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Sächsisches Kirchenblatt
- Bandzählung
- 74.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.L.0047
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795123125-192400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795123125-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795123125-19240000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- unvollständig: Heft 32 (Seiten 205 - 212) fehlt; Paginierfehler: letzten beiden Seiten fälschlich als S. 267/268 statt 367/368 gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44, 31.10.1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsisches Kirchenblatt
- BandBand 74.1924 -
- AusgabeNr. 1/2, 11.01.1924 1 2
- AusgabeNr. 3/4, 18.01.1924 9 10
- AusgabeNr. 5/6, 15.02.1924 17 18
- AusgabeNr. 7/8, 29.02.1924 33 34
- AusgabeNr. 9/10, 14.03.1924 41 42
- AusgabeNr. 11/13, 28.03.1924 49 50
- AusgabeNr. 14, 04.04.1924 61 62
- AusgabeNr. 15, 11.04.1924 69 70
- AusgabeNr. 16, 18.04.1924 77 78
- AusgabeNr. 17, 25.04.1924 85 86
- AusgabeNr. 18, 02.05.1924 93 94
- AusgabeNr. 19, 09.05.1924 101 102
- AusgabeNr. 20, 16.05.1924 109 110
- AusgabeNr. 21, 23.05.1924 117 118
- AusgabeNr. 22, 30.05.1924 125 126
- AusgabeNr. 23, 06.06.1924 133 134
- AusgabeNr. 24, 13.06.1924 141 142
- AusgabeNr. 25, 20.06.1924 149 150
- AusgabeNr. 26, 27.06.1924 157 158
- AusgabeNr. 27, 04.07.1924 165 166
- AusgabeNr. 28, 11.07.1924 173 174
- AusgabeNr. 29, 18.07.1924 181 182
- AusgabeNr. 30, 25.07.1924 189 190
- AusgabeNr. 31, 01.08.1924 197 198
- AusgabeNr. 33, 15.08.1924 213 214
- AusgabeNr. 34, 22.08.1924 221 222
- AusgabeNr. 35/36, 05.09.1924 229 230
- AusgabeNr. 37, 12.09.1924 237 238
- AusgabeNr. 38, 19.09.1924 245 246
- AusgabeNr. 39, 26.09.1924 253 254
- AusgabeNr. 40, 03.10.1924 265 266
- AusgabeNr. 41, 10.10.1924 273 274
- AusgabeNr. 42/43, 24.10.1924 281 282
- AusgabeNr. 44, 31.10.1924 297 298
- AusgabeNr. 45, 07.11.1924 305 306
- AusgabeNr. 46, 14.11.1924 313 314
- AusgabeNr. 47, 21.11.1924 321 322
- AusgabeNr. 48, 28.11.1924 329 330
- AusgabeNr. 49, 05.12.1924 337 338
- AusgabeNr. 50, 12.12.1924 345 346
- AusgabeNr. 51, 19.12.1924 353 354
- AusgabeNr. 52, 26.12.1924 361 362
- BandBand 74.1924 -
- Titel
- Sächsisches Kirchenblatt
- Autor
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303 Sächsisches Kirchenblatt 304 zu bestellen, Verlag: Landbuchhandlung, Berlin — finden sich auch in der Stadt. Diese Arbeit kann auch wirklich alle die unser Volk lieb haben, verbinden: das deutsche Volkstum zu erforschen, um so das Christentum in volkstümlicher Gestalt Pflegen zu können. Wer die Be wegung noch nicht kennt, der lese die begeisterten grundsätzlichen Aus führungen im Oktoberhefte der „Dorfkirche"! Wer diese Sache aber schätzt, der komme zu uns! Beitrittserklärungen werden erbeten an den Geschäftsführenden Vor sitzenden Pfarrer Jähn, Dittersdorf (Post: Glashütte), oder (unter gleichzeitiger Einsendung des Mitgliedsbeitrags) an den Rechnungs- sührer, Pfarrer Steude, Großdrebnitz (Post: Bischofswerda) Postscheck Dresden Nr. 112450 oder Stadtgiro Bischofswerda Nr. 111. Der Mitgliedsbeitrag beträgt (wenigstens) 2 M. jährlich; für 1924 wird ein Beitrag von wenigstens —,50 M. erbeten. In den Vorstand wurden außer den genannten noch gewählt Pfarrer von Funcke, Ölsnitz i. Erzg. und Pfarrer Arras, Rossau bei Mittweida. Im Frühjahr soll eine größere Tagung stattfinden. Jähn. Das Briiderhaus (sächs. Diakonenanstalt) Moritzburg beginnt jetzt wieder einen neuen Kursus zur Ausbildung von Berufsarbeitern der Inneren Mission. Mit Rücksicht darauf, daß die männliche Diakonie auch für die Kirchgemeinde immer mehr an Bedeutung gewinnt, ersucht das Brüderhaus alle Geistlichen des Landes, geeignete junge Leute auf diese Möglichkeit der Ausbildung für den Anstalts- und Ge meindedienst aufmerksam zu machen. Als Anhalt dazu mögen folgende Richtlinien dienen, die wir aus mehrfachen Wunsch bekannt geben: Wer Diakon werden will, muß 1) christlich erweckt sein und einige Erfahrung im geistlichen Leben haben. 2) Er muß sich von seinem Herrn für die Reichgottesarbeit berufen wissen, denn nur dann wird er unter den Schwierigkeiten des Amtes bischen Theologen werden an der Tagung Landesbischof v. Jhmels- Dresden und l). Frhr. von Pechmann-München als deutsche Vertreter teilnehmen. Der Ausschuß wird während seines Aufenthalts in Schweden die Gastfreundschaft des Allgemeinen Schwedischen Pfarrervereins ge nießen. Wechsel in evangelischen Kirchenleitnngcn. Zum 1. November d. I. tritt die neue Verfassung der evang.-luth. Landeskirche in Hannover in Kraft, auf grund deren das bisherige Landeskonsistorium und die Pro vinzialkonsistorien von Hannover zum Landeskirchenrat vereinigt werden. Zu dessen Präsidenten wurde anstelle des in den Ruhestand getretenen Präsidenten Lohmau Oberkonsistorialrat Lampe in Hannover gewählt. — In Baden hat in Zusammenhang mit Verhandlungen der z. Zt. tagenden evang. Landessynode der bisherige Oberkirchenrat seine Ämter nieder gelegt. Anstelle des zurückgetretenen Präsidenten v. Muchow wählte die Synode mit 36 von 60 abgegebenen Stimmen den Führer der kirchlich - positiven Vereinigung Kirchenrat Pfarrer O. Wurth in Bretten zum Präsidenten. Weitere Wahlen stehen bevor. Persönliches. Oauä. rev. mi». Alberti wurde zum Ephoral- hilfsgeistlichen in Auerbach bestimmt. Pfarrer Böhmer-Dresden-Löbtau beging sein 25-jähriges Orts jubiläum. Berichtigung. Auf Sp. 290 ist ein sinnentstellender Druckfehler. Es muß natürlich statt „milde Kollekten" heißen: „wilde Kollekten." vr. Meyer. Für die Schristl. verantwortlich: Pf. Or. Meyer, Rodewisch i. Vogtl. aushalten und die Anfechtungen, die bas Berufsleben mit sich bringt, werden ihm nichts anhaben können. 3) Er muß die nötigen geistigen Gaben besitzen, zum mindesten gute Volksschulbildung (Gesamturteil im Abgangszeugnis darf nicht unter 2b lauten). 4) Er muß körperlich völlig gesund und widerstandsfähig sein, denn der diakonische Beruf ist vorwiegend ein praktischer und erfordert starke Spannkraft, nicht zuletzt der Nerven. 5) Er muß sich in seinem bisherigen Berufe bereits bewährt haben. Wer in seinem bürgerlichen Beruf nichts leistet, taugt für die Missions arbeit erst recht nicht. 6) Er muß mindestens 18Jahre alt sein, um die Bedeutung des enlscheidungsvollen Schritts für daS Leben ermessen zu können, Höchst alter 28 Jahre. 7) Er soll seinen Beruf lediglich deswegen aufgeben, um berufsmäßig seinem Herrn an feinen Brüdern und Schwestern zu dienen. Wer dagegen gewissen Schwierigkeiten im bürgerlichen Leben oder Anfein dungen von seiten der Welt aus dem Wege gehen will und glaubt, im Brüderhaus wie in einem Kloster geborgen zu sein, der täuscht sich sehr und taugt nicht für unsre Arbeit. 8) Der Bewerber darf seinen Eintritt in das Brüderhaus nicht aus Verlegenheit wählen, weil er sich vielleicht sonst im Leben nicht zurechtfindet oder sich in seinem Berus nicht wohl fühlt. Das Brüder haus ist keine Versorganstalt für halbe Kräfte, auch keine Bewahranstalt für schwache Charaktere, die einer Stütze bedürfen. 9) Er darf keine Bedenken tragen, sich nochmals auf die Schulbank zu setzen, um zu lernen, was ihm für den neuen Beruf noch fehlt. 10) Er muß entschlossen sein, Gehorsam zu üben gegen die Ord nung des Hauses, in das er sich begibt. N. Kirchliche Anträge zum Schanlstättengesetz. Aus Veranlassung des diesjährigen evangelischen Kirchentages in Bielefeld hat der D.-Evang. Kirchenausschuß ein Schreiben an den Reichskanzler gerichtet, in welchem eine Verbesserung der Entwürfe für das Schankstättengesetz und die be schleunigte Erledigung desselben angestrebt wird. Die in der Eingabe gestellten Forderungen gehen vor allem dahin, die Einrichtung des Ge meindebestimmungsrechtes über die Erteilung von Schankkonzessionen zum Reichsgesetz zu machen, die Einführung von Likörstuben gleichfalls Bekanntmachung. Pfarramt Bernsdorf (bei Lichtenstein-C.) ist infolge Ablebens des bisherigen Inhabers für Anfang Mai 1925 neu zu besehen. Gehaltsgruppe X und Amtswohnung. Bewerbungsgesuche mit Zeugnisabschriften werden bis zum 15. November 1924 an uns erbeten. Die Fürstlich Schönburgische Kanzlei Schloß Waldenburg Sa. 2n Vollmacht: vr. Lamprecht. Herrnhuter iranrparenter Ments- und Meihnschtsflern. Schönster Schmuck für Zimmer und Säle. Für elektrische wie Petroleum - Beleuchtung geeignet. Zum Zusammensetzen und Auseinandernehmen zwecks Aufbewahrung praktisch einge- richtet. * Größe I, 80 om Durchmesser, Mk. 6.— zuzüglich Porto „ II, 56 „ „ Mk. 4.— „ „ - Petroleumlampen extra Mk. 1.50, bezw. Mk. —80. Der Stern wird mit rot-weißen oder nur roten Zacken, je nach Wunsch, geliefert. Gustav Winter, Herrnhut, Sa. Postkonto Dresden 220 Girokonto Herrnhut IS reichsgesetzlich zu erschweren, die Altersgrenze für die Verabfolgung von geistigen Getränken an Jugendliche auf 18 Jahre festzusetzen und die Schankerlaubnis auf jeweils 10 Jahre zu beschränken. Der ständige Ausschuß des Lutherischen Weltlonvents wird am 15. November in Göteborg zusammentreten. Außer namhaften auslän- Dieser Nummer liegt eine Ankündigung der Firma vr. meck. Robert Hahn L Lo., G. m. b. H. Magdeburg, über ihr in vielen Tausenden von Fällen bewährtes Nerven-Nährmittel „Nervisan" bei, auf welche wir unsere Leser hiermit ganz besonders empfehlend Hinweisen. Verlag des Sächsischen Kirchenblattes, Herrnhut. — Auslieferung und Verrechnung für den Buchhandel nur direkt mit dem Verlag. — Gedruckt bei Gustav Winter, Herrnhut. — Zahlungen erbeten aus das Postscheckkonto Dresden 220 (Gustav Winter, Herrnhut) oder aus Gemeinde-Girokonto Herrnhut Nr. Id. — Fernsprecher Nr. 22.
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