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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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reiches sei, die aus den Schmuck des Augusteums verwendete und noch zu verwendende Summe zu hoch, und fragt, wie das dankbare Volk die Schöpfer der Constitution, die jetzigen hoch verehrten Monarchen, dankbar ehren werde; eine Frage, die wohl der künftigen Wiederaufnahme werth sei. Staatsminister vonZezschwitz erinnert, daß sich mit die ser Aeußerung die Discussion wohl von ihrem eigentlichen Gegen stände , der Bestimmung über die Vollendung des Universitäts gebäudes, entferne. Prinz Johann, als Mitglied der in der Sache niederge setzten Commission, theilt mit, wie Anfangs nur ein Riß des Universitäts-Baumeisters Geutebrück und ein auf demselben be rechneter blos ungefährer Anschlag vorgelegen habe, nach wel chem die erste ständische Bewilligung bemessen worden. Da aber Geutebrücks Plan den nöthigen Raum nicht gewährt habe, so habe man einen umfänglichem Riß von Schinckel fertigen las sen, und wie durch den größern Umfang des Gebäudes die Ko sten natürlich vermehrt worden, so habe sich der Aufwand auch durch die bei Legung des Grundes gefundenen durchaus nicht vor her zu sehenden Schwierigkeiten erhöht. Dieß und nicht blos die Verzierung des Gebäudes, welche verhältnißmäßig nicht so gar viel koste, mache die Bewilligung neuer Geldmittel nöthig. Die Commission habe die Wahl gehabt, entweder einen un zweckmäßigen Bau zu unternehmen, oder in der Hoffnung, daß die Stände das Zweckmäßigere genehmigen würden, den um fassendem Bau zu beginnen. Sie habe letzteres gethan, und habe die Nothwendigkeit, eine Menge von Leuten in einer schwie rigen Zeit zu beschäftigen, eine Aussetzung des Baues bis zur Einholung ständischer Entschließung nicht gestattet. Uebrigens sei die erfolgte Bewilligung zur Zeit noch nicht überschritten. v. Großmann macht darauf aufmerksam, daß das Au gusteum dem verewigten Könige, dem Volke, der Universität und der Stadt Leipzig zur Ehre gereichen solle, und daß es auch in seiner jetzigen Ausdehnung noch kaum den nöthigen Raum ge währe. v. Deutrich bemerkt, daß die vorigen Stände die bewil ligte Summe keinesweges als ein Maximum, sondern lediglich als den Betrag ausgesprochen hätten, mit dem man damals aus zukommen gehofft habe. Staatsminister v. Zezschwitz erinnert, daß, wenn nicht von einem Denkmale die Rede gewesen, doch gewisse Summen zu Bauzwecken für die Universität hätten bewilligt werden müssen. Der Präsident spricht sich ebenfalls für die Bewilligung aus, die ihm, obwohl er selbst, so lange er Mitglied der Commission gewesen, sich mit den genommenen Maßregeln nicht allenthal ben einverstanden gefunden, doch unter den dermaligen Um ständen ganz unerläßlich scheine. Was den Ausdruck des Dankes für die Begründer der Verfassung durch ein bleiben des Zeichen anlange, so möge das künftigen Ständeversamm lungen anheim gestellt bleiben. Nachdem I). Klien noch seinen Dank für die zu machende Bewilligung in Voraus ausgedrückt hat, stellt das Präsidium die Frage: Tritt die Kammer dem Anträge der Deputation bei, und be willigt sie demnach die annoch erforderlichen 60,000 Thlr. unter der Erklärung, daß auf eine nochmalige Nachbcwilli- gung nicht werde cingegangen werden können? Nach erfolgtem Abtritte der Minister und königl. Commis- sarien wird diese Frage mittelst Namensaufrufs mit 29 Stim men gegen 1 bejahet, und soll von diesem Beschlüsse der zwei ten Kammer Nachricht gegeben werden. — Auf der Tagesordnung stand ferner die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf wegen der privilegirten Gerichtsstände u. s. w. Der Referent Bürgermeister Bernhardt verlieft den tz. 1. „I. Allgemeine Bestimmungen, tz. 1. ^.) Wegfall der privilegirten Gerichtsstände. Die privilegirten Gerichtsstände, welche bisher in Ansehung gewisser Personen, Sachen und Rechts sachen statt fanden, fallen weg, jedoch unter den in dem Gesetze über die Competenzverhältnisse zwischen Justiz-und Verwaltungs behörden und im Nachstehenden aufgestellten Ausnahmen und nä hern Bestimmungen." (Wir bemerken hier, daß die Deputation bei den tztz. 1.— 9. nichts zu erinnern hatte). Zuvörderst erbittet sich Bischof Mau ermann das Wort, und bemerkt: er habe schon gestern die Verhältnisse der Ober lausitz erwähnt, und später darüber geschwiegen, um die Dis- cussionen nicht weiter auszudehnen. Dieses Schweigen möge man aber nicht als eine Einwilligung ansehen. Das Gesetz handele von privilegirten Gerichtsständen, und man sehe darin auch die Kirche der Oberlausitz als privilegirt an. Bis zum Jahre 1339 könne dieß richtig gewesen sein, damals aber sei die Lausitz freiwillig und nur unter gewissen Bedingungen an Böhmen übergegangen. Was in den frühesten Zeiten ein Pri vilegium gewesen sein könne, sei durch den Vertrag von 1339 und durch den Traditionsreceß vollends ein Recht geworden. Bei dem gegenwärtigen Gesetzentwürfe handle es sich gar nicht um Rechte, und selbst Privilegien wären nach dem erwähnten Recesse unverletzliche Rechte geworden. Er frage, wenn man das nicht anerkennen wolle, die anwesenden Mitglieder des Mi nistern, ob sie die Folgen davon sich zu verantworten getrauten? Staatsminister v. Könneritz, Prinz Johann und O. Deutrich äußern, daß dieß erst bei spätem Paragraphen des Gesetzes zur Sprache kommen könne, der tz. 1. aber, in wel chem insonderheit Secr. v. Zedtwitz nur eine Wiederholung tz.55. der Verfassungsurkunde findet, keinesweges vorgreife, da er ausdrücklich Ausnahmen Nachlasse. Bischof Mauermann hält es, damit er seinen Wider spruch nicht stets wiederholen müsse, für eine wesentliche Abkür zung der Verhandlung, wenn die vorliegende Frage zuvörderst entschieden und zu solchem Ende der von der Majorität der Depu tation vorgeschlagene Zusatzparagraph vor allen Dingen zur Dis- cussion gebracht werde, indem er sich, wie er in voraus erkläre, durch die Annahme dieses Paragraphen befriedigt finden werde. v. Deutrich widerspricht diesem Anträge unter Bezie hung auf die Landtagsordnung und äußert, daß Herr Bischof
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