Erzgebirgischer Volksfreund : 10.01.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-01-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190901106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19090110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19090110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1909
- Monat1909-01
- Tag1909-01-10
- Monat1909-01
- Jahr1909
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 10.01.1909
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
S-Hnesvsi'g 10. 62 rmliz, tei IS. Jimiik ISSS 11. 12. 2. 4. 4 Tage ermäßigt. -Königlicke Amtsbanvtmannsckakr Zwickau, den 2. Januar 1909. 7. 8. 10. Der Rat der Stadt. Dr. Kretzschmar, B. Ficker. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat nach Gehör des ihr beigeordneten Be zirksausschusses und im Einverständnisse mit demselben die im Erlasse vom 15. Juni 1887 — 1383. I. — ans 8 Tage festgesetzte Frist für die Anmeldung des Trans ports außergewöhnlich großer Lasten (in Ansehung fiskalischer Straßen einschließlich des Wagens mehr als 8000 Lg, bei Kommunikationswegen einschließlich des Wagens mehr als 5000 auf Bek eintretenden Unglücksfällen, insbesondere bei entstehenden Eisschütze" ist durch vereintes Zusammenwirken der betreffenden Privaten und Ge meinden schleunige Hilfe zu schaffen, übrigens auch sofort Anzeige anher zu erstatten. ^)en etwaigen besonderen, namentlich bei Revisionen an Ort und Stells erteilten Anordnungen der Straßen- und Wasserbaubeamten, sowie auch der Polizeiorgaue ist eintreteuden Falls von Jedermann unweigerlich Gutsbesitzer Christian Günther haben wir verpflichtet und in ihr Amt eingewiesen. Aue, den 4. Januar 1909. a. an der Mulde und am Schwarzwasser unterhalb der Mittweida-Ein mündung die Höhe von 3,0 in, b. am Schwarzwasser oberhalb der Mittweida-Einmündung, an der Mittweida von Markersbach abwärts und am Pöhlwasser die Höhe von 2,5 in und o. an den übrigen kleineren Wasserläufen des amtshauptmannschaftlichen Bezirkes die Höhe von 1,5 in über die Sohle des betreffenden Wasserlaufes zu dienen. Die Stützmauern und Hochflutdämme der Holzablagerungsplätze dürfen keineswegs übermäßig belastet werden, auch die darauf abgelagerten Klötzer, Bretter usw. die wasserseitigen Krouenkanten der Mauern und Hochflut dämme nicht überragen. Bei jeder größeren Hochflut sind die etwa uutergebauten hölzernen Joche eiserner oder hölzerner Brücken oder Stege durch Anschliugen an am Ufer befestigte Seile oder Ketten vor dem Abschwimmen gehörig und rechtzeitig zu sichern. Bei dem Eintreten' von Hochwasser sind die Rretaufsätze von den Wehren vollständig uni) rechtzeitig zu entfernen und die Betriebsgrabeneinlässe der art teilweise oder ganz zu schließen, daß der höchste zulässige Betriebs wasserstand im Graben keinesfalls überstiegen werden kann. Alle Wehre sind dergestalt aufzueisen, daß der Wehrkamm ganz eisfrei und im ganzen Wehrteiche aufwärts ein Kanal bis 1 in Breite, soweit nicht in einzelnen Fällen bereits etwas anderes ungeordnet worden ist, offen gemacht wird. Auf dem die Handelsgesellschaft Siegel -k Co. in Dittersdorf betreffenden Blatte 204 des hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden: 1 .) Die Firma lautet künftig: Erzgeb. Blechwaren-Industrie Siegel L Co. 2 .) Der Klempner Richard Paul Siegel in Dittersdorf, ist ausgeschieden. Der bisherige Gesellschafter, Klempner Eduard Fraß in Dittersdorf, hat daö Handels geschäft zur alleinigen Fortführung erworben. Königliches Amtsgericht Lößnitz, den 7. Januar 1909. In voli.il>,und" nichewt ItlzUch «u dir La,k »«» S»m>- und -chng». ^doimemeM »»n-llich M «sz. Zulnrln I» der »««« dir kl,. veilheile IS Piz., d»zt. n !! klu., im «»Uichi» keil d» v«»> dir LI,. «or,u,,m!e «! ih.. >»> Illi -Siii dl» dl,. tor,u,M, Ld vfg. T«l,zram m'.N-resfs i Volk-freund ZchnesborA. ArnfpvecMvr Die angeblichen Geheimklauseln im portugiesischen Handelsvertrag. Zum deutsch-portugiesischen Handelsvertrag schreibt der Lissaboner Korrespondent der „Köln. Ztg.": Der deutsch portugiesische Handelsvertrag, der bisher aus Entgegen kommen für die portugiesische Regierung noch nicht im Wortlaut veröffentlicht worden ist, hat Anlaß zu allen mög lichen Gerüchten gegeben. Aus der republikanischen Presse Portugals haben gewisse Verdächtigungen ihren Weg ins Ausland gefunden. In französischen Blättern wird be hauptet, daß Deutschland als Gegenleistung für die Eröff nung des deutschen Marktes für portugiesische Weine be trächtliche Gebietsabtretungen in Afrika erhalten habe. Ob wohl der Wortlaut des Vertrags mir bekannt war, habe ich den portugiesischen Minister- des Aeußern nochmals hierüber befragt, und dessen unter voller Verantwortlichkeit gegebene Aufklärung bestätigt, daß keinerlei geheime Klausel im Ver trag enthalten" ist. Die „außerordentlich bevorzugte Stellung Deutschlands", von der in französischen Blättern die Rede war, ist lediglich Phantasie, wenn auch nicht in Abrede gestellt werden soll, daß der Vertrag ebenso große Vorteile für Deutschland wie für Portugal bringt. Ohne auf Einzelheiten einzugeheu, soll h er itur darauf Hinge iviesen werden, daß vom Tage des Ankrafttretens des Vertrags an die deutsche Handelsmarine im Verkehr mit Pmtugiesisch-Ostäfrika den portugiesischen Schipahrtsgefell- schäften völlig gleichgestellt sein wird. Unsere deutschen Ausfuhrkreise werden dies gewiß mit Freude begrüßen, denn der gesamte Verkehr nach den portugiesischen Kolonien wurde bisher iufolge des Monopols durch portugiesische Gesellschaften erledigt. Von einer „Kompensation" in Landbesitz für die Portugal gewährten ideellen Vorteile kann gar keine Rede sein. Trotz der Geheimhaltung des Vertrags war nicht zu vermeiden, daß die in erster Linie beteiligten Eiubriuger deutscher Waren in Lissabon von einer möglichen Erhöhung oder Verbilligung Kenntnis er hielten. In diesen Kreisen, oder wenigstens in einem Teil dieser Kreise, macht sich eine starke Strömung bemerkbar, die sich gegen den Handelsvertrag richtet und soweit geht, daß eine Anzahl der Beteiligten ein Gesuch an das Aus wärtige Amt gerichtet haben, den Vertrag nicht zu voll ziehen. , , ik :n te e. er tk ld n. Die von den Herren Stadtverordneten zu unbesoldeten Rats« Mitgliedern wieder- bezw. neugewählten Herren Fabrikbesitzer und Landtagsabgeordneter Alwin Bauer, Fabrikbesitzer Ernst Geßner und Alle Brücken, Stege, Einbaus und Uferbefestigungen sind vollständig vom Eise zu befreien. 3. Alle Flußstrecken, wo erfahrungsgemäß das Eis schwer zum Aufbruch kommt und leicht Schutze entstehen, sogenannte Kräften, sind nach Länge und Breite aufzueisen. Die unter 1 bemerkten Eisungen sind offen zu halten, die Wehrteiche aber auch noch durch Querschläge in Entfernungen von 14 bis 17 Meter auf zueisen. ««geordnet. 1. 5. 6. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Schwarzenberg, den 5. Januar 1909. Königliche Amtshauptmannschaft. Maßregeln gegen Eisgayg und Hochwasserschäden^ Mit Rücksicht aus den zu erwartenden Eisgang werden zur Verhütung von Schäden und im Interesse der öffentlichen Sicherheit nachstehende Sicherheitsvorkehrungen ie m lU ragesgelcliickts. Deutschland. Berlin, 8. Januar. (Amtliche Erklärung über den Neujahrsempfang des Kaisers.) Der heutige Reichs- und Staatsanzeiger enthält folgende Erklärung: „Seine Majestät der Kaiser und König hat am 2. Januar, wie alljährlich, eine Besprechung mit den hier zur Neujahrsgratulation versammelten kommandierenden Generalen abgehalten. Die Aeußerungen Seiner Majestät waren nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt und hätten nicht den Gegenstand öffentlicher Kritik bilden dürfen. Trotzdem sind Nachrichten darüber in die Presse gelangt. Gegenüber den in ausländischen Blättern erschienenen An griffen stellen wir fest, daß sich die Besprechung lediglich auf militärische Fragen bezog. Im Anschluß an eine Be trachtung der bet den letzten Manövern gemachten taktischen Erfahrungen wies Seine Majestät der Kaiser auf eine kürzlich erschienene akademische Studie hin, in der Vie Ge staltung des modernen Krieges und die Einwirkung der neuzeitlichen Waffen auf das Gefecht entwickelt sind. Die in dieser militärischen Arbtst auch enthaltenen politischen Montag, de» 11. Januar 1SVS vormittags 10 Uhr sollen in Schneeberg 2 vollständige Kuhgeschirre, 1 Butterfaß, 1 Stampfkasten, 1 Wassereimer, 2 alte Fässer, 1 hochtragende, schwarzscheckige Ziege und 4—5 Schock nnauSgedroschener Winterroggen gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Bieter sammeln sich hierzu im Restaurant „zur Wartburg". Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts Schneeberg, den 9. Januar 1900. Gedanken und Ausblicke kamen in den Ausführungen des obersten Kriegsherrn nicht in Betracht." Berlin, 8.gJanuar. (Das Kaisermanöver.) Das Kaisermanöver wird sin diesem Jahre zwischen dem XIII (Württembergischen) Armeekorps und XIV. (Badischen) Armeekorps stattfinden. Als Gelände wird voraussichtlich die Gegend zwischen Stuttgart und Heilbronn in Frage komme. Für das Manöver werden auch Meder Truppen des bayrischen Kontingents herangezogen werden. Berlin, 8. Januar. (Keine Zurückzi e h u n g der E l e k t r i z i t ä t s v o r l a g e.) Die Meldung der Badischen Presse, wonach die Neichsregierung die ElektrizitütS- steuervorlage zurückgezogen habe, hat Unterstaatssekretär Twele einem Vertreter des „B. T." gegenüber dementiert und betont, daß zur Zurückziehung einer solchen Vorlage ein Beschluß de- Bundesrats notwendig sei, der nicht vor liege. UebrigenS stehe Staatssekretär Sydow auf dem Standpunkte, daß er sich nicht darauf einlasse, Eventnal steuervorlagen auszuarbeiten. Leipzig, 8. Januar. (Spionageprozeß.) Vor dem vereinigten zweiten und dritten Strafsenat des Reichs gerichts begann heute vormittag die Verhandlung gegen den Maurer und GaSarbeiter Franz Josef Huber aus Moersch, Kreis Ettlingen in Baden, der deö Verrats mili tärischer Geheimnisse beschuldigt ist. Der Vertreter der Reichsanwaltschaft beantragte noch vor Verlesung des Er^ öffnungSbeschjusHs die Ausschließung der Oeffentlichkeit, das Gericht lehnte diesen Antrag jedoch ab und behielt sich vor, die Oeffentlichkeit, wenn es nötig sein sollte, ick weitern Verlauf der Verhandlungen auszuschließen. Er schienen waren 1b Zeugen und vier Sachverständige, da- rNnttt drei Aerzte, die sich über den Geisteszustand Huber- äußern sollen. Hnber wird beschuldigt, im Jahre 1906 in Eimeldingen und Basel einem Agenten der französischen '^7^ Folge zu geben. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, deren Ueberwachnng den Orts behörden hiermit zur Pflicht gemacht wird', werden auf Grund von 8 366 Abs. 10 be ziehentlich 366 a des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 bez. 150 Mk. oder im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet. Schwarzenberg, am 19. Februar 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. Alle oberen vorhandenen Wehraufsätze sind zu beseitigen. Klötzer, Bretter und ähnliche hn Wasser schwimmende Gegenstände dürfen in der Nähe von Wasserläufen nur derart abgelagert werden, daß sie nach den gemachten Erfahrungen nicht vom Hochwasser oder Treibeis erreicht und fortgeführt werden können. Als ungefährer Anhalt für die hochwasserfreie Lage «divseo^lätze-und Schutzdämme hat mindestens UrMbMlksfreunö f N Tageblatt Muts blatt W für -ie Uim- LtMrchenZWrkn m Ms,Grünhain.SartLN8tein.Zohanw> r-V—y MWN8M.A'sMIduM1rl.<Zchm bZmM-ensrlL Z-senlei-r-»»!»» Ur »ie «« llichE«, ericheN«de dl, »de- «III«, ll Uhr. «Ne -irzitz»« iir die X-Nidm de, r„,lze» de,. »,r,«ich><«d,,G <«,-», I«Me »» deU«-t,r stell, »ird nicht ednN Wird Ne »le »Ich»,»eit Wnd-zUch ,,i,e,Nil»r nicht »chranllert. X»,»>elip „e ,e,„ »de,,id,-je »lt- ,»d» ,ia,eN«dter «chl »4 »u-ed-lan, richt »erannnrMch.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- No fulltext in gridpage mode.
- Show single page
- Rotate Left Rotate Right Reset Rotation
- Zoom In Zoom Out Fullscreen Mode