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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 4.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454425Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454425Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454425Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen: S. 283, 284, 397-400
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (22. Februar 1879)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 4.1879 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1879) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1879) 11
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1879) 19
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1879) 27
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1879) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1879) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1879) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1879) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1879) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1879) 75
- AusgabeNr. 11 (15. März 1879) 83
- AusgabeNr. 12 (22. März 1879) 91
- AusgabeNr. 13 (29. März 1879) 99
- AusgabeNr. 14 (5. April 1879) 107
- AusgabeNr. 15 (12. April 1879) 115
- AusgabeNr. 16 (19. April 1879) 123
- AusgabeNr. 17 (26. April 1879) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1879) 139
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1879) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1879) 155
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1879) 163
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1879) 171
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1879) 179
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1879) 187
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1879) 195
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1879) 203
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1879) 211
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1879) 219
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1879) 227
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1879) 235
- AusgabeNr. 31 (2. August 1879) 243
- AusgabeNr. 32 (9. August 1879) 251
- AusgabeNr. 33 (16. August 1879) 259
- AusgabeNr. 34 (23. August 1879) 267
- AusgabeNr. 35 (30. August 1879) 275
- AusgabeNr. 36 (6. September 1879) 285
- AusgabeNr. 37 (13. September 1879) 293
- AusgabeNr. 38 (20. September 1879) 301
- AusgabeNr. 39 (27. September 1879) 309
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1879) 317
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1879) 325
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1879) 333
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1879) 341
- AusgabeNr. 44 (1. November 1879) 349
- AusgabeNr. 45 (8. November 1879) 357
- AusgabeNr. 46 (15. November 1879) 365
- AusgabeNr. 47 (22. November 1879) 373
- AusgabeNr. 48 (29. November 1879) 381
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1879) 389
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1879) 401
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1879) 409
- BandBand 4.1879 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 64 — Wolf in Wüstenbuchau in Bayern, brieflich mit, forderte auch in diesem ersten Briefe Ersatz seines Verlustes durch Wolf sen. und drohte im Weigerungsfälle mit Anzeige-Erstattung. Da dieser Brief unbeantwortet blieb, so sandte Hagen einen zweiten ab und forderte darin die sofortige Einsendung von 200 Mk. Auf diesen Brief scheint die verehelichte Wolf geantwortet zu haben, denn die folgenden fünf Briefe gingen unter deren Adresse ab. Diesen Briefen war ein Schuld- anerkenntniss auf 300 Mk. beigelegt, dessen Unterschrift Ha gen von den Wolf sehen Eheleuten forderte. In dem einen dieser Briefe legte Hagen das Verhältniss ihres Sohnes mit der Bemerkung klar, dass, wenn jeder Fall der Unterschlagung einzeln abgeurtheilt werden sollte, ihr Sohn dann „lebens längliches Zuchthaus“ erhalten würde. Hagen hatte schliesslich das Schuldanerkenntniss erhalten. Wolf jun., welcher in Weida wegen eines anderen Ver gehens festgenommen und hierher abgeliefert wurde, konnte in der seiner Zeit wider ihn stattgefundenen Hauptverhandlung der von Hagen angezeigten Unterschlagungen nicht hinreichend überführt werden und wurde freigesprochen. Bei dieser Ge legenheit kamen denn aber auch die an Wolfs Eltern gerich teten Briefe in die Hände der Vertheidigung und nachmals in die des Gerichts und waren Veranlassung zum strafrechtlichen Einschreiten gegen Hagen, weicher sich heute, wie in der Untersuchung, darauf stützte, dass er geglaubt habe, die Eltern Wolfs seien für ihren Sohn haftpflichtig, und übrigens habe er nicht geglaubt, dass in seinem Verfahren etwas Strafbares liege. Als Zeuge wurde der Sachwalter Hagen’s, Herr Advokat v. Metsch, auf dessen Aussagen sich der Angeklagte berufen, abgehört. Derselbe deponirte, dass er seinen Klienten für einen Mann halte, der, mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vertraut sei, insbesondere nicht mit denen über die Er pressung. Er habe stets seine liebe Noth gehabt, Hagen in rechtlicher Beziehung Etwas begreiflich zu machen. Er habe verwirrte Rechtsbegriffe, wofür der Herr Zeuge ein Beispiel aus einer Prozesssache anführte, in welcher er, hinter dem Rücken des Herrn Zeugen, einen geradezu lächerlichen Ver gleich abgeschlossen hatte. Der Herr Staatsanwalt betonte in seinem Schlussvortrage, dass dieser Fall ein warnendes Beispiel für Geschäftsleute enthalte, sich nicht zu übereilten Handlungen hinreissen zu lasseD. Uebrigens sei ihm in seiner Praxis noch kein Fall vorgekommen, wo die Rollen sich in so seltsamer Weise ver tauscht hätten. Er könne versichern, dass bei der damaligen Verhandlung gegen Wolf die erheblichsten Verdachtsgründe bezüglich^ der mehrfachen Unterschlagungen vorhanden gewesen seien. Wenn es damals zu einer Verurtheilung nicht gekommen, so habe dies lediglich an Hagen selbst und dessen konfuser und nicht übersichtlicher Buchführung gelegen, die das Ver hältnisse zwischen ihm und Wolf nicht klar zu stellen ver mochte. Dieser Eindruck sei ein betrübender gewesen, denn der Gerichtshof habe die Ueberzeugung gehabt, einen schul digen Menschen vor sich zu sehen, ohne ihn zur Strafe ziehen zu können. Was indessen den heutigen Fall anlange, so sei das Ver gehen der vollendeten Erpressung erwiesen und er vermöge nur die zu Gunsten des Angeklagten sprechenden Thatsachen bei der Aburtheilung zur Berücksichtigung anzuempfehlen. Der Herr Vertheidiger verwandte sich in beredten Worten für ^ eine möglichst milde Beurtheilung des Falles und der Gerichtshof erkannte auf sechs Wochen Gefängniss (Die Minimalstrafe ist ein Monat.) Vorsitz, Anklage und Vertheidigung führten bei dieser Verhandlung die Herren Gerichtsrath Sieber, Staatsanwalt Dr. Wiesand und Advokat Dr. Erdmann; als Schöffen wirkten mit die Herren Maurermeister Herold, Kaufmann Silze, Drechsler meister Lehmann und Privatmann Sptizbarth. Frage- und Antwortkasten. a A ^ f weIche Weise kann man genau an einem Anker die Ecken der Hebeflachen vom Bewegungsmittelpunkte ausmessen? Fragesteller be sitz, das Grossmann’sclie Werk über den Ankergang und hat auch die. bekannten Glashütter Maasse, nämlich: Schublehre mit Mikrometerschiaube. rundem lOOtheiligen Mikrometer- und lOOtheiligem Rädermaasse. Wenn ich jedoch eine Ankeruhr habe, die wegen eines unrichtigen Ankers den Dienst versagt so kann ich nie genau bestimmen, wieviefder Anker un richtig ist und einen annähernd richtigen Anker kann ich nur dadurch finden, dass ich Rad und Anker im Eingriffzirkel mit der gegebenen Ent fernung probire, dann aber weiss ich immer noch nicht bestimmt ob das Rad selbst nicht unrichtiger war wie der Anker, da ich die inneren Ecken der Hebeflachen am Rade nicht messen kann; die Tabellen in Grossmanns Werk für diesen innern Kreis am Rade beziehen sich nur auf Räder welche richtig smd, allein bei einem fehlerhaften Ankergange entdeckt man meistenteils dergleichen Fehler erst dann, wenn man einen unrich tigen Theil durch einen besseren ersetzt und sehr häufig kommt es vor dass man den am wenigsten fehlerhaften Theil ersetzt hat. Ich kann z. B. die Entfernung vom Bewegungsmittelpunkte des Ankers bis zur Ecke der Hebeflache mit einem Eingriffzirkel doch nur annähernd bestimmen; da dieses Messen aber lediglich von den mehr oder minder geübten Sinnen abhangt, so muss es auch mehr oder weniger unrichtig sein und wie Herr Grossmann ganz richtig bemerkt, sollen die Messmerk zeuge so sein, dass die Messungen nicht von den menschlichen sTnnen allein abhangen. Namentlich schwierig ist es z. B. in den feinen Schweizer Ankeruhren mit sichtbaren Hebesteinen und Gang in gerader Linie die Entfernungen zu messen, da die ohnehin sehr kurzen Ankerwellen häufig schlechte Gewinde haben und wenn man da mehrmals die Welle heraus schraubt oder beim Anschrauben Unglück hat, leicht die sehr zarten Theüe des Ankers verbiegen oder zerbrechen kann. Noch vor Kurzem passire es mir, dass ich m eine sehr ferne Schweizer Ankeruhr, gradliniger Gang sichtbare Hebesteine, ein Ankerrad einsetzen musste; mit unendlicher Mühe maass ich annähernd den Anker und darauf, was freilich leichter war die Mittelpunktsentfernung und rieth (rathete) den Bewegungswinkel auf 12 Grad. Mit Hilfe Grossmann’scher Tabellen machte ich nun 2 Scheiben m r ’ Ü ine r, u u 11 urs P rünglichen Radkreis, der also durch die vor- deien Ecken der Radzähne geht und eine für den äusseren Radkreis oder das Ende der Hebefläche vom Radzahn. Aber wehe! Der ursprüngliche Radkreis ging kaum m die Senkung der Platine, worin das Rad früher vollständig freien Spielraum gehabt hatte, wo blieb also da die Theoriev Da ich nun doch schlechterdings keinen neuen Anker hineinsetzen konnte ohne das gute Aussehen des Werkes zu gefährden und ich von früher her wusste, dass die Uhr mit dem zweifellos unrichtigen Anker sehr gut Zeit gehalten hatte, so machte ich das neue Rad sowie das alte war. also falsch, da ich annahm, dass die Grossmann’schen Tabellen richtig sind" obwol ich noch nicht die Zeit gefunden habe, dieselben nachzurechnen, da mh doch nicht glauben kann, dass die Gr.’schen Tabellen, wenngleich nicht als unfehlbar, so doch sicher keine für die Praxis erheblichen Fehler ent halten können. Nimmt man überhaupt die Grossmann’schen Tabellen als mustergiltig an, so findet man nur in den seltensten Fällen dass die Yer haltmsse in den Hemmungen mit den Tabellen auch nur annähernd über- emstimmen; dennoch machen die Uhren gute Gänge und halten aus Ist nun der Grund warum man die Tabellen nicht im Einklänge mit den gegebenen Verhältnissen bringen kann, darin, dass man mit Genauigkeit diese gegebenen Verhältnisse nicht messen kann und wie ist dies möglich zu ermitteln? a a i*i V - 1' weichem Hefte des Meyer’schen Lexikons hat man den Artikel über Torpedos zu suchen? a wr 4 °‘ A - £ iT t R ^er fabrizirt versilberte Kupfer-Sachen, als: Plat de Menagen, Theebreter, Löffelkörbe etc.? 41. B. G. in W. Kann eine möglichst solid gearbeitete Anker-Uhr derart reguhrt werden, dass sie in verschiedenen Lagen und zwar- im Hangen, Liegen am Bügel gestellt und in der Tasche bei jeder Temperatur nicht mehr als 35 Sekunden in einem Monat variirt und ob sie konstant bleibt, wenn m einem zweiten Monat dasselbe Experiment vorgenommen wird r Zd Frage 28. Rostflecken werden aus vergoldeten Rücken und Kloben auf folgende Weise entfernt. Man nehme eine der feinsten Kratz bürsten, reibe dieselbe auf einem Reibeisen tüchtig ab, damit die Fasern glatt werden. Nun nehme man Seifenschaum, Essig oder irgend eine pas sende Flüssigkeit, tauche die Kratzbürste in dieselbe und bearbeite so den Gegenstand. Man hüte sich aber, eine ölige Flüssigkeit zu nehmen, denn diese greift die Vergoldung sofort an. q Zu Trage 29b. Indem man den betreffenden Levee so einlackt dass das hintere Ende desselben etwas nach einwärts zu sitzen kommt. ’ W. Bohle. Briefkasten. Herrn C. F. H. in K. a. K. Betrag für I. u. II. Quartal 1879 dankend erhalten. . Die Exped. Herrn II. G. in N. Betrag für das I. Quartal dankend erhaltend. Die Exped. Druckfehler - Berichtigungen. In Ni. 7, erste Seite, unter der Empfehlung ist irrthümlicher Weise anstatt Iakob knppner in Regensburg, Knippner gesetzt und bitten wir von dieser Korrektur gefl. Notiz nehmen zu wollen. In Nr. 5, Seite 38, zweite Spalte, Zeile 18 von unten muss es statt Zeitrechnung heissen: Zeichnnng.
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