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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 11.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454431Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454431Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454431Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (18. September 1886)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bestimmungen über die Konkurrenz-Prüfungen von Marine-Chronometern auf der Deutschen Seewarte zu Hamburg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 11.1886 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1886) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1886) 9
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1886) 17
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1886) 25
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1886) 33
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1886) 41
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1886) 49
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1886) 57
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1886) 65
- AusgabeNr. 10 (6. März 1886) 73
- AusgabeNr. 11 (13. März 1886) 81
- AusgabeNr. 12 (20. März 1886) 89
- AusgabeNr. 13 (27. März 1886) 97
- AusgabeNr. 14 (3. April 1886) 105
- AusgabeNr. 15 (10. April 1886) 113
- AusgabeNr. 16 (17. April 1886) 121
- AusgabeNr. 17 (24. April 1886) 129
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1886) 137
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1886) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1886) 153
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1886) 161
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1886) 169
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1886) 177
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1886) 185
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1886) 193
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1886) 201
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1886) 209
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1886) 217
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1886) 225
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1886) 233
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1886) 241
- AusgabeNr. 32 (7. August 1886) 249
- AusgabeNr. 33 (14. August 1886) 257
- AusgabeNr. 34 (21. August 1886) 265
- AusgabeNr. 35 (28. August 1886) 273
- AusgabeNr. 36 (4. September 1886) 281
- AusgabeNr. 37 (11. September 1886) 289
- AusgabeNr. 38 (18. September 1886) 297
- ArtikelEinladung zum Abonnement 297
- ArtikelDie schweizerische Industrie und ihre Beziehungen zu Deutschland 297
- ArtikelBestimmungen über die Konkurrenz-Prüfungen von ... 299
- ArtikelDie Augsburger Uhrmacherei während des 18. Jahrhunderts ... 300
- ArtikelUnsere Werkzeuge 301
- ArtikelEin Beitrag zur Geschichte der Sonnenuhren (Fortsetzung) 301
- ArtikelLiteratur 302
- ArtikelAnzeigen 302
- AusgabeNr. 39 (25. September 1886) 305
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1886) 313
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1886) 321
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1886) 329
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1886) 337
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1886) 345
- AusgabeNr. 45 (6. November 1886) 353
- AusgabeNr. 46 (13. November 1886) 361
- AusgabeNr. 47 (20. November 1886) 369
- AusgabeNr. 48 (27. November 1886) 377
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1886) 385
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1886) 393
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1886) 401
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1886) 409
- BandBand 11.1886 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 299 — Bestimmungen über die Konkurrenz-Prüfungen Ton Marine-Chronometern auf der Deutschen Seewarte zu Hamburg. (X. Konkurrenz-Prüfung vom 4. Okt. 1886—15. April 1887.) In Gemäsheit der von Sr. Exzellenz dem Herrn Chef der Kaiser lichen Admiralität unterm 2. Dezember 1875 erlassenen Instruktion für die Deutsche Seewarte, § 2 unter 4, wird in Hamburg auf der, der Leitung der dortigen Sternwarte unterstellten Abtheilung IV der Seewarte (Chrono- meter-Prüfungsinstitut) in der Zeit vom 4. Oktober 1886 bis 15. April 1887 die zehnte der alljährlich zu veranstaltenden Konkurrenz-Prüfungen von Marinechronometern abgehalten werden, zu welcher es jedem im Ge biete des Deutschen Reiches sowie der Schweiz etablirten Uhrmacher frei stehen wird, bis zu sechs von ihm angelertigte Marine-Chronometer unter Reachtung der nachstehenden Bedingungen und Tragung der Trans portkosten sowie der Verantwortung einzusenden. Die Chronometer werden innerhalb dieses Zeitraumes — im ganzen 180 Tage hindurch — in den zu diesem Zwecke im Gebäude der Ab theilung IV besonders eingerichteten Räumlichkeiten, in 10 tägigen Inter vallen wiederholt successive verschiedenen Temperaturen von etwa 5 bis 30 Grad der hunderttheiligen Skala ausgesetzt werden, und wird ihr Vor halten, mit Bezug auf die sich dabei etwa herausstellenden Unregelmässig keiten im Gange, sorgfältigst beobachtet werden. Nach beendigter Prüfung werden die Chronometer ihrer Güte nach so geordnet werden, dass dasjenige Chronometer, bei welchem der Unter schied zwischen dem grössten und kleinsten 10 tägigen Gange (Betrag A) plus dem doppelten Betrage der grössten Schwankung im l n tägigen Gange von einem Intervall zum folgenden (Betrag B) ein Minimum ist, den ersten Rang in der zu veröffentlic enden Prüfungsliste einnimmt, und die anderen Chronometer nach der Zunahme der Summe der beiden nume rischen Grössen nachfolgen. Einer Verfügung der Kaiserlichen Admiralität vom 23. Juli 18 4 zu folge wird auch in diesem Jahre eine Prämiirung von Chrono metern stattfinden, an welcher die bei der Seewarte zu Hamburg sowie die bei dem Kaiserlichen Observatorium zu Wilhelmshaven geprüften In strumente nach den bei der Prüfung in einem dieser Institute erzielten Resultaten in der Weise theilnehmen, dass das in der Liste die erste Stelle einnehmende Chronometer, jedoch unter der Bedingung, dass der Betrag von A -f- 2 B den Werth von 35 Sekunden nicht erreicht, eine Prämie von 600 Mark, das die zweite Stelle einnehmende eine Prämie von 500 Mark, die vier folgenden Instrumente Prämien von je 300 Mark erhalten. Sind die zur Prämiirung vorzuschlagenden Chronometer bereits ein- oder zweimal durch die Seewarte oder eines der beiden Marine-Chrono- meter-Observatorien in Kiel und Wilhelmshaven geprüft worden, so er- mässigen sich die Prämien in der aus nachstehender Tabelle ersicht lichen Weise: Betrag der Prämien für das die erste Stelle in der Liste einnehmende Chronometer 1 das die zweite Stelle in der Liste einnehmende Chronometer die die nächsten vier Stellen in der Liste einnehmenden Chronometer je Bei der 1. Prüfung „ „ *2. „ , , 8. „ Mk. 600 „ 400 „ 200 Mk. 500 „ 300 „ 150 Mk. 300 „ 200 „ 100 Ein und dasselbe Chronometer kann in derselben Klasse nur einmal prämiirt werden. Den einzusendenden Instrumenten ist beizufügen eine genaue Angabe über die Zeit der Fertigstellung, die Art der Kompensation und der Hemmung unter Beigabe einer dieselben erläuternden Skizze, so wie die Zeit der letzten Reinigung, da nur Uhren, welche innerhalb eines Jahres vor Beginn der Prüfung gereinigt wurden, bei der Prämiirung be rücksichtigt werden können. Bezüglich des Ankaufs von Chronometern behält sich die Kaiserliche Admiralität die freie Wahl vor, wird aber für jedes in ihren Besitz über gehende Instrument neben der auf dasselbe entfallenden Prämie noch 600 Mark zahlen. Nach Beendigung der Prüfung wird einem jeden Fabrikanten ein von der Direktion der Seewarte unterzeichnetes und mit dem Dienstsiegel versehenes Attest über das Verhalten der von ihm der Seewarte einge lieferten Chronometer gebührenfrei zugestellt werden. Ueber die Resultate der Konkurrenz-Prüfung werden eingehende Be richte in den „Annalen der Hydrographie etc.“ veröffentlicht, und werden jedem Fabrikanten, welcher sich an derselben betheiligt, Exemplare dieser Berichte zugestellt werden, sowie letztere selbst auch sonst noch in ge eigneter Weise in den sich dafür interessirenden fachwissenschaftlichen Kreisen Verbreitung finden werden. Anmeldungen von Chronometern oder sonstige, auf die Prüfung selbst bezügliche Anfragen sind entweder an die Direktion der Seewarte oder an den Direktor der Hamburger Sternwarte, Herrn G. Rümker, als Vorstand der Abtheilung IV der Seewarte, zu adressiren. Der Anmeldung muss der Name des Fabrikanten, welcher die Chronometer konstruirt hat, sowie die Zahl und die Nummer der einzelnen Chronometer beigefügt werden. Es wird gebeten, die Anmeldungen baldmöglichst zu machen und die Chronometer spätestens Ende September einzusenden; Chronometer, welche nach dem 2. Oktober zu den genannten Instituten gelangen, können nicht mehr zur Konkurrenz-Prüfung zugelassen werden. Die Chronometer-Sendungen sind direkt an die „Sternwarte Hamburg“ zu adressiren. Bei Sendungen aus dem Inneren Deutschlands würde es sich empfehlen, die Chronometer, nach zuvor eingeholter Genehmigung der betreffenden Kaiserlichen Postdirektion, an den Eisenbahnstationen den den Post-Waggon begleitenden Postbeamten zur besonderen Fürsorge direkt zu übergeben, und wird ein Beamter der Seewarte die Uhren, falls der Zug, mit dem sie eintreffen, mit Bestimmtheit angegeben werden kann, zu Hamburg am Bahnhofe in Empfang nehmen. Bei Sendungen durch die Post werden die folgenden Vorsichtsmaass- regeln in Vorschlag gebracht: I. Man setze die Unruhe durch Unterschieben von Korkstückchen oder Papierstreifen fest, so dass jede Bewegung verhindert wird. II. Man befestige die Kompass-Aufhängung durch Einschieben des Befestigungsarmes oder auf irgend eine andere fest und sicher erscheinende Weise. [II. Man fülle den ganzen Raum zwischen dem Uhrgehäuse und dem hölzernen Kasten mit trockenem, staubfreiem Werg oder mit Papier schnitzeln oder anderem weichen Material aus, um jede Bewegung des Chronometers zu verhindern. IV. Der geschlossene Chronometerkasten ist in einem Weidenkorb oder einem elastischen Kasten in einer grossen Menge weichen Materials zu verpacken. V. Zwei Chronometer können in einem Korb verpackt werden, doch so, dass jeder Kontakt zwischen ihnen durch Füllmaterial, Stroh oder Werg, vermieden wird. Die bei Gelegenheit der bisherigen Konkurrenz-Prüfungen gemachten Erfahrungen veranlassen die Direktion, diese Maassregeln der Berücksich tigung der einzelnen bei der Konkurrenz Betheiligten angelegentlich zu empfehlen. Ueber den Eingang der Chronometer wird dem Absender eine von dem Abtheilungsvorstand Unterzeichnete Bescheinigung zugestellt werden, und erfolgt die. Aushändigung der Chronometer nach beendigter Prüfung gegen Rückgabe dieses Scheines. Sollte es von auswärtigen Uhrmachern gewünscht werden, so können ihnen die Chronometer mittels der Post, in der angegebenen Weise verpackt, wieder zugestellt werden; die Un kosten der Verpackung werden alsdann mittels Postnachnahme erhoben, doch wird für etwaige Beschädigung keine Verantwortlichkeit übernommen. Die Wiedereinführung der Chronometer in das Zollvereinsgebiet er folgt zollfrei und werden dieselben einer zollamtlichen Revision nicht unterliegen. Eine Versicherung der Chronometer gegen Feuersgefahr erfolgt nicht, so dass keinerlei Ersatz für Feuerschaden während der Dauer der Konkurrenz-Prüfung geleistet wird. Die Chronometer, welche von den Fabrikanten dem Kaiserlichen Observatorium zu Wilhelmshaven eingesandt werden, werden in derselben Weise wie die auf der Seewarte geprüft und gelten für Ein- resp. Rück sendung etc. dieser Chronometer die vorstehenden Vorschriften gleichfalls. Ebenso wird, wie auf der Seewarte, über jedes im Kaiserlichen Observa torium geprüfte Chronometer, von dem dortigen Vorstände ein mit Dienst siegel versehenes Prüfungsattest kostenfrei ausgestellt. Hamburg, im September 1886. Die Direktion der Seewarte. Dr. Neumayer.
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