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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 4.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454425Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454425Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454425Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen: S. 283, 284, 397-400
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (14. Juni 1879)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Beitrag zur gesetzlichen Kontrole der Gold- und Silberwaaren auf ihren Feingehalt
- Autor
- Knobloch, Robert F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 4.1879 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1879) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1879) 11
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1879) 19
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1879) 27
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1879) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1879) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1879) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1879) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1879) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1879) 75
- AusgabeNr. 11 (15. März 1879) 83
- AusgabeNr. 12 (22. März 1879) 91
- AusgabeNr. 13 (29. März 1879) 99
- AusgabeNr. 14 (5. April 1879) 107
- AusgabeNr. 15 (12. April 1879) 115
- AusgabeNr. 16 (19. April 1879) 123
- AusgabeNr. 17 (26. April 1879) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1879) 139
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1879) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1879) 155
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1879) 163
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1879) 171
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1879) 179
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1879) 187
- ArtikelVereinsnachrichten 187
- ArtikelVorläufiger Bericht über die Berliner Gewerbe-Ausstellung 188
- ArtikelEin Beitrag zur gesetzlichen Kontrole der Gold- und Silberwaaren ... 188
- ArtikelEiniges über Metall-Legirungen 190
- ArtikelUnsere Werkzeuge 191
- ArtikelAus der Werkstatt 191
- ArtikelEingesandt 192
- ArtikelVerschiedenes 192
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 192
- ArtikelBriefkasten 192
- ArtikelAnzeigen 193
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1879) 195
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1879) 203
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1879) 211
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1879) 219
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1879) 227
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1879) 235
- AusgabeNr. 31 (2. August 1879) 243
- AusgabeNr. 32 (9. August 1879) 251
- AusgabeNr. 33 (16. August 1879) 259
- AusgabeNr. 34 (23. August 1879) 267
- AusgabeNr. 35 (30. August 1879) 275
- AusgabeNr. 36 (6. September 1879) 285
- AusgabeNr. 37 (13. September 1879) 293
- AusgabeNr. 38 (20. September 1879) 301
- AusgabeNr. 39 (27. September 1879) 309
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1879) 317
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1879) 325
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1879) 333
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1879) 341
- AusgabeNr. 44 (1. November 1879) 349
- AusgabeNr. 45 (8. November 1879) 357
- AusgabeNr. 46 (15. November 1879) 365
- AusgabeNr. 47 (22. November 1879) 373
- AusgabeNr. 48 (29. November 1879) 381
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1879) 389
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1879) 401
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1879) 409
- BandBand 4.1879 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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kein selbständiges Urtheil hätte. Anders verhält es sich mit dem Feingehalte der edlen Metalle; dieser entzieht sich der Beurtheilung des Laien vollständig. Da wir nun zugeben müssen, dass das Vertrauen in dieser Richtung wirklich ge sunken und zu unserem aufrichtigen Bedauern müssen wir es | eingestehen, mit Recht gesunken ist, so gibt es gewiss kein besseres Mittel, um dasselbe wieder herzustellen, als eine gesetz liche Kontrole über den Feingehalt der edlen Metalle. Sollte die diesbezügliche Gesetzesvorlage auch zum Gesetze erhoben (werden, so geben wir uns der Hoffnung hin, dass somit zwei Fliegen auf einen Schlag getroffen und wir in nicht allzulanger Zeit wieder geregelte und bessere gewerbliche Zustände haben werden. So sehr nun auch die Vortheile eines gesetzlichen Schutzes in dieser Angelegenheit einleuchten, so gibt es doch noch eine Anzahl Fabrikanten (natürlich nur solche, die sich die Massen- Fabrikation um jeden Preis zur Aufgabe gestellt), welche dieselbe zu bekämpfen suchen. Die Bekämpfung dieser einseitigen und eigennützigen An sichten hat sich unser geehrter Fachgenosse, Herr Robert F. Kn obloch zur Aufgabe gestellt; wir kommen daher mit Ver gnügen dem an uns gestellten Verlangen nach und bringen ein diesbezügliches Schreiben hier wörtlich zum Abdruck: „Im Laufe dieses Monats wurde mir von dem Goldwaaren- fabrikanten Herrn MoritzMüllerin Pforzheim eine Brochure über Bedürfnisse des Goldwaarenhandels zur Meinungsäusserung zugesandt und erlaube ich mir, Folgendes den verbündeten deutschen Regierungen, dem Reichskanzleramte, dem Reichs tage, sowie den Sachverständigen und Betheiligten zu unter breiten. Herrn Moritz Müller, Pforzheim! Während ich Ihnen für die Zusendung Ihrer Auseinander setzung vom 1. April d. J. danke, nehme ich zugleich Gelegen heit, Sie auf einige Punkte aufmerksam zu machen, welche Ihnen bei Beurtheilung der, unser Fach so interessirenden Gesetzesvorlagen über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren, entgangen zu sein scheinen und welche doch, als den thatsächlichen Verhältnissen entsprechend, sehr in Betracht gezogen werden müssen. Bei eingehender und unparteiischer Betrachtung dieser Punkte wird man zu Schlüssen kommen, welche der von Ihnen angestrebten freien Fabrikation zuwider laufen. Der Fabrikant als solcher kommt mit dem kaufenden Publikum, dem sogenannten Konsumenten, und dieser ist und bleibt doch immer die Hauptsache , in keine Berührung. Er fabrizirt, was der Markt, also der Grossist oder in einigen Fällen der direkt mit dem Publikum verkehrende Detail- Händler, verlangt. Der Grossist sucht unter allen Umständen für möglichst wenig Geld möglichst viel Waare, um bei seinen Kunden der Konkurrenz gegenüber das Feld behaupten zu können, zu erhalten; weil nun aber die Grenzen nach dieser Richtung durch den hohen Werth des Materials eng gezogen sind, so wird die Quantität auf Kosten der Qualität erhöht, so lange die letztere nicht unverrückbar festgestellt ist. Also ist die Stempelung nothwendig erst lich im Interesse des Fabrikanten; denn einerseits braucht er nicht schlechteres Material in grösser Quantität zu demselben Preise zu verarbeiten wie besseres Material in geringerer Quan tität, nur um den Wünschen der Grossisten Genüge zu leisten und der Konkurrenz zu begegnen, andererseits kann er von letzterer nur noch hinsichtlich der besseren Muster und besserer Ausführung der Arbeit üb erboten werden. Zweitens ist die Stempelung nothwendig im Interesse des kaufenden Publikums; denn dann erst ist dasselbe im Stande aufzufinden, von wem es seinen Bedarf am vortheil- haftesten bezieht. Ausserdem dürfen Sie es dem deutschen, Goldwaaren kaufenden Publikum schon gönnen, auch einmal unbedingt reelle Artikel zu erhalten, den 11 was in unserem Fache gesündigt worden ist und noch gesündigt wird, das werden Sie am besten ersehen, wenn Sie aus irgend einem Goldwaaren-Lager sich einige Stücke von sogenanntem 14karätigen Golde auswählen und ein- schmelzen. Das Produkt dieser Procedur dürfte Ihren Anforderungen an ldkarätiges Gold wenig entsprechen. Es ist mir nur unverständlich, dass solche Zustände, wie dieselben in der Edelmetallverarbeitung noch herrschen, so lange ungestört bestehen konnten und noch jetzt befür wortet werden, da doch der Konsument dieser Artikel, welchem eine Kontrole der gekauften Waaren beinahe unmög lich ist, auch Anspruch auf Schutz gegen eventuelle Uebervortheilung hat, denn nicht jeder Goldwaaren- händler oder Fabrikant verkauft unterwerthige Waaren ent sprechend billig. Der Goldschmied, die natürliche Bezugsquelle für das Publikum, ist bei der jetzigen Fabrikationsweise ganz und gar nicht in der Lage, den von ihm vielleicht erkannten und be dauerten Uebelständen abzuhelfen; er ist durch die Konkurrenz gezwungen, auch die ihm wenig sympathischen, ordinären, den reellen Waaren im Ansehen gleichenden, gleichfalls zu führen. Ich gebe gern zu, dass unter den Fabrikanten in unserer Branche eine grosse Zahl solcher existirt, welche so weit als irgend thunlich nur reelle Waaren arbeiten lassen, ebenso wie viele mit dem Publikum verkehrende Goldschmiede so glück lich situirt sind, nur solche Waaren verkaufen zu brauchen, von denen sie selbst glauben, dass sie die Käufer damit reell bedienen. Welche Erleichterung wird reelen Fabrikanten durch Einführung der Stempelung gewährt und welche An nehmlichkeiten für den Detailhändler und Goldschmied ge schaffen, wenn er beim Einkäufe nur seinen und seiner Kunden Geschmack und eventuell seine Waage zu Rathe zu ziehen braucht. Die Stempelung muss also eingeführt werden. Dass diese der Fabrikation nachtheilig sein sollte, kann ich nicht einsehen. Es werden darum nicht weniger Gold waaren gebraucht werden, nur würde das Betriebskapital sich erhöhen, denn an den Stellen, wo jetzt ein Kupferstift, ein Neusilberrand oder schlechtes Loth, als sogenannte Verstärkung, sich befindet, müsste dann reelles Gold angebracht werden. Und sollte auch bei uns, wie in Frankreich, die Doublee- Waare in Aufnahme kommen, so ist das vom geschäftlichen wie moralischen Standpunkte vorzuziehen; dann würde den jenigen Fabrikanten, welche bei der Fabrikation von Goldwaaren aus irgend welchen Gründen ihre Rechnung nicht finden, ein neues Arbeitsfeld eröffnet werden und der Goldwaarenhändler würde nicht länger eine Waare für Gold zu verkaufen brauchen, welche alle Eigenschaften des Doublee- Fabrikats an sich trägt. — Durch die Stempelung also wird das Geschäft auf eine solide Basis geführt werden. Wenn, wie aus Ihrer Darlegung hervorgeht, Sie glauben, dass durch die Stempelung unsere deutsche Fabrikation im Export geschädigt werden könnte, so liesse sich die Bestim mung aufrechterhalten, dass die Fabrikation' an sich frei sein soll, dass jedoch im deutschen Reiche nur zwei Qualitäten im Handel sein dürfen. Die Höhe des Feingehaltes ist gleich- giltig; aus unserer Gewohnheit wären 500 und 750 Tausend- theile vielleicht zu empfehlen. Gold von geringerem Fein gehalte, als 500/1000, verdient den Namen Gold nicht mehr. Unsere Goldwaaren-Industrie wird auch im Auslande ihren Platz behalten, so lange dieselbe auf der Höhe der Zeit steht, dem Geschmacke der verschiedenen Exportplätze Rechnung trägt und sich durch strengste Reellität auszeichnet. Denn durch letztere ist der Markt doch nur auf die Dauer zu beherrschen und zu erhalten. Der von Ihnen angezogene Import französischer Gold waaren nach Deutschland wäre, wenn die Stempelung eingeführt würde und die Goldwaaren derselben an der Zollgrenze unter lägen, nur dann denkbar, wenn die Waaren besser, schöner oder billiger wären; denn der Zoll würde bei gleicher deutscher Waare einen Import nicht lohnend machen und ist aus Ihren Ausführungen ein Beweis für die Nothwendigkeit strengster Kontrole herzuleiten.
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