Dresdner Anzeiger : 15.06.1830
- Erscheinungsdatum
- 1830-06-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801253714-183006154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801253714-18300615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801253714-18300615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Anzeiger
- Jahr1830
- Monat1830-06
- Tag1830-06-15
- Monat1830-06
- Jahr1830
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- Titel
- Dresdner Anzeiger : 15.06.1830
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Herausgeber: F. G. A fter und CH. Arnold. Bekanntmachung. Den Lohnkutfchern und den Lohnfuhren verrichtenden Pferde haltenden Einwohnern der Neustadt-Dres den und des neuen Anbaues wird bekannt gemacht, daß zu mehrerer Erleichterung für dieselben, die Ein» richtung getroffen worden ist, daß, außer der Posthalterei zu Altstadt-Dresden, vom >sten Juli dieses Jahres an, auch in der Neu stadt, in der Br i efsa mmlung Wo. 4. (im Gewölbe des Kaufmann Mechler am Marklplatze wo. 229.) E r l a u b n i ß sch e i n e zu LohnfuhreN gelöst werden können. Diese Einrichtung lst jedoch nur vor der Hand und bisauf Widerruf getroffen worden, auch können bei der angegebenen Briefsammlung die Erlaubnisscheine in den Wochentagen nur von Morgens 7 Uhr bis Abends gegen 10 Uhr, und an Sonn« und Festtagen nur wahrend der Stunden, in welchen das Gewölbe des Kaufmanns Mechler geöffnet ist, gelöst werden. Außerhalb dieser Expeditionsstunden, bei Nachtzeit, sowie an Sonn - und Festtagen, wenn das GewUbe des Kaufmanns Mechler geschlossen ist, haben die betreffenden Lohnfuhrleute die benöthigten Erlaubnißscheine, nach wie vor, in der P 0 st h a l t e r e i zu erholen. Dieser Anzeige wird zugleich die Warnung hinzugefügt, daß bei etwa vorkommenden Untersuchun gen und Bestrafungen wegen gar nicht oder nicht vollständig gelöster Erlaubuthsscheine zu Lohnfuhren, auf die Entschuldigung der Contravenienten, in Neustadt» Dresden aus irgend einer Ursache keinen Erlaub- nißfchein erhalten zu haben, in keinem Falle Rücksicht genommen werden kann. Leipzig, den 21. Mai 13,zo. Königlich Sächsisches Ober-Postamt. Gerichtliche und außergerichtliche Versteigerungen. 1) Es soll nächstkünftigen 22sten Juli dieses Jahres Mittags 12 Uhr an Gerichtsstelle allhier, das weiland Johann George Rittern in Falke nhayn bei Dohna zu ständig gewesene Dreihufenguth mit Zubehör, der Erbthcilung und sonstiger, den Verkauf nöthig machender Umstände halber, an den Meistbietenden, jedoch freiwillig subhastirec werden. Dieses Guth ist bereits im Jahre 1322 zum Behuf, der Aufnahme eines Consens-CapitalS, in Gemäßheit des damals noch gültigen Höchsten neraUs vom 6. Juni 1772, gewürdert worden. Nach dieser Taxation bestehet dieses Guth Isxe 1) 45Z0 Thlr. i)in guten Wirthschafts-Gebäus den, bei der hiesigen LandeS- Versichcrungs.Casse mitzooo Thaler assecurirt, 2) 5945 - 2) in 106 Scheffeln Feld, Z) 1040 » Z) in *55 Scheffel Garten, 4) roZo - 4) in 25 Scheffeln Wiese, 5) 3275 - 5) in 140 Scheffel Busch. , 15,340 Thlr. Z2oo » nach Capital von 12g Thlr. Be trag der sämmtlichen Abgaben des Guthes jährlich, sind ab gerechnet worden. verbl. 12,640 Thlr. Hierzu 6) 391 - damalige 1?Lxe des luvsnts- Sil. 13,5z- Thlr. "i an Vi-H,-Schiff und Gr- schirr, insoweit sich diese jetzt nicht um Etwas erhöhet oder vermindert. r) Der iote Theil der Kaufsumme ist vor der Zuscblagung baar zu erlegen und bei, wider - Verhossen nicht erfolgender Nealisirung des KaufeS als Entschädigung den Niuerischen Er ben verfallen, der Ersteher auch zu sonstiger Entschädigung verbindlich. Der Zte Theil der Kaufsumme ist nach Verfluß von Vier Wo chen bei der Consirmation des abzuschließendcn Kaufes zu bezahlen; 2) die übrigen zwei Dritttheile sind einviertel jährlicher Aufkündigung unterworfen und blei ben zu Vier pro Oeor zinsbar stehen. Hier bei hat der Confens - Gläubiger, jedoch mit Vorbehalt der beliebigen Aufkündigung feiner Scits, zur Erleichterung der Sache sich er klärt, das Consens-Capital der gooo Thaler in Posten zu 1000 Thalern, nach vorgängi ger ^jähriger Kündigung, anzunehmcn. Auch hat zwar der Vater des Verstorbenen ei nen Auszug, es stehet aber derselbe bereits im VZsten Lebensjahre. Das Mehrere besagen die allhier, im Gasthofe und Erbgerichte zu Falkenhayn und an dem Nath hause zu Pirna, auch an Gerichtsstelle zu Liebstadt mit Csnsignation und Taxation asstgirten Sribha- stations-Patenter. Schloß Weesenstein, am 10. Juni »8Zo. Freiherrlich Uckermannische Gerichten daselbst. Johann Heinrich Lotzmann, G.Vltr.
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