Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 7.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454429Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454429Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454429Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (23. September 1882)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom III. Verbandstag des Central-Verbandes der deutschen Uhrmacher (Fortsetzung)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die früheste Eintheilung des Tages bei den Völkern des Alterthums
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 7.1882 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1882) 1
- AusgabeNr. 2 (14. Januar 1882) 9
- AusgabeNr. 3 (21. Januar 1882) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Januar 1882) 25
- AusgabeNr. 5 (4. Februar 1882) 33
- AusgabeNr. 6 (11. Februar 1882) 41
- AusgabeNr. 7 (18. Februar 1882) 49
- AusgabeNr. 8 (25. Februar 1882) 57
- AusgabeNr. 9 (4. März 1882) 65
- AusgabeNr. 10 (11. März 1882) 73
- AusgabeNr. 11 (18. März 1882) 81
- AusgabeNr. 12 (25. März 1882) 89
- AusgabeNr. 13 (1. April 1882) 97
- AusgabeNr. 14 (8. April 1882) 105
- AusgabeNr. 15 (15. April 1882) 113
- AusgabeNr. 16 (22. April 1882) 121
- AusgabeNr. 17 (29. April 1882) 129
- AusgabeNr. 18 (6. Mai 1882) 137
- AusgabeNr. 19 (13. Mai 1882) 145
- AusgabeNr. 20 (20. Mai 1882) 153
- AusgabeNr. 21 (27. Mai 1882) 161
- AusgabeNr. 22 (3. Juni 1882) 169
- AusgabeNr. 23 (10. Juni 1882) 177
- AusgabeNr. 24 (17. Juni 1882) 185
- AusgabeNr. 25 (24. Juni 1882) 193
- AusgabeNr. 26 (1. Juli 1882) 201
- AusgabeNr. 27 (8. Juli 1882) 209
- AusgabeNr. 28 (15. Juli 1882) 217
- AusgabeNr. 29 (22. Juli 1882) 225
- AusgabeNr. 30 (29. Juli 1882) 233
- AusgabeNr. 31 (5. August 1882) 241
- AusgabeNr. 32 (12. August 1882) 249
- AusgabeNr. 33 (19. August 1882) 257
- AusgabeNr. 34 (26. August 1882) 265
- AusgabeNr. 35 (2. September 1882) 273
- AusgabeNr. 36 (9. September 1882) 281
- AusgabeNr. 37 (16. September 1882) 289
- AusgabeNr. 38 (23. September 1882) 297
- ArtikelEinladung zum Abonnement 297
- ArtikelVom III. Verbandstag des Central-Verbandes der deutschen ... 297
- ArtikelDie früheste Eintheilung des Tages bei den Völkern des Alterthums 298
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 299
- ArtikelOesterreichische Patente 299
- ArtikelPostwesen 299
- ArtikelPatentbeschreibungen 300
- ArtikelVerschiedenes 300
- ArtikelBriefkasten 300
- ArtikelAnzeigen 301
- AusgabeNr. 39 (30. September 1882) 303
- AusgabeNr. 40 (7. Oktober 1882) 311
- AusgabeNr. 41 (14. Oktober 1882) 319
- AusgabeNr. 42 (21. Oktober 1882) 327
- AusgabeNr. 43 (28. Oktober 1882) 335
- AusgabeNr. 44 (4. November 1882) 343
- AusgabeNr. 45 (11. November 1882) 351
- AusgabeNr. 46 (18. November 1882) 359
- AusgabeNr. 47 (25. November 1882) 367
- AusgabeNr. 48 (2. Dezember 1882) 375
- AusgabeNr. 49 (9. Dezember 1882) 383
- AusgabeNr. 50 (16. Dezember 1882) 391
- AusgabeNr. 51 (23. Dezember 1882) 399
- AusgabeNr. 52 (30. Dezember 1882) 407
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— 298 — derselbe wurde durcb den Beschluss: „aus jedem Orte kann nur ein Uhrmacherverein dem Verbände angehören, und wenn sich ein zweiter Verein an einem Orte bilden sollte, dann solle es dem Ermessen des Centralvorstandes überlassen bleiben, welchen Verein er anerkennen wolle“, erledigt. Zu Antrag c: „Neue Eintheilung der Prüfungsbezirke“, wurde beschlossen, dass in Zukunft jeder Verein, der am Ver bandstage mit 2 Stimmen vertreten sei, jedoch mindestens 16 Mitglieder zähle, einen Prüfungsbezirk für sich bilden solle. Auf Antrag des Centralvorstandes wurden die Städte Magde burg und Frankfurt a. M., welche gegenwärtig nur 15 Mit glieder zählen, das Recht der Prüfungsbezirke belassen, da sie es bis jetzt gewesen. Antrag d: „Aufstellung einer Uhrmacher-Statistik auf Grund der letzten Reichs-Gewerbe-Zählung“, wurde angenommen und der Centralvorstand beauftragt, sobald eine Berufsstatistik vom statistischen Amt herausgegeben sein wird, eine Uhr macherstatistik zusammenzustellen. Zu Antrag e: „Garantie-Frage“, wurde beschlossen: „für gekaufte neue Uhren oder gründliche Reparaturen wird auf ein Jahr für guten Gang Garantie geleistet, aber nur für den Fall, wenn keine Beschädigungen an den Uhren vorgekommen sind“. Der Antrag f: „Feststellung der Eigenschaften, die eine Pendeluhr besitzen muss, wenn sie von Rechtswegen als Regu lator anerkannt werden soll“, rief eine längere Debatte hervor; schliesslich wurde die Frage dahin entschieden, dass unter einem Regulator eine Uhr mit vollen massiven Messingplatten, harten polirten Trieben und ruhender Hemmung, und welche bei ein maligem Aufzuge eine ganze Woche lang geht, zu verstehen sei. Zu Antrag g: „Besprechung über die Schritte, welche gegen die Ratenverkäufe von Uhren an Beamte von Eisen bahnen etc. zu thun sind“, wurde folgende von den Uhrmachern Hannovers an den Reichskanzler Fürst Bismarck eingereichte Eingabe verlesen: „Seit geraumer Zeit lässt eine nichtdeutsche Uhrenfabrik, angeblich in der Schweiz, ihre Fabrikate durch ihren Vertreter für Deutschland, einen Herrn Albrech Koitzsch in Berlin, in Hannover an Private in der Weise verkaufen, dass mit dem Verkauf der Uhren Staatsbeamte engagirt werden. Welche Ausdehnung diese Verkaufsart von Uhren bereits an genommen hat, darüber gibt das in beglaubigter Abschrift gehorsamst angeschlossene Zirkular des Herrn K ö 11 z s c h mit dem Namensverzeichnis seiner Uhrenabnehmer den näheren Aufschluss. (Das Zirkular wurde verlesen.) So weit unsere Ermittelungen reichen, sind in der Stadt Hannover von Eisen bahnbeamten der Stationsschreiber Pieper in Hamholz, Stations vorsteher Friedrichs und Werkmeister Burgdorf mit dem Verkauf von Uhren durch Herrn Koitzsch engagirt worden, und es sollen jene Herren dieses Nebengeschäft sehr schwung haft betreiben. Die Thätigkeit beim Verkauf von Uhren soll nun von jenen Staatsbeamten, wenn wir recht unterrichtet sind, vorzugsweise bei ihnen unterstellten Arbeitern mit wöchent lichem Lohn in Anwendung kommen. Um diesen Leuten den Ankauf von Uhren zu erleichtern, werden den Abnehmern Ratenzahlungen gewährt und diese durch direkte Abzüge von dem Wochenlohn resp. dem Monatsgehalt seitens der Kassen rendanten abgeführt. Auch ist uns mitgetheilt worden, dass besagter Herr Koitzsch eine Bescheinigung Sr. Exzellenz des Herrn Eisenbahnministers Maibach besitzen soll, auf Grund deren er die Erlaubnis habe, in allen Bahnhofswerkstätten ungenirt ein- und ausgehen zu dürfen. Bewahrheitet sich diese Mittheilung, dann können wir gelinde Zweifel nicht unterdrücken, ob jene Erlaubnisertheilung statthaft ist, da durch dieselbe keineswegs ein staatliches Interesse wahrge nommen wird. Durchlaucht! Es ist nach unserer bescheidenen Ansicht schon an und für sich mit der dienstlichen Stellung eines Staatsbeamten unvereinbar, Handelsgeschäfte der vor- bezeichneten Art zu betreiben; es muss aber auch von unserem Standpunkte als Staatsbürger und als Uhrengeschäfts-Inhaber, die wir unsere Existenz in unserem Geschäfte begründet haben, dagegen Protest eingelegt werden, dass Staatsbeamte Handels geschäfte, welche dem Hausirhandel gleichkommen und wodurch ihnen eine besondere Einnahme gewährt wird, betreiben dürfen. Der Staatsbeamte hat durch die völlig ausreichende Besoldung eine sorgenfreie Existenz, wir Gewerbetreibenden dagegen sind naturgemäs darauf angewiesen, durch den Verkauf unserer Artikel uns unsere Existenz zu erhalten. Es wird Ew. Durchlaucht genügend bekannt sein, wie fürchterlich Handel und Gewerbe seit mehreren Jahren in Deutschland darniederliegen und welche Tragweite dieser allgemeine Stillstand auf die kleinere Geschäftswelt übt. Noth und Sorgen sind tägliche Gäste bei uns, und die Zeit, wo eine allgemeine Verarmung bei uns ein- tritt, scheint nicht mehr fern zu liegen. Auf Grund dieser nicht wegzuleugenden Thatsache rufen wir daher den Schutz Ew. Durchlaucht an und halten uns überzeugt, dass wir gnädiges Gehör finden werden. Da es als sehr wahrscheinlich angesehen werden muss, dass in dem vorliegenden Falle nicht allein Eisenbahnbeamte, sondern auch andere Staatsbeamte mit dem Verkauf von Uhren sich befassen, so richten wir an Ew. Durchlaucht die ehrerbietige Bitte: Gnädigst verfügen zu wollen, dass sämtlichen Staatsbeamten der Handel mit Uhren strengstens zu untersagen ist. Euer Durchlaucht etc. Hannover, 23. Aug. 1882.“ Zu diesem Punkte der Tagesordnung wurde folgender Beschluss gefasst: Der Central-Verband hält es für den ge eignetsten Weg, die Ratenverkäufe von Uhren dadurch zu beseitigen, dass jeder Verein in vorkommenden Fällen bei der betreffenden Oberbehörde Anzeige erstattet und um Ab hilfe bittet. Antrag h: Preisausschreiben für die Beschaffung von Zeichen-Vorlagen zur Verwendung beim Unterricht in Gewerbe- und Handwerkerschulen zum Zweck der Ausbildung der Uhrmacher-Lehrlinge im Zeichen“, fand durch Annahme des Antrags: „es seien 300 Mk. als Prämie für ein auszuschreibendes Werk für Uhrmacher-Fachzeichnungen zu bewilligen“, seine Erledigung. Hierauf fand durch Herrn Lindemann aus Glashütte eine eingehende Erklärung der ausgestellten Arbeiten der Zöglinge der Uhrmacherschule statt, welcher sämtliche Theilnehmer an der Versammlung mit grossem Interesse folgten; kurz vor 3 Uhr begaben sich die Versammelten zum Mittagessen nach Liebel’s Restauration. Für den weiteren Nachmittag war der Besuch der Ausstellung beabsichtigt. Abends fand im Adler- Saale ein Festkommers mit Musik statt. (Fortsetzung folgt.) Die früheste Eintheilung des Tages hei den Yölkern des Alterthums. Schon den ältesten Völkern war es klar, dass sich alle Zeiteintheilung nach der Sonne richten müsse, da für jede Beschäftigung die Abwechselung zwischen Tag und Nacht maassgebend ist. Es war aber thatsächlich die Eintheilung der Zeit in Tag*) und Nacht die früheste, die einfachste, so zu sagen die roheste, hervorgegangen aus der Beobachtung, dass die Sonne, der grösste und glänzendste Körper unseres Planetensystems sich in regelmässigen Abwechselungen an einer Stelle am Horizont über der Erde erhebt, am Himmel hingeht und an entgegengesetzter Stelle unter dem Horizont wiederum ver schwindet. Fasst man aber in jenen frühen Zeiten an jedem Tag nur zwei Zeitabschnitte ins Auge, den des Sonnenaufgangs und den des Sonnenuntergangs, so liegt es auf der Hand, dass dies lange nicht so bleiben konnte, da beide Abschnitte in zu weiten Entfernungen von einander abstanden, zumal man in der Folge recht wol beobachtete, dass die Zeit, welche von dem Aufgange der Sonne bis zu ihrem höchsten Stand über *) Der natürliche Tag umfasst die Zeit, während welcher sich die Sonne über dem Horizont befindet, der bürgerliche Tag hingegen, die Zeit von einem Aufgang der Sonne bis zum anderen, schliesst also die Nacht mit in sich ein. Bezüglich des Anfanges dieses letzteren Tages stimmten die Völker des Alterthums keineswegs überein; so begannen ihn mit dem Aufgange der Sonne die Babylonier, Perser, Syrier, Damascener und die meisten orientalischen Völker; mit dem Untergang der Sonne begannen ihn die Athenienser und Hebräer, mit dem Mittag die Umbrier und He- trusker, und mit der Mitternacht die Aegypter, die römischen Priester; die Mysier und andere westlich wohnende Völker.
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