Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 26.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454437Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454437Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454437Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 141, 142 (Titelbl. Nr. 18), 285, 286 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (22. November 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erläuterungen über die Bedeutung der Handwerkskammern in Betreff des Lehrlings-, Gehilfen- und Meisterwesens
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Isochronismus vom Standpunkte der Naturwissenschaft aus betrachtet
- Autor
- Jaissle, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 26.1901 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (4. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1901) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1901) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1901) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1901) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1901) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1901) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1901) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1901) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1901) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1901) -
- AusgabeNr. 17 (26. April 1901) -
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1901) -
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1901) -
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1901) -
- AusgabeNr. 31 (2. August 1901) -
- AusgabeNr. 32 (9. August 1901) -
- AusgabeNr. 33 (16. August 1901) -
- AusgabeNr. 34 (23. August 1901) -
- AusgabeNr. 35 (30. August 1901) -
- AusgabeNr. 36 (6. September 1901) -
- AusgabeNr. 37 (13. September 1901) -
- AusgabeNr. 38 (20. September 1901) -
- AusgabeNr. 39 (27. September 1901) -
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1901) -
- AusgabeNr. 44 (1. November 1901) -
- AusgabeNr. 45 (8. November 1901) -
- AusgabeNr. 46 (15. November 1901) -
- AusgabeNr. 47 (22. November 1901) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 373
- ArtikelDie 25jährige Jubelfeier des Central-Verbandes, abgehalten zu ... 374
- ArtikelErläuterungen über die Bedeutung der Handwerkskammern in Betreff ... 374
- ArtikelDer Isochronismus vom Standpunkte der Naturwissenschaft aus ... 375
- ArtikelEine eigentümliche Hemmung 376
- ArtikelAus der Werkstatt und für dieselbe 376
- ArtikelAus der Festschrift zur Jubelfeier des Saale-Ilm-Verbandes 377
- ArtikelDie gebräuchlichsten Methoden der drahtlosen Telegraphie 378
- ArtikelVereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher 378
- ArtikelVerschiedenes 379
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 380
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 48 (29. November 1901) -
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1901) -
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1901) -
- BandBand 26.1901 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 47. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 375 keinem Verhältnis stehenden Vorteile mit sich; es haben sich schon viele Zwangs-Innungen, selbst ganz alte, aufgelöst oder haben die Auflösung beantragt. Die Handwerkskammern geben sich ja die grösste Mühe, Innungen zu Stande zu bekommen, um dadurch die Obergewalt und leichteres Arbeiten über alles zu erlangen. Dies soll uns aber nicht abhalten, ein freier Ver ein zu bleiben, wir werden auch als solcher unseren Pflichten nachkommen, allerdings müssen wir noch möglichst viel neue Mitglieder werben, um geschlossen dazustehen. Dass das neue Gesetz noch wenig unter den Kollegen beachtet und verstanden wird, zeigt folgender F’all: In Glogau sind die dortigen Kollegen, elf an der Zahl, vom Magistrat zu einer Versammlung einberufen worden, um sich zu erklären, ob sie einer Zwangs- oder freien Innung angehören wollen; neun Kollegen waren nur erschienen und konnten sich trotz zwei stündiger Eede von seiten des Beamten zu nichts entschliessen, sie wollen bleiben was sie sind — nämlich gar nichts. — Sie sind der Meinung, das Gesetz wäre nur für die Zünftler da, sie, die keiner Korporation angehören, könnten ihre Lehrlinge frei sprechen, wie sie wollten. Nun, die Handwerkskammer wird sie ja eines besseren belehren. Der betreffende Kollege, mit dem ich hierüber sprach, war aber durchaus zu einer ändern Ansicht nicht zu bekehren. Die Kosten der Handwerkskammer fallen nach dem Gesetz dem Gemeindesäckel 1 ) zu, jedoch ist die Gemeinde berechtigt, die Kosten den einzelnen Handwerkern aufzulegen. Es sind nur vereinzelt wenig Gemeinden, wo die Kosten zur Handwerks kammer aus dem gemeinsamen Säckel bezahlt werden. Für den Regierungsbezirk Breslau sind die Kosten, welche alljährlich fest gesetzt werden (für 1900 mit 6415,60 Mk. und für 1901 mit 8573,25 Mk., also schon über 2000 Mk. mehr) den Handwerkern, und zwar allen — ob sie einer Innung, Verein oder keins von beiden — angehören, nach Massgabe der Einkommensteuer über tragen worden und werden auch bereits einkassiert, Als weitere Pflicht liegt der Handwerkskammer die Regelung und Durchführung der Vorschriften für das Lehrlingswesen ob. Hier kommen nach § 103e namentlich in Betracht: 1. Der Erlass näherer Bestimmungen über Form und Inhalt der Lehrverträge; 2. die Festsetzung der Zahl der Lehrlinge bei einem Meister, und 3. die Festsetzung der Dauer der Lehrzeit. Die Innungen § 103 f, wir als Verein, und auch ebenso jeder Handwerker, sind verpflichtet, den Anordnungen der Handwerks kammer Folge zu leisten. Das Gesetz über das Lehrlingswesen, welches am 1. April d. J. in Kraft getreten ist, bringt für uns Neuerungen, welche von weitgehendster Bedeutung sind. Als erste Pflicht nach der neuen Verordnung haben wir jeden seit 1. April neu augenommenen Lehrling innerhalb 14 Tagen bei der Handwerkskammer schriftlich mittels Formular anzumelden. Um ein möglichst genaues Bild von den herrschenden Lehrlingsverhältnissen zu haben, hat die Handwerkskammer zu Breslau in die Vorschriften' zur Regelung des Lehrlingswesens auch die Bestimmung aufgenommen, dass auch die vor dem 1. April d. J. eingetretenen Lehrlinge bei ihr an- und abgemeldet werden müssen. Die Bestätigung dieser Anordnung durch den Herrn Minister für Handel und Gewerbe ist sicher zu erwarten 2 ). Es ist daher notwendig, dass alle Lehrlinge angemeldet werden. Die Anmeldung hat auch zu erfolgen, wenn der Lehrling vorläufig nur auf Probezeit genommen wird; die Probezeit ist auf vier Wochen festgesetzt, kann jedoch durch Vertrag bis zu drei Monaten verlängert werden. Während der Probezeit steht es dem Meister und auch dem Lehrling frei, den Vertrag ohne Grund aufzuheben, der Lehrling muss dann aber der Handwerks kammer abgemeldet werden. Der § 126b verpflichtet uns ferner, binnen vier Wochen nach Beginn der Lehre einen schriftlichen Lehrvertrag in drei Exemplaren mit dem gesetzlichen Vertreter des Lehrlings, also dem Vater, der Mutter oder Vormund, abzuschliessen; vom Vater, resp. Vertreter, Meister und dem Lehrling zu unterschreiben und dann je ein Exemplar dem Vater, dem Lehrmeister und der Handwerkskammer einzureichen. (Fortsetzung folgt.) 1) Ist jedenfalls, im allgemeinen gesagt, irrig. 2) Ist in Sachsen bereits erfolgt. F. C. F. 0. Der Isochronismus vom Stand punkte der Naturwissenschaft aus betrachtet. Von G. Jaissle, Feuerbach bei Stuttgart, llmählich scheint ein neuer Frühling zu erwachen, diese Empfindung hatte ich nach dem Durchlesen des Artikels in Nr. 44 über Versuche von Pendelschwingungen, woraus am Schlüsse hervorgeht, dass die Schwingungs bogen als isochronisch angenommen werden können, gleichviel ob sie gross oder klein sind. Der Ausdruck Schwingungsbogen scheint mir aber nicht ganz korrekt zu sein, wenigstens sollte die Ausdrucksweise sich einheitlich gestalten. Es besteht ein Unterschied zwischen Schwingungsbogen und Schwingungsweite, letztere bezeichnet die Hälfte eines Schwingungsbogens. Die naturwissenschaftlichen Kreise gebrauchen nur das Wort Schwingungsweite (Amplitude). Es können dabei weniger Irrtümer entstehen, da auch die Skala unserer Regülateure nach dieser Ausdrucksweise eingeteilt ist. In der Mitte ist diese Skala mit Null bezeichnet, während die Zahlen rechts und links gleich lauten. Wenn wir sagen: ein Pendel soll 3 Grad Schwingung nicht übersteigen, so wäre dies nach dem Sehwingungsbogen 6 Grad. Wir sehen also, dass das Pendel von seiner Schwingungs ebene aus nach rechts und links je eine Schwingungsweite ausführt. Der Isochronismus ist nach der Naturwissenschaft — Natur gesetz. Alle Saiten eines Klaviers schwingen isochron, ob dick oder dünn, ob lang oder'kurz. Warum sollen stärkere oder schwächere Pendelfedern eine Ausnahme machen? Alle elastischen Schwingungen sind isochron, gleichviel welche Form sie besitzen, alle Glocken, Stimmgabeln, Stäbe, Spiralfedern etc., gerade wie das freischwingende Pendel (Pendel ohne Uhrwerk). Die Schwingungen der Luftteilchen bei Fortpflanzung des Schalles, die Schwingungen der Aetherteilchen bei Fortpflanzung des Lichts, die Schwingungen der Atome und Moleküle erwärmter und leuchtender Körper unterliegen alle denselben Naturgesetzen. Die Naturwissenschaft hat in Bezug auf den Isochronismus den Satz gebildet: „Die Wucht der schwingenden Bewegung wächst im quadratischen Verhältnis der Schwingungs weite“. Dies ist so zu verstehen: Je grösser die Energie in einem schwingenden Körper ist, desto grösser die Schwingungsweite; in demselben Verhältnis wächst aber auch die schnellere Be wegung, so dass grössere Schwingungsweite und schnellere Bewegung genau einander ausgleichen, somit alle grossen und kleinen Schwingungsweiten isochron sind, oder auf gut deutsch: Alle Schwingungen erfolgen „gleichzeitig“, oder alle Schwingungen sind von gleicher Dauer. Wie sollte es überhaupt einen richtigen Zeitmesser geben ohne Isochronismus? Oder wie könnte eine Harmonie in der Musik bestehen ohne Isochronismus? Jede Saite macht ihre bestimmten Schwingungszahlen pro Sekunde, ob nun die Schwingungsweite gross oder klein ist; an der Harmonie der Töne unter einander sehen wir den Isochronismus. Vermittelst der Sirene werden die Schwingungszahlen festgestellt, so macht das unterste C einer Oktave (Subkontra-G) I6V2 Schwingungen, das nächstfolgende C, eine Oktave höher (Kontra- C), 33 Schwingungen, das dritte C (grosses C) 66 Schwingungen u. s, w. Das nächste C immer das Doppelte des vorhergehenden; alles pro Sekunde. Würden diese C- Saiten bei einem Klavier auf einmal an geschlagen, so würden diese Töne ineinander aufgehen, ver schmolzen, harmonisch sein, gerade wie die Schwingungszahlen ineinander aufgehen würden; wenn jedoch die Schwingungszahlen der einen Saite sich ändern, so würde die Disharmonie geschaffen.
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