei bekannt, daß die Abänderung des Gesetze- des Landeskultnrrates bereits 1910/11 beantragt worden sei, und eine größere Anzahl von Vertretern ent- sprechend den Amtshauptmannschaften, die je einen Ver treter wählen sollten, gewünscht worden spi. Die Regierung hätte bereits in der Periode 1912/13 diesen Wünschen entsprochen, und ebenso hätte der Landeskulturrat seine eigene Umgestaltung für zweckmäßig erachtet. Die Regierung habe' auch 1913 einen Gesetz entwurf eingebracht, der allgemein, besonders in den Kreisen kleinerer Landwirtschaften, freudig begrüßt worden sei, und be sonders in den Bezirken des Erzgebirges und des Bogtlandes, weil dort die Bezirke, die zum Landesknltnrrate wählten, wesent lich größer feien, und ihre Vertreter nicht die Fühlung mit ihrem Wahlkreise und den Zugehörigen ihres Wahlkreises hätten, wie solche erwünscht erscheine. Da sich bereits die Deputation der Ersten Kammer gegen den Entwurf ausgesprochen und die Re gierung infolgedessen sich veranlaßt gesehen habe, den ganzen Entwurf zurückzuziehen, sei cs auch der Zweiten Kammer ^ncht möglich gewesen, seinerzeit zu dem Entwürfe selbst Stellung zu nehmen. Die Deputation habe aber doch noch Ge legenheit gefunden, bei Beratung einzelner Petitionen der Sache näher zu treten, und im vorigen Land tage die Anträge gestellt, wie sie heute wiederkehrten. Auf die Anfrage der Deputation an die Regierung, ob sie gewillt sei, den Gesetzentwurf in der Weise umzugestalten, wie es bereits 1912/13 von den Kammern gewünscht worden sei, habe die Regierung folgende Antwort erteilt: „Der Gesetzgebungsdeputation der Zweiten Ständekammer beehrt sich das Ministerium des Innern auf die Anfrage vom 14. d. M. mitzuteilen, daß sich die Regierung nicht in der Lage sieht, das Gesetz, die Umgestaltung des Landeskulturrats betreffend, vom 30. April 1916 in der im Berichte der Gesetzgebungsdeputation vom 22. April 1904 bean tragten und von der Zweiten Kammer genehmigten Fassung ab zuändern und den Ständen eine hierauf bezügliche Vorlage zu machen." So voraussichtlich wie diese Antwort gewesen sei, um so bestimmter müsse natürlich der Wunsch ausgesprochen werden, daß es die Zweite Kammer wiederum al- ihre Pflicht erachte, hier ihren Einfluß geltend zu machen und daraus hinzuwirken, daß die Erste Kammer nunmehr sich niit der Frage des Gesetzes und der Gcsetzesabänderung eingehender beschäftige, insbesondere da sich auch der Landeskulturrat ausdrücklich für die Ab änderung ausgesprochen habe, wie es ja zum Teil durch den Hrn. Geh. Rat Andrä und auch durch den Hrn. Abg. Opitz geschehen und im Berichte Rr. 389 der Zweiten Kammer vom Jahre 1913/14 vom 22. April 1914 wiedergegeben sei. Bei der Abstimmung über diese Anträge habe nun auch die Minderheit, wie sie im vorigen Landtage bestanden habe, folgende Erklärung abgegeben: „Namens der konservativen Mitglieder der Deputation habe ich zu erklären, daß sie während der Kriegsdauer und unter Berücksichtigung der Geschäftslage des Hauses gegen den An trag Göpfert zu dein Königl. Dekret Nr. 9, der die Umgestal- tung des Landeskulturrates bezweckt, stimmen werden. gez. Schade." (Sehr richtig! rechts.) Die Deputation habe aber trotzdem be schlossen, ihren Wünschen erneut Ausdruck zu geben und beantrage, die Kammer wolle beschließen: 1. für den Fall der Annahme des vorgelegten Gesetzen^ Wurfes Dekret 9, das Gesetz, die Umgestaltung des Landes- kulturratcs betreffend, vom 30. April 1906 wie folgt abzuändern: a) dem H 2 Absatz 2 Ziffer 3 folgende Fassung zu geben: „Die Befugnis, Einrichtungen und Anstalten zur Hebung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaues ins Leben zu rufen, zu unterstützen, oder zu unterhalten." d) § 3 Absatz 1 folgende Fassung zu geben: Zu den ordentlichen Mitgliedern des Landeskulturrates gehören: 1. die jedesmaligen Vorsitzenden der fünf landwirtschaftlichen Kreisvereine und im Behindcrungsfallc deren erste Stellver treter, 2. eine der Zahl der Amtshauptmannschaften deD Landes entsprechende Zahl von Personen, die ohne Rücksicht auf Mitgliedschaft in einem landwirtschaftlichen Vereine durch die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer gewählt werden (8 5), 3. drei vom Ministerium des Innern ernannte, der Land- oder Forstwirtschaft kundige Personen, 4. je ein von den unter 1 bis 3 genannten Mitgliedern gewählter Vertreter a) der Volkswirtschaft, b) der Forstwissenschaft, v) der land wirtschaftlichen Lehranstalten, ä) der landwirtschaftlichen Ver suchsanstalten und e) de« landwirtschaftlichen Genossenschafts wesens, 5. der Vorsitzende des Ausschusses für Gartenbau und ein von diesem Ausschuß gewählter Vertreter sowie in deren Behinderungsfalle deren Stellvertreter, 6. der von den vor genannten Mitgliedern gewählte Generalsekretär. o) in 8 3 Absatz 2 hinter „Schweinezucht" die Worte einzusügen: „der Geflügel- und Kaninchenzucht" und hinter „außerordentliche Mitglieder" die Worte „und deren Stell- Vertreter". ck) 8 5 Absatz 1, 3 und 6 folgende Fassung zu geben: Bei der Wahl der in § 3 unter 2 bezeichneten Mitglieder bildet jede Amtshauptmannschaft einen Wahlbezirk. Stimmberechtigt bei der Wahl der in 8 3 unter 2 bezeichneten Mitglieder sind alle männlichen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer, sofern ») ihre in einem Betriebe landwirtschaftlich benutzte Fläche min destens 5 da beträgt oder auf die von ihnen in einem Betriebe bewirtschafteten Flächen, nach Abzug der auf Gebäuden samt Hofraum und etwaigen forstfiskalischen Grundstücken ruhenden Einheiten, mindestens 120 Steuer einheiten entfallen, b) sie volljährig und v) im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Wählbar ist jeder männliche sächsische Staatsangehörige, welcher den obigen Bedingungen unter d und o entspricht und im Wahlbezirke seinen Wohn- sitz hat. e) 8 14 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Der Ausschuß für Gartenbau besteht aus 11 Mitgliedern, nämlich aus: 1. zehn Mitgliedern, deren Wahl auf 6 Jahre zu je 2 in den fünf den Kreishauptmannschaftcn nachgebildeten Wahl bezirken zugleich mit den Wahlen zum Landeskulturrat (§ ö) erfolgt und 2. einen, von den unter 1 genannten Mitgliedern auf die Dauer der Wahlperiode aus der Zahl der bei den Königlichen oder Staatlichen Gartenverwaltungen angestellten gärtnerischen Beamten gewählten Mitgliede und im Behinde rungsfalle dessen Stellvertreter; II. mit der zu I beschlossenen Abänderung, in, übrigen in Übereinstimmung mit der Ersten Kammer den vorgelcgten Gesetzentwurf nebst Überschrift, Eingang und Schluß nach der Vorlage anzunehmen und 111. die Erste Kammer zum Beitritt zu diesen Beschlüssen einzuladen. Abg. vr. Hähnel (kons.): Die Majorität der Gesctzgebunysdeputation sei auf die An träge zurückgekommen, die seinerzeit von der Zweiten Kammer, wie der Hr. Berichterstatter hervorgehoben habe, nach vorherigen Beratungen im Landcskulturrate empfohlen worden seien. Er könne im Augenblick nicht sagen, ob sich diese Anträge in Wirk- lichkcit mit dem deckten, was damals beantragt und später als Vorlage von der Staatsregierung an den Landtag gebracht worden sei. Er halte cs aber nicht für richtig, wenn man so zu sagen Bedingungen stelle, indem man für den Fall der Annahme die und die Abänderungen des Gesetzes Vorschläge. Das sage doch, daß man, wenn die Änderungen nicht angenommen würden, das Dekret ablehne. Er hätte den umgekehrten Weg für rich tiger gehalten, daß man also die einfache Abänderung zunächst annehme nnd hiernach weiter versuche, durch Anträge das, was etwa sonst gewünscht werde, in die Wege zu leiten. Was aber das Materielle anlange, so wisse man doch, auf welche Hinder nisse seinerzeit die Vorlage gestoßen sei. Bor allen, aber müsie er bitten, derartige Angelegenheiten nicht durch eine mündliche Berichterstattung zu erledigen. DaS sei seiner Ansicht nach der Sache nicht angemessen. Er' sehe sich genötigt, gegen den Bericht zu stimmen, wenn nicht ein anderer Weg noch ge funden iverde, daß man zunächst die Stellungnahme zu den, Dekret und die Anträge besonders getrennt behandle. Für letzteren Fall behalte er sich die Abstimmung vor. Berichterstatter Abg. Göpfert (nl.): Der Vorredner habe bemängelt, daß die Deputation mündlichen Bericht beschlossen habe. Der Bericht der Zweiten Kammer von, Jahre 1914 Nr. 389 sei so umfangreich und so eingehend in allen seinen Sätzen, daß ein nochmaliger derartiger Bericht von der Gesetzgebungsdeputation nicht für erforderlich gehalten worden sei. Es genüge, auf jenen Bericht hinzuweiscn, den ja alle kennen. . Die Kammer nimmt hierauf den Deputationsbericht gegen 13 Stimmen an. Die Königl. Staatsregierung verzichtet auf nament liche Abstimmung. Damit ist die heutige Tagesordnung erledigt. (Schluß der Sitzung 3 Uhr 37 Min. nachmittags.) Dnnk v«, V.G. Tmbner t« Lr-sden.
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