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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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stehet. Endlich aber wird und muß von jenen beiden Grundsätzen die Folge sein, daß die katholische Kirche, von ihnen unterstützt, auf Kosten der evangelischen Kirche ungemessene Fortschritte in Sachsen mache. Auf diese Folgerung werde ich sogleich zurück kommen. Vor allen aber muß ich bemerken, daß ich weit von je ner Unduldsamkeit entfernt bin, der katholischen Kirche den ihr rechtlich zukommenden Zuwachs in Sachsen nicht gestatten zu wollen; allein dazu halte ich mich doch, wie jeder andere, welcher der evangelischen Confession zugethan ist, verpflichtet, die Stim me zu erheben, wo dieser unsrer Confession Nachtheil und Ge fahr drohet, und auf gerechte Mittel aufmerksam zu machen, die ser Gefahr zu begegnen, sie abzuwehren und unsere Kirche gegen die katholischesicher zu stellen. Ich sage ausdrücklich: „gegendie ka tholische Kirche," denn obwohl ich dem verderblichen Indifferentis- mus in Glaubenssachen nicht huldige, der sich über alleConfessionen stellt, dem daherjede Confession fremd und gleichgültig ist,so bekenne ich dennoch offen, daß nach meiner innigsten Ueberzeugung einzig und allein der Adel der Seele, nur der innern moralische Werth des Menschen, nicht die Confession, den Vorzug giebt. Hatten wir es mit einer Kirche zu thun wie die evangelische, die den Grundsatz der Toleranz ehrt und befolgt, so würde ich weniger besorgen, weniger fürchten; allein wir haben es hier mit der katholischen Kirche zu thun, die andere Glaubensgenossen zu sich herüberzu ziehen durchL ehrsatz angewiesen, und durch Institute und rei che M i t t e l unterstützt ist, jenem Lehrsatz Folge und Leben zu ge ben. Ich bin von dem vorigen geehrten Sprecher überhoben wor den, das Dogma der katholischen Kirche, als der alleinselig machenden, weiter hervorzuheben, genug, daß dadurch dem Cle- rus und Laien die Verbindlichkeit auferlegt, daß es, jedem von ih nen zur Gewissenspflichtgemacht wird, die Bekenner anderer Con- fessionen zu der ihrigen herüberzuziehen. Auch des römischen I li st i tu ts, der Propaganda, das diesen Zweck verfolgt, ist schon Erwähnung geschehen, ich füge nur noch hinzu die zahlreichen katholischen Vereine älterer und neuerer Zeit, welche für diesen Zweck thätig; ich nenne die mächtige Congregation, die erst neu erdings, in Frankreich unter dem Ministerio Villele ihr Haupt empor hob und sich öffentlich zu diesem Zwecke bekannte; sie hat sich auch in den deutschen Staaten verbreitet, unter ver schiedenen Namen. Und wer könnte die Mittel verkennen, die der römischen Kirche in dieser Beziehung zu Gebote ste hen? Ich nenne hier unter Andern die Ohrcnbeichte, die dem Beichvater einen so mächtigen Einfluß auf den innern Menschen und die Beschlüsse des Beichtenden sichert; ich nenne die dem Geistlichen zuständige Disciplinargewalt, die ihn sogar verpflichtet, die Absolution zu versagen, wenn der Beichtende dem Dogma der Kirche zuwider etwas zu thun sich erlaubt oder zu unterlassen sich gestattet hat. Ich nenne den Cölibat, die sen unabhängigen Stand der katholischen Geistlichen, welcher sie in den Stand setzt, ihr oft sehr reiches Einkommen den Zwecken ihrer Kirche gemäß zu verwenden, da sie nicht, wie in der Regel ein evangelischer Geistlicher, für den standesmaßigen Unterhalt einer Familie zu sorgen haben und bloß auf ihr persönliches Bedürf- niß beschränkt sind. Nimmt man nun noch in Beziehung auf Sachsen dessen Angränzen imit katholischen Ländern hinzu, für- wahr! man sollte nicht der Besorgniß Raum geben, daß, wenn jene beiden Grundsätze Gesetzeskraft erhielten, bei der leichten Ueber- siedlung katholischer Männer in Sachsen diese in das Land gezo gen, unterstützt und etablirt werden würden? sie werden, da der Mann das Weib sucht, und dieses nicht in die Fremde geht, um einen Mann zu suchen, die evangelischen Mädchen Sachsens hei- rathen und ihre Kinder werden nach der Regel, daß die Csnfes- sion des Mannes die der Kinder bestimme, katholisch erzogen wer den. Ebenso wird und muß nach obigem bei Verträgen wäh rend der Ehe in 100 Fällen der Nachtheil jedesmal auf Seiten un serer toleranten, und zum Convertiren weder durch Institute noch durch Mittel unterstützten evangelischen Kirche ausfallen. Meine Herrn! Es ist eine große Frage, die uns vorliegt, es handelt sich nicht um Mein und Dein, die Frage ist von höherer Bedeutung! von ihr wird es abhängen, ob Tausende von Sach sen mit uns und nach uns in unserer Confession, in Gemeinschaft unserer Kirche leben werden. Tausend und aber tausend Augen sehen auf uns. Der Protestantismus hat unter uns Bildung, Moral, Aufklärung, geistigen Aufschwung zu Tage gebracht, befördert und erhalten, diese herrlichen Gaben sind uns mit ihm geworden, mit ihm werden wir sie behalten, mit seinem Schei den von uns, werden auch sie wieder verschwinden. In Sachsen ist seine Wiege, unsere Aeltern und Vorältern haben sie auf uns vererbt, wir sind die gebornen und berufenen Wachter dersel ben, darum lassen sie uns nicht müde werden und über unser Erbtheil wachen! (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden Verantwortliche Redaction: vr. Gretschcl.
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