Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 22.10.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-10-22
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-191510220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19151022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19151022
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1915
- Monat1915-10
- Tag1915-10-22
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Ämk- und MMgeblatt für den Slmtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. M. l .SOeinschließl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Beilage „ Seifenblasen " in der Expedition, beiunserenBotensowiebei allen Neichspostanstalten. Uel.-5ldr.: Amtsblatt. für Eibenstock, Larlrfeld, hun-shübel, Neuheide,GberMtzengrün,Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, llnterstützengriin, Mldenthal usw. t Erscheint täglich abends mit Ausnahme der . Sonn- und Feiertage färben folgenden Tag. ; Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Z Pfennige. Im amtlichcnTeile die gespaltene i Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. NO. Verantwort!. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. . - 62. Jahrgang. -------- Freitag, den 22. Oktober ISIS Bckauntmachnng. Die militärische Überwachung der fächfifch-böhmischen Grenze läßt das Ueberschreiten der Grenze in beiden Richtungen nur an den vom stellv. Generalkom mando XIX. A. K- bekannt gegebenen Eisenbahnen und. Straßen und nur mit voll gültigem Paß an den dort befindlichen Ueberwachnngssteüen zu. Für die Grenzbevölkerung sind folgende Erleichterungen getroffen: a) Zur Erleichterung des kleinen Grenzverkehrs (Grenznachbarverkehrs) ist dieser gestattet an den zwischen den Ueberwachungsstellen stehenden Durchlastposten (jedoch nicht bei den Sperren und Posten und dem dazwischen liegenden Gelände). Hier dürfen diejenigen Pewohner des sächsischen und böhmischen Grenzstreifens (in einer Breite von je 4 Km beiderseits der Grenze), die Grenze überschreiten, die dazu durch ihre Beschäftigung regelmäßig gezwungen sind und folgende Ausweise vorzeigen können: 1. Ausweis ihrer Ortspolizeibehörde mit Personalbeschreibung, Wohnort, Ar beitsstelle, beglaubigter Photographie, eigener Unterschrift. 2. Ausweis des Bataillons-Abschnittskommandeurs Adorf (für die Grenze zwischen Bayern und der Linie Mühlleiten—Steindöbra—Silberbach ein schließlich) bezw. Aue (für die Grenze von dieser Linie ausschließlech bis zur Linie Schmalzgrube—Christophhammer einschl.). Auch sie und ihre Fuhrwerke werden bei Verdacht oder durch Stichproben häufig auf Schriftstücke untersucht. Anträge auf Ausweise sind durch die Arbeitgeber zu stel len, die damit für das einwandfreie Verhalten ihrer Arbeiter hasten. b) Die Grenze zwischen den Durchlatzposten darf an keiner Stelle überschritten werden; die hier stehenden Zwischen-Wachen (Sperren) und Posten, sowie die die Grenze und das sächsische Hinterland abstreifenden Patrouillen haben jeden solchen Versuch zurückzuweisen, nötigenfalls mit Waffengewalt. Die Patrouillen haben auch den Fuhrwerksverkehr im sächsischen Grenzstreifen zu überwachen. Erleichterung für die Grcnzlandwirte: Solche sächsische oder österreichische Personen, die im Grenzstreifen beiderseits der Grenze (vergl. s) landwirtschaftli chen Grundbesitz haben, dürfen mit ihren Gehilfen die Grenze bei Tage u. auch mit Fuhr werk auch außerhalb der Durchlatzposten und Posten aber auch nur auf Fahr wegen überschreiten, wenn sie die beiden unter a verlangten Ausweise vorzeigeu und der eine Ausweis von der zuständigen Amtshauptmannschaft (Bezirkshaupt mannschaft) ausgestellt ist und auch die Höchstzahl und Namen der begleitenden Gehilfen enthält. Auch diese Grenzlandwirte und ihre Fuhrwerke und Gehilfen wer den häufig auf Schriftstücke u. s. w. untersucht. c) Die Postenkette (Durchlaßposten, Sperren, Posten) ist grundsätzlich hart an die Grenze vorgeschoben. Wo aus besonderen Gründen hiervon abgewichen werden mußte, kann es vorkommen, daß sächsische Personen in dem freigelassenen Streifen zwischen Grenze und Postenkette wohnen oder zu tun haben. Solche Personen dürfen (wie unter b) die Postenkette bei Tage bei und zwischen den Sperren und Poste», jedoch nur auf Fahrwegen, überschreiten, wenn sie die unter a geforderten Ausweise vorzcigen. Bei Behörden diensttuende Personen bedürfen in letzterem Falle nur eines von diesen Behörden ausgestellten, an keine Form gebundenen Ausweises mit dem Dienststempel. Die Wachen, Posten und Patrouillen sind angewiesen, von alle» diesen Personen, I ob bekannt oder nicht, die Ausweise stets erneut zu fordern. Nur bei uniformierten ! Beamten, die den Posten oder Patrouillen bekannt sind, dürfen letztere nach eigenem ! Ermessen vom Verlangen des Ausweises absehen, der aber stets mitzuführen ist. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß auch im kleinen Grenzvcrkehr nichts Gedrucktes oder Geschriebenes irgendwelcher Art über die Grenze (in beiden Richtungen) ! gebracht werden darf. Nach dem 31. Ott d. I. werden Personen ohne Ausweise (a, k, e) nicht mehr durchgelaffen. Aue, den 19. Oktober 1915. Kommando des Grenzschutzes beim stellv. Generalkommando LIL. Armeekorps. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden am ÄS. «nd SS. Oktober 1S1S nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Eibenstock, den 4. Oktober 1915. Königliches Amtsgericht. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gastwirts Kan« Ködert 8«dn«I«I«nk»vk in Eibenstock wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdnrch aufgehoben. Eibenstock, den 15. Oktober 1915. Königliches Amtsgericht. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Kckuarck DHeilrlrd L 8ndn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Eibenstock wird nach Ab haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 16. Oktober 1915. KömMcs Amlsgcrichl. Jungen Leuten im fortbildungsschulpflichtigen Alter, gleichviel welche Schule sie besuchen, wird das Verweilen autzcrhalb der Wohnung nach ,11 Uhr abends hiermit ver boten. Ttadtrat Eibenstock, den 18. Oktober um. Hesse. Brotmarkenausgabe betr. Die Brotmarken für die Zeit vom 24. Oktober bis 2l. November er. gelangen Sonnabend, den 28. Oktober er zur Ausgabe und zwar vormittags von 8—12 Uhr für die Haushaltungen in den Häusern Nr. 1—79 und 280—471 im Himmer Nr. 1 des Rathauses und nachmittags von ,2—4 Uhr für die Haushaltungen in den Häusern Ortsl. Nr. 80—229 im oberen Schulgebäude. Die Ausgabe der Brotmarken erfolgt nur an Erwachsene. Auf die veränderte Bezirkseinteilung wird besonders aufmerksam gemacht. Schönheide, am 20. Oktober 1915. Dcr Gemeindcvorstaud. Pstichtfeuerwehr betr. Sonntag, den 24. Oktober er. findet eine gemeinschastlichc Hauptübung dcr freiwilligen Feuerwehr mit der Flemmiug'schcn Fabrikfeuerwehr statt. Die Mit glieder der Pstichtfeuerwehr haben an dieser Hanptübung teilznnehmen. Stellen: nachmittag ',8 Uhr am Nathause. Armbinden sind anzulegen. Versäumnis oder unpünktliches Erscheinen wird bestraft. Schönheide, am 20. Oktober 1915. Trr Gcmcindcimstaiid. Die Heldentaten der Sachsen in der Wampagne. In der letzten Nummer unseres Blattes ver öffentlichten wir bereits eine kaiserliche Anerkennung dec außerordentlichen Leistungen, welche unsere jach- fischen Truppen bei den beispiellos schweren Kämpfen in der Champagne an den Tag gelegt Huben. In Ergänzung dieser Meldung sei heute noch folgendes mitgeteilt: Dresden, 20. Oktober. Beispiele ganz Her vorrangender Tapferkeit sind vondensäch- siscben Truppen in den letzten schweren Kämp- sen in der Champagne gegeben worden. Ohne hier die einzelnen Truppenteile zu nennen, soll nur fol- geüdes berichtet werden: Bei einer Batterie waren die Franzosen im Sturmangriff bereits bis an die Geschütze herangekommen. Todesmutig King der Batterieführer mit seinen Mannschaften zum Gegenangriff mit Handgranaten über, ms ihn selbst eine feindliche Kugel zu Boden streckte, stin Zug eines Reserve - Infanterie - Regimentes kämpfte buchstäblich bis zum letzten Atemzug. Eine Umzingelung des Feindes brachte ihm von allen Sei fen Tod und Verderben. Unerschütterlich aber hielt der Zug im schwersten Feuer; Mann auf Mann fiel den feindlichen Geschossen zum Opfer, und nur ein kleiner Rest konnte durch herbeigeeilte Hilfskräfte ge rettet werden. Solche Ruhmestaten der Sachsen ha ben auch die wohlverdiente allerhöchste Anerkennung gefunden. Als Se. Majestät der Kaiser das 12. R? serve Korps besuchte, waren als Wahrzeichen des Sie ges die von den Sachsen in dem sogenannten Fran- zosennest gefangen genommenen Franzosen auf dem Marktplatz aufgestellt, und der oberste Kriegsherr zollte den braven Truppen für ihre vorbildliche Tap ferkeit reiches Lob. Berechtigter Stolz kann also inimer von neuem unsere Brust erfüllen, wenn wir solche Kunde erhalten von den unvergleichlichen Hel dentaten der Söhne unseres geliebten Sachsenland.'s auf blutigem Schlachtfeld. Welche Erfolge zur See durch unsere U-Boote im Monat September erzielt wurden, sagt folgende Zusammenstellung: Berlin, 20. Oktober. Nach den jetzt abge schlossenen amtlichen Meldungen hinsichtlich des Handelskrieges im September sind insge samt durch unsere Unterseeboote versenkt worden: 29 Dampfer mit 103316 Brutto-Register tonnen, 7 Fischerfahrzeuge mit etwa 1200 Brutto Registertonnen, 2 Transportdampfer mit 19 849 Brutto-Registertonnen, ferner durch Minen 6 Damp fer mit Ä)612 Brutto-Registertonnen, im ganzen 144977 Brutto-Registertonnen. Zur Angelegenheit der Ermordung deutscher Un terseebootsmannschaften wird weiter gemeldet: Newyork, 20. Oktober. (Durch Fuulspruch des W. T. B.) Die deutsche Botschaft hat dem Staatsdepartement die von New-Orleans cingetrosfenen eidlichen Aussagen über den Falt der „Nicosia n" und den Mißbrauch der ameri kanischen Flagge durch ein englisches Schiff beim Angriff auf ein deutsches Unterseeboot überreicht. Die Aussagen ergeben, daß die ameri kanische Flagge und die über die Bordwand gehängten amerikanischen Abzeichen erst entfernt wurden, nach dem die ersten Schüsse von dem Schiffe, das sich „B a - ralvng" nannte, auf das Unterseeboot abgegeben worden waren. In Ergänzung der früheren Meldun gen wird noch berichtet, daß die Mannschaften des sogenannten „Baralong" Zivilkleider trugen und daß den amerikanischen Zeugen von den englischen Mannschaften mitgeteilt wurde, daß das Schiff kei nen Namen habe und daß sie auch über den Her kuuftsort und den Bestimmungsort nichts tagen könnten. Die sogenannte „Baralong" hatte bei der
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