Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung : 09.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-09
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426615816-192003097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426615816-19200309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426615816-19200309
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und ...
- Jahr1920
- Monat1920-03
- Tag1920-03-09
- Monat1920-03
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Amts- und Anzeigeblatt Wr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung U«zug»pre1« vierteljährlich « Ml. — Pfg. oder monatlich 2D». — Psg. in der Geschäfts, stelle, bet unseren Voten sowie bei allen Reichs- Postanstalten. — Erscheint täglich abend» mit stluSnahm« der Tonn- und Feiertag» für den folgenden Tag. s» Ä«llr höhercr ««Wali — Iir><r> .»» I»ns.!<i»r trümdsxtihn «»runz-n dr« der Lotung k«r Ltc-n»nlen -!« d« Ä!Sr>>^.iMt,e«innchtuii,tN — hat dkt »«ürh«r Nl»»n e^nipruL cl SVrrung odrr «,ckli-!,-7una dre ^k-»inq oh« »»> ychdt», d«> »qugeMl««. r»k.-.-dr.: Amt,Ik«tt. ».m. ————— H? SS Eibenstock, LakM, HMrWtl, UW^Mr,Gbe:ftütze«Mn,§chS»h»r-t. ZchörhribechEKMer, 5:sz, !l«rrMtzeszrß», MkrHel uss. Derantwortt. «christletter, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. -— Ü7. Jahrgang. ,- Dienstag, den 9. März Anzeigenpreis: die kieinspaltige Zelle NS Psg. Im Reklameteil die Zelle 70 Pfg. I« «»»> lichen Teil« die gespaltene Zeile SO Psg. Annahme der Anzeigen bis spätesten» vormiUo^l 10 Uhr, für größer« Tag« vorher. Line Bewähr sür die Aufnahme der Anzeigen am nächsten oder am vorgeschriedenen Tag« sowie an bestimmter Stelle wird nicht geged«, ebensowenig sür die Richtigkeit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen. Fernsprecher Ar. 11V. LS20. Bekanntmachung, die Anwendung der zweiten Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapital flucht vom 14. Januar 1920 (R. G. Bl. T. 50) auf die Kreditgenossenschaften betr. Zu Nr. 37 Steuer-Reg. e. In Uebereinstimmung mit eine« Schreiben de« Reichsministers der Finanzen vom 14. Februar 1920 HI?e 3111 wird folgendes angeordnet . Kreditgenossenschaften (Spar- und DarlchnSkassen), die bet Inkrafttreten deö Ge setzes gegen die Kapitalflucht vom 8. September 1919 (R. G. BI. S. 1540) schon be standen haben und die einem Reoisionsverbande nach §8 54 fg. des Gesetze«, betreffend die Erwerbs- und WirtschaftSgenofsenschaften in der Fassung vom 20. Mai 1898 (R. G. Bl. S. 810) angeschloffen sind, wird, auch wenn sie die rechtzeitige Anmeldung ihres Betriebes nach § 76 deS ReichSftempelgesetzeS in der Fassung vom 26. Juli 1918 (R. G. Bl. S. 799) versäumt haben, die Fortführung ihres Geschäftsbetriebes im Sinne von ß 1 Abs. 1 der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht vom 14. Januar 1920 (R. G. Bl. S. 50) gestattet. Finanzmini st erium. Für den Minister: Lorey. Aussührungsbestimmullgen zu der Verordnung des Retchswirtschastsmtnisters über die Erhöhung des Holzeinschlags zur Linderung des Mangels an Nutz- und Brennholz vom SS. November 1S1S (RGBl. S. 1925). Auf Grund von § 1 der Verordnung über die Erhöhung des Holzeinschlags hat der Reichswirtschaftsminister bestimmt, daß der Mehroerschlag der Länder an Derbholz in der Zeit vom 1. Oktober 1919 bis zum 30. September 1920 grundsätzlich auf V, des Einschlags vom Jahre 1912/13 zu bemessen ist. Das Wirtschaftsministerium ordnet daher nach Gehör des Landeskulturrats im Einvernehmen mit dem Finanzministerium folgendes an: 1. Die Waldbesitzer Haden in der laufenden WirtschaftSpertode längstens bis SO. September 1920 an Laub- und Nadelderbholz 7^ mehr einzuschlagen, als sie in der Zeit vom 1. Oktober 1912 bis 30. September 1913 etngeschlagen haben. Zur Durch führung dieses Mehreinschlags werden sie nach Möglichkeit auch Sommerfällungen, insbesondere in Nadelholzbeständrn, vornehmen müssen. 2. Die AmtShauptmannschaften und Stadträte der Städte mit revidierter Städte- ordnung haben dem Wirtschaftsministerium den Einschlag de« Jahres 1912/13 bis zum 1. April d. I. anzuzeigen und haben dis einzelnen Waldbeptzer ihrer Verwaltungsbe zirke alsbald anzuhalten, den um erhöhten Einschlag, im ganzen also 7, des Ge- samteinschlagcS des Jahres 1912/13 bis längstens Ende Juni d. I. durchzuführen. Ueber die etngeschlageaen Mengen haben sie bis zum 15. Juli d. I. an das Wirt- schastSmintsterium zu berichten. Auch ist darüber zu wachen, daß der aufgegebene Einschlag tatsächlich erfolgt. Zu dieser Ueberwachung stellt das Finanzministerium auf Antrag Staatsforftbeamte zur Verfügung. Wo dies nicht möglich ist, vermittelt der Landeskulturrat geeignete Jorstsachoerständige. 3. Die Amtshuuptmannschaflen und Stadtrütc mit revidierter Etädteordnung ha ben die Verpflichteten erforderlichenfalls durch Zwangsmaßnahmen gemäß tz 2 Z 2 der ReichSoerordnung vom 29. 11. 1919 zur Vornahme des ihnen auferlegten Einschlags «nzuhalten. 4. Soweit nötig, ist der Einschlag nach fruchtlosem Ablauf der für die Vornahme deS Einschlags festgesetzten Frist durch Dritte auf Kosten des Verpflichteten vornehmen zu lassen. Der vorläufig zu bestimmende oder der endgültig festgesetzte Kostenbetrag ist im ZwangSwege von dem Verpflichteten einzuziehen. Die zu erstattenden Kosten dürfen 7, des Erlöses nicht überschreiten (Z 2 Ziffer 3 der Reichsverordnung vom 29. 11. 1919). S. Die Bewilligung von Ausnahme» in besonders begründeten, bei der Amts- Hauptmannschaft oder dem Etadtrat anzubringenden und von diesen zu begutachtenden Fällen bleibt dem WirtschaftLministerium vorbehalten. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, am 5. März 1920. 42« V I. 2 WiltschaftSminifterium. Bekanntmachung. DaS dem Arbeitsministerium ar,gegliederte LandeSkohlenamt hat vom 1. März dieses Jahres ab die Geschäfte der Kohlenversorgnng auch für das La»d Sachsen-Altenburg mit übernommen. DaS LandeSkohlenamt führt infolgedessen von jetzt ab die Geschäfts bezeichnung: LandeSkohlenamt für Sachsen «nd Sachsen-Altenburg. In Altenburg ist eine Nebenstelle deS LandeSkohlenamtS errichtet worden, di» die Geschäfte führt als üandeLkohlenamt für Sachsen und Sachsen-Altenburg, Zweigstelle Altenburg. Dresden, am 3. März 1920. 279 K Arbeitsministerin«. ^71 Anmeldung von Zuchtbullen. Die vullenbefttzer in den Gemeinden etnschlteß. der selbständigen Gutsbezirke des Bezirks werden aufgrfordert, ihre noch nicht gekörlrn oder nur »orgekehrten Zucht bullen bis spätestens de» 1S. März 1V20 bei ihrer Gemeindebehörde zur diesjährigen Hauptkörung anzumelden. Vis Amts-cmp1««mschaft Schwart-«0et-, am S- Mär, 1929. Ausdrusch und Ablieferung von Getreide. I. Der LezirkSverband der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg weist auf die Ver ordnung deS Wirtschaftsministeriums vom 20. Januar 1920, abgedruckt in Nr. 19 d»S .Erzgebirgischen Volksfreunds" vom 24. Januar 1920, hin. Darnach sind Brotgetreide und Gerste, soweit diese Getreidearten nicht zur Ernährung der Selbstversorger, zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehes oder zur Bestellung der zum Betriebs gehörenden Grundstücke zurückbehalten werden dürfen, spätestens btS zum 15. März 1S2V anszndresche« «nd an den Bezirks, verband abznltefer«. In einzelnen, besonders begründeten Ausnahmefällen, in denen der Ausdrusch und die Ablieferung bis zu diesem Zeitpunkte auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt, kann der BezirkLverband die Frist bis zum 31. März 1920 verlängern. Etwaige Gesuche sind sofort unter eingehender Begründung hierher einzureiche». I!., Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß für das nach dem 15. März 1920 abgelieferte Getreide die Ablieferungsprämie herabgesetzt werden muß. Schwarzenberg, am 6. März 1920. Der Aezirksveröand der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg. vcüeferung d« Bezirks ledenSmittelkarte m der Woche vom 8.—14. März 1020: Mk. Pfund, Milchsüßspeise und Zwieback (Pakrtware) zum aufgedruckte» Preis». Her NezirksverSand der Zmts-L«pt«a»»schast Schwarhen-er-. 125 x Hasernährmfttel, 250 g Zwie back u. 1 Päckchen Milchiüßspeise od« 1 1 1 1 1 1 250 12b 80 7L 1 80 1.20 3 70 1435 3.60 Marke L 1 Marke L 2 Marke L 3 Marke L 4 Marke L 6 Hafernährmittel Suppen Hülsenfruchtmehl Marmelade Butter Quark »rs-lzm. Schwarzenberg, am 8. März 1920. g Hülsenfruchtmehl, 8 Marmelade, x Butter, L Quark, soweit vorhanden. DerkaufShöchstpreise: 125 Puddingpulver, (schwarzer Druck): 250 x Hasernährmitttl und 250 g Suppe», Marke 6 1 sür Kinder im 1.—4. lleberrSjahre (violetter und roter Druck): Außerdem werde» «uf Marke Vl 21 der Einfuhrzusatzkarte für ausländisches Schmalz 100 x JrrlandSmargarme zum Preise von 8.50 Mk. sür 1 Pfund an die versorgunzSbsrechtigte Bevölkerung einschließlich Selbstversorger abgegeben werde«. äoMe infolge van Lransportschwierigkritrn in rmztlncu Ecmemöen dir Abgabe ihr Scbtusmittei nicht odrr nicht in »ollem Umfange möglich sei», so wird spätvr »in ^»ßtrich Die Staatsgrundsteuer für den Termin 1. Februar 1920 ist nunmehr bei Vermeidung der kofteupfttchtt-o« Zwangsbeitreibung spätestens bis 18. März 1920 zu entrichten. Eibenstock, den 8. März 1920. A-V SKrötrat. Milchversorgung betr. Die Kinder im Alter von 1 biS 2 Jahren sind «nter alle« Umstän- de« mit 7. I frischer Bollmttch täglich zu beltesern! Die Kuhhalter werde» hierdurch angehalten, in erster Linie die 7« I-Bollmtlchkarten zu beliefern und erst bet Vollbelieferung von letzteren Vollmilch auf 7, l- und 7. I-Karten bez. Mager milch abzugeben. Für nicht von den Kuhhaltem belieferte Frischmilchkarten wird kondens. Milch auSgegeben. Es Wird nochmals dringend gewarnt, Milch an Verbraucher ohne Milchkarten abzugeben.' Eibenstock, den 6. März 1920. Aev KtaötvaL Bekanntmachung. Nachdem wir festgestcllt haben, inwieweit die kürzlich eingegangenen Bestell»«--« auf Brennholz berücksichtigt werden können, ersuchen wir die Besteller, Mittwoch, den 10. oder Donnerstag, den 11. dss. Mts. den Bezugsschein in der vrennstoffstelle gegen Erlegung des Kaufpreises zu entnehmen. Ohne Vorauszahlung kann nicht ge liefert werden. Ler Preis für Brennholz stet HauS beträgt: Scheite 60 Mark, Rollen »5 Mark. Eibenstock, den 8. Mär- 1920. KtL-t. ZSronnstoffsteHe. Volksbücherei Eibenstock. Dienstag, de« 2. März, »4 Uhr nachm.t Beginn der Ausgabe vou Ausweis und Lrserkarten (0,50 M ), Mittwoch, den Ist. Märtz, <—s Uhr «ach«.: BücherauSgabe unter Vorlegung der Ausweis- »nd Leserkarte.
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