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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 2. Kammer: 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-06-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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96. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. , Dresden, Sonnabends, den 29. Juni 1833. Nachrichten vom Landtage. uns und sechzigste öffentliche Sitzung der zwei ten Kammer, am 24. Juni 1833. (Beschluß.) Das Deputationsgutachten lautet ferner, wie folgt: 2. Enthalt das Decret die Mittheilung: daß die Staats- egr'erung sich der Zustimmung der Stände für versichert halte zu Veräußerungen, welche bei einzelnen Parzellen, zu Beförderung )er Landescultur oder zu Entfernung wahrgenommener Nach- cheile durch Verkauf, Austausch oder Ablösung gut befunden wer ben sollten; auch werde es an sich keinem Bedenken unterliegen können', überflüssige Gebäude, mögen selbige zu den zur Hofhal tung vorbehaltenen oder zu andern Zwecken bestimmten, gehören, zu veräußern und die dadurch erlangten Kaufgelder zu Neubau ten und Verbesserungen schon vorhandener Gebäude zu verwen den; wozu beigefügt wird, daß es bereits gelungen, mehrere Immobilien mit Vortheil wegzugeben, wie solches den Ständen künftig näher nachgewiesen werden solle. Die erste Kammer hat einstimmig beschlossen, in die Schrift eine Antwort in der Maße aufzunehmen, wie man vorausfetze, daß unter den nicht namentlich aufgeführ ten Gegenständen solche nicht begriffen seien, wegen deren ver fassungsmäßig die vorgängige ständische Genehmigung erfor dert werde. Die Deputation schlägt vor, sich dieser Erklärung anzu schließen. Der Abg. Eisenstuck findet in den Worten, daß die da durch erlangten Gelder zu Reparaturen, Neubauten rc. verwen det werden sollen, ein großes Bedenken; denn nach der Ver fassungsurkunde seien die Gebäude, welche in derBeilage dem Könige Vorbehalten worden, lediglich auf die Civilliste verwie sen, und daher schienen ihm die Worte „Verbesserungen und Neubauten" mit der Verfassungsurkunde nicht im Einklang zu stehen. Der Abg. Lattermann findet eine Bemerkung nothwen- dig, um die Staatsregierung in der Zukunft nicht in Verlegen heit zu setzen. Es stehe zu erwarten, daß künftighin, beson ders wenn man so glücklich sein werde, dem deutschen Zollver- bande sich anschließen zu können, mehrere neue Einrichtungen statt finden dürften. Das königliche Decret enthalte nun, daß die Staatsregierung sich der Zustimmung der Stände für ver sichert halte zu Veräußerungen, welche bei einzelnen Parzellen, zu Beförderung der Landeskultur u. s. w. Da nun unter dem Namen Landeskultur, wenn das Wort interpretier werde, nur verstanden werden könnte: „zur Beförderung des Acker baues," so halte er die Einschaltung nothwendig: (für Acker bau, Industrie, Fabriken und Gewerbe). Es könne nämllch der Fall eintretm, daß die Staatsregierung während der drei Jahre, wo die Stande nicht zusammen kämen, ersucht werde, zur Anlegung neuer Etablissements einen kleineren oder größeren Terrain, z.B. um Maschinen zu bauen, herzugeben. Würde nun die Staatsregierung Bedenken tragen, und dieses Gesuch abschlagen, weil hier das Wort „Landeskultur" stünde, so würde ein solches Unternehmen drei Jahre aufgehalten; und würde sie die Bewilligung ertheilen, so setze sie sich aus, bei der künftigen Ständeversammlung darüber Rede und Antwort ge ben zu müssen, weil das Decret nur von Landeskultur spreche. Man könne das Wort zwar auch so interpretiren, daß darunter jene Zweige begriffen wären; allein wenn es grammatikalisch interpretirt werde, so habe es nur den engem Sinn. Staatsminister v. Ze sch au bemerkt hierauf, daß diese Be stimmung in der Ausführung keinem Zweifel unterliegen werde, indem man Landeskultur im weiten Sinne genommen habe. Abg. v. Mayer theilt die Bedenken des Abg. Eisen stuck, glaubt jedoch, daß man der Deputation hier unbedenklich beitreten könne. Uebrigens würde ^s chier darauf ankommen, ob die Kammer die Berathung über diesen Gegenstand bis zu l. verspüren wolle,wogegen derAbg.Eisenstuck passender findet, den Gegenstand, da er einmal hier zur Sprache gekommen, und hier auch generell stehe, während er bei k. nur specielle Fälle be zeichne, sogleich zu berathen, und findet keine so große Schwie rigkeit, sich über dieselbe zu verständigen. Werde nämlich ein Domainenfonds gebildet, so müßten diese Gelder dahin fließen, und seines Erachtens könnten aus diesem Domainenfonds Gel der nicht dazu verwendet werden, um aus der Civilliste zu un terhaltende Gebäude zu repariren oder neue aufzuführen. Staatsminister v. Zeschau erwiedert jedoch, daß es nicht in der Absicht der Regierung liege, aus dem Domainenfonds Reparaturen und Neubauten, welche zur Civilliste gehörten, zu bestreiten, sondern sie gehe nur dahin, die Gelder, welche durch die Veräußerung alter überflüssiger Staatsgebäude erzielt würden, für gleiche und ähnliche Zwecke, wie diese Gebäude gehabt hätten, zu verwenden. Wenn man die Sache praktisch betrachte, so werde es keinem Bedenken unterliegen; man neh me den Fall an, es seien für ein und denselben Zweck zwei Ge bäude vorhanden. Es könne nun erspart werden, wenn man hierzu nur einGebäude bestimme, und er sehe nicht ein, warum die aus der Veräußerung des andern Gebäudes erzielten Kauf gelder nicht die Bestimmung erhalten könnten, um dem einen Gebäude eine dem Zwecke entsprechende Einrichtung zu geben. Aber eine Bestimmung dieser Gelder zu Gebäuden, welche aus der Hofhaltung zu bestreiten seien, liege nicht vor, und er habe daher dieses zu bemerken für nöthig erachtet, um Mißverständ nissen zu begegnen.
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