den folgenden Registern kommt „das loch" nicht mehr vor, dagegen „wigs- dorff" wieder genau in der selben Namensumgebung, jetzt mit gestiegener Abgabe von 20 gr. Die eindeutige Erklärung findet sich im Ge- sch oßregisterWalpurgis 1413 (Bl. 105) und Walpurgis 1414 (Bl. 135a) „wyks- dorffym loche". Es besteht nach diesen Angaben und vielen Einträgen gar kein Zweifel, daß das Loch ein Gebäude oder ein Grundstück ist, bei dem beim Eintrag der Abgaben einmal das Ge bäude, ein anderes Mal der Bewohner des Gebäudes genannt ist, wie der genannte wyckisdorff, der für das Ganze dann höher (14 und 6 gleich 20 gr.) steuern mußte. Dieses Gebäude kann durch aus an der Stelle der Ratsbaderei gestanden haben. „Das Loch" steht in einer Reihe unter den Be wohnern der Diese Gassenbezeichnung gilt für sämtliche Gebäude zwischen „/roroinKasse" und Die da maligen Straßenbezeichnun- gen sind durch besondere Schrift und Merkzeichen her ausgehoben. Da mit den Namen der Bewohner der „LuAttSasse" anderFrauen- gaffe begonnen wird und die Bezeichnung „Loch" im ersten Fünftel steht, ist es wohl möglich, daß das Re gister bei „Loch" bis in die Gegend der Ratsbaderei ge langt ist. Wenn es bei der Beschreibung des großen Brandes von 1491 heißt: „Da sind abgebrannt alle Gassen im Loche" und in einer Musterrolle von 1551: Dit Ravbadem iSiühtsir-BMmre mitbeson-MMMHnhauL (Rückbildung) LwtMmbn- ytawba-erei ;.KesamtgnmWlk Große Kirchgasic