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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.06.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-06-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191606031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19160603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19160603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Druckfehler: Titelseite enth. falsches Ausgabedatum; Ausgabenummer handschriftlich korrigiert.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1916
- Monat1916-06
- Tag1916-06-03
- Monat1916-06
- Jahr1916
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.06.1916
- Autor
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Krii»«r Woche«, m» ««chrichtsblatt sd tzchM.VKt.8WMs, MM, 8. Wia, ßchMMl Uickm, IMs«!. LiiwMbrs, Nilsen A. Willis, Stritt», " MsiHtzlirmsMm G^ülUhMMMMls ««d vö» iWWvWx ^Moosst^ ll!8tz8^AWW«fTW, WtGfWRK^? ulWM AmtsvlattWktzOOKgl»AWtKgerrHt«ch»e»StKdtmtMLichtenster« '' MM ZeftME ßM M^gMm ArrMAe^ch^^i^ , — -. . M. SchG»,«»«. — . » «r. 428.- LLLKchL» Sonnabend, 4. Juni z^LWAM 1916. Mtis-t LckBAMechMS. Bekanntmachung Nr. —, vom 2. Juni 1916. Nudeln-Verkauf an olle Lichtensteiuer minderbemittelte Einwohner nur gegen braune Karte — Abschnitt 42 — Nr. 621-860. Preis für daS ganze Pfund 72 Pfg. Höchstmenge auf eine Karte 1 Pfund. Verkaufsstelle»; K. Sötzr, Hauptstraße. E. Liadig, Harteusteinerstr. Mehlzusatzkarten für Bergarbeiter, «erden gleichzeitig mit den FleischvorzugSkarte« abgegeben. Lichte »stein, am 2. Juni IS16. Der Stablrat. Einführung von Fleischvorzugskalten in Lichtenstein. Um eine gleichmäßig« Verteilung der gering vorhandenen Fleischmengen zu erziele» und um den Andrang der Käufer zu den Verkaufsstelle» zu vermeiden, wird folgendes bestimmt: - ' - 1. - - -- ---- - - ES werden besondere DorzugSkarteu für frische» Fleisch, wöchentlich auf '/< Pfund lautend, zunächst auf 5 Wochen a «»gegeben. Bet der Entnahme dieser Vorzugskarlen find für 1'/j Psuud gewöhnliche Fleifchmarkev pro Person (nämlich LHWocheu V« Pfand) zurückzugebeu. 2. Die DorzugSkar'e besteht a«S 2 Teilen. Die eine Hälfte, sogenannte Bar» «erNarte, ist vom Käufer abzukevveu und schon bei der Bestellung des Fleisches beim Fleischer abzugebe». Die ander« Hälft«, BorzagSkarte genannt, wird vom Käufer bei der Abholung des Fleisches abgegeben. An den Karteninhaber darf nur die Menge der laufende» Woche abgegeben werden. 3. An andere Personen als an Karteninhaber dürfen die Fleischer Fleisch nicht verkaufen. Die Fleischer find verpflichtet, jeden Karteuiahaber zu berücksichtigen, gemz gleich, ob die betr. Personen jemals ihr« Knude» gewese» find. ES ist je doch erwünscht, daß daS Publikum möglichst seine seitherige Bezugsquelle beibehält. 4 Die Fleischer haben durch Ankleben von Schildern an de» Schaufenster» oder Ladentürtafeln bekannt zu geben, wann Fletsch und welch« Gattung und Be schaffenheit zu habe« ist. An de» Bestimmungen weg«« d«r sogenannten fleisch losen Tage wird nichts geändert. 5. Die Fleischer erhalte» besondere Guwmibogeu, auf welchen sie die Bermerk- karte» aufkleben. Später ist dann unter jeder Bormerkkarl« die vom Käufer bei Entnahm, abgelieferte DorzugSkarte mit aufzuklebeu. Diese Ausklebebogen mit Dormerk- und VorzugSkarte« find allwöchentlich im LebenSmittelamt ubzugeben. Nach dem sich hieraus ergebende» Umsatz jedes ein zelne» Fleischers wtrd die Biehzuteilung auf Grund der Bezugsscheine erfolgen. 6 Die Ausgabe der FleischvorzugSkarte» erfolgt gegen Vorlegung der Brot- bezugSkarte und Ablieferung der nach Punkt 1 adzugebende« Fleifchmarkeu mor- geu Sonnabend, den 3. und Montag den 5. dS. MtS., i» unserem LebenSmittel- amte kn folgender Reihe: Souuabend, den 3 von 8 bis 9 Uhr Nr. 1 bi» 12V der Brotkarte 9 bi« lv Uhr Nr. 121 bis 240 Ler Brotkarte 10 II 12 1 2 3 bis II Uhr Nr. 241 bis 360 biS 12 Uhr Nr. 361 bis 480 ter Brotkarte der Brotkarte der Brotkarte der Brotkarte der Brotkarte der Brotkarte bis bis bis bis I Uhr Nr. 481 bis 600 2 Uhr Nr. 601 biS 720 3 Uhr Nr. 721 bi« 840 4 Uhr Nr. 841 biS 960 Moutaz den 5. voa 8 bi« 9 Ukr Nr. 96 l bis 1080 der Brotkarte 9 bi« 10 Uhr Nr. 108 l bis 1200 der Brotkarte 10 bi« 11 Uhr Nr. 1201 bis 1320 der Brotkarte II bis 12 Uhr Nr. 1321 biS 1440 der Brotkarte 12 biS I Uhr Nr. 1441 bis I5K0 der Brottarte 2 bi» 3 Uhr Nr. 1561 bis Ik80 der Brotkarte 3 bis 4 Uhr Nr. 1681 bis 1800 der Brotkarte 4 bis 5 Uhr Nr 1801 bis 1920 der Brotkarte 5 biS 6 Uhr Nr. 1021 bis 2040 der Brotkarte 6 bis 7 Uhr Nr. 2041 bi« Ende der Brotkarte. Um eine möglichst schnelle nvd geregelte Abfertigung zu bewirken, wird ge beten, pünktlichst zu den angesetzte« Zetten zu erscheinen. Zu spät Erschienene können ihre DorzagSkarten erst Mittwoch, den 7. dieses Monats während der üblichen Geschäftszeit io Empfang nehmen. Lichtenstein, de« 2 Juni 19t6. Der Stadtrat. Fleischverkauf in Callnberg de« 3 Juni 1916 an die Inhaber der Fleischbezugskarte« Nr. 1 bis 475 bei Fleischermelfter Schobert nvd au die Inhaber der Karten Nr. 476 bi« 950 bei Fleischer meister tztrttG zu folgenden Zeiten. Nr. 1 bi, 50 und 476 bst» S2S von 7 bi« 8 Ubr. Nr. 51 bi« 100 und 526 bi» 575 von 8 bi» 9 Uhr, Nr. 101 bis 150 und 576 bi« 625 von 9 bis 10 Uhr, Nr. 151 bi« 2t0 und 626 bis 675 von 10 bis 11 Uhr, Nr. 201 bis 250 »ud 676 bis 725 von II bi« 12 Uhr, Nr. 251 bi« 300 und 726 bis 775 von 1 bis 2 Uhr, Nr. 301 bi» 350 vud 776 bis 825 von 2 bis 3 Uhr, Nr. 351 bi» 400 und 826 btS 875 von 3 di» 4 Uhr, Nr- 401 di« 475 und 876 bis 950 von 4 bi« 5 Uhr. Callnberg, am 2. Juni 1916 Der OrlstrnShrn^sSausschnb. Verordnung über den Handel mit Ferkeln und Läuferschweinen. Der Auskauf von Ferkeln und Läuferschweinen zum Weiterverkauf ist im Königreich Sachsen unr den mit Ausweiskarte versehenen Mitglieder« des Meh- haudelSverbande« für da« Königreich Sachse« gestattet. Der nicht gewerbsmäßige Aufkauf von Ferkeln und Lauferschweiue» zur Mast steht Personen, die die z« erwerbende« Tiere selbst mästen wollen, frei uad bedingt sicht die Mitgliedschaft im BiehhaudelSverbande. Züchten, die ihre Ferkel vnd Läuserschwetve nicht an solche absetze« können, werde« diese daher zweckmäßig dem Biehhaudelsoerband zvm Kaufe anbiete«. Soweit Schweinemäster fich hiernach die zur Mast benötigten Ferkel und Läuferschweine nicht selbst beschaffen könne«, haben sie ihren Bedarf der unlereu BerwaltuugSbehörde ihre» Wohnort« (AmtShavPtmauuschastev, in de» bezirksfreten Städten Etadtrat) anzuzeize», die de» Bezug vermstielu wird. Wer entgegen dieser Anordnung im Königreich Sachsen unbefugt Ferkel oder Läuferschweine kaust oder em ein« zum Kaufe nicht berechtigte Person verkauft, wird nach 8 17 der Bekanntmachung über die Errichtung von Pretsprü'uugS- stellen und die DersorgnugSregrlung vom 25 September 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 607) mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, de« 25. Mai 19 6. Mß»Merl«« -eS J««er«. Auf alle» Kriegsschauplätzen siegreich vorwärts! Erfreuliche Kunde brachten uns die letzten Tage. ,Äm Mittwoch konnten wir die Einnahme der italie nischen Oirenzfeslungen „Asiago" und „Arsiero" mel den und dainil ein siegreiches Fortschreiten der Of fensive unserer mackereu österreichischen Verbündeten feststellen, die den verräterischen Jtaliern Schlag aus Schlag versetzen und bereits Anlauf nehmen, den Lamps in die Etsch Ebene hineinzutragen. Tie deutsch bulgarischen «rüste in Mazedonien besetzten Di« Rupel-Enge und sicherten sich dadurch die Ver bindung nach Vawalla-Saloniki Von diesem Kriegs schauplatz können wir weiteren erfolgreichen Taten unserer bulgarischen Truppen entgegensetzen. Im besten verheißt der bisherige Stand der mörderi- Phen Schlacht um Verdun eine» günstige» Ausgang. N«ch die Türken habe» wacker ihren russischen Keg- ner in einer Ausdehnung von l» Kilometern au der .Kaukasus Front zurückgeworsen. Und nun kommt heute früh die hocherfreuliche Nachricht von einer sieg reichen Seeschlacht unserer Nordseestreitkräfte gegen die stark überlegene englische Flotte, die uns zwar auch betrübliche Verluste, dein Gegner aber schweren Schaden gebracht und damit aufs neue bewiesen tzat, daß unsere blauen Jungen den Feldgrauen tapfer zur Seite stehen, wenn es gilt: Drauf und dran an den Feind' Doch taffen wir die eingelausenen Tele gramme selbst für sich sprechen. r» «Ml Sktw »n » »MA Mt. Amtlich. Berlin, I Ium. Unsere Hochseeflotte ist bei ei»er mich Nochen gerichteten Unternehmung m» 31. Rat aus de« «ns erheblich überlegenen tzaupt- tcil der englischen .uainvsfloüe gestoseu. Es cutwik- leite sich am Nachmittag gwiieben Lkagerrak und Horns Rifs eine Reitze scluverer für uns eriolgrcichcr Kämpfe, die auch wätzrend der gauteu folgeuden Rächt audauertcn. In dielen Kämpfe» sind, soweit bisher besannt, von uns vernichtet worden das GrostkauimjchM „War- spite", die Schlachtkreuzer „Oueeu Marn" und „Inde- fatigable", zwei Panzerkreuzer, anscheinend der Achil les-Klasse, ein kleiner Kreuzer, die neuen Ierstörcr- Führerschisfe „Turbulent", „Nestor" und „Al.aster", sowie eine grosse Anzahl von Torpedobootszerstorer» und rin Unterseeboot- Nach einwandfreier Beobach tung hat ferner ei,re große Reihe englischer Schlacht schiffe durch die Artillerie unserer Schiffe und durch Angriffe unserer Torpedobootsflottille während dar
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