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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 11.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454431Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454431Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454431Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (13. März 1886)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. (Fortsetzung)
- Untertitel
- Die Entwickelung der Schule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Kampf um Bell´s Telephon-Patent
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 11.1886 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1886) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1886) 9
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1886) 17
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1886) 25
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1886) 33
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1886) 41
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1886) 49
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1886) 57
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1886) 65
- AusgabeNr. 10 (6. März 1886) 73
- AusgabeNr. 11 (13. März 1886) 81
- ArtikelLokal-Veränderung 81
- ArtikelDie Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i. S. (Fortsetzung) 81
- ArtikelDer Kampf um Bell´s Telephon-Patent 83
- ArtikelEinige geschichtliche Nachrichten über die Uhrglas-Fabrikation ... 84
- ArtikelDie Beurtheilung der Feilen 84
- ArtikelUnsere Werkzeuge 85
- ArtikelAllgemeinnütziges über Patentverletzungen und Vergehen gegen das ... 85
- ArtikelLiteratur 86
- ArtikelVerschiedenes 86
- ArtikelBriefkasten 86
- ArtikelAnzeigen 87
- AusgabeNr. 12 (20. März 1886) 89
- AusgabeNr. 13 (27. März 1886) 97
- AusgabeNr. 14 (3. April 1886) 105
- AusgabeNr. 15 (10. April 1886) 113
- AusgabeNr. 16 (17. April 1886) 121
- AusgabeNr. 17 (24. April 1886) 129
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1886) 137
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1886) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1886) 153
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1886) 161
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1886) 169
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1886) 177
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1886) 185
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1886) 193
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1886) 201
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1886) 209
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1886) 217
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1886) 225
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1886) 233
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1886) 241
- AusgabeNr. 32 (7. August 1886) 249
- AusgabeNr. 33 (14. August 1886) 257
- AusgabeNr. 34 (21. August 1886) 265
- AusgabeNr. 35 (28. August 1886) 273
- AusgabeNr. 36 (4. September 1886) 281
- AusgabeNr. 37 (11. September 1886) 289
- AusgabeNr. 38 (18. September 1886) 297
- AusgabeNr. 39 (25. September 1886) 305
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1886) 313
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1886) 321
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1886) 329
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1886) 337
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1886) 345
- AusgabeNr. 45 (6. November 1886) 353
- AusgabeNr. 46 (13. November 1886) 361
- AusgabeNr. 47 (20. November 1886) 369
- AusgabeNr. 48 (27. November 1886) 377
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1886) 385
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1886) 393
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1886) 401
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1886) 409
- BandBand 11.1886 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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begriffe der Differential- und Integralrechnung, Linearzeichnen, Physik, Mechanik, Theorie der Uhrmachern, französische Sprache und Buchführung. Der Elektrizitätslehre und der Elektromechanik wird die Aufmerksamkeit zugewendet, die ihre Wichtigkeit für die Uhrmacherei unserer Zeit erfordert. (Schluss folgt.) Der Kampf um Bell’s Telephon-Patent. Seitdem das Telephon seinen grossartigen Siegeszug durch die ganze zivilisirte Welt begonnen hatte, machte sich eine ganze Reihe von Leuten bemerklich, welche die Priorität der Erfindung für sich beanspruchten. Der bedeutendste Vor kämpfer, um nicht zu sagen: erste erfolgreiche Erfinder, der längst verstorbene deutsche Lehrer Philipp Reis, wurde hierbei zuerst ganz übersehen, bis sein Andenken würdige Vertreter in Männern wie Sylvanus P. Tho mpson und anderen fand, die seine Arbeiten in das rechte Licht zu stellen wussten. Während Reis nun nach seinem Tode in seinem Vaterlande und dem übrigen Europa wml die richtige Würdigung gefunden hat, sind in den Vereinigten Staaten durch mehrfache richterliche Entscheidungen die Patentansprüche B e 11’ s im weitesten Sinne stets bestätigt worden. Hierdurch gewann Bell das Monopol, durch welches alle anderen Konkurrenten mit praktisch brauchbaren Telephonen — als unter seinem Patente stehend — unterdrückt worden sind. Da in den folgenden Prozessen die Richter jedenfalls auf der Basis der ersten Entscheidungen urtheilen werden und eine höhere richterlicheinstanz erst in einigen Jahren das entscheidende Urtheil wird fällen können, so hat man mehrfach versucht, die Rechtsgültigkeit des Bell’schen Patentes direkt durch einen von den Ver. Staaten anzustellenden Prozess untersuchen zu lassen. Nach monatelangen Verzögerungen ist nun endlich diese Bewegung in gesetzliche Bahnen eingelenkt worden und es entschied kürzlich Mr. Larnar, 'Sekretär des Innern, dahin, dass die Re gierung das Recht und die Pflicht habe, die Gültigkeit des Bell’schen Telephons durch Einleitung eines Prozesses feststellen zu lassen. Die Vertreter der Parteien waren zunächst ersucht, ihre Argumente auf folgende ihnen seinerseits vorgelegte Fragen zu beschränken: 1. Hat die Regierung das Recht, einen solchen Prozess einzuleiten ? 2. Wenn der Regierung dieses Recht zustelit, ist es rathsam, einen solchen Prozess anhängig zu machen? Die erste Frage, sagte der Sekretär, sei auf Grund mehr facher Präzedenzfälle unbedingt zu bejahen; er sei der Ansicht, dass der Regierung unzweifelhaft ein solches Recht zustehe. Es werde in der Petition behauptet, dass das bezügliche Patent auf Grund betrügerischer Angaben erwirkt worden sei, und zwar unter Beihilfe, oder durch Nachlässigkeit von Regierungsbeamten. Die Patentinhaber stellen diese Behauptung der Petenten nicht direkt in Abrede, sondern begnügen sich mit der Angabe, dass diesen Letzteren die Remedur, selbst ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen , offen stehe. Nun bestehen aber zwei Prä zedenzfälle, worin ausdrücklich erklärt wurde, dass die Regierung das Recht habe, eventuell alle auf ungesetzliche Weise erwirkten Patente zu widerrufen, und zwar auf dem Wege einer gericht lichen Klage. Ein Landpatent könne auf triftige Gründe hin auf Grund einer seitens der Regierung eingeleiteten Klage auf gehoben werden; wenn auf dasselbe Terrain zwei Patente an ver schiedene Individuen ausgestellt sind, so ist eines derselben un zweifelhaft auf ungesetzliche Weise erlangt worden, und dann wären die Inhaber an die Gerichte zu verweisen, um ihre Rechte geltend zu machen. Wenn aber in einem bestimmten Falle nur ein Patent ausgestellt wurde, und dieses ist auf Grund betrügerischer Praktiken erlangt worden, dann hat die Regierung die Befugnis, dasselbe eventuell aufzuhehen, und um dies zu erreichen, steht ihr der Weg der gerichtlichen Klage offen. Die zweite Frage, soll die Regierung den Rechtsweg be schreiten , ist ebenfalls zu bejahen. Seitens der Petenten wird behauptet, dass die „Erfindung“ insofern nicht patentirbar war, als ein gewisser Elisha Gray vorher auf dieselbe Erfindung ein Caveat erwirkt habe. Selbstverständlich erlaubt sich Herr Lamar über den Fall selbst kein entscheidendes Urtheil, sondern über lässt dies dem Gerichte. Bei den ersten Verhören im November des letzten Jahres vor dem Sekretär des Innern wurden neun Petitionen in dieser Angelegenheit gehört. In den Anklagen gegen Bell heist es u. a.: Der Patentbeamte, welcher Bell’s Patent bestätigte, hatte den Eindruck, dass dasselbe sich auf ein System vielfältiger Tele graphie bezog; Bell’s Original-Telephon arbeitete nicht und dieses hat er selbst zugestanden; Bell konnte auf die Priorität der Er findung keinen Anspruch machen, weil es bewiesen ist, dass Reis, Meucci, Gray u. a. schon Telephon-Instrumente hergestellt und benutzt hatten, ehe Bell sein Gesuch eingereicht; es kann nach gewiesen werden, dass Meucci schon 1849 ein Telephon benutzt und seine Erfindung niemals aufgegeben hat; die Western Union Telegraph Co. hat sich mit der Bell Telephone Co. verbunden, um das Publikum zu schröpfen. Nach der Eingabe der Cushman Co. besteht ein Kontrakt, wonach die Cushman Co. sich der Bell Telephone Co. gegenüber zum Schweigen verpflichtete, und dieser Kontrakt wird später vorgelegt werden müssen. Die Pan Elektric Co. habe an demselben Tage, wie Bell, um ein Caveat nachgesucht, aber Bell sei, ehe er sein Gesuch einreichte, von einem Patent-Beamten, im Widerspruche mit dem Gesetze, mit dem Inhalte des Gesuches der Pan Elektric Co. bekannt gemacht worden. Bell habe daraufhin in seinem Gesuche eine wichtige Aenderung vorgenommen. Auch wurde eine Anzahl eidlich erhärteter Darstellungen von Erfindern verlesen, worunter eine solche Edison’s welcher behauptet, dass sein Telephon ganz und gar von der „Bell Company“ benutzt werde und dass er (Edison) niemals von Bell’s, Experimenten gehört hätte, als er (Edison) sein Telephon erfand, dass er aber wol eine Beschreibung der Reis’schen Erfindung ge lesen gehabt hätte. Der Vertreter der „Globe Co.“ las eine Abschrift der be schworenen Aussagen von Antonio Meucci über dessen Erfindungen vor. Meucci schilderte seinen Kampf mit der bittersten Armuth, die ihn an der Erlangung eines Patents für ein Telephon verhinderte, welches er 1849 in Havana konstruirt und für das er 1871 um ein Caveat nachgesucht hatte. Er schildert aus führlich seine Experimente im Telephoniren, welche früher datiren als die Ausstellung des Bell’schen Patentes. Prof. Elisha Gray von Chicago hat eidlich ausgesagt, dass er am 4. Februar 1876 ein Gesuch um ein ,Caveat“ beim Patent amte eingebracht und später erfahren habe, dass Prof. Bell an demselben Tage ein Gesuch um eine Verbesserung in „■viel fältiger Telegraphie“ eingereicht habe. Bell habe wenige Tage nach der Ausstellung jenes Patentes ein Femsprech - Instrument hergestellt und dabei eine Erfindung benützt, welche in Gray’s Caveat-Gesucli beschrieben und von der in Bell’s Applikation nichts erwähnt worden war. Rechtsanwälte hätten ihm jedoch den Bescheid gegeben, dass er (Gray) nichts dagegen ausrichten könne. Später habe er jedoch in Erfahrung gebracht, dass Bell auf irgend eine Weise den Inhalt von Gray’s Caveat-Gesucli kennen gelernt und diese Kenntnis ausgebeutet habe. Mr. Storrow, einer der Vertreter der „Bell Co.“, behauptete, die von der klägerischen Partei vorgelegten Beweis - Dokumente seien lediglich eine Wiederholung derjenigen, welche in früheren Prozessen vorgelegt worden, aber die Entscheidung nicht beein flussen konnten. Er beschrieb das Bell’sche Instrument, welches in der Centennial-Ausstellung ausgestellt gewesen, und behauptete, Prof. Gray sei einer Derjenigen gewesen, welche es damals unter sucht und geprüft haben. Gray habe nach dieser Zeit versichert, es sei dies das erste Mal in seinem Leben gewesen, dass er durch ein Telephon habe sprechen hören. Ein Affidavit des früheren Patentbeamten Wilbur besagt, dass zwischen ihm und Prof. Bell niemals ein geheimes Einverständnis bestanden habe. (Techniker, New. York.)
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