Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 19.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191909194
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19190919
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-09
- Tag1919-09-19
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MM i Bezirks Freitag »e« IS. September ISIS 817 78. Jahr,an, L lieferung Zentner tllntäschrist de» Erwerber») übergeben worden. Die Versandstation Var trete Meer Od«M Ml - . . .... . . ... . Zentner Saatkartoffeln geltesert worden. Saatkartoffeln zur. Beförderung nach Amtsblatt für die Amtshauptmanns Hast Flöha, die Staats- und Gemeindebehörden zu Frankenberg Verantwortlicher Redakeur: Ernst Robberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag: C. G. Robberg in Frankenberg t. Sa. » , —— > E > > ' > O »>» !»' ! Während des Krieges hat die Forderung des „steten Meeres" eine große Rolle gespielt. Von der Entente wurde behauptet, daß Deutschland die Freiheit des Seeverkehrs bedrohe, während wir durchaus gleiches Recht für alle ver langten, und selbst das seegewaltige England gab sich den Anschein, als besorge es eine dauemde Sperre seiner Häfen. Seit dem Eintritt des Waffenstillstandes ist von dem freien Meere und von der Sicherstellung des Seeverkehrs nicht mehr die Red« und auch in den Fiedensverhandlungen zu land hat Deutschland, in dem es seinen gefährlichsten Kon, kurrenten erblickte, zur See lahm gelegt, und da es den Willen hat, so wird es auch Mittel und Wege finden, ein neues Anwachsen der deutschen Konkurrenz in einein solchen Grade zu verhindern, der ihm gefährlich erscheint. Wir brau chen nur an die glänzende Stellung zu erinnern, die unser Handel und unsere chSisfahrt sich in Ostasien errungen hat ten, und die England schon vor dem Kriege ein Dorn im Auge war. Was ist daraus geworden? Sie ist wie mit einem Schwamm fortgewischt. Auch Amerika ist nicht blöde ge wesen. Was es von unserm» schönen großen Ozeandampfern Frankenberger Tageblatt 8. Kartoffeln dürfen so« Srzrnaer unmittelbar an Verbraucher, abgesehen von der Be lieferung auf Landeskartoffelkarten, mcht abgesehen werden. Kartoffeln hülfen nur verfüttert werden, wenn sie nicht gesund oder die Vlindtstgröß« 1 Zoll (2,72 Zentimeter) nicht erreichen. Das Einsäuern von Kattoffeln ist verboten. 10. »«jela«ppret.» Die «s mm «rette etnspalUge Petit,eil« «a 4, im amtl. rette die Zeil« 1V» H Stn-eiandt «.Reklamen Im Redatttondtette 004 Für Ankündigungen LU« dem Amt«br,ilk Frankenberg betrage« die Preise »0, SV und V» Meine Anzeigen sind bet Aufgabe zu bezahlen. Atir Rachwel» u. Vermittelung LS Eonderaebiihr. Mr schwierige En harten unb bet Plahdorschrtsten Ausschlag, für Mederholunazabdruck«rcmddlaung nach seslsiehender Staffel. Sonderbrtlagen nach aufliegendcr Liste. «dschaint au fade« Wochentag astend» für den folgenden Tag. Ler lvezngrpret» bettägt viertelt. 4.80 Mk., monatl. 1.40 Mk. «Trüge» lohn besonder«), Einzelverkanfdpret» für dle Nummer 10 4. Beftettnnae« werden In unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Au«, gab«stellen I» Stadt und Land, sowie von allen Postanstalten Deutschland» und Österreich» angenommen. — Postscheckkonto > Leipzig S8L01. s«mft>r«cher st. Telegramme! Tageblatt Frankenbergsachsen. Paris ist dies« Frage kaum in beachtenswerter Weis« gestreift worden. Deutschland leidet für seine Binnen- und Seeschiff fahrt unter schweren Heimnnissen und fremdem Wettbewerb, und wir können die Zeit noch nicht abschen, wo wir die alte Blüte der deutschen Handelsschisfahrt wieder erlangen wer- den. Von einem freien Meer kann für uns keine Rede mehr sein, seitdem wir auf die Unterhaltung einer eigenen Kriegs flotte verzichtet haben, es kann sich nur darum handeln, Akte der Willkür für die Zukunft zu verhüten. > Man soll nicht sagen, daß solche Akte der Willkür für di« Zukunft selbstverständlich ausgeschlossen seh müssen. Eng- Ausführungsverordnung zu der Verordnung Mr Saalkartoffel« ans »er Ernte ISIS , vom 4. s. 19. (R.-G.-Bl. 1919. S. 1513) 1. Landwirtschaftliche Beruf-Vertretung ist der Lavdeskulturrat. 2. Dle dem Kommunalverband übertragenen Geschäfte werden durch seinen Vorsitzenden wahr- genommen. 3. llebergeordnete Vermittlungsstelle de» Kommunalverbande» ist die Landrrkartoffelstelle. 4. Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Saaikartoffeln innerhalb eine» Kommunalverbande» ist nur gegen Saatkart« gestattet. 5. Die Saaikarke wird auf Antrag dessen, der Saatkattoffeln erwerben will, vom Vorsitzenden de« Kommunalverbande» ausgestellt. Sie muß den Namen und Wohnort de» Erwerbers, sowie die Menge, dt« erworben werden soll, enthalten und ist tunlichst unter Benutzung eine» Vordruck« nach untenstehendem Muster aurruftellen. Der Ausstellung hat eine Prüfung vorhszugehen, ob der Saatgutbedars in der beantragten Höhe besteht. 6. Der Erwerb« von Saatgut hat die Saatkarte dem Veräußerer bei Abschluß de» Vertrag« ausruhändigen. Wird da» Saatgut mit d« Eisenbahn versandt, so hat sich da Veräußerer von da Balandftatton auf da Saatkarte die Absendung unta Angabe da veriavdten Mengen und d« Otte» bescheinigen zu lallen, nach dem da» Saatgut verkrachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit da Eisenbahn, lo hat sich ch« Veräußerer auf d« Saalkarte dm Empfang durch dm Erwerber bestätigen zu lassen. 7. Da Erwerber hat dm Empfang d« Saatgute» blnnm drei Tagm nach dem Eingang feinem Kommunalvaband anzuzeigen, dabei sind Name und Wohnort d« Veräußerer« mk anzugebm. Der Erwerber erhält zu diesem Zweck« bei da Aushändigung da Saatkarte vom Kommunalvaband einen Postkattenvordruck (ogl. dar nachstehende Muster). 8. Die vom Landeskulturrat feftzusrtzenden Richtpreise für Saatkartoffelv dürfen nicht über schritten wadm. 9- . Da unmittelbare gegenseitige Austausch da gleichen Menge Saatkartoffeln zwischen zwei Wirtschaften, da zur Beschaffung von Saatgut «folgt, ist ohne Saatkartoffellane und ohne desoudae Genehmigung de» Kommunalverbande» zulässig: 10. Wa Verträge auf Liefaung von Saalkartoffeln au» Ortm, dfe außerhalb des Kommunal vabande» liegen, abaelchlossen hm, muß dies tn jedem Falle seinem Kommunalvaband binnen dret Tagm nach Vollziehung d« Vertrage» anzetgm. Ebenso ist spät« in da gleichen Frist Wer gegen die vorstebmdm Vorschriften Saalkattoffeln absetzt oda erwirbt oder die recht zeitige AnzssgL nach Ziffer 6 oder 9 oaabsäumt, wird mit Gefängni» bi» zu 6 Monaten oda Geldstrafe bMu 1500 Mark befttaft. Dresden, dm 15. September 1919. Wirtschaftsministeriu«. Landerlebensmittelamt. Muster zu Ziffer 5 Kommunalvaband ' Saatkartoffelkarte Nr. . . . Da Landwirt in Eisenbahnstation x ist berechtigt, in Wortm .... . . Zentner Saatkartoffeln zu erwerben und nach seinem Betrieb,ort (falls »efördauna mit da Eisenbahn ftatfindm soll, nach obmgenannta Eisenbahn station) senden zu lassen. (Ort da Ausstellung) . dm (Üntaschrift, Stempel) ' ' - Muster zu Ziffer 5 (Rückseite) Bet Versendung d« Saatgut« mit (Wmn die Eisenbahn zur Besördaung der Bahn nicht benutzt will») Von. Bon . . . .^ in in ... .... lind mir auf Grund umstehender Saat- slnd der hiesigen Eisenbahnstation . . kart« in Wortm . . . . tn Wortm . . 11. Die Kartoyelerzeuger sind verpflichtet, die so« de« Ko««.-Vttbmde ob« den Ge «eindebehördm jewttltg abgerufmea Kartoffel« fristgemäß zu liefern. 12. Zuwiderhandlungen gegm die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht ein« härtere Bestrafung nach der Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 18. Juli 1S18 elntritt, mir Geld strafe bis zu 150 M. oda mit Hast bestraft. Auch wird nach 8 17 Abs. I und 8 18 Abs. 2 dies« Verordnung verfahren werden; . Flöha, dm 17. September 1919. Der KomMunalverdaud o) diejenigen Kartoffel«, die dem Kartoffelerzeuga zwecks Verarbeitung in sein« Brennerel zu . belassen sind (zur Zelt einDrittel des Brennrecht« bei einem Verbrauche von 18 Zentnern flir das Hektoliter reinen Alkohol) 6) ein Fünftel de» Ernteertrages zur Deckung du zum verfüttern freigegebenen ungesunde« oder die Mindestaröß« vv« 1 Zoll (2,72 om) «Mt «rretchendeu Kartoffel», der Verluste durch Fäulnis und Schwund, zum Ausgleich der Mehraufwendungen an Saatgut, fall» ge wohnheitsmäßig mehr als 40 Ztr. je Hektar ausgepflanzt werden, sowie zur Erfüllung von Deputatverpflichtungen. Außerdem dürfen ungeachtet der Sicherstellung s) Kartoffeln gemäß der Vorschriften über dm Bettehr mit Saatkartoffeln als Saatgut abgesetzt und t) Kartoffeln auf Landeskartoffelkatten nekivfext werden. Hierüber «gehen noch besondere Bekanntmachungen. 3. Jedwede A«»f«hr von Kartoffeln, ausaenommen bei d« Belieferung von Landeskattoffel- karten, aus demKommunalverbandeFlöha ist«« mll Genehmigung derAmtsh^twanuschaft WlSsftg. Gesuche sind bei den Gemeindebehörden des Erzeugungsott« anzubringen, die ste nach Begutachtung hierher Weiterzuleiten haben. , Vom Erscheinen dies« Bekanntmachung an darf üb« Kartoffeln außer dm durch,Purttt 2 nachgelassenen Verwendungen durch Rechtsgeschäfte nur zur Erfüllung der vom Komm.-Verband« G aufgegebenen Lieferungen verfügt, werden. f ' 5. Die Kattoffeln Nüssen sachgemäß geerntet und dürfen daher nicht in unreifem Zustande ausgenommen werden. Fetner find die Kartoffelerzeug« verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Kartoffeln erforderlichen Handlungen vorzunehmm. - 6. Jeder Kartoffelerzeug« hat sowohl d« Ortsbehörde seines Wohnortes, als auch d« Orts behörde der Kartoffelgrundstücksgemeinde, sofern letztere mit der Wohngemeinde nicht überein stimmend ist, sofort seine K«toff«lanbauflächt, gegebenenfalls unt« Bezeichnung d« etwaigen Pächter von Zeilen- oder Kartoffelland an»nt«ta«n. Diese Anzeigepflicht liegt auch dm Kartoffelzeilen- bezw- Kattoffellandpächtem ob. ' 7. . - Jedem Verpächter von Kartosfelland od« Kartoffelzeilen wird das verpachtete Land hin- ^htlich sein« Kartoffelertrag« solange ungerechnet, bis er der vorstehenden Verpflichtung nachge- , muß dies tn fedem Falle «einem Kommunalverband binnen . Für jeden Kartoffelerzeug« mit ein« Anbaufläche von über 200 gm wird von d« Gemeinde- Bettrage, anzetgm. Ebenso ist spät« in der gleichen Frist Behörde eine ««Eetwtttkchafttzkatt» geführt. Lie Kartoffel«zeug« sind verpflicht«, denGe- .... die mr «tmungmnWgm^FSHrung d« «attoffelwtttschastskattm «ford«licheN Auskünste nach deren Anweisung fristgemäß zu «teilen. Verteilung von Süßstoff Es gelangt dt«s« Tage wiederum Süßstoff zur Verteilung, und zwar nach folgende« Grundsätzen: Laush«lt»ugm von 1 bi« 2 Personen erhalten eine s-Packung, solche von 3 bis 4 Personen zwei »-Packungen usw. Pasoum, die keinen Haushalt haben, bleiben unberücksichtigt. Mit zum Haushalt sind diejenigen einzurechnen, die In dem betreffmden Haushalt al» Pensionäre, Dienst- . pasonal oder dergleichen ihr Essen etnnebmm. Die Abgabe von Süßstoff au die Verbrauch« «folgt durch die LebmrmittelhSndl«, und zwar aus dm von der Gemeindebehörde zu bestimmenden Abschnitt d« Lebensmittelkarte. il t Gastwirt», die 5 Psund Zuck« während der laufenden Bersorgungrreihe erhalten, haben Anspruch aut eiue »-Packung, solche, die 10 Pfund Zuck« «halten, aus zwet »-Packungen usw. D« Antrag auf Zuteilung von Süßstoff ist von dm Gastwirten umgehend b« der Ge meindebehörde zu Vellen, die iHv sodann bei da Bezugsvereinigung der Kommunalverband« Flöha absordan wird. ui Konditoren «halten Süßstoff nach Maßgabe d« Umfange» ihr« Gewerbebetrieb«. Ihren Bedarf an ^-Packungen haben ste durch die Gemetudebehörde hi« anzumelden. Flöha, dm 16. September 1919. Ler Kommunalverband. Verkehr mit Seife und Eeifenpulver Nachdem das Reichswirtschastsministerium für die demnächst herauskommenden guten, reinen billigen, deutschen Setfen den Wegfall de» Marken,wang« verfügt hat, werden die di«b«üg» Uchm Bestimmungen der Bekanntmachung des unterzeichneten Kommunalverband« vom 13. August 1919, Verkehr mit Seif« und Seifenpulver betr., hiermit aufgehoben. Demnach unterliegen künftig sowohl K. A. Seife als auch die durch die Seifm-Herstellung«-' und Vertriebs-Gesellschaft demnächst heraurkommenden reinen Seifen glicht mehr dem Mattenzwang, während für K. A. Seifenpulver die bisherigen Bestimmungen weiter bestehen bleiben. K. A. Seifenpulver darf demnach nach wie vor nur gegen Abschnitte d« Seifenkarte an Verbraucher bezw. Empfangsbestätigungen an Händler verabfolgt werden und die Ottsbehörden haben üb« Me bei ihnen zur Ablieferung gelangenden Seifenkartenabschnttte über Seifenpulver wie bisher Empfangsbestätigungen auszustellen. Flöha, den 17. September 1919. Ler Kommunalnerband. OeffentUtye Sitzung -es Bezirksausschusses Lonn«r»tag den 25. Septemder 1919 mittags 12 Uhr im Berhandlungszimmer der Amtshauptmannichast. Die Tagesordnung hängt im Wartezimmer Fer Amtshauptmannschast aus. Flöha, den 16. September 1919. Ler «»«Hauptmann. SonnaUnd den 20. Septemb« 1919 -Vr»rerr--uugaue auf Marke 1S d« Koblengrundkarte bei Emil Kämpfe. Frankenberg, den 18. Septemb« 1919. Or«koblensteUr de» Stad trat«. '«'WWMIÜII» !!! .-EMI (Unlerschrist, Stempel) ' ' .. hat mir auf Grund d« Saatkarte Nr. ... . _ . - t - - - - Zentn« Saatkartoffeln vväußett. Sie find am . . . . bet mir eingegangen. Bertehr mit Herbstkarto^eln aus -es Ernte 1d^9 Auf Anordnung des Reichsernährungsministeriums Berlin werden alle im Bezirk« d« Kommunalverbande, Flöha erzeugten Kartoffeln au» der Herbsternte 1919, — das find Kar- toffeln, die nach dem 15. September 1919 geerntet werden, — soweit sich nicht au» dem Nach folgenden etwas ander« ergibt, für den Kommunalnerband stchergestellt. Von d« Sicherst«»»»« sind ««»genommen: *) der EtS»«d«darf des Kattoffelenenger» und der Angehörigen seiner Wirtschaft einschl. seiner landwirtschaftlichen Arbeiter (Tagelöhner) nach dem Satze von 1'/. Pfund für den Tag und Kopf auf die Zett vom 14. September 1919 bis 13. August 1920 -- 5 Ztr^, b) d« Saatgutbedars in Höhe von 49 Ztr. für das Heft« d« Herbstkartoffelanbaufläche 1918,
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