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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 4.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454425Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454425Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454425Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen: S. 283, 284, 397-400
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (8. Februar 1879)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Postalisches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Interessen-Schutz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 4.1879 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1879) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1879) 11
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1879) 19
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1879) 27
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1879) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1879) 43
- ArtikelDie Wiederbelebung der Innungen 43
- ArtikelAus der Praxis 44
- ArtikelUeber das Japanische Email (Emaux cloisonnés) 44
- ArtikelDas Auftragen der Feuervergoldung 45
- ArtikelErfindungen und Verbesserungen 45
- ArtikelNeue, dem Stahl ähnelnde Bronze 46
- ArtikelSprechsaal 46
- ArtikelPostalisches 47
- ArtikelInteressen-Schutz 47
- ArtikelVerschiedenes 48
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 48
- ArtikelBriefkasten 48
- ArtikelAnzeigen 49
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1879) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1879) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1879) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1879) 75
- AusgabeNr. 11 (15. März 1879) 83
- AusgabeNr. 12 (22. März 1879) 91
- AusgabeNr. 13 (29. März 1879) 99
- AusgabeNr. 14 (5. April 1879) 107
- AusgabeNr. 15 (12. April 1879) 115
- AusgabeNr. 16 (19. April 1879) 123
- AusgabeNr. 17 (26. April 1879) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1879) 139
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1879) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1879) 155
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1879) 163
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1879) 171
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1879) 179
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1879) 187
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1879) 195
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1879) 203
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1879) 211
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1879) 219
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1879) 227
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1879) 235
- AusgabeNr. 31 (2. August 1879) 243
- AusgabeNr. 32 (9. August 1879) 251
- AusgabeNr. 33 (16. August 1879) 259
- AusgabeNr. 34 (23. August 1879) 267
- AusgabeNr. 35 (30. August 1879) 275
- AusgabeNr. 36 (6. September 1879) 285
- AusgabeNr. 37 (13. September 1879) 293
- AusgabeNr. 38 (20. September 1879) 301
- AusgabeNr. 39 (27. September 1879) 309
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1879) 317
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1879) 325
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1879) 333
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1879) 341
- AusgabeNr. 44 (1. November 1879) 349
- AusgabeNr. 45 (8. November 1879) 357
- AusgabeNr. 46 (15. November 1879) 365
- AusgabeNr. 47 (22. November 1879) 373
- AusgabeNr. 48 (29. November 1879) 381
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1879) 389
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1879) 401
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1879) 409
- BandBand 4.1879 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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X - — 47 — IVeckuhr konstruirt habe. Darauf sehe ich mich veranlasst, zu erwidern: Meine Universalweckuhr habe ich nicht erst vor iy 2 , sondern schon vor 4 Jahren ausgedacht und besitze darüber ein vom Jahre 1875 datirtes Patent für das Grossherzogthum Baden, welches im Juni 1877 auf das Deutsche Reich über tragen wurde. Ebenso habe ich meine Universalweckuhr zu der im Spätjahr 1877 in Carlsruhe stattgefundenen Kunst- und Gewerbeausstellung gebracht, bin also damit vor die Oeffentlichkeit getreten zu einer Zeit, als Herr B int er im Begriffe gewesen sein will, seine Erfindung „äuszudenken“. Herr Geheimrath Reuleaux in Berlin, dem ich die Konstruk tion meiner Weckuhr schon früher mitgetheilt und der auch als Preisrichter in Carlsruhe funktionirte, hat sie als die ein fachste und zweckmässigste bezeichnet und erhielt ich infolge dessen die silberne Medaille. Meine Weckuhr konnte sich somit schon einer Anerkennung erfreuen, als die „Erfindung“ des Herrn Bi nt er eben erst das Licht der Welt erblickte. Die Weckuhr des Herrn G. Bi nt er weist aber auch hinsichtlich der Konstruktion kein neues System auf und zeigt namentlich gegenüber der von mir gewählten Einrichtung keinerlei Vorzüge. Ich habe in meinem Patentgesuche aus drücklich hervorgehoben, dass sich meine Auslösungsnägel auch durch verschiebbare Nägel ersetzen lassen etc. Warum ich diese Anordnung nicht getroffen habe, muss eine einfache Vergleichung meiner Uhr mit der des Herrn Binter jedem Sachverständigen sofort ersichtlich sein. Bei meiner Universal weckuhr sind Signale in den kürzesten Intervallen (von Viertelstunde zu Viertelstunde) möglich, bei der des Herrn Binter ist dies schon deshalb nicht zulässig, weil die um gelegten Hebel einen grossen Theil der Peripherie des Wecker rades einnehmen und somit die Anwendung der Auslösungs- uägel beschränken. Weiter will ich nun noch darauf aufmerksam machen, dass die Weckuhr des Herrn G. Binter wie die meisten seitherigen Weckuhren nur eine ganz kurze Zeit weckt, also, wie die Erfahrung zeigt, doch überhört werden kann. Es ist eine vielfach bestätigte Tliatsache, dass der zu Weckende gern geneigt ist, das Uebel eines kurzen Signals resultatlos über sich ergehen zu lassen; läutet dagegen die Weckuhr fort, wie die meinige, so ist der Betreffende gezwungen, ihr zu gehorchen. Ferner fehlt der Weckuhr des Herrn Binter die bei meiner Universalweckuhr vorhandene und ihr als besonderer Vorzug nachgerühmte Abstellung. Dass endlich eine Uhr um so leichter zu behandeln ist, um so sicherer funktionirt und auch um so billiger im Preise sich stellt, je einfacher sie ist, das Alles sind Dinge, die jeder Uhrmacher und jeder Laie wol in Erwägung zieht. Adolf Humme 1. Postalisches. Es ist bekanntlich allgemein üblich, eingeschriebene,, respektive deklarirte Briefe mit einer in die Augen fallenden fetten Linie zu versehen. Nach der „K. Volksztg.“ ist es mehrfach vorgekommen, dass diese Linie als Mittel ge dient hat, den Brief seines Inhaltes zu berauben. Man schnitt den Brief der Linie entlang mit einem feinen Messer auf,, nahm den Inhalt heraus, klebte die Oeffnung wieder zu und zog die Linie nach. Dieselbe Manipulation lässt sich natürlich auch bei Briefen ohne Linie machen, indem die fehlende Linie nach erfolgter Oeffnung des Briefes nachgezogen wird, und es ist daher ratlisam, an Stelle der geraden, Schlangenlinien an zuwenden. Interessen-Schutz. Einen weiteren Beitrag zum Annoncenschwindel wurde uns aus Oschersleben eingesandt. Wir bringen denselben mit dem Bemerken zur Veröffentlichung, dass die geehrten Herren! Kollegen, in ihrem eigenen Interesse, demselben die grösst- möglichste Verbreitung in den eiuzelnen Lokalblättern ver schaffen möchten. Das königl. Kreisgericht zu Wanzleben hatte in seiner letzten Sitzung einen auch für weitere Kreise interessanten Fall zu verhandeln. Der Grubenbesitzer Kautzleben in Höttens- leben hatte in Folge der bekannten Reklame des Instrumenten- fabrikanten Heller in Bern im Jahre 1874 ein Spiel werk für 6000 Eres. = 4800 Mk. bei diesem bestellt, welches bei Ab lieferung des Lieferanten als „ein eben fertig gewordenes, in jeder Beziehung tadelloses, vorzüglich gelungenes Werk“ be zeichnet wurde. Das gelieferte Instrument, nichts weiter als eine grosse Spieldose, zeigte jedoch sofort grosse Mängel; zunächst spielte es nicht, sondern schnarrte und stand oft still. Der Grubenbesitzer K. verweigerte aus diesem Grunde die Zahlung und stellte dem Lieferanten das Spielwerk zur Disposition. Derselbe wurde jedoch auf Zahlung der 4800 Mk. nebst mehrjährigen Zinsen verklagt. Von den im Laufe des Prozesses vernommenen Sachverständigen erklärten zwei Fabri kanten in Genf, wohin das Instrument zurückgeschickt war, dasselbe sei gut fabrizirt und die an demselben befindlichen Fehler seien dem mehrmaligen Transporte zur Last zu legen. Zwei andere Sachverständige aus Braunschweig erklärten jedoch das Instrument für „untauglich, alt und ausgeleiert und auch nicht aus der Fabrik des Lieferanten stammend“, wobei sie zugleich den Werth, selbst bei Tadellosigkeit, höchstens auf 1000 bis 1600 Mk. schätzten. Auf Grund dieses Gutachtens der deutschen Sachverständigen, welches sachgemäss motivirt war, während dem Gutachten der Schweizer Fabrikanten jede Begründung fehlte, erachtete das Gericht den Verklagten nicht zur Zahlung verpflichtet und wies den Kläger ab. Dieser hat übrigens auch noch dadurch einen Schaden erlitten, dass das zum Spielwerk gehörige Mahagonygestell nebst sechs Walzen, welche wegen verweigerter Annahme bei einem Spediteur in Schöningen lagerten, bei einem in dessen Niederlage entstan denen Feuer mit verbrannt sind. Einen zweiten Fall dieser Art finden wir in dem „Leip ziger Tagebeblatt“, in welchem der bekannte Karl Min de vulgo Gaudlitz, die Hauptrolle spielt. „Eine leider in den weitesten Kreisen getriebene Schwin delei fand am 29. Januar in Nürnberg vor dem Stadtgericht ihre Beleuchtung. Ein gewisser Karl M i n d e aus Leipzig hatte einige Wochen vor Weihnachten dort seinen Aufenthalt genommen, unter der Firma „Gustav Brandt“ ein Geschäft eröffnet und in einer Unmasse von Zeitungen Annoncen erlassen, welche dahin gingen, dass er gegen Einsendung von 10 Mark eine Kollektion der schönsten Spielwaaren einsende. In dem von ihm besonders versandten Prospekte waren in pompöser Weise 16 Gegenstände einzeln aufgeführt, die er zusammen in einem Kistchen verpackt gegen 10 Mark ablasse. Der „Fränk. Kur.“ brachte einen Artikel, in welchem das Publikum gewarnt wurde, den Anpreisungen Minde’s Glauben zu schen ken, und Minde hatte nun den Muth, gegen die Redaktion des „Fränk. Kur.“, sowie gegen die Verfasser des Artikels Klage zu stellen. Die Verhandlung entrollte das Bild einer schwin delhaften Geschäftsführung. Die von Minde versand ten Gegenstände wurden von den Sachverständigen auf 4 1 /, Mk. taxirt, und ebenso ergab sich, dass die Anpreisungen des Prospektes unwahr sind, da Minde keineswegs aus erster Quelle seine Artikel aus Nürnberg bezog, sondern sie von einem dortigen Kaufmanne unter Anrechnung der Kiste um 6% Mk. erhielt, Unter diesen Umständen wurde die Klage abge wiesen, da das Gericht annahm, dass der Artikel zum Schutze des Publikums geschrieben war. Leider sind aber gegen 5000 Bestellungen vor Weihnachten bei dem Geschäftsmanne von auswärts eingegangen.
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