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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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Nachrichten vom Landtage Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung Dresden, Montags, den I. April 1833. wie vor ungefähr 20 Jahren ein solcher Fall in Sachsen eingetre ten, und dergleichen mehr. In solchem Falle müsse nun ein Mi nister, der kein Vermögen habe, entweder zum Nachtheile der Sache in seinem Posten bleiben, oder zu seiner unverdienten Kränkung warten, bis ihn der König ungesucht entlasse, öderer müsse abgehen und darben. Diesem, und nur diesem Falle solle das Amendement begegnen, und halte man solches im Interesse des Staats für durchaus nothwendig, da sich außerdem ein unbe mittelter Mann nicht wohl entschließen dürfte, einen ohnehin nicht angenehmen Minifterposten anzunehmcn und Ablehnungen dessel ben noch häufiger vorkommen dürften als sie bereits in neuern Zeiten wirklich Statt gefunden hätten. Wenn übrigens der Gesetzentwurf etwas Aehnliehcs, als jetzt beantragt worden, nicht enthalte, so liege dies oarinn, daß nach dem Entwürfe ß. 9. ein abgehender Minister jederzeit und in jedem Falle Anspruch auf seines Einkommens hatte haben sol len. Dies sei aber durch den von der Kammer bei -tz. 9. ange nommenen Zusatz der Worte „durch ihre verfassungsmäßige Ver antwortlichkeit den Standen gegenüber begründetes" geändert, und hierdurch eben die oben berührte Harte entstanden. Nach diesem Allen könne es nun zwar wünschenswert!) er scheinen, den Ministern, so wie es anfangs tz. 9. bestimmt gewe sen, in jedem Falle eine Pension oder ein Wartegeld zuzusichern. Dies habe jedoch darum bedenklich geschienen, weil daourch bei häufigem Ministerwechscl eine ganz enorme Last erwachsen könnte, . und man .Habe d^halb dir 'H chcho-N mg au'Nu ^'NuNr.-!', und auf die nach K. 31. auszumittelnde Summe für unerläßlich i gehalten, auch, damit dem Lande nicht durch einen Abgang aus ! unlaurern oder sonst ungegründeten Ursachen eine Last erwachse, das Ganze auf die Entschließung des Königs gestellt. Ueorigens sei auch die Beschränkung aller auf solche Weise zuzugestehendcn Pensionen oder Wartegelder zusammen auf die Summe von 10,090 Thlrn. —- — - angemessen erschienen, wodurch die mög liche Höhe der Last normirt und zugleich eine Sicherheit dafür ge währt sei, daß die durch das vorgeschlagene Amendenient gestell ten Bedingungen nicht überschritten würden. Uebrigens sei zu erwägen, daß die Minister in -Hinsicht der Pensionirung und Duiescirung überhaupt nach den bereics ange nommenen Bestimmungen des Gesetzentwurfs weit lchlechrcr ge stellt seien, als alle andern Staatsdiener, denn nur sie könnten genöthigt werden einen geringem Poften anzunehmen, und nur bei ihnen könne die Pension nicht über A des vorherigen Einkom mens ansteigen, während sie bei allen übrigen Dienern nach 45jähriger Dienstzeit den vollen Betrag erreiche. Nach dieser Erläuterung wird der Vorschlag geu.ügmd un terstützt, und es tauschen sich in einer Discussion die Ansichten darüber aus. Als sodann das Präsidium die Frage stellte: Wird der vorgeschlagene Zusatz zu ß. IN genehmigt? fand dies einstimmig Bejahung, welches auch bei der Zw i- ten Frage: Wird nunmehr 18. in der beschlossenen abgeändcrten Maße angenommen? der Fall war. — Auch das Protocvll der geheimen Sitzung wurde genehmigt Sieben und zwanzigste öffentliche Sitzung der er sten Kammer, am29. März 1833. Die Sitzung wird nach Ein Viertel auf Zehn eröffnet. 40 Mitglieder sind zugegen. Das Protokoll der vorhergehenden Sitzung wird verlesen, und nach erfolgter Berichtigung durch die Mitglieder Nitterstädt und Meinhold mitvollzogen. — Unsere Leser werden sich aus l>o. 30 dieses Blattes erinnern, daß bei Gelegenheit der Discussion über Z. 18. des Gesetzesent wurfs, die Verhältnisse der Civil-Staats-Diener betreffend, das Mitglied v. Beust auf Lhoßscll ein Amendement zum Schlußsätze des gedachten tz. beantragte, zugleich aber rücksichtlich der Mitthcilung und Berathung desselben auf eine geheime Sitzung antrug, welche am 28. März d. I. statt fand, worauf das darüber aufgenommene Protocoll in der heutigen Sitzung öffentlich vorgclesen wurde, was uns in den Stand setzt, die Resultate der erwähnten geheimen Session auch hier mitthci- len zu können. — Das in derselben beantragte Amendement des Mitgliedes v. Beust lautete folgendermaßen: Am Schluß des 18. wünscht man den Zusatz: H,Däfern Vorstände der Ministerien aus Gründen ihre Entlas sung nehmen, welche sie nach tz. 8. zu einenAnsprucheaufBei- behcüuNk v^u -z che-cS Gehalts räch: berechtigen, sieht 'N dem Könige frei ihnen, jedoch nur im Fall des Bedarfs, nach Be finden eine Pension oder ein Wartegeld Zu bewilligen, welche aber die nach Verhaltniß der Dienstjahre in Gemäßheit tz. 31, auszumittelnde Summe nicht und überhaupt niemals A des ge nossenen Gehals übersteigen können." „Auch dürfen die auf solche Weise.zu bewilligenden Pensio nen oder Warregelder zusammengenommen niemals mehr als 10,000 Rthr. für daS Jahr betragen." Zur Unterstützung des vorgeschlagenen Amendements wurde von mehrern Seiten ungefähr Folgendes angeführt: Ein Anspruch auf Pension werde nach tz. 18. überhaupt nur dadurch begründet, wenn ein Diener 40 Jahre gedient habe, 70 Jahre alt oder dienstunfähig geworden sei, Wartegeld aber trete nur im Falle der Quiescirung ein, welchem bei Ministern nach tz.9. der Fall entspreche, wenn sie vom Könige der Direktion ihres Departements enthoben würden. Hierzu trete nun bei den Mi nistern nach §. 9. noch ein Grund des Anspruchs auf Wartegeld, wenn sie nämlich auf ihr eigenes, durch ihre verfassungsmäßige Verantwortlichkeit den Ständen gegenüber begründetes Ansuchen entlassen würden. In allen andern Fällen hätten abgehende Mi nister irgend einen Ruhegehalt nicht zu erwarten. Nun sei es aber nicht zu verkennen, daß es für einen Mini ster eben w w'.chtige, als sogar seinerPflicht entsprechende Gründe geben könne, uni seine Entlassung zu bitten, welche sich unter obige Kategorien nicht bringen ließen, z.B. wenn ein Minister das Vertrauen seines Regenten verloren habe, wenn er sich nach seiner pflichtmaßigen Neberzeugung mit dem Systeme seiner Col- lcgen nichr vereinigen könne, wenn das Verhältniß zu andern Staaten sein ferneres Verweilen in seinem Posten nicht gestatte,
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