Erzgebirgischer Volksfreund : 14.04.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-04-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-193204146
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19320414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19320414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1932
- Monat1932-04
- Tag1932-04-14
- Monat1932-04
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- Erzgebirgischer Volksfreund : 14.04.1932
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Der Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg auf die Monate Oktober 1931 bis März 1932 zufolge 8 13 Absatz 2 und 3 der Verordnung des Reichsministers der Finan zen über die Finanzstatistik vom 28. Februar 1931, RGBl. I S. 32 flgde., liegt im Kassenraum des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschaft 8 Tage zur Einsichtnahme aus. Schwarzenberg, den 13. April 1932. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, Die im Grundbuche für Johanngeorgenstadt Blatt 335, 197, 711, 791, 930, 816, 931, 963, 1064 und 1276 auf den Namen des Gast, und Landwirts Karl Ernst Unger in Johann- georgenstadt eingetragenen Grundstücke sollen am Frektag, dem 3. Juni 1932, vorm. 10 Uhr an der Gerichtsstclle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Hausgrundstück Blatt 335, bestehend aus dem Gast- wirtschoftsgebäude „Erzgebirgischer Hof", Hofraum und Wiese, ist nach dem Flurbuch 49,1 Ar groß und nach dem Verkehrs wert auf 20 587 NM. geschätzt. Die Brandversicherungssumme beträgt 15 700 RM. Sie entspricht dem Friedensbaupreise vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das daran angrenzende Haus, und Wirtschaftsgrundstück Blatt 1276 ist nach dem Flurbuch 3,3 Ar groß, besteht aus Wohn- und Stallgebäude und Hofraum und ist nach dem Derkehrs- wert auf 4700 RM. geschätzt. Die Drandversicherungssumme beträgt 5550 RM. Sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921 (GBl. S. 72). Das Scheunengrundstück Blatt 1064 ist nach dem Flurbuch 0,7 Ar groß und ist nach dem Derkehrswert auf 1500 RM. geschätzt. Es besteht aus einer Scheune, die den gesamten Raum der Fläche einnimmt. Die Brandversicherungssumme beträgt 2850 RM. Die Feldgrundstücke Blatt 816, 791, 711, 197, 930, 931 und 963 sind 30,1 Ar, 52,2 Ar, 1 Hektar, 5,2 Ar, 118,8 Ar, 81 Ar, 67,5 Ar und 1 Hektar 28,8 Ar groß und auf 1505 RM., 280 RM., 526 RM., 475 RM., 324 RM., 338 RM. und 515 NM. geschätzt. Davon liegen die Flurstücke 711 und 712 (Blatt 816) am Nordrande der Stadt, die übrigen 3 bis 4 km von der Stadtmitte entfernt am Glockenklangerweg. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, ins- besondere der Schätzungen ist jedem gestattet. Nechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, so weit sie zur Zeit der Eintragung des am 12. Januar 1932 ver lautbarten Dcrsteigerungsvermcrks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Dl« Nechte sind sonst bet der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Versteige« rungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrige« Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegen« stehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags di« Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerunas« erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 1/32 Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 11. April 1932. In das Güterrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß die Verwaltung und Nutznießung des Oberingenieurs Johann Josef Richard Hummel in Aue an dem Vermögen seiner Ehefrau Hertha Elisabeth verehel. Hummel geb. Winkler, daselbst, durch Ehevertrag vom 11. April 1932 ausgeschlossen worden ist. Amtsgericht Aue, den 12. April 1932. Der auf den 15. April 1932, vormittags 9 Uhr anbe« räumte Dersteigerungstermin des Erbbaugrundstücks des Satt« lers Oskar Max Böttcher in Mittweida i. E. (Bl. 367 des Erb baugrundbuchs für Mittweida) wird aufgehoben. Za 54/31 Amtsgericht Schwarzenberg, 14. April 1932. Weitere amtliche Bekanntmachungen befinden sich Im ersten Beiblatt, Das Verbot der naNonatsozraNstischenWehrverbande Der grotze Schlag. Seit Anfang März hat die eigentliche Regierungstätigkeit des Reichskabinetts so gut wie geruht. Die Präsidentfchofts- wählen beschränkten für einen Teil der Minister mit dem Kanzler an der Spitze die Zeit zur Besorgung der Regierungs- ,NÄE^aLL.^LstrrMusL^ -man. den Strapazen des Wahlkampfes. Am Dienstag nun haben die Beratungen des Kabinetts wieder begonnen. Es liegen allerlei Sachen vor, die gewissermaßen als dringlich anzusehen sind, wie die Auseinandersetzung mit den fremden Peinigern des deutschen Volkes, das riesige Kassendefizit, der Neichsetat mit seinem voraussichtlich unausglcichbaren Fehl betrag, die Fürsorge für die Arbeitslosen, die Arbeitsbeschaf fung. Wer glaubte, daß wenigstens nunmehr jede kostbare Minute auf die Bewältigung dieser Probleme verwendet wer den würde, hat sich geirrt. Es gibt viel wichtigere Dinge, z. B. die Sorge darum, wie die fatalen 37 Prozent Stimmen, welche Adolf Hitler im zweiten Wahlgang gegen die vereinigten Par teien von Westarp bis Scheidemann auf sich vereinigte, mög lichst schnell auf ein unschädliches Maß zurückgeführt werden können. Zeitungsverbote und Polizeimaßnahmen hatten das Gegenteil bewirkt, es blieb nur noch der „große Schlag" übrig, der nun nach zweitägigen Beratungen des Kabinetts erfolgt ist. Die Vorarbeiten waren von der Zen trumspresse und den demokratischen und sozialistischen Hetz- blättern usw. brav geleistet worden. So nimmt es nicht wun- der, daß die Begründung, die zu der neuesten Notver ordnung gegeben wird, sich teilweise wörtlich mit der aus diesen Zeitungen bekannten Beweisführung deckt und mit den Ausführungen, die bekannte sozialistische Minister tm Wahl kampf gemacht haben. Die SPD. war ihrer Sache von vornherein sehr sicher. Sie hatte die Notverordnung, welche die SA. und SS. verbietet, bereits seit langem angeküudigt. Sie wußte auch, daß sich die Unterdrückung nur auf diese Formationen erstrecken würde. Das hatte sie sich als Belohnung für die Wahlhilfe freundlichst ausbedungen. So ist der einstimmige Beschluß des Kabinetts, dem Reichspräsidenten den Erlaß der Notverordnung nahe zu legen, gestern nur formell gefaßt worden, materiell stand er längst fest. Er hat auch keine besondere Ueberraschung bei den Betroffenen ausgclöst, denn es war diesen ja bekannt, daß Zentrum und Linksparteien all« Hebel in Bewegung setzen würden, um die Mißerfolge ihrer Agitation in Wort, Bild und Schrift auf anderem Wege auszugleichen. Freilich wird man sich nicht nur in den Kreisen der SA. und SS. fragen, wie die neue Maßnahme mit dem Erlaß des Reichspräsidenten am Tage nach der Wahl in Einklang zu bringen ist, in dem es heißt: An alle deutschen Männer und Frauen aber, an diejenigen, welche mir ihr« Stimme gaben, wie an die, welche mich nicht gewählt haben, richte ich die Mahnung: Laßt nun den Hader ruhen und schließt die Reihen! Sa wie schon einmal bei meinem Amtsantritt vor 7 Jahren, fordere ich auch heut« unser ganzes Volk zur Mitarbeit auf. Die Zusammenfassung aller Kräfte ist notwendig, um der Wirr- uiss« und Nöte unserer Zeit Herr zu werden. Nur wenn «ir Verbot -er SA. und SS. Berlin, 13. April. Der Reichspräsident hat eine Notverordnung unterzeichnet, durch die die Sturm- abteilungen und die Schutzstaffeln der NSDAP, verboten und aufgelöst werden. Das Verbot erfolgte auf Grund de» Artikels 48 der Reichsverfassung für das ganze ««ich- . .. . > Die Konferenz der Ländervertreter, die heute in Berlin tagte, ist von der Reichsregierung informiert worden. (Bereits durch Sonderblatt miigeteilt.) zusammen stehen, sind wir stark genug, unser Schicksal zu meistern. * Hier liegt ein Widerspruch vor. Schließlich sind ja die Kräfte, die in den verbotenen Formationen lebendig sind, nicht die schlechtesten. Ein großer Teil der deutschen Jugend hat sein Ideal in der Betätigung der Ziele der SA. und SS. ge funden. Hunderttausende von Arbeitslosen wurden durch diese Organisationen von dem traurigen Zwang zum Nichts tun ahgelenkt. Sie wurden allerdings zugleich der Agitation der Internationale entzogen. Und dies ist der eigentliche Grund, der die Linke nicht ruhen ließ, bis sie am Ziele ihrer Wünsche war. Das bürgerlich« Reichskabinett aber, das sich so gern die Regierung der Frontsoldaten nannte und nennen ließ, hat — wie wir annehmen, ohne diese Folge zu wollen — dem schwarz-roten Ansturm unterliegend, dem Wehrwillen und dem Gedanken der nationalen Erneuerung eine Schlappe beige- bracht und so den Ast angesägt, auf dem es sitzt. Einen besonderen Beigeschmack bekommt die Notverordnung dadurch, daß sie zehn Tage vor der Preußenwahl erlassen wurde. Sie wird im Volke mit der Schiebung im preußischen Landtag, welche den Zweck hat, bei einem Sieg der Rechten die Linksregierung im größten deutschen Lande am Ruder zu er- halten, in engen Zusammenhang gebracht werden. Auch die auffällig langatmige Begründung — ein Meisterstück schwarz, roter Dialektik — wird diesen Eindruck nicht verwischen, und der Schluß: „Uber alles das Vaterland" nicht über das eigent liche Ziel der Notverordnung hinwegtäuschen. «, Das Verbot der SA. und SS., das von vielen Seiten wohl nicht mit Unrecht als der Vorläufer der Unterdrückung der ganzen NSDAP, angesehen wird, wird den Gang der Dinge nicht ändern. Solche Maßnahmen — und das hätte das Neichskabinett aus der Geschichte der sozialdemokratischen Par tei lernen können und aus dem Kampf« Bismarcks gegen«Ms Zentrum — sind nicht geeignet, politische und weltanschimliche Bewegungen zu hemmen. Besonders dann nicht, wenn es sich — ein neuer Fall — um eine nationale Welle handelt von der elementaren Kraft der nationalsozialistischen. So wird der nächste Erfolg der Unterdrückung der sein, daß sich viele auf- rechte und freiheitlich gesinnte Männer und Frauen in gerech ter Empörung über diesen Schlag gegen die deutsche Jugend zu der Bewegung bekennen werden, der gegenüber sie sich bis her vielleicht zurückhaltend verhalten haben. Denn es ist im mer eine Eigenschaft guter Deutscher gewesen, sich auf die Seite der Unterdrückten »u stellen. - S» Der Wortlaut -er Beror-nung. Berlin, 13. April. Die Notverordnung des Reichspräsi denten, durch die die nationalsozialistischen Formationen ver« boten werden, trägt den Titel „Verordnung des Reichspräsi denten zur Sicherung der Staatsautorität vom 13. April 1932". Sie lautet: 8 1. Sämtliche militärische« Organlsatione« der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter« Partei, insbesondere die Sturmabteilungen (SA.), di« Sch «1» mit «»«« dazu gohdrlg«» St ä ben und sonstigen Einrichtungen einschließlich der SA.-Be« obachter, SA.-Reserven, Motorstürme, Marinestürme, Reiter stürme, de» Fliegerkorps, Kraftfahrkorps, Sanitätskorps, der Führerschulen, der SA.-Kasernen und der Zeugmeistereie« werden mit sofortige» Wirkung aufgelöst. 8 2. Die zur Zeit der Auflösung im Besitz der aufgelösten Organisationen oder eines ihrer Mitglieder befindlichen Ge genstände, die dem militärischen Zweck der Organisation gedient haben oder zu dienen bestimmt gewesen sind, können polizeilich sichergestellt werden. Auf Verlangen des Reichsministers des Innern muß dies geschehen. Gegen die polizeiliche Anordnung ist die Beschwerde' im Dienstaufsichtswege zulässig. Eine auf Verlangen des Reichsministers des Innern angeordneie Sicherstellung kann nur mit seiner Zustimmung abgcändcrt werden. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder. Beschädigung sichergestellter Gegenstände sind ausgeschlos sen, sofern nicht der Schaden durch vorsätzliches Handeln verursacht isi. 8 3. Wer sich an einer Organisation, die auf Grund dieser Verordnung aufgelöst worden ist, al« Mitglied beteiligt oder fi« auf andere Weise unter stützt oder den durch die Organisation gekniffenen oroanisa- torischen Zusammenhalt weiter aufrecht erhält, wird mit Ge- fSngnis nicht unter einem Monat bestraft. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Geldstrafe erkannt werden. Gegenstände, die nach der Auflösung der Or ganisation für die Zwecke der aufgelösten Organisation oder der Ersatzorganisation gebraucht oder bestimmt sind, können ein gezogen oder unbrauchbar gemocht werden, auch wenn sie weder dem Täter noch einem Teilnehmer gehören. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so kann auf die Einziehung oder Unbrauchbarmachung selbständig erkannt werden. ? 8 4. Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des 8 3 mii ihrer Verkündung in Kraft. 8 3 tritt mir dem zweiten Tagt nach der Verkündung in Kraft. Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erläßt der Reichsminister des Innern. * Die Vegrlin-ung -es Verbots. Berlin, 13. April. Amtlich wird mitgeteilt: Die Sturm abteilungen, Schutzstaffeln und sonstige militär ähnliche Organisationen der NSDAP, sind heute durch eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 »er Reichsverfassung aufgelöst worden. Die Reichsregie rung hat dem Reichspräsidenten diese Maß nahme ein st immigempfohlen. Die Auflösung dieser Organisationen ist gemäß den Grundgesetzen des staatlichen Lebens notwendig, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und die Staatsautorität vor weiteren schweren Be einträchtigungen zu bewahren. Die genannten Organisationen sind, wie bekannt, in allen ußeren Dingen bis in Kleinigkeiten den militärischen Formationen nachgebtldet. Sie stellen ein Prt- vatheer dar, ein Parteiheer, wenn auch zum Teil unLe«
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