01 Erzgebirgischer Volksfreund : 24.11.1915
- Titel
- 01
- Erscheinungsdatum
- 1915-11-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-19151124014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-1915112401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-1915112401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1915
- Monat1915-11
- Tag1915-11-24
- Monat1915-11
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- Titel
- 01 Erzgebirgischer Volksfreund : 24.11.1915
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eWMWff MMO I 68. Jahrg. Nr. 273 Mittwoch, den Ä4. November LV1S Aue, den 23. November 1915. Beleuchtung der Fuhrwerke betr vi«r W- ü w° b>-Ln und -ur« d°> Pi»«Ich.» ««.»- baktbar ' ,w ^Eg«Em»lt. -Daberfolgende-, beachtens- . ... 1. Kriegerfamilteu btanstragen von ihren schulpflichtigen Kindern da» SItest» Kraftwagen und Fahrräder sind «ach w.e vor zu besuchten. «damit nicht dieselben Namen mehrfach erscheinen), die Adresse» . Lordrucke von seinem Aue, den 23. November 1915.Der Nat der Stadt, Polizeiabteilung. Klassenlehrer ru entnehme». Katharinenjahrmarkt in Tine 2. S. Aue, den 20. November 1915. Der Rat der Stadt. s. zwar Das geknebelte Griechenland Griechische Zusicherungen au die Entente? aroi dklsb farme Wegen de» herrschenden Mangels an BeleuchtnngSstofsen wird bi- auf Weitere- bestimmt, daß alle von Pferden oder anderen großen Zugtieren gezogenen Fuhrwerke auf den hiesigen, m>t öffentlicher Beleuchtung versehenen Strafen ohne die nach 8 13 Absatz 2 der Straßenordnung vorzeschri,bene Beleuchtung verke reit dürfen. Den Geschirrführer» wird jedoch besondere Sorgfalt und Rücksicht auf den Außerhalb de« Bertaufsläden dürfen nur solche Druckschriften feilgeboten werden, die vom hiesigen Stadtrate zum Berkaufe zugeiassen worden sind Die Berkäufer von Druckschriften haben deshalb ein Verzeichnis derselben im Stadthause — Zimmer 18 — rechtzeitig in 2 Exemplaren zur Genehmigung vorzuiege» und sind verpflichtet, die dazu nötigen Auskünfte zu er eile». 6. An der Verkaufsstelle hat der Gewerbetreibende in deutlich lesbarer und Da« für Verkaufsbuden und -Stände zu zahlende Stättegeld wird durch städtische Beamte eingehoben. Wer dessen Zahlung verweigert, wird vom Markte weggewiesen. Der Markt verkehr wird an jedem der beiden Tage vormittag« 8 Nhr eröffnet und um 10 Uhr, für Eßwaren 11 Nhr, abends geschlossen. Alle Geschirrführer und Kutscher haben sich innerhalb des Jahrmarktes bei Ausübung ihres Berufe- zur Verhütung eine« Verkehrsgefährdung einer Trillerpfeife zu bedienen. Klassenlehrer zu entnehme». 2. Familien, die keine Kinder zur Schule schicken, könne« durch ei» andere! Kind sich die Vordrucke mitbringen lassen, oder selbst solche bet einem Schulhau-manne 3. Mit Langholzwagen durch die Stadt zu fahre». (Da- Fahren mit Last wagen ist tunlichst zu beschränken). 4. Wilt Kinderwagen auf den Straßen und Plätze» de» Marktverkehr» zu fahren. 5. Die Behändigung von Reklamezetteln an Schulkinder durch Schausteller, Händler und ähnliche Gewerbetreibende — insbesondere in der Nähe der Schulen —. Im übrige» wird auf genaue Einhaltung der Bestimmungen unserer Marktordnung vom 28. November 1900 hingewiese». Zuwider! andlnnge» gegen diese Bestimmungen, sowie gegen die Bestimmungen der Marktordnung werde», soweit nicht andere Strafbestimmungen einschlagen bis zu 60 oder entsprechender Haft geahndet. Neberschreitung der unter 3 angegebenen Zelten wird auf Grund von 8 1S9s Absatz 4 und 8 146 n der Reichsgewerbeordnung mit Geld bis zu 600 oder mit entsprechender Hast bestraft. Abdrucke der Marktordnung sind In unserer Polizeiregistratur für 20 H käuflich. unverwischbarer Schrift seinen Ruf- und Familiennamen sow e de» Wohnort durch ein Schild bekannt zu geben. Personen, die ihre Waren nur auf einzelnen Körben oder Säcken jeilbieten, unterliegen dieser Bestimmung nicht. : 7. Ter Verkauf von Topf-, Emaille- und Porzellanware»» findet auf dem Kochschulplatze statt. Verboten wird: 1. Alle» Musizieren auf den hiesigen Straßen und Plätzen. 2. Geistige Getränke außerhalb der hiesige» Schankwirtschaften ohne besondere Erlaubnis feilzuhalten. Tageblatt ° Amtsblatt der Kgl. Amtshlmptmalmschaften Schwarzellberg u. Zwickau, sowie der Kgl. u. Städt. Behörden in Ane, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt. Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. Verlag von C. M. Gärtner, Schneeberg. Drahtnachrichten: Volk-freund Schneeberg-Nenstädtel. Fernsprecher: Schneeberg 10, Aue 81, Löbnitz Amt Aue 440, Schwarzenberg LS. der Bürgerschule» entnehmen. 3. Beide Vordrucke sind genau und gut leserlich auSzufülle«. 4. Auf die Rückstile der Klrbeadresse solcher Krieger, die im Ost«» oder Süd- osten kämpfen, ist mit Bleistift .Rußland" oder „Serbien" zu schreiben. 5. Tie Abgabe beider Adresse» muß bi; Mittwoch, de» »S. November, mittag 12 Uhr eriolgt kein. 6. Nur solche Kriegsteilnehmer werden berücksichtigt, die bi» zu ihrer Einbe rufung Einwohner der Stadt Aue gewesen sind. 2 «nt»»,«n.«n»ahm, für »le am Rach, mittag erscheinende Nmmmr bla vor. mittag». 11 Uhr in dm Haupiaelchäst«. stell,». «Ine Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vor. geschriebenen Lag», sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Ntchitaktlt der durch Fernsprecher anfgegebene» Anzeigen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandtrrSchrUtstiick« kann di« Schriftleitung nicht verantwortlich gemacht werden. Hauptgeschäft-stillen in Schneeberg, Aue, Löbnitz und Schwarzenberg. Der Znsammeubrnch de- serbischen Widerstandes. G o fi a, 23. November. Tas katastrophale Ende der flüchtenden serbischen Armee nähert sich Mit der Bereinigung der österrrichisch-ungarischk», deutsch«« >m- bulgarischen Trupptu bei PrjstimuPrizrefld, die unmilleb bar bevorsteht, kann di« strategische Mifgav« al» g-lüft betrachtet werde». Schwere «ämvs-sMtm sich — Linie Gilani—Prtsttna ab, wo die Serben. die Uinklamvwrnug vollkommen bewußt wart», Widerstand lrisdm«. Aw der gleichen Still« töi S Der Rat der Stadt. — Polizeiabteilung. Liebesgaben der Stadt Ane. Die städtisch rn Hörperschgfien haben beschlossen, alle» au» Aue ausgezogenen im Felde sie'ende» Kriegsteilnel mertz, sowie denjenigen, die sich als Verwundet« oder Krank« zur Genesung In einem Laz°re:tt des Inland« befinden, z,»n Weihnacht-feste «lne Liebe», gäbe zu übersenden. Um die Adressen der Krieger zu erhalten, werde« Vordrucke einer in folgender Reihenfolge verteilt: Ortsliste Nr. 1—40 von vormittags 8—9 Uhr ,, » t1 70 „ „ 9—10 „ „ „ 71—130 „ „ 10^11 „ Die Markeiltaschen sind mitzubringe». Verteilung erfolgt im Sitzungssaale und nur an Erwachsene. Oberschlema, de» 23. November 1915. Der Gemeiudevorstand, «er ^krzgebiegisch« v-lttfreund" erscheint tägltch mit 'Ausnahme der Lage nach ' Son», und Festtage». vezug«pr»i«: monatlich MPfa. mit der wöchentlichen „»entgeltliche» Sondetbei. lag«: „Jllnstr. Kriegschronik". Anzeigenpret«: im Amtsblattbezirk der Naum der 1s». Petttzeile 12 Pfg., au«, wärt« 10 Pfg., im amtlichen Teil die Lspalt-Korpu-zeile 45 Pfg, im Neklmne- reil die Zeile 50 Psg. Bank-Konto: Erzgeb. Bank, Schneeberg. Neustädtel. Postscheck.Konto Leipzig Nr. 12220. ! Athen, 28. November. Kitchener hatte nach dem pesuch« de« Ministerpräsidenten SkuludiS bei Kitchener auf ßer englischen Gesandtschaft eine zweistündige B e> kprechnng mit General DusmaniS und Dberst Metaxas, dem ersten und dem zweiten Generalstab-chts der griechische» Armee. Politische Kreis« legen der Besprechung, welcher auch die höheren englischen Tsfiziere, dst zu Kitcheners Gefolge gehören, beiwohnten, grobe Bedeutung vei. Da» Regierungsblatt ,,EmbroS" belsicherd def König und die Regierung hätten Kitchener sormollo LuNcheruuge« gegebeu, daß Oriechonlaud t»e ^-r^^-lto fetudfettS- Mahnahm-n gegen die V-rßHMwu vt«r»«,d»uh»s er,reifen würde, und Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten zu Schneeberg Donnerstag, den LS. November ISIS, nachmittags 6 Uhr. Amtliche Bekanntmachungen besinven sich auch in der Ä-tläge. Oberschlema. zNiMMMWMMie VeiijnaMii. Der vom Bezirksverband Schwarzenberg bewilligte Brotinarkenznschlag zur Beschaffung von Mehl wird Mittwoch, den »4. November IVIS Für den Katharinen jahrmarkt, Donnerstag, den 25. November und Freitag, >ep 2Ü. November ISIS, wird hiermit folgende« zur Beachtung angeordnet: 1. Sämtliche Plätze für die Aufstellung von Verkaufsbude» werden durch den städtische» Marktmetster angewiesen. Seinen Anordnungen ist unweigerlich zu folgen. daß für die gegenwärtige MeinnngSverschiedknheit eine ver ähnliche Lösung gefunden werden würde. „EmbrE ügt hinzu, diejenigen, die gestern Gelegenheit gehabt hätten, sich Kitchener nach seinem Besuch beim König und bei Sknludi» n nähern, hätte» den Eindruck mitgenommen, daß die jetzt chwebenden Fragen viel von ihrer Schärfe verloren hätten. Kitchener und sein Gefolge haben Atheu gestern, abend spät verlasst». Griechische TruPPenkonzentration in Galouttt. Ofr«, LS. November. Au» Sal onik i wird gemeldet, daß dort^rgenwärsig^stark« grirchtschoDruppkuwasstv Donnerstag, den 25. November ISIS vormittags v Uhr sollen im VerfleigernngSlokale des hiesigen' Königliche« Amtsgerichts 2 Lehnstühle, 1 Sofa, kleiner Tisch, 1 Armband, 1 Halskette, l Nhrkette, 1 Paar Ohrringe, 1 Brosche, 1 goldene Damenuhr ohne Glas gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Ane, de» 23. November 1915 Dep Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts. Rücksicht auf die Hohe» Preise der Beleuch- ßß» tungsstoffe wird versuchsweise bestimmt, daß saüe von Pferden oder anderen großen Angtteren gezogenen Fuhrwerke aus de» im Gebiete der Stadt Schneeberg gelegene» Straßen mit össentluher Straßenbeleuchtung ohne die mach 8 13 Abs. 2 der Verkehrsordnmig erforderitche Belenchtttttg verkehren dürfen. Den Geschirrführern wird jedoch besondere Sorgfalt und Rücksicht nahme «uf den übrigen Verkehr zur Pflicht gemacht. Kraftfahrzeuge und Fahrräder habe» jedoch nach wie vor die vorgeschriebene Beleuchtung zu führen. Schneeberg, am 22. November 1915.D er S t a d t r a t.
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