Dresdner Anzeiger : 11.10.1830
- Erscheinungsdatum
- 1830-10-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1801253714-183010110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1801253714-18301011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1801253714-18301011
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Anzeiger
- Jahr1830
- Monat1830-10
- Tag1830-10-11
- Monat1830-10
- Jahr1830
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- Titel
- Dresdner Anzeiger : 11.10.1830
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Bekanntmachung. Die gestrige Störung der öffentlichen Ruhe, welche wahrscheinlich durch den Einfluß einiger Uebel» gesinnter herbeigeführl wurde, ist durch die Kraft der Communalgarde unterdrückt worden. Zch spreche hiermit meine dankbare Anerkennung ihres Verdienstes aus, und fühle mich übrigens vcr» pflichtet, nachstehende Anordnungen öffentlich bekannt zu machen: Z) Alle Lehrlinge, Weiber und Kinder sind bei einbrechendem Abend möglichst zu Hause zu halten, und bei der geringsten Störung der öffentlichen Ruhe die Hanslhüren sofort zu schließen. 2) Zeder, welcher als Zuschauer bei Tilgung eines Aufstandes, bet Nottirungen und tumultuarischen Auftritten, ergriffen oder verletzt wird, hat es sich selbst zuzuschreiben. Das Publikum wird hiermit ernstlich gewarnt, den Haufen der Ruhestörer nicht durch unnütze Neugier zu ver größern, da außerdem jeder Zuschauer als Theilnehmer betrachtet und behandelt werden muß. Z) Es werden von heute an alle ernstliche Mittel verwendet werden, um jede Nottirung, jeden Tumult und Aufstand so schnell als möglich zu unterdrücken. 4) Die Communalgarde wird hiermit ermächtiget, bei jeder vorkommenden Störung nach einer einzigen vorhergegangcnen Ermahnung zum Auseinandergehen, den vollständigen Gebrauch ihrer Waffen eintreten zu lassen. 6) Zeder, der sich dec Communal» und Nationalgarde, die sich im Dienst befindet, widersetzt, oder sich sogar Tätlichkeiten gegen sie erlauben sollte, wird als Empörer gegen die bewaffnete Macht bestraft werden. 6) Die Patrullen der Communalgarde sind bef hligt, an allen öffentlichen Orten, Wochentags um ii Uhr Abends und Sonntags um i Uhr Morgens, Feierabend zu bieten, und auf die strengste Befolgung dieses Befehls zu halten. Dresden, den 5. October r3Z". Der Gouverneur der Residenz-Stadt Dresden, Commandant der Beförderungen, Ehrenbezeigungen und Entlassungen. Dresden, den 20. Sept. I8Z0. (Vcrspätigct.) Se. Königl. Majestät haben untern: Uten d. Mts. ecru'M, den zcitherigen außerordentlichen Professor bei Lct Akademie der bildenden Künste, Joseph Thürmer, ßM ordentlichen Professor der Baukunst bei gedachter Akademie zu ernennen. Den 5. October. Se. Königl. Majestät und des Prinzen Mttrcgen- ren Königl. Hoheit haben geruhet, den Commandantcn des isten leichten Reiter-Regiments vacant Prinz Cle- mms, Obersten Stünzner, zum General-Major und Brigadier der Cavalcric zu ernennen, das dadurch er- lctigce Regiments - Commando aber dem Oberstlicute, raur von Taubenheim vom 2ten leichten Reitcr.Regi- Mntc Prinz Johann, unter Beförderung desselben M Obersten, zu übertragen, so wie dagegen den Flü- gcl-Ädjulanten, Major Freiherr» von Lindeman Just, imccr Enthebung seiner bisherigen Function, als Schwadrons-Commandanten im nurgenanntcn zweiten leichten Reiter-Regimente anzustellen; auch die beiden Ailtmcister von Ludwiger im Galde-Rcitcr-Rcgimcnte M von Schirnding im zweiten leichten Reiter-Regi- mnte Prinz Johann, zu Majors zu avanciren. Gerichtliche und außergerichtliche Versteigerungen. Mittwoche den 13. Oct 0 Ser d. I. und felg. Tage, vormittags 10 Uhr, sollen in der Kö- Communal- und National - Garden von Gablenz. nigl. Auktion,Expedition am Altmarkte Nr. 369. verschiedene herrschaftl. Nachlaßgeqenstande, als: ein Nosenkcanzisches tafelförm. Pianoforte, ein Wiener chatoullenf. dergl, ein silbernes Fernrohr, ein pr. damasc. NciserPistolen mit Platina ver bohrt, mehre andere Pistolen, 2 Papagei Ge bauer, eine ZTage gehende große Spieluhr, div. Kanapees, Stühle, Wäsch- und Kleiderschränke, Kommoden, Spiegel, Matratzen, männl, und weibl. Kleldungstücke und andere Wirthschaftsa- chen, ingl. 211 Bout. vorräthige div. Weine — meistbietend überlassen werden durch Carl Köhler, K. S. Amts-Auctionator und Taxator. Kauf- und Verkauf-Erbietungen. 1) Das Weiberlehnguth Drebach, 1^ Stunde von Zschopau, 2^ Stunde von Annaberg, 4 Stun den von Chemnitz gelegen, bei welchem bei guten Feldern, beträchtlichen Wiesen, gut bestandenen Nadelhölzern, einer Schäferei von 800 Stück, be deutenden Geldzinsen, Brauerei und Brennerei, Kalköfen mit gutem Absatz, Ziegelei sich befindet und allo kein Zweig der landwirthschaftlichen Er zeugnisse und Gewerbe vermißt wird, ist aus freier
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