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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 4.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454425Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454425Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454425Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen: S. 283, 284, 397-400
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (5. Juli 1879)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einladung zur Konkurrenzprüfung für Seechronometer, von der Hamburger Seewarte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorrichtung an Taschenuhren, welche das Entwenden verhindert, von der K. F. R. Volk in Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 4.1879 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1879) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1879) 11
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1879) 19
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1879) 27
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1879) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1879) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1879) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1879) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1879) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1879) 75
- AusgabeNr. 11 (15. März 1879) 83
- AusgabeNr. 12 (22. März 1879) 91
- AusgabeNr. 13 (29. März 1879) 99
- AusgabeNr. 14 (5. April 1879) 107
- AusgabeNr. 15 (12. April 1879) 115
- AusgabeNr. 16 (19. April 1879) 123
- AusgabeNr. 17 (26. April 1879) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1879) 139
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1879) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1879) 155
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1879) 163
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1879) 171
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1879) 179
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1879) 187
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1879) 195
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1879) 203
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1879) 211
- ArtikelSachliche Würdigung der in Deutschland ertheilten ... 211
- ArtikelHerstellung von walzbarem Nickel und Kobalt 212
- ArtikelEinladung zur Konkurrenzprüfung für Seechronometer, von der ... 213
- ArtikelVorrichtung an Taschenuhren, welche das Entwenden verhindert, ... 213
- ArtikelEingesandt 214
- ArtikelEin Eingriff von Lépine 214
- ArtikelSprechsaal 216
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 216
- ArtikelBriefkasten 216
- ArtikelAnzeigen 217
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1879) 219
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1879) 227
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1879) 235
- AusgabeNr. 31 (2. August 1879) 243
- AusgabeNr. 32 (9. August 1879) 251
- AusgabeNr. 33 (16. August 1879) 259
- AusgabeNr. 34 (23. August 1879) 267
- AusgabeNr. 35 (30. August 1879) 275
- AusgabeNr. 36 (6. September 1879) 285
- AusgabeNr. 37 (13. September 1879) 293
- AusgabeNr. 38 (20. September 1879) 301
- AusgabeNr. 39 (27. September 1879) 309
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1879) 317
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1879) 325
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1879) 333
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1879) 341
- AusgabeNr. 44 (1. November 1879) 349
- AusgabeNr. 45 (8. November 1879) 357
- AusgabeNr. 46 (15. November 1879) 365
- AusgabeNr. 47 (22. November 1879) 373
- AusgabeNr. 48 (29. November 1879) 381
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1879) 389
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1879) 401
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1879) 409
- BandBand 4.1879 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 213 — Einladung zur Konkurrenzprüfung für Seechronometer, von der Hamburger Seewarte. In Gemässbeit der von Sr. Excellenz dem Herrn Chef der Kaiserlichen Admiralität unterm 2. December 1875 erlassenen Instruktion für die Deutsche Seewarte, § 2 unter 4, wird in Hamburg auf der, der Leitung der dortigen Sternwarte unter stellten IV. Abtheilung der Seewarte (Chronometer-Prüfungs- Institut) in' der Zeit vom 1. Oktober 1879 bis 1. April 1880 die dritte der alljährlich zu veranstaltenden Konkurrenz-Prü fungen von Marine-Chronometern abgehalten werden, zu wel cher es jedem im Gebiete des Deutschen Reiches, sowie der Schweiz, 1 etablirten Uhrmacher freistehen wird, bis zu sechs von ihm angefertigte Marine-Chronometer, unter Beachtung der nachstehenden Bedingungen und Tragung der Transport kosten sowie der Verantwortung, einzusenden. Die Chronometer werden innerhalb dieses Zeitraumes — im Ganzen 180 Tage hindurch — in den zu diesem Zwecke im Gebäude der Abtheilung IV. besonders eingerichteten Räum lichkeiten, in 10 tägigen Intervallen wiederholt successive ver schiedenen Temperaturen von etwa 5 bis 30 Grad der liundert- theiligen Skala ausgesetzt werden, und wird ihr Verhalten, mit Bezug auf die sich dabei etwa herausstellenden Unregel mässigkeiten im Gange, sorgfältigst beobachtet werden. Nach beendigter Prüfung werden die Chronometer ihrer Güte nach so geordnet werden, dass diejenigen Chronometer, bei welchen der Unterschied zwischen dem grössten und klein sten 10 tägigen Gange (Betrag A. Vergleiche den Bericht über die Konkurrenz - Prüfung von Marine-Chronometern, ab gehalten auf der Deutschen Seewarte im Jahre 1877, Annalen der Hydrographie etc. 1878, Heft II) plus dem doppelten Betrage der grössten Schwankung im 10 tägigen Gange von einem Intervall zum folgenden (Betrag B), ein Minimum ist, den ersten Rang in der zu veröffentlichenden Prüfungsliste einnimmt, und die anderen Chronometer nach der'Zunahme der Summe dieser beiden nummerischen Grössen nachfolgen. Die Kaiserliche Admiralität beabsichtigt von den geprüften Chronometern, je nach ihrer Güte und den Bedürfnissen der Kaiserlichen Marine, eine Anzahl — mindestens vier — an zukaufen, und wird für das erste Chronometer derjenigen Gruppe, bei welcher der Betrag A -{- 2 B den Werth von 35 Sekunden nicht erreicht, ein Preis von 1500 Alk., für das zweite 1200 Alk. und für die nächsten zwei Chronometer ein Preis von 1000 Alk. pro Stück gezahlt. Bei weiteren Ankäufen wird die Kaiserliche Admiralität, nach Gutachten der Direk tion der Seewarte, den von dem Fabrikanten geforderten und bei der Einliefernng der Instrumente anzugebenden Preis, falls derselbe 900 Alk. für das Chronometer nicht übersteigt, zahlen, doch wird es den Fabrikanten, falls sie solches bei der Ein lieferung erklären, freistehen, den Verkauf abzulehnen. Nach Beendigung der Prüfung wird einem jeden Fabri kanten ein von dem AbtlieilungsWorstande ünterzeichnetes und mit dem Dienstsiegel der Seewarte, Chronometer-Prüfungs- Institut, versehenes Attest über das Verhalten der von ihm eingelieferten Chronometer gebührenfrei zugestellt werden. Ueber die Resultate der Konkurrenz - Prüfung wird die Direktion der Seewarte einen einegehenden Bericht in den „Annalen der Hydrographie etc.“ veröffentlichen, und werden jedem Fabrikanten, welcher sich an derselben betheiligt hat, Exemplare dieses Berichtes zugestellt werden, sowie letzterer selbst auch sonst noch in geeigneter Weise in den sich dafür interessirenden fachwissenschaftlichen Kreisen verbreitet wer den wird. Anmeldungen von Chronometern oder sonstige, auf die Prüfung selbst bezügliche Anfragen sind entweder an die Direktion der Seewarte oder an den Direktor der Hamburger Sternwarte, Herrn G. Rümker, als Vorstand der Abtheilung IV. der Seewarte, zu adressiren. Der Anmeldung muss der Name des Fabrikanten, welcher die Chronometer konstruirt hat, sowie die Zahl und Nummer der einzelnen Chronometer beigefügt werden. Sollte die Konstruktion dieser in einzelnen Theilen, namentlieh was die Kompensations-Einrichtungen be trifft, von der gewöhnlichen abweichen, so wäre eine kurze Alittheilung darüber sehr erwünscht. Es wird gebeten, die Anmeldungen baldmöglichst zu machen und die Chronometer spätestens in der zweiten Hälfte des Monats September einzusenden; Chronometer, welche nach dem 1. Oktober in die Hände der Sternwarte gelangen, können nicht mehr zur Konkurrenz-Prüfung zugelassen werden. Die Chronometersendungen sind direkt an die „Sternwarte Hamburg“ zu adressiren. Bei Sendungen aus dem Innern Deutschlands würde es sich empfehlen, die Chronometer, nach zuvor eingeholter Genehmigung der betreffenden Kaiserlichen Postdirektion, an den Eisenbahnstationen dem den Post-Waggon begleitenden Postbeamten zur besonderen Fürsorge direkt zu übergeben, und wird ein Beamter der Seewarte, die Uhren, falls der Zug, mit dem sie eintreffen, mit Bestimmtheit angegeben werden kann, hier am Bahnhofe in Empfang nehmen. Bei Sendungen durch die Post werden folgende Vorsichts maassregeln in Vorschlag gebracht: I. Man setze die Unruhe durch Unterschieben von Kork stückchen oder Papierstreifen fest, so dass jede Bewe gung verhindert wird. IL Man befestige die Kompass-Aufhängung durch Ein schieben des Befestigungs-Armes, oder auf irgend eine andere fest und sicher erscheinende Weise. III. Man fülle den ganzen Raum zwischen dem Uhrgehäuse und dem hölzernen Kasten mit trockenem, staubfreiem Werg oder mit Papierschnitzeln oder anderem weichen Material aus, um jede Bewegung des Chronometers zu verhindern. IV. Der geschlossene Chronometerkasten ist in einem Weiden korbe oder einem etwas elastischen Kasten in einer grossen Menge weichen Materials zu verpacken. V. Zwei Chronometer können in einen Korb verpackt wer den, doch so, dass jeder Kontakt zwischen ihnen durch Füllmaterial, Stroh oder Werg, vermieden wird. Die bei Gelegenheit der bisherigen Konkurrenz-Prüfungen gemachten Erfahrungen veranlassen die Direktion, diese Ataass- regeln der Berücksichtigung der einzelnen bei der Konkurrenz Betheiligten angelegentlich zu empfehlen. Ueber den Eingang der Chronometer wird dem Absender eine von dem Abtheilungsvorstande Unterzeichnete Bescheini gung zugestellt werden, und erfolgt die Aushändigung der Chronometer nach beendigter Prüfung gegen Rückgabe dieses Scheines. Sollte es von auswärtigen Uhrmachern gewünscht werden, so können ihnen die Chronometer von Seiten der Seewarte mittels der Post, in der angegebenen Weise verpackt, wieder zugestellt werden; die Unkosten der Verpackung werden alsdann mittels Postnachnahme erhoben, doch übernimmt die Seewarte für etwaige Beschädigungen keine Verantwortlichkeit. Die Wiedereinführung der Chronometer in das Zollvereins gebiet erfolgt zollfrei und werden dieselben einer zollamtlichen Revision nicht unterliegen. Hamburg, den 20. Juni 1879. Die Direktion der Seewarte. Dr. Neumayer. Vorrichtung an Taschenuhren, welche (las Ent wenden verhindert, von K. F. R. Volk in Berlin. Patent Nr. 1682 vom 17. November 1877 ab. — Kasse 44. (Aus dem lllustr. Patentbl. unter Red. von J. Brandt u. G. W. v. Nawrocki.) Dieser Uhrensicherer besteht aus einer metallenen Hülse zur Aufnahme zweier aus Stahl gearbeiteter Hacken und eines Aletallbiigels zum Anbringen der Uhrkette. Wenn die Uhr in der Tasche ruht, liegen die Haken, von der Hülse verdeckt, um den Knopf (Pendant) der Uhr. Wird Zwecks Herausnahme der Uhr an der Kette, welche am Bügel befestigt ist, gezogen, so folgt die Hülse bis zum Uhrbügel und
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