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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 6.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454427Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454427Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454427Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (12. Februar 1881)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 6.1881 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1881) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1881) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1881) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1881) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1881) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1881) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1881) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1881) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1881) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1881) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1881) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1881) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1881) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1881) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1881) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1881) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1881) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1881) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1881) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1881) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1881) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1881) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1881) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1881) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1881) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1881) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1881) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1881) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1881) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1881) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1881) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1881) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1881) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1881) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1881) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1881) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1881) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1881) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1881) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1881) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1881) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1881) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1881) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1881) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1881) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1881) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1881) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1881) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1881) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1881) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1881) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1881) 409
- BandBand 6.1881 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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51 ihrem Sohne für ein Lohn bevorstände, wenn er in seinem 20. Jahre wäre! Durchschnittlich 15 crf't. pro Woche. Dann würden sie sich eines Besseren besinnen. Noch möchte ich erwähnen, dass in den Fachjournalen wenig oder gar nicht erwähnt wurde, was für Ansprüche an den jungen Mann zu stellen sind, welcher sich der Uhrmacherei widmen will. Er muss unbedingt in einer 4—6 wöchentlichen Probezeit seine Befähigung zu feinen mechanischen Arbeiten darthun, zuvor gute Schulzeugnisse aufweisen, besonders in- bezug auf Geometrie und Zeichnen. Die Eltern müssen sich ferner verpflichten, für Anschaffung des Werkzeuges zu sorgen und in dem Falle der Lehrling seinen Meister ohne triftigen Grund verlässt, einen der Lehrzeit entsprechenden Schaden ersatz zu leisten. Mit der Probezeit sollte es streng genommen werden und Diejenigen, denen die Arbeit wegen der Kleinheit der Ge genstände zu schwer fällt, einem anderen Berufszweige zu gewiesen werden (als Mechaniker, Schlosser, Maschinenbauer, Tischler etc.), in welchem sie Tüchtiges leisten könnten, wäh rend sie in der Uhrmacherei es nie zu etwas brächten. Wenn mancher Kollege bedächte, was für Mühe und Zeit es beansprucht, einen Lehrling wirklich gut auszubilden, wie viel die Verluste für Zerbrechen von Gegenständen (z. B. Ziffer blätter, Glasglocken etc.) ausmachen, so würde er gern statt zweier Lehrlinge sich eines Gehilfen bedienen und eventuell kleine Wege (Fourniturenholen etc.) zu geeigneter Zeit selbst besorgen und sich dabei etwas Bewegung verschaffen, die dem Uhrmacher wegen seiner sitzenden Lebensweise dringend nöthig ist. Wo sind die Zeiten hin, wo ein Lehrling 100 Thlr. Lehr geld zahlen und 4 Jahre*) lernen musste, ausserdem 5 Jahre bei Erlass des Lehrgeldes? Im Gegensätze zu den glück licherweise noch vereinzelten Beispielen, wo Lehrlinge bei nur dre i jähriger Lehrzeit, auch schon von der ersten Woche an Geld bekommen, gibt es auch noch viele Städte, in welchen sehr befriedigende Zustände herrschen, wo Einigkeit unter den Kollegen zu finden ist, wo Söhne aus guten Familien den Meistern in die Lehre gegeben werden und wo auch gern ein Lehrgeld von 100 c4l für die übliche 4 jährige Lehrzeit ent richtet wird. In solchen Städten wird auch die Uhrmacherei um so höher geachtet und es gibt da keine „Lehrlingsfabriken“, wie sich unser Verbandsorgan so treffend ausdrückte. An allen den misslichen Zuständen im Lehrlingswesen sind wir selbst schuld und obwol unser Verband schon Schönes und Grosses bewirkt und versprochen hat, in diesem Punkte gibt es noch sehr viel zu bebauen. Ein Verbandsmitglied. Ueber die Preisschrift von Horrmann. Geehrter Herr Redakteur! Durch Uebersendung der Preis schrift von Herrn H. Horrmann haben Sie mir eine rechte Weihnachtsfreude bereitet. Ich zweifle nicht daran oder möchte wenigstens zur Ehre unseres Faches gern annehmen, dass jeder Kollege von dieser gediegenen und nach vielen Seiten hin Nutzen stiftenden Arbeit Einsicht nimmt, und bin deshalb der Mühe überhoben, meinem kleinen Artikel über die II. Preis schrift in Nr. 51 v. Jahrg., Seite 407 Ihres geschätzten Blattes noch weitere Bemerkungen folgen zu lassen. Was man etwa über das Zerlegen der Uhren etc. noch zur Ergänzung des in der erwähnten (zweiten) Preisschrift Gesagten Vorbringen könnte, findet sich im Artikel 16 und 21 in logischer Folge ausgedrückt. Ueber den stilvollen und leichtfasslichen Gedankenaufbau, die zweckmässige Anordnung der einzelnen Kapitel und Ab schnitte und sonstige Aeusserlichkeiten braucht man wol kein *) Anm. d. Red. Vor Kurzem reiste ein Uhrmachergehilfe, Maurer meisters-Sohn aus Berlin hier durch, um Stellung zu suchen; derselbe wies ein Zeugnis auf, welches auf 2*/s jährige Lehrzeit lautete, wovon ihm jedoch noch 4 Monate geschenkt worden waren. Das Zeugnis trug den Stempel eines Kunstuhrmachers. Wort zu verlieren. Darüber kann und soll, wie schon oben gesagt wurde, jeder Kollege gegen ein mässiges Geldopfer sich selbst ein Urtheil verschaffen. Wol aber verdient eine passende Beigabe des Herrn Verlegers, die sauber und präzis aus geführten Holzschnitte, wie man dieselben ja seit Jahren auch aus dem „Allgem. Journal der Uhrmacherkunst“ kennen und begreifen gelernt hat, besondere Anerkennung. Diese „Sprache der Mechanik“, wie Herr Grossmann das Zeichnen sehr treffend nennt, stimmt prächtig zum Ganzen. Ich habe beim Durchlesen des Werkchens die Bemerkung gemacht, dass Herr Horrmann nicht ängstlich nur das Wort „Repassage“ gebraucht, sondern wo es angeht und nöthig scheint, auch von „Reparatur“ spricht. Es mag dies wol eine Klippe sein, an welcher bereits so viele derartige literarische Unternehmungen gescheitert sind. Allzu häufig kommt es vor, dass das, was mau in einem Spezialartikel über Repassage gesagt hat, in einem gleichfalls speziellen Artikel über Repa ratur unverändert wiederholt werden musste, und diese Klippe hat der Herr Verfasser durch die angeführte Kombination glücklich umschifft. Sicher aber kommt bei der Reparatur selten oder nie etwas vor, was nicht in der betreffenden Ab handlung über Repassage vorgesehen wäre. Man hat schon viel darüber gestritten, ob dem lebendigen (gesprochenen) Worte oder dem todten Buchstaben die beste Wirkung zuerkannt werden darf. Wenn es sich nur darum handelt, die Massen für ein Prinzip, einen Lehrsatz oder eine Idee zu begeistern, dann ist allerdings das lebendige Wort sehr im Vortheile. Gilt es aber und wird es gar von einem noch nicht als „Kapazität“ bekannten Arbeiter unternommen, Regel und System in eine, schon längst regellos und in mannigfaltigster Abweichung geübte Arbeitsweise zu bringen, dann muss der Buchstabe und die Zeichnung zu Felde ziehen. Gar leicht wird in einer fachlichen Diskussion eine Behauptung oder ein Vorschlag, welchen man auf den ersten Blick nicht versteht, abfällig behandelt. Das einmal gesprochene Wort wird, auch wenn man dessen Unrichtigkeit hinterher einsieht, nur sehr schwer und in den seltensten Fällen zurückgezogen, und so manches Gute bleibt deshalb unberücksichtigt. Anders ist es mit der schriftlichen Belehrung. Von wem auch dieselbe stammen möge, ob von der höchsten Kapazität oder vom einfachsten Arbeiter, ein Jeder kann sie vorurtheilsfrei und ruhig prüfen und Vergleiche anstellen, und steht einer Bekehrung zu der besseren Ansicht auch bei dem alten Praktiker weder eine öffentlich ausgesprochene gegentheilige Behauptung, noch die eingewurzelte, weniger praktische Handhabung im Wege. Nachdem man einmal besserer Ueberzeugung (ganz bei sich selbst) geworden ist, kann man aus eigener Initiative, wo man will, die bessernde Hand anlegen. Noch eines moralischen Nutzens möchte ich zum Schlüsse Erwähnung thun. Die klaren Auseinandersetzungen von A bis Z, wie sie in dem Werke enthalten sind, geben nicht nur dem vielgeplagten Uhrmacher einen „Leitfaden“ in die Hand, sie halten auch dem Fabrikanten einen Spiegel vor, welcher mehr nützen wird, als alle vereinzelten Reklamationen, und wer denselben fleissig gebraucht, wird dies gewiss nicht zu bereuen haben. Möge es bald dahin kommen, dass man eine Repassage in heutigem Sinne gar nicht mehr nöthig hat. X. X. in H. Ueber gebogene Schleif- und Polirfeilen für die Bearbeitung von Zapfen. Auf die unter obigem Titel in Nr. 5 des Journals ge brachten Bemerkungen erlaube ich mir Folgendes zu erwidern: In der Besprechung der H o r r m a n n’schen Preisschrift habe ich selbst die Bedingungen erwähnt, unter welchen eine gebogene Feile mit gutem Erfolge verwendbar ist, nämlich; „wenn man die Feile genau um den ideellen Mittelpunkt des Kreissegmentes der Feile dreht, oder dieselbe so äusserst wenig hin und her zieht, dass die benützte Stelle als gerade betrachtet werden kann.“ Nun sagt Herr. Lindemann doch ziemlich
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