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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 8.1883
- Erscheinungsdatum
- 1883
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454428Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454428Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454428Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (1. Dezember 1883)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschichtliche Notizen über die Uhrmacherkunst und Astronomie etc.
- Untertitel
- Louis Audemars
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Industrie und Erfinder
- Autor
- Palm, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 8.1883 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1883) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1883) 9
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1883) 17
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1883) 25
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1883) 33
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1883) 41
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1883) 49
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1883) 57
- AusgabeNr. 9 (3. März 1883) 65
- AusgabeNr. 10 (10. März 1883) 73
- AusgabeNr. 11 (17. März 1883) 81
- AusgabeNr. 12 (24. März 1883) 89
- AusgabeNr. 13 (31. März 1883) 97
- AusgabeNr. 14 (7. April 1883) 105
- AusgabeNr. 15 (14. April 1883) 113
- AusgabeNr. 16 (21. April 1883) 121
- AusgabeNr. 17 (28. April 1883) 129
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1883) 137
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1883) 145
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1883) 153
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1883) 161
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1883) 169
- AusgabeNr. 23 (9. Juni 1883) 177
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1883) 185
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1883) 193
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1883) 201
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1883) 209
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1883) 217
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1883) 225
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1883) 233
- AusgabeNr. 31 (4. August 1883) 241
- AusgabeNr. 32 (11. August 1883) 249
- AusgabeNr. 33 (18. August 1883) 257
- AusgabeNr. 34 (25. August 1883) 265
- AusgabeNr. 35 (1. September 1883) 273
- AusgabeNr. 36 (8. September 1883) 281
- AusgabeNr. 37 (15. September 1883) 289
- AusgabeNr. 38 (22. September 1883) 297
- AusgabeNr. 39 (29. September 1883) 305
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1883) 313
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1883) 321
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1883) 329
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1883) 337
- AusgabeNr. 44 (3. November 1883) 345
- AusgabeNr. 45 (10. November 1883) 353
- AusgabeNr. 46 (17. November 1883) 361
- AusgabeNr. 47 (24. November 1883) 369
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1883) 377
- ArtikelGeschichtliche Notizen über die Uhrmacherkunst und Astronomie ... 377
- ArtikelIndustrie und Erfinder 378
- ArtikelPatentbeschreibungen 379
- ArtikelOesterreichische Patente 379
- ArtikelErfinderschutz im Kanton Solothurn (Schweiz) 379
- ArtikelVervollkommnung der zur Bestimmung von Triebgrössen ... 380
- ArtikelWie erlangen wir auf einfache Weise gründliche Kenntnisse in der ... 381
- ArtikelVerschiedenes 382
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 382
- ArtikelBriefkasten 382
- ArtikelEmpfehlenswerthe Bücher 382
- ArtikelAnzeigen 383
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1883) 385
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1883) 393
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1883) 401
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1883) 409
- BandBand 8.1883 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 378 — anbetrifft, war einer der begeistertsten Verehrer der vielen bewunderungswürdigen Erfindungen dieses grossen Künstlers. Durch Einfluss dieses Schwagers nahm auch Louis Audemars die dem Systeme Breguets entsprechende Anlage der Uhren an. Für die Fabrikanten von Laufwerken in Brassus und vor allem für Audemars war die Annahme der Breguet’schen An lage und deren Anbequemung für alle durch die Mode der Zeit geforderten Höhen und Formen sehr vortheilhaft. Unter so glücklichen Umständen erlangte die Werkstatt Louis Audemars rasch einen Bang unter den Etablissements für Anfertigung von Laufwerken, welche Genf und andere Ilauptorte der Uhrmacherei mit ihren Fabrikaten versorgten. Wenige Jahre später kehrten zwei Uhrmacher nach Brassus zurück, nachdem sie in Genf die Kunst der Finissage (Trieb arbeit etc.) auf Veranlassung von Louis Audemars erlernt hatten. In wenigen Jahren hatte dieser Zweig, welcher die Herstellung des Laufwerkes einer Uhr vollendet, die gewünschte Verbrei tung erlangt. Dieser neue Fortschritt durfte nicht der letzte sein; doch verging einige Zeit nach dessen Einführung ohne eine indu strielle Neuerung für den Distrikt Brassus. Abgesehen von der Zunahme der Arbeiterzahl und der Anfertigung vonCylinder- Hemmungen, die sich in beschränktem Maasse eingebürgert hatte, blieben die Verhältnisse der Uhrmacherei dieselben bis zum Jahre 1832. In diesem Jahre glaubten Louis Audemars und seine Söhne, welche sämtlich Uhrmacher geworden, dass es Zeit sei ihrem Etablissement einen neuen Aufschwung zu verleihen, indem man zur Einrichtung aller zur vollständigen Uhr nöthigen Partien überginge. Dieser Entschluss war jedoch nicht so leicht ins Werk zu setzen, vorzüglich da man auch den fertigen Uhren dasselbe Gepräge der Vollendung geben wollte, das bis dahin die aus den Werkstätten Louis Audemars hervorge gangenen Laufwerke ausgezeichnet hatte. Zu diesem Zwecke war es unumgänglich nothwendig, Arbeiter zu gewinnen, deren Kenntnisse und Geschicklichkeit dieser Aufgabe gewachsen waren. Kenntnisse hierfür mussten aber erst im Auslande gesammelt und sodann in die Heimath eingeführt werden. Niemand war wol mehr geeignet für dieses Unternehmen als die Söhne von Louis Audemars, schon weil es ihnen mög lich war, die hierbei nothwendigen pekuniären Opfer zu bringen. Einer dieser Söhne ging für längere Zeit nach London, wo er neben dem Studium anderer Fächer auch seine Kennt nisse in der Uhrmacherei unablässig erweiterte. Nach seiner Rückkehr unterrichtete er sodann mehrere Arbeiter der Finis- sagenabtheilung. Ein anderer Sohn ging nach Fleurier, um dort die An fertigung des Duplexganges zu erlernen, die er nach seiner Rückkehr gleichfalls mehreren Arbeitern mittheilte. Im Jahre 1839 ging endlich der dritte Sohn nach Locle, wo er sich drei Jahre lang einem tiefen Studium aller Arten von Hemmungen, vorzüglich aber des der Anker- und Chrono meterhemmung hingab, er kehrte sodann zurück und theilte seine Kenntnisse ebenfalls den Arbeitern des Hauses mit. Später ging er noch einmal nach Genf zum eingehenderen Studium der Finissage und der Reglage der Uhren. Bei seiner endgültigen Heimkehr im Jahre 1848 bildete er sich neue Finissagenarbeiter und vervollständigte durch seine Kennt nisse die gesamte Uhrenmanufaktur des Hauses. (Schluss folgt.) Industrie und Erfinder. (Aus dem Ul. Oesterr.-Ungar. Patentblatt; Wien.) Binnen wenigen Jahren wurden in zweien der industriereichsten Länder Europa’s neue Gesetze zum Schutze der Industrie in’s Leben gerufen. Auf Deutschland mit seinem Patentgesetze vom Jahre 1877 folgte England mit dem neuen, schon am 1. Januar künftigen Jahres in Kraft tretenden Ge setze zum Schutze für Erfindungen. Wer die industriellen Verhältnisse Deutschlands vor 1877 mit denen von heute vergleicht, wird den ungeheuren Fortschritt, den die deutsche Industrie in diesen sieben Jahren gemacht anerkennen und anstaunen müssen. Professor Re ule aus’ hartes, aber zur Zeit der Ausstellung von Philadelphia nur allzugerechtes Urtheil über die gewerblichen Produkte Deutschlands: „Billig, aber schlecht“ markirte vielleicht den Haltepunkt in der abschüssigen Bahn, auf welcher sich das industrielle Schaffen damals grösstentheils bewegte; aber um das zu er reichen, was die deutsche Industrie seitdem in so kurzer Zeit geworden, dazu bedurfte es eines besonders mächtigen Hilfsmittels, das nicht nur der Gross-Industrie, sondern auch dem Kleingewerbe in ausreichender Weise zu Hilfe zu kommen und neuen Erfindungen und Verbesserungen in rascherer Weise Eingang zu verschaffen vermochte, als dies bis dahin das Fall ge wesen war. Dieses Hilfsmittel war das deutsche Reichspatentgesetz, das mit dem 1. Juli 1877 in’s Leben getreten ist. Es bildet trotz seiner unleugbaren Mängel eine der sichersten Stützen für das Emporblühen und die Weiter entwickelung der gewerblichen Thätigkeit. Erst unter dem Schutze dieses Gesetzes konnten sich neue bahnbrechende Ideen Eingang verschaffen, ohne dass ihre Schöpfer fürchten mussten, um die Resultate ihrer Bemühungen gebracht zu werden. Erst das Patentgesetz förderte die weitgehende SpezialisiruDg der Gewerbe und durch dieselbe wurde der Anstoss gegeben zu dem wetteifernden Bemühen, mit welchem heute an der Vervollkommnung aller Industriezweige gearbeitet wird. Auch von Deutschland lässt sich schon sagen, dass ein grösser Theil der Gesamtindustrie auf Patenten be ruht. Das Kapital wendet sich nunmehr gern neuen Erfindungen zu, weil dieselben auf einem ausgedehnten, von mehr als 40 Millionen Menschen bewohnten Gebiete ausreichenden Schutz geniessen; und noch in vermehrtem Maasse wird dies der Fall sein, wenn sich der Patentschutz auch auf die chemischen Produkte erstrecken wird, was wir wol nur als eine Frage der Zeit bezeichnen dürfen. England erfreut sich unter allen Staaten am längsten der Wohlthat des Patentschutzes, da sich derselbe bis auf das Jahr 1623, zur Zeit der Regierung des Königs Jakob des Ersten, zurückführen lässt. Es darf wol behauptet werden, dass die hohe Stufe der Vollkommenheit, auf welcher die englische Industrie steht, zum grossen, wenn nicht zum grössten Theile dem wohlthätigen Einflüsse des Patentgesetzes zugeschrieben werden muss, das nicht nur den Erfinder schützte, sondern auch solche Personen, welche fremde, neue Erfindungen aus dem Auslande einführten, durch zeitliche Verleihung des alleinigen Fabrikations- und Nutzungsrechtes belohnte, eine Maassregel, die besonders bei den damaligen Verhältnissen höchst segens reiche Folgen für das Land hatte. Unerklärlich erscheint es daher, dass in England jetzt ein Patentgesetz zu Stande kommen konnte, das sehr wenig Fortschritte gegen das alte zeigt, ja hie und da das Maass der Reclffe des Erfinders womöglich noch reduzirt, indem es denselben zwingt, seine Erfindung gegen eine vom Handelsamt festzusetzende Licenzgebühr auch von dritten Personen ausbeuten zu lassen. Wer in England die Art des Zustandekommens des neuen Gesetzes beobachtete, konnte sehen, dass auch dort, gerade so wie seiner Zeit in Deutschland, viel vom Schutze der Industrie gegen die Erfinder gesprochen wurde. Man sprach auch von Belästigung der Industrie durch die Patente, und zwar nicht als Ausnahme, sondern als Regel, sprach von schädlichem Monopol, von durch Patente verursachter Theuerung, kurz man scheute sich nicht, Einwürfe vorzubringen, die alle schon längst gründlichst und unumstösslich widerlegt worden sind. — Ebenso sehen wir in der Schweiz ankämpfen gegen das Recht des Erfinders auf staatlichen Schutz für sein geistiges Eigenthum. Allerorten hat sich ein Gegensatz zwischen Industrie und Erfinder herausgebildet, der sich eher verschärft als mildert; freilich nicht zwischen der wahren, intelligenten Industrie, die stets strebt, die ihr gestellten Auf gaben ökonomisch, rasch und richtig, dem jeweiligen Stande der Hilfsmittel technik entsprechend zu lösen; denn diese braucht den Erfinder, sie ist so zu sagen Eins mit ihm, ist selbst Erfinder. Die After-Industrie ist es, die im Erfinder einen Feind sieht, jene Industrie, die den Fortschritt verwirft, die, weil sie selbst nicht erfindet, den Begriff des geistigen industriellen Eigenthums gar nicht kennt und nicht kennen will, da sie in demselben für ihre Gewohnheit, vom geistigen Diebstahl zu leben, eine unliebsame Schranke erblickt. Auch in Oesterreich geht man daran, ein neues Patentgesetz zu schaffen und es werden sich auch hier Stimmen finden, die davor warnen werden, die nach dem bestehenden Privilegiengesetze dem Erfinder karg zugemessenen Rechte zu erweitern, seine Pflichten zu verringern und die Wirksamkeit des staatlichen Schutzes zu erhöhen. Mögen sich doch da die an dem Gesetze arbeitenden Faktoren vor
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