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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 06.03.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-03-06
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-189203062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18920306
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18920306
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-03
- Tag1892-03-06
- Monat1892-03
- Jahr1892
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örtliches und TSchstsches. Frankenberg, 5. März 1892. s Von dem kgl. LandeLstallawt zu Moritzburg find neuerdings bei der kgl. AmtShauplmanmchaft Flöha eme Anzahl der 12. Mitteilung an die sächsi schen Pferdezüchter eingegangen und können solche in der Kanzlei der Amtshauptmannschast unentgeltlich in Empfang genommen werden. fr. Aus dem weltlichen Amtsbezirk. ES ist noch nicht 5 Wochen her, daß in Auerswalde die Scheune des dortigen Gutsbesitzers Geyer wegbrannte, und schon wieder rst von einem Schadenfeuer daselbst — dem 12. in 4 Jahren — zu berichten. Diesmal ward ein Wohnhaus vernichtet, und zwar das der Stemerschen Restauration gegenüdersteyende, dem Handelsmann Uhlmann gehörige. Das Feuer kam am Freitag, abends in der 9. Stunde, auf dem Ober- Hoden aus, wo es in den dort lagernden Holzvorräten reichliche Nahrung fand, und verzehrte in ganz kurzer Zeit das ganze Hau innere. Leicht hätten die fast anstoßenden Nachbarhäuser rechts und links dasselbe Schicksal haben können. Doch gelang es bei ruh ger Lust der Feuerwehr, die Flammen wieder zu dämpfen, die das Thielesche Haus mit ergriffen hatten. Die Entstehungsurfache zu ermitteln, wird nun Aufgabe der Slcherheilsorgane sein. — In der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch wurde in Weißbach bei Zschopau auf der Dorfstraße der 15 Jahre alte Fabrikarbeiter Rößler von dem 17 Jahre alten Fabrikarbeiter Emmrich aus Eifersucht wegen einer 18gährrgen Fabrikarbeiterin überfallen und durch Messerstiche schwer verletzt. Der Messer held ist in das Amtsgericht zu Zschopau elngeliefert worden. — Zum Landgerichtsdirektor beim kgl. Landge richte Chemnitz ist der dermalige Landgerichtsrat Or. Johannes Friedrich Emmerich von Schwarze in Dresden für die Zeit vom1. April 1892 ab ernannt worden. — In einer Bodenkammer der Mathildenstraße in Chemnitz enstand vergangene Nacht ein kleiner Brand, welcher erst heute früh entdeckt wurde, als man das dort schlafende Dienstmädchen wecken wollte. Nachdem man durch einen Schlosser hatte öffnen lassen, sand man verschiedene Gegenstände angekohlt, das Mädchen aber erstickt aus. Dem Befund nach hat das Mädchen eine Stearinkerze auf einem Holz stuhl neben dem Belt brennen lassen, die Kerze ist duichgebrannt und hat daneben liegende Kleider in Brand gesetzt. — Am gestrigen Freitag vormittag in der 9. Stunde brach in der zum Rtttergute Arnsdorf bei Hainichen gehörigen Mühle Feuer aus, welches die selbe auch trotz aller Rettungsversuche völlig ein äscherte Der Pächter der Mühle hatte dieselbe erst vor kurzer Zeit übernommen. — Am Dienstag nachmittag verunglückte in Mar bach bei Roßwein der Waldarbeiter Silbermann beim Ausroden von Bäumen. Dabei wurden meh- rere, bereits gefällte Bäume an einen Stamm ange lehnt und als dieser ebenfalls umgehauen wurde, fiel er mit den andern Bäumen zum Unglück auf S., dem ein Bein dabei vollständig zerschmettert wurde. Außer ihm wurde auch der Waldarbeiter Rüdrig durch den Fall dieser Stämme verletzt, glücklicherweise kam er jedoch mit Hautabschürfungen davon. Sil bermann wurde ins Krankenhaus zu Nosfen geschafft. Sein Zustand ist Besorgnis erregend. Er ist verhei ratet und hat 4 Kinder. — In Wegefarth bei Freiberg wurde am Diens tag abend in der 5. Stunde ein Schneider aus Wingen dorf, m dem Rechen des Brennereigrabens vor der Radstube des dortigen Rittergutes hängend, ertrunken aufgefunden. Derselbe ist wahrscheinlich bei der am Montag abend herrschenden Finsternis von der Straße abgekommen und das an genannter Stelle sehr steile Grabenufer hinabgestnrzt. — Vor einiger Zeit wurden auf Grund des Ge setzes über den Verkehr mit Sprengstoffen, das jeden Stembruchsbesitzer stets mit einem Beine im Gesäng- niS stehen läßt, mehrere Unternehmer in der Gegend von Meißen zu je drei Monaten Gefängnis — der Mindeststrase — verurteilt. König Albert hat sie jetzt sämtlich zu einer Geldstrafe von je 30 Mark begnadigt. — Dar Ratskollegium zu Leipzig hat sich jetzt mit der Frage, Arbeitsgelegenheit in größerem Maß stabe zu geben, eingehend beschäftigt. Das Kollegium hat, nachdem die Stadtverordneten in ihren letzten Sitzungen die Mittel für im Haushaltplane eingestellte größere Ausführungen von Erdarbeiten bewilligt Ha den, beschlossen, mit dem Ausbau der Schleuse an der Bornaischen Erlaße zu Leipzig-Connewitz in der allernächsten Zeit, soweit es die Witterungsverhältnisse gestatten, zu beginnen. In den nächsten Tagen wird eine größere Anzahl Arbeiter sür die Erdarbeiten zur Herstellung von Anlagen auf dem- Areal des alten Friedhofes im Stadtteile Lindenau rc. angenommen werden. — In der Nacht vom 30. zum 31. Januar d. I. wurden auf dem Bahnhofe in Großzschocher bei Leipzig aus einem verschlossen gew'senen Bahn wagen vier große Säcke Weizenmehl, dre einen Ge samtwert von 100 M. repräsentierten, verdachtslos gestohlen. Es gelang vor einigen Tagen, die Diebe zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. ES sind drei in Kleinzschocher wohnhafte verheiratete Handarbeiter, die übrigens bald nach Verübung des Diebstahls, um sich vor Entdeckung zu schützen, den größten Teil des gestohlenen MehleS — ungefähr 2j Zentner — in die Elster geworfen haben. — Einem Oekonomen in der Umgegend von Zwickau verursachte aus Rachsucht ein aus dem D'enste tretendes Mädchen noch einen erheblichen Schaden dadurch, daß es in die Milch- und Rahm vorräte eine größere Partie Seife mischte, wodurch die Melkprodukte gänzlich verdorben wurden. — Dergestern gemeldeteJungenstreich in Lengen- fe l d ist nach einer Mitteilung von dort dahin richtig zu stellen, daß der betr. Junge an den e Haltenen Brandwunden nicht gestorben ist. Derselbe befindet sich auf dem Wege der Besserung. Ferner wurde auch der Ofen durch die Entladung des Pulvers merkwürdigerweise nicht zersprengt, sondern der starke Luftdruck zerdrückte einige Fenster und verursachte verschiedene Sprünge in den Wänden. — In Mülsen St. Iakob verfiel ein Dienstknecht auf den Leichtsinn, eine Flasche mit ungelöschtem Kalk und Wasser zu süllen, diese zu verkorken und, nach dem ihm die erwartete Explosion der Flasche mit dem Inhalte zu lange dauerte, sich derselben zu nähern. In diesem Augenblicke flog der Inhalt der Flasche ihm ins Gesicht, wodurch er erheblich verletzt wurde. — In Nieder lung Witz brannte, wahrschein lich infolge Brandstiftung, die Zeislersche, früher Käfersteinsche Papierfabrik nebst Scheune und Stall gebäude vollnäudig nieder. Em Schwein und mehre res Federvieh ist mitverbrannt. — Um die Altenberger Bürgermeisterstelle hoben sich 38 Bewerber gefunden.! — Der Viehschmuggel muß sehr lohnend sein. Seit dem Herbste 1890 hat allein die Zollstelle Ed- math 71 Rinder avgefangen. Trotzdem höit der Schmuggel nicht auf. — Verschleppungen von Reisegepäck. Die in der letzten Zeit immer häufiger beobachteten Verschleppun gen von Reisegepäck durch ältere Post- und Eisen bahnzeichen, welche von den Gepäckstücken nicht entfernt sind, haben den deutschen ElsenbahnverkehrSverband veranlaßt, auf Maßnahmen zu einer strengen Durch führung der Bestimmungen des 8 25 des Betrievs- reglements für die Eisenbahnen Deutschlands bedacht zu sein. Hiernach wird vom Publikum die Entfernung aller älteren Post- und Eisenbahnbeklebungen gefor dert und dieses für allen aus der Nichtbeachtung die ser Vorschrift entstehenden Schaden selbst haftbar ge macht. Dabei ist auch zur Sprache gekommen, dec Unsitte des Hotels, zu Reklamezwecken die Gepäck stücke ihrer Hotelgäste mit Karten, Abbildungen und Empfehlungen zu bekleben, entgegenzutreten, da durch diese Zettel die Uebersicht über dre den Weg und die Bestimmungsstation angebenden Bezettelungen der Eisenbahn beeinträchtigt wird. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. — Aus Kiel schreibt man der Danziger Zeitung, daß dort in Marinekreisen das Gerücht gehe, der Kaiser werde voraussichtlich am 16. Mai an Bord des Flaggschiffes „Friedrich Karl", begleitet von der Manöverflotte und dem Uebungsgeschwader, von Kiel aus die Fahrt nach Danzig antreten. Der Monarch wird in Danzig wohl einige Tage bleiben. — Der Großherzog von Weimar ist an einer leichteren Form der Influenza erkrankt. Die Fieber- erscheinungen Haden sich indessen bereits gemäßigt. — Die Abgeordneten Graf DouglaS, Freiherr v. Manteuffel, Menzer haben im Reichstage folgende Resolution eingedracht: D'e verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage, möglichst noch in dieser Session, einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, durch welchen eine teilweife Aenderung der 88 33 und 103 des Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871, sowie deL 8 15 der Novelle zu diesem Gesetze vom 4. April 1874 dahin vorgenommen wird, daß das Recht auf den B-zug der eigen lichen Pension erst ruhen soll, wenn die nachstehenden Klaffen im Reichs-, Staats- oder Kommunaldrenst, unter Zurechnung der Militär pension ausschließlich der Pensionserhöhungen, mehr als folgendes gesamte Diensteinkommen beziehen: a) Offiziere und im Osfizierrang stehende Militärärzte 6000 M., b) Feldwebel 1500 M., o) Sergeanten und Unteroffiziere 1200 M., ä) Gemeine 700 M., v) Un teroffiziere von 12jähriger aktiver Dienstzeit 1800 M. — DaS neue Heimstättengesetz für das deutsche Reich hat nach den Beschlüssen der betreffenden Kom mission folgenden Wortlaut erhalten: 8 1- Jeder Angehörige des deuischen Reiches hat nach vollendetem 24. LebenSjaare das Recht zur Errichtung einer Heim stätte. Die Errichtung ei folgt durch Eintragung eines nach Maßgabe dieses Gesetzes geeigneten Grundstückes in daS Heimstättenduch 8 2. Die Größe einer Heimstätte darf die eines Bauernhofes nicht über steigen. Sie muß wenigstens einer Familie Wohnung g-wäyren und die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte ermöglichen. Zubehör einer jeden Heimstätte sind: 1) die Wohnung des HeimstätteneigemümerS, 2) die notwendigen Wirtschaftsgebäude, 3) da» zum Wirtschaftsbetriebe unentbehrliche Gerät, Vieh- und Feldinventarium, der vorhandene Dünger, sowie die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, welche zur Fortsetzung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte unentbehrlich sind, ß 3. Der zur Heimstätte sestzulegende Besitz darf bis zur Hälfte des Wertes, und zwar nur mit Renten oder Amunitäten verschuldet sein. Die Renten oder Amunitäten müssen durch Amortisation getilgt werden. Die Errichtung hat die Umwandlung der Hypotheken und Grundschulden des Grundstücks iu amvrtlsierbare Renten oder Amumläten zur Voraus setzung. Höher verschuldeter Besitz kann von den durch die Landesgesetzgeb dingen zu errichtenden Landes heimstättenbehörden zur Eintragung in das Heimstätten buch zugelassen werden, wenn der Besitzer die Ver pflichtung übernimmt, die über die Hälfte des Er tragswertes hinausgehenden Hypotheken- und Grund schulden mit 1 Prozent für das Jahr zu tilgen und die Tilgung nach Ermessen der Landeshecmstänen- behörden gesichert erscheint. Verstärkte Amortisation ist gestattet. 8 4. Mit Bewilligung der Heimstätten- behörde können aus begründetem Anlaß bis zur Hälfte des Restes Rentenschulden oder Amunitäten mit einer dem Zweck entsprechenden Amorttsationsperiode ein getragen werden. Diese Bewilligung muß erfolgen: 1) Im Falle einer Mißernte oder bei sonstigen Un- glückssäüen, 2) zu notwendigen Meliorationen, 3) zur Abfindung von Miterben. 8 5. Die Heimstätte unterliegt der Zwangsvollstreckung nur in folgenden Fällen: 1) Wenn die Forderungen aus der Zett vor Errichtung der Heimstätte stammen und Nicht drei Jahre nach Veröffentlichung der Heimstätteneigenschaft verflossen sind, 2) auch nach Errichtung wegen rechts kräftiger Ansprüche aus Lieferungen und Lei tungen» die zur Errichtung und zum Ausbau der Heimstätte verbraucht sind, 3) wegen rückiiändiger Renten in den Amunitäten, 4) wegen gesetzlicher Verpflichtungen, 5) wegen Verpflichtungen aus unerlaubten Hand lungen. In den Fällen zu 2 bis 5 ist als Voll streckungsmaßregel nur die von der Heimstättenbehörde zu vollziehende Zwangsverwaltung der Heimstätten zulässig. 8 6. Die Heimstätte ist unteilbar und — vorbehältlich deö NießvrauchSrechts des überlebenden Ehegatten — durch Erbgang, im Falle des Vorhan denseins mehrerer Erben, nur auf einen derselben (Anerbe) übertragbar. Der Umtausch von Grund stücken kann mit Genehmigung der Heimstättenbehörde stattfinden. 8 7- Die Veräußerung der Heimstätte unter Lebenden ist nur mit Genehmigung des Ehe gatten und nur an Angehörige des deutschen Reichs zulässig. Niemand darf ohne Genehmigung der Heimstättenbehörde mehr als ein Grundstück besitzen. § 7 a. Die Aushebung der Heimstätteneigenschaft erfolgt durch Löschung im Heimstättenbuch. Die Löschung kann durch Beschluß der Heimstättenbehörde auf hinreichend begründeten Antrag deS Heimstätten- eigentümers dann ersolgen, wenn der Ehegatte und der Rentenberechtigte zustimmen. Die Hermstätten behörde kann die Genehmigung der Löschung an die Bedingung knüpfen, daß der Heimstätteneigentümer eine neue, nicht minderwertige Heimstätte gründet. 8 8. Der landesrechtlichen Ordnung bleiben alle näheren Bestimmungen überlassen und speziell 1) die Bestimmungen der Maximal- und Minimalgröße der Heimstätten innerhalb der in 8 2 angegebenen Gren zen, 2) die Gewährung der Stempel- und Gebühren- sreiheit bei Errichtung der Heimstätten, 3) die Ab grenzung der Steuerfreiheit der kleinsten Heimstätten, l) dre Errichtung der Helmstättenbehörde, 5) die Er richtung der Heimstättenrentenbanken, 6) die Regelung >es NleßbrauchsrechtS des überlebenden Ehegatten an der Heimstätte, 7) die Ordnung des Heimstättenerb- rechtS. — Berliner Zeitungen berichten, der Reichskanzler »eschäftige sich mit Erwägungen über die Einführung des Branntweinmonopols. (??) — Wie aus München geschrieben wird, verlautet dort, daß der Grundsatz in der bayerischen Armee un nachsichtlich durchgeführt werden soll, daß die au!sicht- ührenden Offiziere derjenigen Truppenteile, in denen Soldatenmißhandlungen vorkommen, bei Auszeichnun gen übergangen werden, auch wenn sie keine unmittel- ;are Schuld daran tragen. — DaS Reichsbankpräsidium hat an das Pu-
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