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Sächsisches Kirchenblatt
- Bandzählung
- 74.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.L.0047
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795123125-192400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795123125-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795123125-19240000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- unvollständig: Heft 32 (Seiten 205 - 212) fehlt; Paginierfehler: letzten beiden Seiten fälschlich als S. 267/268 statt 367/368 gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17, 25.04.1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsisches Kirchenblatt
- BandBand 74.1924 -
- AusgabeNr. 1/2, 11.01.1924 1 2
- AusgabeNr. 3/4, 18.01.1924 9 10
- AusgabeNr. 5/6, 15.02.1924 17 18
- AusgabeNr. 7/8, 29.02.1924 33 34
- AusgabeNr. 9/10, 14.03.1924 41 42
- AusgabeNr. 11/13, 28.03.1924 49 50
- AusgabeNr. 14, 04.04.1924 61 62
- AusgabeNr. 15, 11.04.1924 69 70
- AusgabeNr. 16, 18.04.1924 77 78
- AusgabeNr. 17, 25.04.1924 85 86
- AusgabeNr. 18, 02.05.1924 93 94
- AusgabeNr. 19, 09.05.1924 101 102
- AusgabeNr. 20, 16.05.1924 109 110
- AusgabeNr. 21, 23.05.1924 117 118
- AusgabeNr. 22, 30.05.1924 125 126
- AusgabeNr. 23, 06.06.1924 133 134
- AusgabeNr. 24, 13.06.1924 141 142
- AusgabeNr. 25, 20.06.1924 149 150
- AusgabeNr. 26, 27.06.1924 157 158
- AusgabeNr. 27, 04.07.1924 165 166
- AusgabeNr. 28, 11.07.1924 173 174
- AusgabeNr. 29, 18.07.1924 181 182
- AusgabeNr. 30, 25.07.1924 189 190
- AusgabeNr. 31, 01.08.1924 197 198
- AusgabeNr. 33, 15.08.1924 213 214
- AusgabeNr. 34, 22.08.1924 221 222
- AusgabeNr. 35/36, 05.09.1924 229 230
- AusgabeNr. 37, 12.09.1924 237 238
- AusgabeNr. 38, 19.09.1924 245 246
- AusgabeNr. 39, 26.09.1924 253 254
- AusgabeNr. 40, 03.10.1924 265 266
- AusgabeNr. 41, 10.10.1924 273 274
- AusgabeNr. 42/43, 24.10.1924 281 282
- AusgabeNr. 44, 31.10.1924 297 298
- AusgabeNr. 45, 07.11.1924 305 306
- AusgabeNr. 46, 14.11.1924 313 314
- AusgabeNr. 47, 21.11.1924 321 322
- AusgabeNr. 48, 28.11.1924 329 330
- AusgabeNr. 49, 05.12.1924 337 338
- AusgabeNr. 50, 12.12.1924 345 346
- AusgabeNr. 51, 19.12.1924 353 354
- AusgabeNr. 52, 26.12.1924 361 362
- BandBand 74.1924 -
- Titel
- Sächsisches Kirchenblatt
- Autor
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MM MWs ZirchmblM Vie Liebe in Wahrheit! Vie Wahrbeil in Liebe! rs. April iyr4 Nr. 17 - 74. Jahrgang üeeisg »na UntiielernnL: Nen-nvm Monat,-»e„g,xnei,r so nienmge Htaalskirche, Volkskirche, Skaatsfreie Kirche. Als Christus zu Pilatus sprach: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt" hat er das Wesen der Kirche gekennzeichnet. Wollen wir das Wesen des Staates kennzeichnen, so müssen wir sagen: „Sein Reich ist nur von dieser Welt." Soweit es dieselben Personen sind, die dem Staate sowohl, als auch der Kirche ange hören ist das zufällig. Grundsätzlich haben Staat und Kirche nichts miteinander gemein. In den ersten Jahrhunderten hat sich die Kirche unabhängig vom Staate entwickelt. Der Staat hat sie bekämpft. Sie hat sich durchgesetzt. Kaiser Konstantin hat das Christentum als Staatsreligion anerkannt. An die Stelle des Daseinskampfes der Kirche ist zwischen ihr und dem Staate der Kampf um die Vormacht getreten. Dieser hat das Mittelalter ausgefüllt. Wer will entscheiden, ob dabei der Staat mehr christlich, oder ob die Kirche mehr weltlich geworden sei? Die Reformation hat die Verweltlichung der Kirche mit Erfolg bekämpft. Sie hat es aber in Deutschland nicht abwenden können, daß die Kirche zur Staatskirche geworden ist. Das ist, wie Professor Girgenson sagt, das „organisatorische Mißgeschick" der evangelischen Kirchen Deutschlands, das in anderen Ländern nicht seines Gleichen hat. Die deutsche Staatskirche war eine Abteilung der allgemeinen Staatsverwaltung. Der Staat zahlte ihr, als Ersatz für das enteignete Kirchengut, Unterhalt. Der Staat schützte sie als einen Teil seiner Organisation, obwohl sie solchen Schutzes nicht bedarf. Der Staat ordnete kirchliche Angelegenheiten (preußische Union), obwohl er damit seine Zuständigkeit überschritt, und er zwang kirchliche Verpflichtungen (Trauung, Taufe), obwohl solcher Zwang nur vom Uebel sein konnte. Der Staat stellte die Kirche sogar zeitweilig vor Aufgaben staatlicher Art („schwarze Gen darmerie"), obgleich sie dadurch an der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben verhindert worden wäre. Will man von „Volkskirche" sprechen, wenn die Mehrzahl des Volkes den äußeren Zusammenhang mit der Kirche noch nicht ausdrücklich gelöst hat, die kirchliche Eheeinsegnung, die Kindertaufe, die Konfirmation, die kirchliche Bestattung als der guten Sitte gemäß, nicht zurückweist, kann man sagen, daß die Volkskirche noch bestehe. Versteht man dagegen unter Volkskirche, daß die Mehrzahl des Volkes sich von der Kirche innerlich ab hängig fühlt, daß die Kirche für die Mehrzahl des Volkes die entscheidende sittliche Macht ist, so hat die Volkskirche schon seit Jahrzehnten zu bestehen aufgehört. Zu den Ursachen dieser Entwickelung, gehört es, daß die Kirche Staatskirche war. Das Volk empfand unbewußt, daß Staat und Kirche einander wesens fremd sind, daß deshalb auf kirchlichem Gebiete staatlicher Zwang verwerflich ist, daß nur freiwillige Unterordnung und Leistung einen sittlichen Wert hat, daß die Kirche durch Duldung staatlicher Eingriffe ihre Würde aufs Spiel setzt und daß sie durch Ueber- nahme staatlicher Ausgaben ihrer eigentlichen Bestimmung ent fremdet würde. Die Abhängigkeit vom Staate versperrte der Kirche den Weg zum Herzen des Volkes. Der neue grundsätzlich atheistische, tatsächlich vielfach religions feindliche Staat kann seiner Natur nach das Staatskirchentum nicht aufrecht erhalten. Er hat folgerichtig erklärt: Es besteht keine Staatskirche (Neichsverfassung Art. 137, Abs. 1). Das ist eine ernste Mahnung für die Kirche, sich vom Staate loszulösen. Ihren verfassungsmäßigen Ansprüchen gegen den Staat darf sie nicht entsagen. Sie sollte diese Ansprüche aber auch nicht über schätzen. Ihre wirtschaftliche Grundlage kann sie doch nur in der Opferwilligkeit der Gemeinden finden. Die Freikirchen und die Sekten habey, was sie brauchen, weil ihre Glieder opferwillig sind. Eine Kirche aber, die sich wirtschaftlich vom Staate ab hängig macht, wird niemals opferwillige Gemeinden haben. Indem sich die Landeskirche von den Fesseln löst, die sie als Staats kirche hat tragen müssen, gewinnt sie aber erst wahrhaft freie Bahn für den Dienst am Volke. Ihre Diener gewinnen wieder die Freiheit, nichts als Knechte der Knechte Gottes zu sein. Als staatsfreie Kirche kann sie um so wirksamer in der Heimat missionieren und dadurch einen Teil der Massen zurück gewinnen, die sich von der Staatskirche abgesondert haben. Und dadurch wird die staatsfreie Kirche in weit höherem Maße Volksküche werden, als die Staatskirche es jemals gewesen ist. Dresden. 0r. Anger, Geh. Justizrar Kirchliche Nachrichten. Die Evangelische Partei teilt uns mit: Zur Behebung von Irrtümern wird mitgeteilt, daß durch Anschluß an eine Reichswahlliste (Z 52 der Reichsstimmordnung) keine einzige der für die Evangel. Partei abgegebenen Stimmen der nationalen Bewegung ent zogen wird. Die Mindestzahl von 30000 Stimmen ist vorgeschrieben nur für die Verbindung mehrer Wahlvorschläge innerhalb eines Krcisivahlverbandes (ß 51 a. a. O. und Z 81 des Reichswahl gesetzes). Der Sächsische Jerusalemsverein gedenkt im Anschluß an die „Meißner Konferenz" Montag 19. Mai, Nachm. Veö Uhr im Burgkeller zu Meißen seine Hauptversammlung zu halten. In derselben wird Herr Pfarrer Schmidt-Radebeul einen Vortrag bieten: „Bor 25 Jahren zur Kirch weih in Jerusalem". Lange. Eine Millioncnstistung für eine theologische Fakultät. Der erst vor einigen Jahren durch eine großartige Stiftung der finnischen Kommerzienräte Brüder Dahlstrom wieder ins Leben gerufenen Akademie (Universität) in Abo ist eine neue Stiftung zuteil geworden. Die Witwe des kürzlich verstorbenen Konsuls von Rettig hat der Akademie einen Betrag von fünf Millionen finnischen Mark vermacht, um die baldigste Erweiterung derselben mit einer theologischen Fakultät zu ermöglichen. Der Lehrkörper dieser Fakultät soll aus reichsschwedischen Theologen zusammengesetzt sein, solange nicht das finnische Schwedentum über entsprechende theologische Hochschullehrer verfügt. Die Aprilnummer von „Abwehr und Ausbau" (Monatsblatt des Volkskirchlichen Laienbundes für Sachsen) bringt u. a. eine wertvolle „Landeskirchliche Umschau". Einer Berichtigung bedarf freilich die An schauung, als seien die Friedhöfe seit Aushören der Inflation „bereits wieder zu einer ertragreichen Einnahmequelle geworden" (S. 13). Wo man die Gebühren nicht übermäßig anspannt, wird man nicht mehr einnehmen, als was zur Besoldung der Friedhofsangestellten und zur baulichen und gärtnerischen Instandhaltung des Friedhofs erforderlich ist. Die Gebühren dürfen als angemessen angesehen werden, wenn sie eine würdige Unterhaltung des Friedhofs ermöglichen, ohne daß es steuerlicher Zuschüsse seitens der Kirchgemeinde bedarf. Man könnte ja noch eine Summe in Anschlag bringen, die als Vergütung für die früheren Aufwendungen der Kirche bei Erwerb des Friedhofsgeländes und der Einrichtung des Friedhofs in Frage käme. Doch würde es sich hierbei nur um bescheidene Summen handeln, die keinesfalls eine „ertragreiche Einnahmequelle" zu bilden vermöchten. vr. Meyer. Bereinstage für Innere Mission. Nach einem Jahre schwerster Belastungsprobe steht die Innere Mission nicht bloß vor der Aufgabe
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