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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 6.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454427Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454427Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454427Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (2. Juli 1881)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein redlicher Verdienst, welcher nicht beachtet wird, ist Verlust
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Entscheidungen des Reichsgerichts
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 6.1881 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1881) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1881) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1881) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1881) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1881) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1881) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1881) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1881) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1881) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1881) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1881) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1881) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1881) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1881) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1881) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1881) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1881) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1881) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1881) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1881) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1881) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1881) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1881) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1881) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1881) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1881) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1881) 209
- ArtikelBericht der Uhrmacherschule zu Biel 209
- ArtikelWürttembergische Landes-Gewerbeausstellung 210
- ArtikelPraktische Abhandlung über die Repassage einer Cylinderuhr 211
- ArtikelEin Beitrag zur Berechnung und Konstruktion der Pendel 212
- ArtikelEin redlicher Verdienst, welcher nicht beachtet wird, ist Verlust 213
- ArtikelEntscheidungen des Reichsgerichts 214
- ArtikelVereinsnachrichten 214
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 214
- ArtikelBriefkasten 214
- ArtikelAnzeigen 214
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1881) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1881) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1881) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1881) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1881) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1881) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1881) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1881) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1881) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1881) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1881) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1881) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1881) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1881) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1881) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1881) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1881) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1881) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1881) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1881) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1881) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1881) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1881) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1881) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1881) 409
- BandBand 6.1881 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 214 — birgt. Sie verkaufen ein altes Werk für wenige Groseben, wo sie mit leichter Mühe 8—10 c#. dafür erhalten können. . Ei, ei, höre ich manchen alten Praktiker sagen, worin liegt denn der Werth eines alten Uhrwerkes. Etwa in der Hemmung oder in dem Stahl und Messing oder wol gar in der Vergoldung? Nein, nichts von alledem. Die Hemmung ist werthlos, das Metall besitzt einen sehr geringfügigen Werth und die Vergoldung, selbst wenn sie noch so gut ist, deckt höchstens die Kosten und Mühe für die Entgoldung. Was aber bleibt von einem alten Werk denn übrig? Höchstens „das Zifferblatt“ und eben in dem Zifferblatte liegt zuweilen ein metallischer Werth von 6—12 c/fl. Ende des vorigen und Anfang dieses Jahrhunderts scheint bei einigen englischen Uhrmachern die Manie bestanden zu haben, die Zifferblätter auf Gold zu emailliren und zwar nahm man zu diesem Zwecke das feinste Dukatengold; Gold an und für sich fördert die Haltbarkeit der Emaille. Schlägt man dieselbe von einem solchen Zifferblatte ab, so hat man den rein metallischen Werth in Händen. Ich sage es scheint s. Z. die Manie bestanden zu haben, denn lange nicht alle Uhren aus jener Zeit tragen auf Gold emaillirte Zifferblätter und die Feinheit der Werke ist durchaus nicht dabei maassgebend; aber ausschliesslich sind es englische Uhren bei denen man dieses findet, wenigstens ist mir noch kein französisches Werk in die Hände gekommen, wo dieses der Fall war; und die englischen Werke stammen, soweit sich dieses feststellen lässt, stets aus jener Zeitperiode. Um mit Bestimmtheit zu erkennen, ob ein Zifferblatt auf Gold emaillirt ist, betrachte man genau die Feilung im Ziffer blattsloch oder feile etwas daran. Zeigt die Metallschicht alsdann eine gelbe Farbe, so kann man mit Bestimmtheit an nehmen, dass es Gold ist. Der äussere Rand am Zifferblatte ist nicht maassgebend, denn bei vielen jener Uhren ist der äussere Rand der auf Kupfer emaillirten Zifferblätter vergoldet und kann daher leicht täuschen. — Um übrigens ganz sicher zu gehen und nicht unnütz ein Zifferblatt zu vernichten, so schabe man mit einem Stichel am Rande oder in der Mitte das Metall rein und thue etwas Scheidewasser darauf; kocht es auf und wird grün, so ist es Kupfer, behält das Scheide wasser seine Farbe, so ist es Gold und zwar in fast allen Fällen Feingold. M. B. Entscheidungen des Reichsgerichts. Der Kaufmann Leo H. zu L. ist wegen Beihilfe zum Betrüge verurtheilt. Das Landgericht hat gegen ihn festgestellt, dass er gewusst hat, dass der hausirende Handelsmann Br. die ihm gelieferten Uhren im unveränderten Zustande als gangbare und in 22 Steinen gehende Uhren im Publikum ausbietet und verkauft und auch dieserhalb wegen Betrugs bestraft worden ist. Der Angeklagte hat nun den Entschluss gefasst, der gleichen Uhren dem Handelsmann Br. auch fernerhin nach Begehr zum Zwecke des erwähnten Handels zu liefern, und hat in Ausführung dieses Entschlusses dem Br. viele Uhren in verschiedenen Sendungen zukommen lassen; er hat auch, als er sich im August v. J. auf längere Zeit aus L. entfernte, gewusst, dass der Handelsmann Br. während seiner Abwesenheit Uhren fordern werde, gleich wol hat er es aber wissentlich unter lassen, seinem Vertreter die Verabfolgung von dergleichen Fabrikaten an den Br. zu untersagen; von diesem Vertreter aber sind diejenigen Uhren geliefert worden, durch deren Verkauf und versuchten Verkauf der Br. sich zweimal des Betrugs und einmal des versuchten Betrugs schuldig ge macht hat. Die Revision des Angeklagten bestreitet, dass in der von ihm theils ausgeführten, theils wissentlich aus seinem Geschäfte gestatteten Lieferung von Uhren Beihilfe zu den von dem Hausirer Br. begangenen Betrügereien zu finden. Der III. Straf-Senat des Reichs-Gerichts hat am 9. April d. J. die Revision verworfen, da feststeht, dass Angeklagter eben gewusst, Br. werde mit den ihm gelieferten Uhren betrügen, d. h. unter falschen Vorspiegelungen rechtswidrige Vermögensvortheile mit dem Erfolge der Be schädigung Dritter zu erreichen suchen, und dass er die konkreten Vor spiegelungen des Br. sowol als die Verurtheilung desselben wegen Betrugs gekannt hat. Dass Angeklagter keine Kenntnis von den speziellen Be trugsfällen gehabt hat, wegen welcher Br. später verurtheilt worden, ist unerheblich. Er kannte die beabsichtigte That nach ihren Merk malen und diese Kenntnis genügt Demjenigen gegenüber, welcher vor der That Hilfe geleistet hat, zur Annahme der Beihilfe. Die Modali täten der Ausführung, Ort, Zeit etc. sind unwesentlich, sobald feststeht, dass der Theilnehmer gewusst hat, dass eine Strafthat bestimmter Art begangen werden soll und zugleich vorliegt, dass zu einer solchen That wissentlich Hilfe hat geleistet werden sollen. Weiss ferner der Theilnehmer, dass der Thäter sich_nicht nur auf eine Strafthat beschränken will, sondern zur Verübung einer Mehrheit von Strafthaten bestimmter Art mit der ihm vom Theilnehmer gewährten Hilfe entschlossen ist, so leistet Letzterer zu allen demnächst mit seiner Hilfe ausgeführten Strafthaten Beihilfe. Der Ange klagte hat keineswegs nur eine bestimmte Strafthat fördern wollen, sondern er ist entschlossen gewesen, dem Br. für den von ihm betrügerischen Handel Hilfe zu gewähren. Der Dolus des Angeklagten hat somit von vornherein eine allgemeine Richtung auf eine unbestimmte Mehrheit von Strafthaten gewisser Art gehabt. Mit Recht hat daher gegen den An geklagten Beihilfe zu den drei Betrugshandlungen des Handels manns Br. angenommen werden müssen. (Leipz. Tagebl.) Vereinsnachrichten. Münchener Uhrmacher-Verein. Das VII. Deutsche Bundesschiessen, das in den Tagen des 24.—31. Juli a. c. hier stattfindet, gibt uns Veranlassung alle werthen Herren Verbands-Kollegen, welche das Fest be suchen, zu einer zwanglosen Zusammenkunft hiermit freund lichst einzuladen. Um die Betheiligung kennen zu lernen, ersuchen wir die werthen Herren Kollegen eine kurze Anmeldung dem Unter zeichneten bis längstens 10. Juli a. c. zukommen zu lassen. Das Nähere wird sodann in nächster Nummer bekannt ge geben werden. Für den Ausschuss: J. Geb hart, Vorsitzender. mit Frage- und Antwortkasten. 92. J. W. in W. Wer liefert Firma-Uhren zum Aushängen, 8Tage-Gehwerk auf beiden Seiten zeigend und zu welchem Preise? Zu Frage 79. Sehr empfehlens werthen Vier eck stahl (englischen) kauft man von Jens Müller in Hamburg, alter Wall. H. S in H Briefkasten. Herrn E. T. in C. Wir theilen ihnen hierdurch mit, dass ihre An frage nur bei Namensnennung des Einsenders Aufnahme finden kann. TT Die Red. Herrn P. E. in H. Betrag für III. Quartal dankend erhalten. Herrn A. P. in Y. Betrag für III. Quartal dankend erhalten. Die Exped. Anzeigen. Ohne besondere Vereinbarung werden Inserate nur gegen vorherige Einsendung des Betrages aufgenommen. i. W. Strube & Sohn BraimscSiweig. Talmi- und Doublt-Fabrikate. Talmi-, Double-, Nickel-, Weissmetall-, vergoldete, schwarze und Stahl-Uhrketten. Double -Medaillons, Uhrschlüssel, Broschen, Ohrringe, Haarkettenbeschläge etc. Manschetten-, Chemisetten- und Kragen knöpfe in Bein, Elfenbein, Perlmutter und Schildpatt. _ Stelle-Gesuch. Ein tüchtiger Uhrmachergeh., welcher an einem bedeuten dem Platze einen grösseren Posten begleitete, sucht Stel lung. Geil. Offerten unter A. A. an die Annoncen-Ex- ped. von Hans Feiler, Karlsbad. Herrn. Koch, Hildesheim. 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