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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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überdem, das sociale Verhältniß beider Confessionen täglich nur wachsen zu sehen, gestört werde es aber, wolle man andere Bestimmungen, als die im vorliegenden Gesetze enthaltenen, eintreten lassen. Staatsminister v. Könneritz findet v. Kliens Vorschlag um deswillen nicht ausreichend, weil er das Bedenken nicht be seitige, daß die Rollen des Klagers und Beklagten häufig wech seln, da er in vielen Fallen einen doppelten Proceß in derselben Sache zulasse, und da es denn doch nicht passend erscheine, wenn eine Partei, welcher die Entscheidung eines Gerichts nicht ge falle, sich damit nicht begnügen, sondern sich an ein letzterem gleichstehendes wenden könne, um dort vielleicht einen Ausspruch seinen Wünschen angemessen zu erlangen. Herr Bischof Mauer mann habe erwähnt, daß es den Dogmen der katholischen Kirche zuwiderlaufe, ein weltliches Gericht in Ehesachen anzuerkennen, allein, wohl müsse er zu bedenken geben, der Staat werde die Grundsätze jeder Kirche zu ehren und zu schätzen wissen, niemals aber werde er dulden, daß sie nachteilig aus ihn selbst zurück wirkten und-4hm Rechte entzögen, welche ihm unbezweifelt zu- ftänden, wenn besonders dadurch zugleich auch ein Theil der Staatsbürgerbenachtheiligtwerde, das Dogma gelte nur für rein katholische Ehen, nicht aber für gemischte. Für diese gebe der Gesetzentwurf einen Ausweg, den er um so mehr für unbe denklich halte, da auch in rein katholischen Landern, z. B. in Oestreich und Frankreich, alle Ehesachen weltlichen Behörden unterworfen waren. Mit dem Vorschläge Sr. königl. Hoheit des Prinzen Johann könne er sich auch nicht einverstehen, derselbe beruhe auf einer Präsumtion, die Eheleute würden dem Gerichte derjenigen Kirche folgen, von welcher sie eingesegnet wären; eine solche Präsumtion dürfte aber zu weit gehen, weil sich wohl nicht voraussetzen ließe, daß Eheleute bei Eingehung ihrer Ehe an den Fall der Scheidung dächten, und es würde wohl selbst gegen den Glauben einer Katholikin sein, wenn er freiwillig vor her erkläre, er wolle eintrctenden Falles vor einem protestanti schen Gerichte Recht nehmen. Demnach sei die Einrichtung weltlicher Ehegerichte den Verhältnissen am entsprechendsten. Bischof Mauermann: Aus den Aeußerungen des Herrn Staatsministers gehe hervor, er wolle die Ansicht vertheidigen, der Staat könne sich eine Einmischung in die Glaubenslehren der von ihm anerkannten Confessionen erlauben; dagegen müsse er im Namen seiner Kirche — und die protestantische werde es gewiß auch nicht unterlassen — feierlichst protestiren; die Auf nahme einer Kirche könne der Staat zwar von Rechts wegen ver weigern, nie aber eine einmal anerkannte Religionsgemeinde zwingen, ihre Glaubenssätze zu ändern. Staatsminister v. Könneritz: Allerdings müsse er den Herrn Bischof aufmerksam machen, daß es nirgends geschrieben stehe, der Staat werde Grundsätze einer Confession anerkennen, welche jener nur größere Autorität geben, diesem aber äußerst nachtheilig werden würden. Er bezöge sich schließlich noch auf das Beispiel Preußens, Würtembergs, Darmstadts, Weimars u. a., wo die Angelegenheiten gemischter Ehen alle vor weltlichen Gerich ten ausgeglichen würden, und selbst in den neuesten Concordaten sei es klar ausgesprochen, daß dabei nicht unbedingt geistliche Ge^ richte interveniren sollten. Prinz Johann reservirt sich, falls sein Antrag angenom men werden sollte, weitere Anträge in Bezug der schon vor Erlas sung dieses Gesetzes eingegangenen Ehen. Hierauf wurde die Sitzung gegen 3 Uhr geschlossen. Zwei und sechzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 18. Juni 1833. Die Eröffnung der Sitzung erfolgt nach 10 Uhr bei eingetre tener Verhinderung des Präsidenten durch den Vicepräsidenten; das Protocoll der letzten Sitzung wird verlesen, von der Kammer genehmigt und von den Abg. Domsch und Blumenthal mit vollzogen. Der Einlauf bestand in Folgendem: 1. Gotthold August Weber in Annaberg übersendet der 2. Kammer unterm 4. Juni 1833 ein Exemplar der von ihm herauSgegebcnen Druckschrift unter dem Titel: „Was thur hauptsächlich Noth, wenn der so hochwichtige Gewerbe stand nicht noch tiefer sinken und ganz zu Grunde gehen soll? Leipzig, 1832;" ingleichen ein Gutachten des Gewer bevereins zu Annaberg, 3. 3. 24. April 1832, und bittet, die in der ersteren enthaltenen Vorschläge bei der Berathung einer neuen Gewerbeordnung zu berücksichtigen; Ist zurückzulegen, bis zur Berathung über das Gewerbwesen. 2. Petition der Schneiderinnung zu Geithayn, ll. cl. 12. Juni 1833, enthaltend ihre Anträge hinsichtlich des Gesellen haltens der Landmeister, des Mandats vom 3. Januar 1831 und der bisherigen Sächsischen Innungs-Verfassung; An die 4. Deputation. 3. Petition des Raths und der Communrepräsentanten zu Taucha, 3. 3. 4. Juni 1833, worinnen sie s. auf Gewährung eines Zuschusses aus der Staatskasse zu Errichtung eines geräumigen Schulhauses und zu Besol dung eines dritten Lehrers, ingleichen auf zweckmäßigere Einrichtung hinsichtlich des Schulgeldes, b. auf Bewilligung eines Zuschusses aus der Staatskasse zu Erbauung eines neuen Rathhauses, c-. auf Gestattung der Erhebung eines mäßigen Gleites oder Befreiung von Entrichtung des Chausseegeldes bis Leipzig, und auf verhältnißmäßige Vergütung ihrer Mit wirkung zu Erhaltung der Chaussee, 6. auf Erlaß des Ackergeldes, e. auf Aufhebung des Befugnisses der Kleeabhütung durch die Besitzer der anliegenden Koppelgrundstücke, und endlich 1. auf Niedersetzung einer besondern Gerichtsbehörde in Laucha, oder Abhaltung der Gerichtstage des Landge richts zu Leipzig in ihrem Orte antragen (nebst 3 Beilagen); An die 4. Deputation. 4. Des Abg. v. Kotzau Urlaubsgesuch; Wird bewilligt. Das Urlaubsgesuch vom Abg. Job wurde gleichfalls ge nehmigt.
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