Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 27.06.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-06-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191906278
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190627
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-06
- Tag1919-06-27
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AmtMM sitr die AmM>mptmmuWft MH- und die Behörden in Frankenberg 78. Jahrgang Freitag »eu 27. IM 191» 145 Der Ko«m»nalv«band. Flöha, am 21. Juni 1919. k b»/ Oehme' »öd««'und «Hardt. ' vorm. 8 bi» v Uhr an 1. u. 2. Bezirk S. u. 4. Bezirk weil » . 10 Kohlen-, Brikett- und Nntzpretzstein-Berkauf auf Marke Nr. 7 der Kohlenzusatzkarte Freitag den 27. Juni ISIS an 1.. 2.. 3.. 4. Bezirk b-ijHW«^LA«^ Berugamarken werden am genannten Tage ( in Kirchgasse Sir. 8 nur geaen weißer KoblenzusatzkaÄe abgegeben" Frankenberg, den 26. Juni 1919. Li« OrtskshleusteUe. Vie -eutlcde Soiütkeele geht in diesen furchtbar schweren Tagen mit sich selbst ins Gericht und fragt nochmals, haben wir diesen Frieden der Gewalt, des Unrechts und der Ehrlosigkeit verdient? Sie prüft gewissenhaft, was wir vor dem Kriege und im Kriege getan haben, und kann zu keiner anderen Antwort kommen, Lebensmittel-BeEufer verkauf von Quark Freitag den 27. da. Vit», für 1. Bezirk Nr. Mt bi» Schluß^ und Schaarschmidt; seiner: Sonnabend den 28. ds. Mts. für 3. Bezirk Nr. 501 bi» Schluß Fidler, Berg« und L-iterttz sämtlich gegen S. Abschnitt für Juni du Lande»sp«rkarte. — Die Auswei^arte ist vorzulegen. Verlauf von «ichtbankwürdiae« Rindfleisch Freitag den 27. da. Mia. von nachmitlags 3 Uhr ab lohne Abgabe von Marken) an die Bewohn« de» 2. Bezirke» Nr. 1 bl» 10V. — E» werden 125 Gram« aus dm Kopf abgegeben. — Ausweirkarte ist voqulegm. «tadtrat Frankenberg. dm 26. Juni 1919. als nein, nein and abermals neik! Die deutsche Volksströmnng vor dem Kriege beschäftigte sich in allererster Reihe mit England; sie erblickte in der vielbesprochenen Einkreisungs- politik des Königs Eduard den Beginn einer offenen Feind seligkeit, an die die Reichsregierung selbst noch Nicht glauben wollte, aber sie hoffte auf einen Ausgleich, weil sie niemals daran dachte, einen Angriffskrieg gegen das britische Volk zu beginnen. Als König Eduard und die Königin Alerandra von England 1909 und König Georg 1913 nach Berlin kamen, fanden sie den freundlichsten Empfang, weil das Volk rn diesen Besuchen die Anzeichen für besser« Beziehungen zwischen den beiden Staaten sah. Vorher waren das deutsche Kaiser- und "Kronprmzenpaar zur Krönung und Enthüllung oes Vik toria-Denkmals in London gewesen, wo sie ebenfalls sym pathisch begrüßt wurden. Es lag also von unserer Seite kein« feindliche Haltung vor, und wir batten uns oft gefragt, ob das Mißtrauen, das aus englischen Ministerreden und Zeitungen sprach, wirklich unausrottbar sei. Frankreich gegen über machten wir unsere Rechte in Marokko geltend. Dies« Angelegenheit ist aufgebauscht; an sich bot sie keinen Anlaß für einen Konflikt. Frankreich und England hatten sich zehn Jahre früher noch schroffer gegenübergestanden, als di« Lon doner Zeitungen Deutschland als den einzigen wahrhaft neu- tralen Staat während des Burenkrieges nannten. Gegen Ruß land traten wir nickt aus der LinL heraus, die uns das Bünv- Verteidigung, nicht zum Angriff, und als der Krieg begann, fand sich niemand in Deutschland und ber'den vorurteilslosen Neutralen, der uns des Ueberfalles beschuldigt hätte. Wären wir nicht durch Belgien, das sich mit Frankreich und England gegen uns verbunden hatte, gezogen, so hätten wir unver sehens große feindlich« Arn,een in Deutschland gehabt, und ob es gelungen wäre, sie wieder hinauszuschlagen, war die Frage. Wir haben den Krieg menschlich geführt. Der Feind war es. der mit Dum-Dum-Eeschossen, Hunger-Blockade, Gas bomben und bestialischen schwarzen Truppen begann. Die Abwehrmittel, die wir ergreifen mußten, waren für uns ge boten. Den Feinden ist es nicht gelungen, ihre U-Boote den unseren gewachsen zu machen. Hätten sie das fertig gebracht, würden sie nie von einer verdammungswürdigen U-Bootpest gesprochen haben. Unser Kriegsziel war die Ab wehr, das der Entente war Deutschlands Vernichtung aus politischem Haß und merkantilem Neid. W«rm uns ein Ver brechen genannt werden kann, das wir begangen haben sollen, so ist «s im Kriege die Tatsache unserer Sieg«. Hätten wir von vornherein Niederlagen erlitten, sck würde man in Paris und London darüber glatt fortgegangen sein. Vor dem Kriege haben wir die Freundschaft der Völker gesucht, nur hatten wir kein Glück damit. Wer Merrelkbuet? f Bsrkin, 25. 6. In der Kabinettssitzung, die heute nachmittag stattfinden soll, wird man versuchen, eine geeig nete und willige Persönlichkeit für die Unterzeichnung des Friedens ausfindig zu mache». Nachdem auch der neue Mi- nister des Aeußeren, Hermann Müller, die ihm nahegelegt« Aufgabe zu übernehmen abgelehnt hat, und ebensowenig Erzberger bereit ist, die ergentlich selbstverständliche Fol gerung aus der von ihm verfolgten Politik zu ziehe». In Re- gierungskreisen wünscht inan die Nationalversammlung, die noch bis zum 16. Juli in Weimar tagen soll, uni dort das Verfassungsgesetz, das Gesetz über den Staatsgerichtshof und die Steuergesetze zu erledigen, nach Berlin zu verlegen. Außer dem soll man ernsthaft «rwägen, die Wahlkreise neu einzu- teiAn und Neuwahlen für einen Reichstag auszu» schreiben, zumal, da di« gewählten Vertreter der Gebiete, die abgetreten werden, künftig nicht mehr Mitglieder der National. Versammlung sein würden. Wie verlautet, will der Verband nicht zulassen, daß in den Teilen, in denen eine Volksabstim mung stattfinden soll, vor der künftige» Nationalktätsabstim- mung nochmals Wahlen stattfinden. Vom 16. Juli bis Ende August ist «in« parlamentarische Pause in Aussicht ge nommen. > i i > l I I. ! I Französische Verleumdungen sächsischer Truppen f Die französischen Lügen gehe» weiter. In der Stadt verordnetenversammlung zu Paris erklärte der Vorsitzende; im Dezember 1914 habe «in« sächsische Mservedroision 1000g So ist es gewesen und darum dieser Friede, der kein Friede ist, sondern aus Deutschland Änen Helotenstaat macht. Auf Erden haben wir keine Gerechtigkeit gefunden, aber ein Weltgericht wird einmal, darauf bauen wir, sühnen, was heute verbrochen ist. Die deutsche Volksseele kann das Ungeheure, das ihr angetan ist, nicht verwinden, und auch die, welche ^"«n „Frieden um jeden Preis" suchten, sich durch diesen Preis entsetzt worden. Die Hand der Entente legt sich schwer und erbarmungslos auf Deutschland, Aber die deutsche Volks- den Gemeindebehörden nach wie vor monatliche Nachweisung zu führen. Diese Nachweisungen sind bis zum 17. jeden Monat» hierher einzunichen. Die bisher zur Ausgabe gelangten Reisebrotmarken (blauaraue Farbe) gelten, worauf nochmals hingewiesen wird, bi» einschließlich 30. Juni 1S1S. Bo« 1. Juli 1S1S ab gelt« nur noch die neuen Marlen (gelbe Farbe). . Die bisherigen Marken werden bis 30. Juni 1919 gegen neue Marken umgetauscht. Nach dem 30. Juni ist ein Umtausch nicht mehr zulässig, es sei denn, daß der Verbraucher einen Lebensmittelkartenabmeldeschein oder sonstigen Ausweis vorlegt, nach dem « über den 30. Juni .1919 hinaus mit Reisebrotmarken anstelle der örtlichen Brotmarken versehen ist. Nach b«m 30. Juni dürfen Retsebrotmarken des bisherig«» Musters nicht mehr beliefert werden. Infolge Betriebsstörungen bei der mit der Herstellung der Reisebrotmarken beauftragten Druckerei ist ein Teil der neuen (gelben) Reisebrotmarken unperforiert geliefert worden. Die llmlaufszeit dieser unperforierten Reisebrotmarken hat das Dtrektorium der Reichsgetreidestelle auf die Zeit bis mit 3. August 191» beschränkt. Die von den Bäckern usw. vereinnahmten un perforierten Reisebrotmarken sind am 4. August b». Ss. an die Gemeindebehörden abzuliefern. Bom 4. August ab wird den Bäckern »s». auf unperforierte Neisebrotmarkeu Mehl nicht mehr vergütet. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der einschlagenden Bestimmungen der Reichs- aetreideordnung für die Ernte 1918 mit den dort angedrohten Gefängnis- oder Geldstrafen be- Nr. 45 Reichsreisebrotmarken . Unter Aufhebung d« bisher von dem Kommunalverband Flöha üb« Neichsretsedrot «arl«n erlassenen Bestimmungen gelten von jetzt ab folgende Vorschriften. Di«.Reichsreisebrotmarken dienen zur Brotoersorgung innerhalb de» Gebietes de» Deutschen Reiche« bet Reisen und b^ einer dauernden Verlegung de» Aufenthaltsorte« (Umzug). Ihre Einlösung ist an eine bestimmte Frist nicht gebunden. - Die Reichsreisebrotmarken lauten aus 50 Gramm Gebäck und «Aen A B"gen zu je 10 Stück ausgegeben. Aus eine Retchsreilebrotmarke dürken SO «ramm Schwarzbrot ock« 37/, Gramm Weißbrot beansprucht und verabfolgt werden. Anstelle des Gebäck« ist auch Mehl « hästlich. Aus eine Retchsreisebrotmarke üb« SO Gramm können 30 Gramm Mehl entnommen waden. . Die Reichsreisebrotmarken werden von den Stadträten und Gemeindebehörden gegen Rück- gäbe der entsprechenden Anzahl odu gegen Verzicht im voraus auf die entsprechende Anzahl «ror- tzrtenabschnjtie.au,gegeben. Auch Bro selbftoersorger können Reich-retlebrotmarkim «hatten. Diesen wird bei d« Zuteilung der Mehlmenge aus den nächsten Balorgungsablchnitt die mt- Grechende Mehlmenae gekürzt. Die Gemeindebehörden haben von jedem Falle, tn dem an Brotselbstversorgu Retchsretsebrotmarken «halten hat, unt« Angabe d« Zahi d« ausgegebmen Reichsreisebrotmarken Mitteilung an die Getreidegelchästsftelle dar Kommunalverbandes Flöha, Abtalung für Mehlvertetlung, zu geben. IV . Für jeden Reisetag dürfen 6 Stück Reich»reilebrotmarken zu je SO Gramm Gebäck, zu sammen also Marken üb« 300 Gramm Gebäck, verabfolgt waden. Lei Reisen bi» zur Dau« von 14 Tagen sind die örtlichen Brotmarken ohne weitere» gegen Reichsreisebrotmarken an,»tauschen. Bei läng««, Rasen, bei denen die Mmeldung au» da bisherigen Lebensmittelversorgung zu erfolgen bat» find dem Rasenden unter Einziehung d« in sänem Besitz befindlichen örtlichen Brotmarken Reichsreisebrotmarken bl« zur Dau« von drei Monaten auszuhändigen, gegebenenfalls nachzusenden, auch wenn eine noch längere Reisedau« behauptet wird. Nach Ablauf d« drei Monate ist d« Reisende von dem Kommunalveiband, in dem « zugereist ist, mit örtlichen Brotkarten zu versehen. In d« auszuftellenden Abmelde bescheinigung ist d« Zatraum, für den Retchsretlebrotmarken ausgehändlgt worden find, zu v«- merken. Ba dauerndem Wechsel de» Aufenthalte» (Umzug) find dem Wegziehenden auf Wunsch Rachsraiebrotmarken aus eine kurze Zeit unt« Ausnahme eine« entsprechenden V«m«ke« m d« Abmeldebeschanigung auszuhändigen. vi . D« Wiedereintausch von Reichsreisebrotmarken kn örtliche Brotkarten ist zulässtg. VII Nach d« Empfangnahme von Reichsreisebrotmarken bei d« Verabfolgung, von Gebäck ob« Mehl haben die Bäck«, Händl«, Gast- und Schankwirte usw. die Marken unverzüglich zu ent werten» wie die» mtt den Brotmarken de» Kommunolverbande» zu geschehen hat. Die Ent wertung hat durch auffälliges Durchstreichen jeder Mark« in Kreuzform mit Tinte oder Tintenstift oder durch Ausdrücken des Firmenstempel» zu geschehen. Nicht «folgen dars sie mittels Durchlochung. Richt entwertete Marken Werden bei der Berechnung der zniuweiftndeu Mehlmenge nicht berücksichtigt. In Gast- und Schankwtrtschaften hat die Entwertung nicht durch die Bedienung, sondern durch die Paso», die da» Gebäck an die Bedienung ausgtbt, zu «folgen. . VIII Die von den Gast« und Schankwlrtschaften eingenommenen und von ihnen entwerteten Rersebrotmarken dürfen nicht «ehr von den Bäckern und Händlern angenommen und dett«f«t werden. Diese Reisebrotmarken find vielmehr von jetzt ab allwöchentlich an die Gemeindebehörden, gebündelt und abgezählt, abzuliefern. Die Gemeindebehörden haben auf Grund der abgelreserten Reisebrotmarken Bezugsscheine auszustellen, die die Gast- und Schankwirte zur Entnahme de» Gebäcks bei einem Bäcker in der auf dem Bezugsschein angegebenen Menge berechtigen. Für die Bezugsscheine werden von hier aus Vordrucke an die Gemeindebehörden ge langen. IX Die von den Bäckern und Händlern sowie Gast- und Schankwirtschasten eingelösten und an die Gemeindebehörden abgelieferten Reisebrotmarken sind von den Gemeindebehörden an die Getreidegeschäftsstelle der Kommunalverbandes Flöha, Abteilung für Mehlverteilung, in Flöha, einzusenden, wie Vies auch mit den eingelösten Brotkarten geschieht. X Militärurlaubern steht nur dje gleiche Brotration wie der versorgungsberechtigten Zivil bevölkerung zu. Soweit Militärurlauber vom Kommunalverband mit Brot zu versorgen sind, ist ihnen eine der örtlichen Wochenbrotmevge entsprechende Anzahl von Reisebrotmarken auszu händigen. Die Reisebrotmarken dürfen nur in dem auf dem Urlaubsschein vermerkten Urlaubs ort ausgehändigt werden. Die Versorgungsdauer beginnt mit dem Tage des Eintreffens am UrlaubsoU und endet mit dem auf dem Urlaubsschein hierfür ausdrücklich vermerkten Tage. Die Anzahl der ausgehändigten Reisebrotmarken und dev Zeitraum, für den sie ausgehändigt worden find, find aH dem Urlaubsschein zu vermerken. Ueber die Ausgabe von Reisebrotmarken an Zivilpersonen und Militärurlauber ist von i Hrankenberger Tageblatt Bezirks- W Anzeiger land traten wir nicht aus der Linke heraus, die uns das Bünd nis mit Oesterreich-Unngarn vorschrieb. Italien war unser Alliierter, ....... ' Das war unser Verhalte» vor dem Kriege. Wir rüsteten, s Haft wird sich, das bleibt unser Trost, doch mächtiger erweisen, wir mit mehreren Fronten zu rechnen hatten, für die s Moch sind wir über die unmittelbaren Prüfungen nicht hinaus, wir werden die Zähne zusammenbeißen der der Erfüllung der Friedensbedingungen. Aber «inst wird unser Tag des Rechts kommen! . Die sechste Verteilung von amerikanischem Weizenmehl betreffend Die sechst« Verteilung von amerikantschem Weizenmehl wird kn den nächsten Tagen ftatt- finden. Das Mehl wird wird« in Höbe von V, Pfund auf den Kopf d« v«soraung«berech- tigten Bevölkerung gegen besonderen Bezugsauswet» »um Preise von 2,22 Mark für 1 Pfund abgegeben. Die Bezugsausweise werden durch die Gemeiudebehörden in den nächsten Tagen auigegeben werden. Die Bestimmungen, die für die bisherigen Verteilungen galten, find auch für die sechste Verteilung maßgebend. E» wird wiederholt darauf hingewiesen, daß versorgungsberechtiate, die fich vor übergehend «r» der hiesigen Lebensmtttelvttsorauug abmelden, Mr d» Dauer ihrer Ab wesenheit hinsichtlich des ausländische» Mehle», Pökelfleische, u» Sette» hier bezugs berechtigt -leiben. Die Lebensmittelabmeldrscheine find von den Gemeindebehörden aus Aur- land»leben»mittel nicht mit auszustellen. D« Bezug d« Au»land»leben»mlltel ist oen vorüber gehend abwesend.V«lorgungsberechtigten durch Zuteilung b«zw. Belastung der je in Frage kommenden Bezugsausweife zu gewährleisten. Flöha, oen 25. Juni 1919. Der Kounmntalverbimd der Amtsdauptmannschaft Mha. Erhöhung »eS Pachtzinses für Schredergürte« Mit RüSfickt auf die «höhten Kosten für Anlegung und Unterhaltung d« Schrebergärten, insbesondere für Vermehrung d« Wosterentnabmeftellen, sowie in Anbetracht d« Erhöhung de» Wasierzins« sehen wir uns veranlaßt, den jährlichen Pachtzin» für alle Schrebergärten vom 1. Oktober 1S1S ab von 4 Pfg. auf 6 Pfg. für den Quadratmeter zu «höhen. Et»,trat Frankenberg, am 24. Juni 1919.
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