Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der japanische Zolltarif vom 30. März 1906 und der deutsche Uhrenexport nach Japan
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Spektrum
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- ArtikelCentral-Verband 17
- ArtikelNoch einmal: „Zum Entwurfe eines Gesetzes betreffend die ... 18
- ArtikelUeber die grossen Warenhäuser und ihre Wirkung 20
- ArtikelElektrische Fernphotographie 22
- ArtikelAus dem Reiche der Mechanik (Fortsetzung aus Nr. 1) 23
- ArtikelAuslösevorrichtung für den Klöppel von Weckeruhren 25
- ArtikelZehnergraduhren (II) (Fortsetzung aus Nr. 24, Jahrg. 1906) 26
- ArtikelAlte Wanduhr mit Bild 26
- ArtikelDer japanische Zolltarif vom 30. März 1906 und der deutsche ... 27
- ArtikelVom Spektrum 28
- ArtikelAstronomisches 30
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 30
- ArtikelGeschäftsbericht der Einkaufs-Genossenschaft der Berliner ... 31
- ArtikelVerschiedenes 32
- ArtikelVom Büchertisch 32
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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28 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 2. Nr. 438. Taschenuhren: 1. Gold- oder Platin 50 Proz. des Wertes, 2. andere 40 „ „ „ Nr. 439. Bestandteile zu Taschenuhren: 1. Gehäuse A) Gold oder Platin 50 Proz. des Wertes, B) andere 40 „ 2. Federn 1,10 Yen für 100 Ein, 3. Haarfedern 0,80 „ „ 100 „ 4. Zifferblätter 4,10 „ „ 100 „ 5. Alle anderen Bestandteile 40 Proz. des Wertes. Der deutsch-japanische Handelsvertrag hat nun bezüglich der Uhren, die einen nicht unbedeutenden deutschen Export artikel nach Japan ausmachen — mit Ausnahme der Taschen uhren — die folgende Vereinbarung festgelegt: Uhren, mit Aus nahme der Taschenuhren, sowie Uhrenteile sollen als Zoll einen Betrag von 10 Proz. des Wertes der Waren entrichten. Die hier unter den Nrn. 438 und 439 für Uhren und Uhren bestandteile mitgeteilten Zollsätze traten neu für die Taschenuhren und deren Teile bereits am 1. Oktober 1906 in Kraft, da diese Artikel in dem deutsch-japanischen Handelsverträge nicht auf geführt sind. Auch keiner der anderen Staaten, die mit Japan noch Handelsverträge abgeschlossen haben, hat eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen, die dann den Erzeugnissen Deutschlands bei dem Eingang in Japan auch zugestanden wäre. Für alle anderen Uhren und Uhrteile — also mit Ausnahme der Taschenuhren — bleibt der zehnprozentige Wertzoll noch bis zum Jahre 1911 infolge des deutsch-japanischen Handels- vertragas in Wirksamkeit. Inwieweit die Zölle des alten japanischen Tarifes im Vergleich mit dem neuen Tarif erhöht worden sind, kann aus den folgenden Angaben festgestellt werden. Es haben zur Zeit zu entrichten- Taschenuhren von Gold oder Platin (438) 30 Proz. des Wertes; andere Taschenuhren (438) 25 Proz. des Wertes; Gehäuse zu Taschenuhren aus Gold oder Platin (439) 30 Proz. des Wertes; andere Gehäuse (439) 25 Proz. des Wertes; alle anderen Bestand teile zu Taschenuhren (439, Abs. 2 bis 5) sind mit 15 Proz. des Wertes in Ansatz gebracht. Die Einfuhr-Wertzölle sind nach dem wirklichen Preise der Gegenstände an dem Kauf-, Erzeugungs- oder Fabrikationsplatz, unter Zuschlag der Kosten für Versicherung und Transport vom Kauf- u. s. w. Platz bis zum Landungshafen, zu berechnen. Etwaige Kommissionsspesen sind hierbei mit in Rechnung zu stellen. 1 Kin = 600 g, 100 Kin=60 kg, 1 Yen = 100 Sen=1000 Rin = 2,10 Mk. Aus der folgenden Aufstellung geht hervor, welche Mengen Deutschland an Uhren u. s. w. in den Jahren 1900 bis 1904 nach Japan exportiert hat. Den Mengen — erste Zahl —, die sich in Stück, bezw. Doppelzentner netto verstehen, sind die .Handelswerte zweite Zahl — in Tausend Mark beigegeben worden. Die Angabe 48 bei den Werten bedeutet demgemäss 48000 Mk. Die gleichen Zahlen für das Jahr 1905 können nach Lage unserer amtlichen Handelsstatistik noch nicht namhaft ge macht werden. Wenn nun auch diese nach Japan exportierten Mengen keine allzu grossen Werte darstellen, so ist doch auf der anderen Seite der Umstand in Betracht zu ziehen, dass die Japaner für die Erzeugnisse der modernen Kulturstaaten immer mehr Interesse gewinnen, und dass dann ein erhöhter Export auch für Uhren und Uhrenbestandteile zu erhoffen ist, zumal wenn erst die Nach wehen des Krieges völlig überwunden sein werden. Wir wollen nun den Wunsch aussprechen, dass es der deutschen Regierung seiner Zeit bei dem Abschlüsse eines neuen Handelsvertrages mit Japan gelingen möge, diese Zollsätze, soweit sie erhöht worden sind, durch vertragsmässige Vereinbarungen wieder zu ermässigen. Vom Spektrum. ragen wir nach dem Wesen des Regenbogens, wie es kommt, dass wir dort sieben verschiedene Farben wahr nehmen, so erhalten wir darauf die Antwort, es sei eine Brechung des Sonnenlichtes in den Wassertröpfchen der Luft erfolgt. Es sind also recht interessante physikalische Vor- Deutschland exportierte nach Japan: Taschenuhren in goldenen Gehäusen Taschenuhren in Gehäusen aus unedlen Metallen . . Stutz-, Wand-, Wecker u. s. w. Uhren Uhrfournituren aus unedlen Metallen . ; Uhrwerke, ausser zu Turm- und Taschenuhren . . . 1904 1903 1902 1901 1900 Uhrgläser Stück 1 1 Wert 0 — 0 — — Stück 956 7850 2522 1204 Wert 2 24 6 3 ' — Doppelztr. 136 591 397 640 952 Wert 48 242 189 198 286 Doppelztr. 4 8 5 3 8 Wert 2 3 2 1 3 Doppelztr. 11 21 18 56 65 Wert 4 7 7 20 24 Doppelztr. 5 8 3 2 2 Wert 3 6 4 3 3 gänge, die sich dort abspielen, und es mag der Mühe wert sein, sie im kleinen nachzuahmen. Die Bildung eines vollständigen Regenbogens kann man allerdings nicht ohne weiteres hervor rufen, wir müssen uns vielmehr damit begnügen, einen Streifen zu erhalten, in dem wir dieselben Farben in gleicher Lage er kennen wie im Regenbogen. Zu diesem Zwecke verdunkeln wir einen kleinen Raum vollständig und lassen nur durch eine feine Oeffnung am Fenster einen einzigen Strahl Tageslicht herein. Nicht weit davon spannen wir einen Bogen weisses Papier vertikal auf, unser Lichtstrahl erscheint darauf als kleiner heller Fleck, dessen Umrisse allerdings noch verschwommen sind. Man stellt deshalb oft ein Fernrohr vor die Oeffnung, der Lichtstrahl muss da hindurchtreten, und das Instrument richtet ihn genau auf die betreffende Stelle des Papierbogens. Vor das uns zu gekehrte Ende des Fernrohrs bringt man nun ein Gestell mit ein ein dreikantigen Glasprisma, das ebenfalls senkrecht und so lang ist, dass es der Lichtstrahl unbedingt passieren muss. Die eine Fläche des Prismas steht dabei parallel mit dem Fernrohr, die ihr gegenüberliegende Kante soll in diesem Falle unserm Standorte abgewendet sein. Sobald wir es in diese Lage gedreht haben, bietet sich unsern Augen ein eigenartiger Anblick: Anstatt des Lichtflecks ist auf dem Papier eine wagerechte Reihe bunter Farben erschienen, als sei es ein Querstück aus dem Regenbogen. Nach unserer Seite zu, also derjenigen, der das Prisma seine breite Fläche zukehrt, hebt sich ein sanft violetter Farbenton von der finsteren Fläche ab, nach der ändern Seite hin folgt ein mittleres Blau, dann das dunklere des Indigo, danach Grün, Gelb, Orange, Rot; hier ist die Reihe zu Ende. Ein solches Spektrum, wie man dies nennt, besteht aus ineinander übergehenden kurzen, dicken Strichen, die sofort den Eindruck erwecken, als ob sich der frühere einzelne Lichtfleck in mehrere farbige verwandelt hätte. Das ist auch tatsächlich der Fall; der Lichtstrahl, den wir durch das Prisma leiteten, ist zerlegt worden. Was sich uns als weisses Licht zeigt, ist nämlich eine Mischung dieser sieben bunten Lichtarten. Zwingt man einen Strahl des weissen Lichts, seinen Weg durch einen Körper zu nehmen, der ihn bricht, das heisst, der seine Bahn an einer bestimmten Stelle plötzlich scharf ablenkt, so wird der weisse Strahl in mehrere neue Strahlen der betreffenden farbigen Licht arten aufgelöst. Das sieht man ausser bei dem Regenbogen noch manchmal in der Natur, im Sprühregen einer Fontäne so gut wie am funkelnden Tautropfen oder dem spielenden Glanz der an sich farblosen Seifenblase. Da aber in diesen Beispielen das Spektrum des zerlegten Lichts meist nicht auf eine weisse Fläche fällt, sondern die bunten Strahlen von dem brechenden Körper aus direkt unser Auge treffen, erscheint uns dieser selbst in den bunten Farben. üeber die Vorgänge boi der Zerlegung gibt die physikalische Erklärung der Lichtwellen Aufschluss. Wir wissen heute, dass das Licht aus Schwingungen des Weltenäthers besteht, die bei ihrem Fortschreiten durch den Raum zu Wellen werden. Der
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