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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 04.01.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-01-04
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191001043
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19100104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19100104
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1910
- Monat1910-01
- Tag1910-01-04
- Monat1910-01
- Jahr1910
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 04.01.1910
- Autor
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Früher Woche«- und Rachrichtsblatt Tageblatt ftl Hiplns, r»iij, Stnslns, Mstis, St. Mei, Ht!Ms»rt, «nitui, MMMmÄtls, Mist« A.MIH St. z«a. St. MM Etmnkrs, !t«m MeMilsn, SiiMM ui ArsWi Amtsblatt für das Kgl.Amtsgerlchtund dcn Ltadtrat ;» Lichtenstein - ----- Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk 60. Jahrgang. Nr. 2 Dienstag, den 4. Januar E Diesc»«Iatherscheint täglich außer Lonn- und Festtag, nachmittags für den folgenden Tag. — Vtertetsährttcher «qugspret, 1 Mk. bO Pfg^ durch die Post besagen I Mk. 75 Pfg. Etmelne Lummern 10 pfg. Bestellungen nehmen außer der Erpedttion in Lichtenstein, owichauer ^ttaße Nr. bb, alle Maisettichen poltanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Lnserate werden dir funsgesualtrnr Drund,eilr mit 10, für auswärtige Inserenten mit 1b pfg. drrechuet. «eklmnejeUr 30 pfg. »« amttichen Teile kostet die nveispalttgt Zeile 30 pfg. Ferusprech Anschluß Ur 7. Inserateu-Annahme täglich bi, spittesten, vormittag» 10 Uhr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. Bekanntmachung, de« Achtuhrlade»fchl«tz i« Lichte«stei« ««d Calwberg betreffe«*. Nachstehend bringen wir unter (*) eine Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft Chemnitz vom 11. November dieses Jahres zur öffentlichen Kenntnis. Lichtenstein, am 20. November 1909. Der Stadtrat. * Die Königliche Kreishauptmannfchast stellt auf Grund des abgesetzten Ver fahrens (vergl. Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft vom 80. Juli 1909, Dresdner Journal Nr. 172) fest, daß der Antrag auf Einführung des Acht uhrladenschlusses für die offenen Verkaufsstellen aller Geschäftszweige in den Städten Lichtenstein und Callnberg von zwei Dritteln der beteiligten Geschäfts inhaber gestellt worden ist. Es wird daher nach Gehör des Stadtrates zu Lichtenstein, sowie des Stadt gemeinderates zu Callnberg und der Amtshauptmannschaft Glauchau ««geordnet, daß von Montag, de« 3. Januar 1910 ab die offenen Verkaufsstellen aller Geschäftszweige in Lichtenftei« «nd Callnberg während aller Werktage im Jahre, jedoch mit Ausnahme der Sonnabende und derjenigen Tage, die von der Ortr-polizeibehörde gemäß tz 139 o Abs. 2 Ziffer 2 der Reichsgewerbeordnung bereits bestimmt worden sind oder in Zukunft bestimmt werden, auch in derZeit von 8 bis 9 Uhr abends siir de« geschäftliche« Verkehr geschlossen z« halten find. —, .Während der Zeit. Ur Lie Verkaufsstellen geschlossen sein müssen, ist der Verkauf von Waren der in diesen Verkaufsstellen geführten Art, sowie das Feil bielen von Waren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffen- lichen Orten oder ohne vorherige Bestellung von Haus zu Haus im stehuende Gewerbebetriebe (§ 42 d Abs. 1 Ziffer 1 der Reichsgewerbeordnuug) sowie mit Gewerbebetriebe im Umhcrziehen (K 55 Abs. 1 Ziffer 1 der Reichsgewerbeordnung) verboten. Ausnahmen können von der Ortspolizeibehörde zu gelassen werden. Die Bestimmungen dar HZ 139« und 139ä der Reichsgewerbeordnung, die Ruhezeit der Gehilfen, Lehrlinge und rbeiter betreffend, werden durch diese An ordnung nicht berührt. Zuwiderhandlungen werden nach § 146» der Reichsgewerbeordnung mit Geld strafe bis zn sechshundert Mark, im UnvermögungSfalle mit Hast bestraft. Chemnitz, am 11. November 1909. Die Königliche Kreishauptmannschaft. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Rechnungsabschluß der städtischen Kaffen werden alle diejenigen Handwerker, Lieferanten usw., welche noch Forderungen für im Jahre 1909 ausgeführte Arbeiten, gelieferte L-achen und dergleichen an eine der städtischen Kassen haben, hierdurch aufgcforderl, ihre Rechnungen ««gehend, spätestens aber bis z«m 10. Ja««ar 1910 zur Auszahlung bei dem unterzeichneten Stadtrate einzureichen. Hierbei wird noch bemerkt, daß die Rechnungen für die et«zel«e« Kaffe« getrennt zu halten und alle, auch die kleinsten Beträge einzurechnen sind. Da seil längerer Zeit von einigen Handwerkern, Lieferanten usw. die Rech nungen erst nach übermäßig langer Zeit vorgelegt worden sind, sodaß für die Abrechnung der städtischen Kassen Schwierigkeiten erwuchsen, so sehen wir uns erneut veranlaßt zu erklären, daß wir diejenigen Handwerker und Lieferanten, welche ihre Rechnungen . künftig - nicht rechtzeitig einrrichen, von - städtischen Arbeiten beziehungsweise Lieferungen ausschließen werden. Lichtenstein, am 24. Dezember 1909. Der Stadtrat Das Wichtigste. * Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen, der jüngste Lohn Les verstorbenen Regenten von Braun schweig bat sich mit der Prinzessin Agathe von Ratibvr und Corvel, verlobt. * Ter Dichter Otto Julius Bierbaum ist schwer erkrankt, doch besteht keine Lebensgefahr. - * Tas Sechs-Tage-Rennen zu Berlin sah folgen des Resultat. 1. Rütt-Clark (3753,150 Kilometer, 2. Stol-Walthour, 3. Berthet-Brocco, 4. Stabe-Pawke, 5. Root-Fogler, 6. Ltellbrink-Contenet. * Ter Sächsische Verein für Luftschiffahrt sichert demjenigen, der über den Verbleib des Ballons „Luna" und seines Führers, des Leutnants Richter, sicheren Nachweis geben kann, eine Belohnung von 1000 Mark »u. * Tas russische Kaiserpaar ist von cebastopol «»ach Zarskoje Sselo zurückgekehrt. * Ter bisherige türkische Gesandte in Rom Hakki Bey hat nunmehr die Berufung zum Großvesir des osmanischen Reiches angenommen. * Ter Ausfuhrhandel Tsingtaus hat gegen das Borjahr eine Zunahme von fast einem Drittel cr- fichren. , * Bei Saint Jean Neufundland) wüteten große Stürme. 60 Seeleute fanden den Tod durch Ertrinken. * Bei einem Zugzusammenstoß bei Trenton in den Vereinigten Staaten verbrannten fünf Personen; neun weitere wurden schwer verletzt. Ein Jubiläum. Zehn Jahre sind am l. Januar verflossen, seit- pem das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich in Kraft getreten ist, eine Kerze Spanne Zeit, wenn man den Blick nach rückwärts wendet, eine lange Zeit, wenn man davor steht. Mit welchen Befürch tungen sah man ror zehn Jahren dem Tag entgegen, da im ganzen Deutschen Reich ein neues bürgerliches Recht in Geltung treten sollte! Noch niemals zuvor hatte alle deutschen Stämme ein gemeinsames bür gerliches Recht umsaßt. In den ältesten wie in den jüngsten Tagen vor dem 1. Januar 1900 hatte fast jeder deutsche Stamm sein eigenes Privatrecht gehabt. Mit dieser Verschiedenheit sollte das neue Recht wie Mit einem Schlage aufräumen. , Lor seinem Inkrafttreten hat man dem Bürger lichen Gesetzbuch vorgewvrfen, es sei nicht volkstüm lich und setze sich in wichtigen Fragen des täglichen Lebens in Widerspruch zu den allgemeinen Rechtsan- fchauungeu des Volkes. Dieser Vorwurs ist nament lich von den Vertretern deutschrechtlicher Anschauun gen erhoben worden welche die vielfache Berücksich tigung des römischen Rechtes tadelten. Tas Bürger liche Gesetzbuch hatte es sich von vornherein zur Auf gabe gemacht, nicht ganz neues Recht zu schaffen, son dern das bestehende Recht zu kodifizieren und zu sammenzufassen. Hätte man ein anderes Verfahren «ungeschlagen und völlig neues Recht geschaffen, Sann würde vermutlich ein Recht entstanden sein, das un serem Volke gar nicht zugesagt, sondern sich als durch aus unvoltstümlich erwiesen hätte. Seit dem In krafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist aber der Vorwurf, daß das neue Recht nicht volkstümlich sei, fast ganz verstummt. Dagegen sind die Vorwürfe über einen Mangel an Gemeinverständlichkeit des Bing r- lichen Gesetzbuches bisher nicht verstummt. Wiederholt ist im Laufe der letzten zehn Jahre der Ruf nach Aenderung einzelner Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches laut geworden. Au zwei Punkten hat man das Gesetzbuch auch tatsächlich ge ändert. Eine rein formelle Aenderung erlitt Para graph 72 durch das Inkrafttreten des ReichsvcceinS- gcsetzes. Wichtiger ist die Aenderung des Paragraphen 933, betrcfsend die Haftung des Tierhalters. Gewiß wird einst die Zeit kommen, wo man aus Grund einer reichen Erfahrung das Bürgerliche Gesetzbuch einer eingehenden Revision unterziehen wird. Neue Zuspitzung der Kretafrage. Seltener und seltener hotte man in den letzten Monaten von der Insel Äret i und dem Verhalten ihrer Bewohner gehört. Nun ist die Nachricht gekommen, das; die Kreter am 20. März eine neue Nationalver sammlung wählen wollen, die endgültige Zustände, das heißt also die Beseitigung der türkischen Ober herrschaft schassen und den Anschluß an Griechenland bringen soll und daß die neue Regierung schon dem König von Griechenland den Treueid geleistet hat. lieber die Bedeutung dieser Ereignisse unterrichten Telegramme aus Wien: In hiesigen diplomatischen Kreisen wird die Eidesleistung der kretensischen Re gierung für den König von Griechenland als ein sehr ernstes und bedenkliches Ereignis betrachtet, das in Konstantinopel große Unruhe Hervorrufen wird Die Beantwortung der letzten türkischen Note durch die Kretaschutzmächte Hal in türkischen Regierungskreisen große Uuzusriedcuheit hervorgerufen. Tie Nachricht von dem neuesten revolutionären Akt der kretensischen Regierung wird die Mißstimmung zweifellos bedeu tend steigern. Tie türkische Regierung dürfte vorerst bei den Schutzmächten über diese neuerliche krasse Ver letzung ih. er Souverän tätsrechtc Beschwerde führen, vielleicht auch bei Ser griechischen Regierung diplo matische Schritte- umernehmcn. Ein hoher türkischer Diplomat erklärte, Lie Pforte werde unter keinen Umständen dulden, daß die kretische Regierung einem anderen Souverän als dem Sultan den Treueid leiste und werde aus die Entfernung der neuen kretensischen Regierung dringen. Tie türkische Regierung würde sonst von der öffentlichen Meinung hinweggesegt wer den. Deutsches Reich. Vorlin. (Tic französische Visitenkarte., Durch die Presse geht seit einiger Zeit die Geschichte von einer französischen Visitenkarte des Staatssekretärs Freiherrn von Schön. Selbstverständlich hat Herr v. Schön für seinen Verkehr mit internationalen diplo matischen Kreisen Visitenkarten — wie jeder andere Diplomat. Wollte er von diesem diplomatischen Brau chen bgehen, so würde die Folge davon sein, daß statt der französischen Visitenkarten eine in der Sprache des Landes abgesaßte Visitenkarte geführt würde, was sicherlich 0?, keinen Fortschritt darstellen würde. Ta wäre erst doch einmal sestzustcllcn, ob zum Beisviel Sir Edward Greh französisch abgefaßte Karten führt! Tic Rcd.) Allerdings wird behauptet, daß eine oev- artigc französische Karte in die Hände eines deutschen Staatsangehörigen (nicht bloß dies: sogar in die eines Reichstags-Abgeordneten! T. Red.) gekommen sei. Sollte das wirklich der Fall sein, so könnte es sich dabei nur um ein Versehen handeln, nicht einmal des Staatssekretärs sondern voraussichtlich nur um eins des Herrn, der diese französische Visitenkarte fälsch- lisch i» dasür nicht bestimmte Hände gelangen ließ. — (Tie elsässischen Lehrer nnd die Bischöfe - In Straßburg hat am 29. Dezember die Vertrcterver- sammlung der clsaß-lolhringischeu Lehrerbereine statt- gesunden mit der speziellen Tagesordnung: „Anschluß an die deutschen Lchrervereine." Noch in letzter Stun de versuchten die Bischöfe von Straßburg und Metz, in anmaßender Weise der von der klerikalen Presse be-
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