Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 19.07.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-07-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-07
- Tag1919-07-19
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i Zrankenberger Tageblatt Bezirks-' Anzeiger Amtsblatt für die Amtshau-tmannschast Flöha und die Behörden in Frankenberg verantwortlich« Medakteur Smst Siohberg in Frankenberg i. S. — Druck und Verlag oon L. S. Nobb«g in Frankenberg i. S. Sonnabend den IS IM ISIS 1«4 78. Jahrgang «kaaiMd Len IS. 2«N ISIS der Md verlangt Senngiunng fran- er Vie verlalwng in Nee Vaiisnalverlammlang 58. Sitzung,' Weimar, 17. Juli 1919. Zacdlen «na Sie Zteuerlragen Finanzminister Nitzsche äußerte sich über die Konferenz der bundesstaatlichen Ministerpräsidenten und Finanzminister in Weimar in folgender Weise': Es herrschte Einmütigkeit darüber, daß die Einkommen, besonders die hohen, einheitlich und bis zur äußersten Grenze erfaßt werden müssen; denn es ist unmöglich, an die Er schließung anderer, nämlich indirekter Steuerquellen zu den ken wenn nicht zuvor die starken Schultern am meisten be lastet werden. Das kann nur durch das Reich geschehen, da nur so die Einheitlichkeit gewahrt wird. Nur so können die Steueroasen, die nur, wie Blasewitz, geringfügige, oder über haupt keine Einkommensteuer bezahlen, beseitigt und die Ge fahr der Abwanderung von Kapital und Industrie vermieden werden. Weder die Etnzelstaaten noch die Gemeinden werden also in Zukunft eine besondere Einkommensteuer erheben können. Es gibt nur noch eine Einkommenbesteuerung von Reichs Legem Auch Sachsen fügt sich dem Zwange der Notwen digkeit. Die Bedenken der Bundesstaaten richteten sich nicht gegen die einheitliche Regelung der Einkommensteuer durch das Reich, sondern nur gegen die Veranlagung und Erhebung dieser Steuern durch das Reich. Die Bundesstaaten und Gemein den hätten dann kein Recht auf die Einkommensteuer, sondem wären nur auf die Rückvergütung durch das Reich angewiesen und würden schließlich nur dann etwas erhalten, wenn etwas übrig bliebe. Dadurch würden besonders die Bundesstaaten usw. betroffen werden, deren wesentlichste Einkommenquelle, wie auch in Sachsen, die Einkommensteuer ist. Auf diese Weise wäre es auch den Einzelstaaten unmöglich gewesen, ihre eigenen kulturellen Aufgaben zu erfüllen, und die Gefahr einer Verödung der Provinz wäre akut. Deswegen war die Konferenz für Belassung der Landes teuerbehörde, die schließlich, wenn es nicht anders gehen ollte, der Kontrolle des Reiches unterstellt werde nsoll. Den i Mannschaften nicht gerade ein ratsames Unterfangen ist, sich zu I später Nachtstunde auf der Friedrichstraße herumzutummeln und sich Zusammenstößen mit dem um diese Zeit naturgemäß gemischten Publikum auszusetzen. Höckstpreisc für Erbse« Auf Anweiluna der Reichsstelle für Gemüse und Obst wird mit sofortiger Wirkung der Srzeugerhöchftprei« für Erbsen für da« Pfund auf 28 Pf«, festgesetzt. Mit Wirkung vom 20. Juki ab beträgt an Stelle de» jetzigen für da» Pfund Erbsen der Srobh<mdÄ»hstchstpr«i» 35 (37) Pfg. und der K!rknhandel»höchstprrls 46 <48) Psg. Die m Klammern gesetzten Höchstpreise gelten für die Kommunalverbände Dresden'Stadt und -Land, Leipzig-Stadt, Chemnitz-Stadt und Plauen-Stadt. Die neuen Preise treten von dem jeweilig festgesetzten Zeitpunkt ab an die Stelle der in der Bekanntmachung de» Wirtschaft-Ministeriums vom 10. Juli d». I». über Höchstpreise für Früh- aemüse — Nr. 156 der »Sächsischen Staatszeitung' vom 12. Juli 1919 — unter i Ziffer 1 für «kbsen aufgeführten Preise. Dresden, den 16. Juli 1919. Wirtschaft-Ministerium (Landeslebensmittelamt). Jag-verpachtrmg , Die bietta« Jagdnutzung soll am 2. Ausust d» I«. nachwtttag» S Uhr im,Kuch«K«m" im Wege de» Meistgebots anderweit auf 6 Jahre unter Vorbehalt der Au»wahl um« den Btetan »ud d« Ablehnung sämtlich« Gebote verpachtet werden. Jagdlusttge. sowie die Mitglieder da Jagdgenossenschaft werden hierzu einaeladen. Ortelsdorf, am 17. Juli 1919. Herm. Vogelsang. Merit» verlangt Klarheit Der Sonderberichterstatter des „Echo de Paris" in Wa- i shington berichtet, die Kommission des Senates für auswär- I tige Angelegenheiten habe eine Entschließung angenommen, , welche verlange, j 1. daß Wilson ihr eine Abschrift des Protestes über- t mittle, welchen Lansing, Bliß und White gegen die Klausel des Friedensvertrages betreffend Schantung erlassen hätten, 2. dem Ausschuß Auskunft zu geben über die An strengungen Japans, China einzüschüchtern und zur Unter zeichnung des Friedensvertrages zu zwingen, ! 3. ihm eine Abschrift des angeblichen Geheimvertrages zwischen Japan und Deutschland zuzustellen und 4. ihm Kenntnis zu geben von allen in Paris ausgearbei teten Entwürfen eines Völkerbundes, sowie der Protokolle aller Sitzungen der Friedenskonferenz. Der Berichterstatter vergleicht den Versuch der Kommission mit dem Manöver der Bolschewisten, als sie die geheimen Dolumente des russischen Ministeriums des Aeußeren ver öffentlichten. Man erwarte, daß Wilson sich weigern werde, . was allerdings einen Konflikt Hervorrufen könne. Es sei augenscheinlich, daß pran die amerikanischen Gefühle gegen Japan auf den Gipfelpunkt treiben und den geheimnisvollen Schleier lüften wolle, hinter dem der Friedensvertrag ver handelt wurde. — - kinzelstaaten verbleiben Gewerbe-, Grund-, Gebäudc- und auch, was anfangs nicht geplant war, die Lustbar keitssteuer. Deswegen müssen die Landesbehörden er halten bleiben, und so erscheint es zweckmäßig, die Erhebung oer Einkommensteuer den Landesbehörden event. unter Kon trolle des Reiches zu belassen, weil sonst neben den Landes behörden der Riesenapparat einer Reichsbehörde geschaffen werden müsse, -er sich so vermeiden läßt. Auf diese Weise wird den Einzelstaaten auch ein Teil der Steuerhoheit und die notwendigste Bewegungsfreiheit gelassen, eine Notwendigkeit insofern, als die süddeutschen Staaten auf dem föderativen System beharren. Im übrigen ist noch alles im Fluß. End gültig' werden die Angelegenheiten voraussichtlich auf der nächsten Finanzministerkonferenz geregelt werden. Brikett- und RatzpreMein-Berkarrf auf Marke 1« der Kohlengrundkarte / bet Assoziation, Eckhardt, Günther, Heym, Ladwig. Lieber». 1 Löffler, Franz Richter, Oehme, Viertel Nechflg. Die Wo-eaweng« muß inn«halb S Tagen, vom Tage der Bekanntmachnaa an, auf den jeweilig geltenden Nummer-Abschnitt entnommen werden, andernsall» gilt die Marke al» »«fallen. — Eine Nachbellefernna findet nicht statt. Frankenberg, den 18. Juli 1919. Ortikohlenstelle de» Stadtrat«». die Uebergabe der 5aakLobieMaben Versailles, 17. 7. Auf die deutsche Anregung, die nötigen Vorbereitungen zur Uebergabe der Kohlengruben des Saar beckens zu treffen, hat die französische Regierung heute mit geteilt, daß sie einen GiPbendirektor in Begleitring eines Finanzberaters nach Saarbrücken senden wird, nm dort am 23. d. Mts. mit den deutschen Beauftragten zusammenzutreffen und das Erforderliche zu vereinbaren. Bei dieser Zusammen kunft soll auch die Frage erörtert werden, inwieweit die deut schen Beamten übernommen werden sollen. In der Friedenskommission der französischen Kammer führte Charles Benoist aus, daß in bezug auf das Saar becken außer der Volksabstimmung nach Ibjähriger Besetzung keine territorialen Sanktionen bestehen für den Fall, daß Deutschland den Schadenersatz nicht durchführt. Er stellt fest, daß die Rückkehr Elsäß-Lothringens ohne Protest erfolgt sei. Die Festlegung der österreichischen Grenzen gegen Polen sei noch nicht erfolgt. Ein unabhängiges Polen als Barriere zwischen den Mittelmächten und dem russischen Reiche würde künftig seine Wirkung haben. Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung damit, daß aus die Geschäftsordnungsbestimmung hinweist, daß das Ver lesen schriftlich abgcfaßter Reden nur denjenigen Mitgliedern gestattet sei, die der deutschen Sprache nicht mächtig seien. (Heiterkeit.) Die Beratung des Vcrfassungsentwurfes wird mit der Abstimmung über die Artikel 118 und 119 fortgesetzt. In bezug aus die Ehe wird nach dem Anträge der Demokra tischen Partei beschlossen: Die Ehe steht unter dem Schutze der Verfassung. Die Mutterschaft hat' Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staates (die Vorlage sagt über die Mutterschaft nichts). Der Antrag der Unabhängigen, daß die Mutter des unehelichen Kindes de» Anspruch hat, auch im amtlichen Verkehr als Frau bezeichnet zu werden, Wird mit 138 gegen 133 Stimmen angenommen, ferner der Antrag der Demokraten: Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwickelung zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Gleichfalls auf Antrag der Demokraten wird die Bestimmung über die Förderung der Familie in folgender Fassung angenommen: Die Gesundung und soziale Förderung der Familien ist Aufgabe de» Staates lind der Lebensmittel-Verkäufe: QuarUSI» Sonnabend den 19. L». Ml», bei Holl«, Nenning, Schaarschmidt, Berg« und Schilde je '/, PstmL gegen 3. Abschnitt für Juli d« Land«sp«rkarte. Prei»: 2 40 Mart da» Pfund. — Die Au-westkarte ist oorzultgen. Ne WM ller WM-eisel j« WMe m wmkMm UemeM «folgt in du Leben-mttteUarten-Ausgabe (Markt 14) _ »«. i». -.««.(»'-SL s °!"k Die Anibändiauna erkokat nur aeaen Borleauua La» Ausweise». Frankenberg, den 18. Juli E Leb.n,WlaLteUu»g Le» Stadtral«. Berlin, 17. 7. Die Angelegenheit des getöteten . zösischen Sergeanten Manheim ist in ein neues Stadium da durch getreten, daß die bereits durch Havas angekündigte Nöte Fachs nunmehr in Berlin eingetrosfen ist. In ihr werde» folgende Forderungen gestellt: Beschleunigung des Gerichts- verfahrens, Entschuldigung über den Vorfall, Uebernahme der Kosten für die Bestattung, Zahlung einer Entschädigung vön 100 000 Mark an die Familie Manheims und schließlich Zahlung einer Buße von 1 Million Mark in Gold durch die Stadt Berlin. Die Antwort aus diese Note wird heute im Kabiüett beraten und wird nach ihrer endgültigen Formu- lierung bekanntgegeben werden. Sie wird, wie wir hören, hervorheben; was in dem Falle Manheim bereits geschehen j ist Md wird sich zur Zahlung der Kosten für die Bestattung bereit erklären und im Anschluß daran die Entschädigungs-' frage behäNdeln. Es mag im übrigen noch einmal darauf hingewiesen werden, daß selbstverständlich die in Frage kommenden Be hörden dse Untersuchung mit möglichster Beschleunigung för dern, ebenso hat Herr von Hantel sofort bei der spanischen Botschaft sein Bedauern ausgesprochen. Dasselbe ist durch Herrn von Lersner in einer Note an Clemenceau geschehen. Auch die WaffenstillstandskommWon hat bereits ihr Be dauern ausgesprochen. Das sind Schritte, die die französische Öffentlichkeit davon überzeugen könnten, daß in Deutschland ganz und gär nicht eine solche Verhetzung besteht und all gemein ist, wie es ein Teil der Pariser Presse darstellt. An derseits muß noch einmal daraus hingewiesen werden, daß a» für die in Verltn weilenden französischen Offizier« und Gemeinden. Kinderreiche Familien haben Anspruch auf M»- gleichende Fürsorge. Femer wird die vom Ausschuß beantragte Entschließung angenommen, einen Gesetzentwurf oorzulegen, welcher die recht liche und soziale Stellung des unehelichen Kindes neu regelt. Artikel 120 bestimmt: Die Jugend ist gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige oder körperliche Verwahrlosung zu schützen. Die Länder haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Fürsorgemaßregeln im Wege des Zwanges könne» nur auf Grund des Gesetzes angeordnet werden. Ein sozial demokratischer Antrag Frau Kähler und Genoffen will emea Zusatz zugefügt wissen, wonach die Leitung der Fürsorge anstalten nur erzieherisch gebildeten Personen übertragen wer den darf. Ein Antrag Frau Agnes (Unabh.) und Genoss«» verlangt einen Zusatz: Wegen politischer oder religiöser Ueber- zeugung und Betätigung der Erziehungsberechtigten oder du» Jugendlichen darf eine Fürsorgemaßregel nicht angeordnet werden. Weiter verlangt er, daß Staat und Gemeinden (als» nicht Länder) die zum Schutze der Jugend «forderlichen Einrichtungen, (also nicht Maßnahmen) zu treffen haben. Nach werterer kurzer Debatte wird Artikel 120 mit der Abänderung nach dem Anträge Agnes und Genossen an genommen. Alle weiteren Anträge werden abgelehnt. Ar- Mel 121 gibt allen Deutschen das Recht, sich ohne An meldung und ohne besondere Erlaubnis friedlich und unb«^ wafsnet zu versammeln, nur Ansammlungen unter freiem Himmel können nach einem zu erwartenden Reichsgel,tz an meldepflichtig gemacht werden. Ein unabhängiger Antrag roll den letzten Teil des Artikels streichen. Der Artikel wird in der Ausschußsitzung angenommen. Artikel 127 regelt die Anstellung der Beamten. Der Ar. Mel bestimmt, daß die Beamten Diener der Gesamtheit, nicht einer Partei seien, und daß ihnen die Freiheit ihrer politischen Gesinnung und die Vereinigungssreiheit gewähr leistet wird. Dazu liegen außer Anträgen, welche die betreffen den Bestimmungen teilweise schärfer fassen, ein Antrag Ju- chacz (Soz.) vor: Alle Ausnahmebestimmungen gegen weib liche Beamten werden beseitigt, und ein Antrag Steinkopf (Soz.), daß die Beamten Einsicht in ihre Personalnachweise erhalten .Endlich wird vom Abg. Auer (Soz.) ein Art. 128a beantragt: Für Verfehlungen, welche von einem Beamten in Ausführung seiner Amtstätigkeit begangen werden, haftet die Behörde oder Körperschaft, in deren Auftrag er tätig war. Die Beamten haften für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden. Der ordentliche Rechtsweg darf nicht ausge schlossen werden. Ein Antrag Burlage (Ztr.) will den Artikel 128» folgendermaßen fassen: Verletzt ein Beamter in Aps- Übung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so tragen die Verantwortung grundsätzlich das Reich, die Länder, die Gemeinde» oder anderen Kommunalverbände, in deren Dienst der Beamte steht. Der Rückgriff gegen die Beamten bleibt vorbehalten. Abg. Lohn (llnabh.) begründet einen Mtrag sein« Partei auf Beamtenwahl. Nach längerer Debatte wird der Antrag Lohn abgelehnt, ebenso der Antrag Juchacz und die Bestimmung, daß den Beamten Einsicht in ihre Personalnachweise zu gewähren ist. Artikel 128a wird in der Fassung BMlage angenommen. Eine Entschließung des Ausschusses, die Rechte der Reichs- tagsbeamten gesetzlich zu regeln, wird angenommen. Uni r/,2 Uhr wird die Sitzung auf Vs4 Uhr vertagt. Um ^5 Uhr wird die Sitzung durch Vizepräsident Haußmann wieder eröffnet. Schriftführer Abg. Pfeiffer (Ztr.) verliest ein Tele gramm -es Präsidenten der Deputiertenkammer der ar gentinischen Republik. In dem Telegramm spricht die Deputiertenkammer einstimmig ihre Freud« aus über die Unterzeichnung des Friedens von Versailles, auf die die Wslt gewartet habe und mit dem die Negierung den Forderungen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit Rechnung getragen habe. (Lebhafter Beifall.) Vizepräsident Haußmann dankt für dt« Gesinnungen, die in dem Telegramm für unser Land zum Ausdruck gebracht werden und betont, der Präsident werbe das Weitere veranlassen. Hierauf wird die Beratung der Verfassung fortgesetzt, und zwar mit dem Abschnitt der Grundrechte und Reli gion und Religionsgemeinschaften. Abg. Dr. Mansbach (Zentr.) berichtet eingehend Über die Beratungen des Ausschusses, der die Sätze des Entwurf« erheblich erweitert. Der Grund dafür liegt im Vorbild der Verfassung von 1846. .Stärkere Meinungsverschiedenheiten sind
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